Menschenrechte

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  • aus dem Unterforum: Fiqh - die islamische Rechtslehre
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    Re: Menschenrechte

    Zehra - 08.12.2004, 02:10

    Menschenrechte
    Selamun Aleykum

    Die Menschenrechte in einem islamischen Staat

    1. Die Sicherheit des Lebens und Eigentums
    In seiner Rede bei seiner Abschieds-Pilgerfahrt sagte der Prophet Muhammad (a.s.s.): " (...) Euer Blut, euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar, bis ihr eurem Herren (am Tage der Auferstehung) gegenübersteht (...) " Der Prophet Muhammad (a.s.s.) hat auch über die Dhimmis, also die nichtmuslimischen Bürger im islamischen Staat, gesagt: "Wer einen unter Vertrag stehenden, d.h. Dhimmi, umbringt, wird nicht einmal den Duft des Paradieses riechen".

    2. Der Schutz der Ehre
    Gott legte im Qur'an fest:
    O die ihr glaubt ! lasset nicht ein Volk über das andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch Frauen (eines Volkes) über Frauen (eines andern Volkes), vielleicht sind diese besser als jene. Und verleumdet einander nicht und Gebet einander nicht Schimpfnamen. Schlimm ist das Wort: Ungehorsam nach dem Glauben; und wer nicht ablässt, das sind die Frevler (49: 11)

    3. Die Unantastbarkeit und die Sicherheit des Privatlebens
    Allah bestimmte im Qur'an:
    O die ihr glaubt! vermeidet häufigen Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde. Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicherlich würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist langmütig, barmherzig. (49:12)
    O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser als die euren, bevor ihr um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr achtsam seiet. (24:27)

    4. Die Sicherheit der persönlichen Freiheit
    Im Islam ist das Prinzip festgelegt, dass kein Bürger ins Gefängnis gesperrte werden kann, bis seine Schuld in einer öffentlichen Verhandlung nachgewiesen worden ist. Einen Menschen nur auf Verdacht hin festzunehmen und in ein Gefängnis zu sperren ohne angemessenes Gerichtsverfahren und ohne ihm eine angemessene Möglichkeit zu geben, etwas für seine Verteidigung vorzubringen, ist im Islam nicht gestattet.

    5. Das Recht, gegen Tyrannei zu protestieren
    Unter den Rechten, die der Islam den Menschen gegeben hat, ist das Recht, gegen Tyrannei durch den Staat zu protestieren. Verweisend darauf sagt Allah im Qur'an:
    Nicht liebt Allah öffentliche Rede vom Unziemlichen, es sei denn, wenn einem Unrecht geschieht; wahrlich, Allah ist allhörend, allwissend. (4:148)
    Wie bereits vorher erörtert, gehört im Islam alle macht und Autorität Allah, und durch den Menschen gibt es nur übertragene Macht, die zu Treugut wird; jeder, der ein Empfänger einer solchen Macht wird, muss ehrfurchtgebietend seinen Mitmenschen gegenüber sein, auf die er die ihm anvertraute Macht ausübt. Diesem Grundsatz wurde von Abu Bakr as-Siddiq (r.a.) Rechnung getragen, der in seiner allerersten Rede als Khalifah sagte: Arbeitet mit mir zusammen, wenn ich Recht habe, aber korrigiert mich, wenn ich einen Irrtum begehe; gehorcht mir, solange ich den Anweisungen Allahs und seines Propheten folge; aber wendet euch von mir ab, wenn ich (davon) abweiche.

    6. Freiheit der Meinungsäußerung
    Der Islam gibt allen Bürgern des islamischen Staates die Freiheit der Meinungsäußerung unter der Bedingung, dass dies für die Vermehrung von Tugendhaftigkeit und Wahrheit und nicht zur Verbreitung von Übel und Bösartigkeit genutzt wird. Das islamische Konzept der Freiheit der Meinungsäußerung ist dem im Westen vorherrschenden Konzept weit überlegen. Der Islam würde unter keinen Umständen erlauben, dass Übel und Bösartigkeit propagiert werden. Er gibt ebenfalls keinem Menschen das Recht, Schimpfwörter oder Beleidigungen im Namen der Kritik zu gebrauchen.
    Es war die Praxis der Muslime, sich beim Propheten Muhammad (a.s.s.) zu erkundigen, ob ihm in einem bestimmten fall eine göttliche Verfügung offenbart wurde. Wenn er sagte, dass er keine göttliche Verfügung empfangen hatte, drückten die Muslime ihre Meinung in diesem Fall frei aus.

    7. Freiheit der Zusammenarbeit
    Der Islam hat den Menschen ebenfalls das Recht auf Freiheit der Zusammenarbeit in Organisationen gegeben. Dieses Recht ist bestimmten allgemeinen Regeln unterworfen.

    8. Freiheit des Gewissens und der Überzeugung
    Allah befahl im Qur'an:
    Es soll keinen Zwang im Glauben geben (2:256)
    Im Gegensatz dazu berauben totalitäre Staaten die Individuen vollkommen dieser Freiheit.
    Tatsächlich stellt dieses übertriebene Machtgefühl der Staatsautorität merkwürdigerweise eine Art Knechtschaft oder Sklaverei dar. Früher bedeutete Sklaverei totale Kontrolle von Menschen über Menschen - nun ist diese Art der Sklaverei laut Gesetz abgeschafft, aber an ihre Stellen setzen totalitäre Staaten eine entsprechende Art der Kontrolle über die Individuen.

    9. Schutz der religiösen Gefühle
    Neben der Freiheit des Gewissens und der Überzeugung hat der Islam jedem Individuum das Recht gegeben, dass seine religiösen Gefühlen Respekt geschuldet wird, und nichts soll gesagt oder getan werden, was ihn dieses Rechts berauben könnte.

    10. Schutz vor Willkürlicher Haft
    Der Islam erkennt auch das Recht des Individuums an, dass es nicht verhaftet werden kann für das Vergehen anderer. Allah hat diesen Grundsatz im Qur'an klar festgelegt:
    Wer den rechten Weg befolgt, der befolgt ihn nur zu seinem eignen Heil; und wer irregeht, der geht irre allein zu seinem eignen Schaden. Und keine lasttragende (Seele) trägt die Last einer andern. Und Wir strafen nie, ehe Wir denn einen Gesandten geschickt haben. (17:15)

    11. Das Recht auf die Grundbedürfnisse des Menschen
    Der Islam hat das Recht bedürftiger Menschen anerkannt, dass ihnen Hilfe und Beistand bereitgestellt wird.
    Und in ihrem Vermögen war ein Anteil für den, der bat, wie für den, der es nicht konnte (51:19)

    12. Gleichheit vor dem Gesetz
    Der Islam gibt seinen Bürgern das Recht absoluter und vollkommener Gleichheit vor dem Gesetz.

    13. Die Verantwortungstragenden in der Gesellschaft sind nicht über dem Gesetz
    Eine Frau, die einer angesehenen und vornehmen Familie angehörte, war in Verbindung mit einem Diebstahl verhaftet worden. Der Fall wurde dem Propheten (a.s.s.) vorgetragen, und es wurde empfohlen, dass sie von der Bestrafung für den Diebstahl ausgenommen würde. Der Prophet (a.s.s.) erwiderte: Die Völker, die vor euch gelebt haben, wurden von Allah vernichtet, weil sie den einfachen Menschen für seine Vergehen bestraften und den angesehenen Menschen ungestraft für sein vergehen durchgehen ließen; ich schwöre bei dem, der mein Leben in seiner Hand hält, dass selbst wenn Fatimah [die Tochter des Propheten (a.s.s.)], dieses Vergehen begangen hätte, ich ihre Hand angeschlagen hätte.

    14. Das Recht, an Staatsangelegenheiten teilzunehmen
    (...) Und ihre Angelegenheiten (erledigen sie) in Schura (Beratung) untereinander (...) (42:38)
    Die Schura oder die beratende Versammlung hat keine andere Bedeutung als diese: Der Chef des ausführenden Organs (der Exekutive) und seine Mitglieder sollen durch freie und unabhängige Wahl gewählt werden.
    Abschließend muss klar gemacht werden, dass der Islam versucht, die oben erwähnten Menschenrechte und viele andere nicht nur durch das Vorschreiben gewisser gesetzlicher Maßnahmen zustande zu bringen, sondern vielmehr durch Einladen der Menschen, der niederen Stufen tierischen Lebens zu übersteigen, um fähig zu sein über die Bande, die durch Blutsverwandtschaft, Rassenüberlegenheit, sprachliche Arroganz und wirtschaftliche Privilegien begünstigt werden, hinausgehen. Er lädt die Menschheit ein, sich auf eine Existenzebene zu begeben, wo der Mensch auf Grund seiner inneren Vortrefflichkeit das Ideal der menschlichen Brüderlichkeit verwirklichen kann.

    Quelle: WAMY Reihe über den Islam Nr.: 10

    Selamun Aleykum



    Re: Menschenrechte

    Minnat Allah - 08.12.2004, 14:16


    Es Selamün Aleyküm Ukhti,

    das ist ein sehr schöner und interessanter Beitrag, vielen Dank :P
    Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema "Die Würde des Menschen ist unantastbar", darf ich deinen Text verwenden?

    selam aleyküm



    Re: Menschenrechte

    Zehra - 08.12.2004, 14:41


    :D Selamun Aleykum liebe Minnet Allah

    aber selbstverständlich darfst du den Text verwenden, da ich ihn mit Quellen Angabe versehen habe.
    Hier ist auch noch eine kleine Einleitung.

    Allah ist der absolute und einzige Herr der Menschen und des Universums. Er ist der höchste Herr, der Erhalter, der Barmherzige, dessen Barmherzigkeit alle Geschöpfe umschließt; Er gab jedem Menschen menschliche würde und Ehre und hauchte in ihn von seinem eigenen Geist ein. Es folgt daher, daß die Menschen vereint in Ihm und durch ihn, und abgesehen von ihren anderen menschlichen Eigenschaften - im wesentlichen gleich sind, und keine handfesten und tatsächlichen Unterschiede können zwischen ihnen gemacht werden aufgrund solcher Unterschiede wie Nationalität, Hautfarbe oder Rasse.

    Jeder Mensch ist deshalb mit allen anderen Menschen verwandt und alle bilden eine einzige Gemeinschaft der Brüderlichkeit in ihrer ehrenhaften, erfreulichen
    Knechtschaft zum sich erbarmenden Herrn der Himmel, der erde und was in ihnen ist. In solch einem würdigen Rahmen steht das islamische Bekenntnis der Einheit Gottes dominierend und zentral, und notwendigerweise bringt es die Vorstellung von der Einheit der Menschheit und der Brüderlichkeit der Menschen mit sich.

    Obwohl ein islamischer Staat in irgendeinem Teil der errichtet werden kann, strebt der Islam nicht danach, die Menschenrechte und Privilegien auf das Gebiet der innerhalb der geographischen Grenzen eines Staates zu beschränken. Der Islam setzt einige allgemeingültige Grundrechte für die Menschheit als Ganzes fest, die unter allen Umständen eingehalten und geachtet werden müssen, unabhängig davon, ob der Mensch innerhalb oder außerhalb des Territoriums des islamischen Staates lebt, und unabhängig davon, ob er sich mit dem Staat im Friedens- oder Kriegszustand befindet.

    Allah befiehlt den Gläubigen im Qur'an:
    O die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache, bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist kundig eures Tuns (5:8)

    Menschliches Blut ist in jedem Fall heilig und kann nicht ohne Berechtigung vergossen werden. Und wenn irgendjemand die Heiligkeit des menschlichen Blutes verletzt durch das Töten einer Seele ohne Berechtigung, wird dieser Akt im Qur'an gleichgesetzt mit dem Töten der gesamten Menschheit:
    O die ihr glaubt, fürchtet Allah und suchet den Weg der Vereinigung mit Ihm und strebet auf Seinem Wege, auf daß ihr Erfolg habt (5:35)
    Es ist nicht zulässig, Frauen, Kinder, alte Leute, Kranke oder Verletzte zu unterdrücken.

    Frauenehre und Keuschheit müssen unter allen Umständen respektiert werden. Die Bedürfnisse der Menschen, sei es Nahrung, Kleidung oder ärztliche Versorgung müssen erfüllt werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft oder andere Personen handelt. Wenn wir von Menschenrechten im Islam sprechen, meinen wir, daß die Rechte von Allah gewahrt sind; sie sind nicht von irgendeinem König oder irgendeiner sog. Gesetzgebenden Versammlung gewährt worden. Die Rechte, die von Königen oder von den sog. Gesetzgebenden Versammlungen gewährt wurden, können in derselben Art und Weise entzogen werden, in der sie verliehen wurden. Ähnlich ist der Fall mit Rechten, die von de Diktatoren anerkannt wurden. Sie können sie nach Belieben verleihen und entziehen; und sie können sie verletzen wenn sie wollen.

    Da die islamischen Menschenrechte von Allah verliehen sind, hat keine sog. Gesetzgebende Versammlung der Welt und keine Regierung auf erden das Recht oder die Vollmacht, irgendeine Änderung in den von Allah verliehenen Rechten vorzunehmen. Weder hat irgendjemand das Recht, sie aufzuheben oder zu entziehen, noch sind sie Grundrechte, die nur auf Papier für Show-Zwecke existieren und im wirklichen Leben ignoriert werden, wenn die Show zu Ende ist, noch ähneln sie philosophischen Konzepten die keine Zustimmung finden.

    Die Charta, die Verkündigungen und die Beschlüsse der UNO können nicht mit den von Allah bindend gemachten Rechten verglichen werde, weil die ersten auf niemanden, die letzten aber auf jeden Gläubigen anwendbar sind. Sie sind ein Teil des islamischen Glaubens. Jeder Muslime oder Verantwortliche, der sich zum Islam bekennt, muß sie anerkennen bzw. durchsetzen. Wenn es ihnen mißfällt, sie durchzusetzen [gemeint ist hier: es in der Macht zu haben und es nicht zu tun.

    Wenn man keine Macht hat ist die Sache anders, M.K.] und sie anfangen, die von Allah garantierten Rechte zu verweigern, zu verändern oder gegen sie zu verstoßen und gleichzeitig zu ihnen ein Lippenbekenntnis ablegen, ist das Urteil für solche Regierungen im Qur'an klar und eindeutig:
    Es soll das Volk des Evangeliums richten nach dem, was Allah darin offenbart hat; wer nicht nach den richtet, was Allah hinabgesandt hat - das sind die Empörer (5:47)



    Re: Menschenrechte

    Zamzam - 09.12.2004, 00:49


    Assalamu Alaikum,

    ihr schreibt soviel, da komme ich nicht mit...ich werde so bald wie möglich eine Antwort dazu schreiben.

    Schwester Zehra...bitte lies dir durch was du postest. Auch wenn es andere islamische Seiten/überaus wichtige Leute/Imam von der Moschee nebenan höchstpersönlich gesagt hat/haben.

    Ich begnüge mich mit kurzen Worten, bis ich Zeit habe mehr zu schreiben.

    Man geht im Islam davon aus, dass man keine Freiheiten hat. Und zwar aus folgendem Grund:

    Weder darfst du sagen was du willst, denn du darfst nur das sagen mit dem dich Allah befohlen hat. Du darfst nur dann dich z.B. gegen den Kalifen auflehnen, wenn es islamrechtlich legitim ist.
    Du darfst nicht auf die Straße gehen und schreien: Beten ist langweilig.

    Wo ist dann die Freiheit der Meinungsäußerung?

    Die persönliche Freiheit gibt es genausowenig. Ich kann nicht tun und lassen was ich will (auch wenn ich die Freiheit des anderen nicht gefährde, wie sie im Westen definiert wird). Das was du als persönliche Freiheit beschreibst, ist nicht realistisch. Das was du sagst, wird im Westen ähnlich propagiert ('Keiner ist schuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen worden ist').

    Genauso ist das "Recht gegen Tyrannei zu protestieren" kein Recht, sondern eine islamische Pflicht. Der Gesandte Allahs sagte:

    "Es werden Herrscher kommen, von denen ihr rechte und unrechte Taten erfahren werdet. Wer (das Unrecht) erkennt (es verändert oder anprangert) der ist frei von Schuld. Wer (das Unrecht) verabscheut, ist gerettet. Wehe dem aber, der (das Unrecht) akzeptiert und befolgt!"

    oder

    "Wer von euch etwas zu Verabscheuendes sieht, soll es mit seiner Hand verändern, und wenn er dies nicht vermag, soll er es mit seiner Zunge verändern, und wenn er (selbst) das nicht vermag, dann mit seinem Herzen, und dies ist das Mindeste an Glauben" (Muslim).


    Das sind jetzt nur einige Beispiele aus deinem Text. Weitere werde ich noch auflisten.

    Möge Allah uns festigen...ich kann verstehen dass es schwer ist, unter den heutigen Dingen, das richtige zu finden. Möge Allah daher deine Anstrengung um das vielfache belohnen und dich nach deinen Absichten richten.

    Fi Amani Allah
    Wassalamu Alaikum,
    Zamzam



    Re: Menschenrechte

    Zehra - 09.12.2004, 17:03


    Selamun Aleykum

    ich habe die Menschenrechte gelesen und ich habe mich auch damit auseinandergesetz und tue dies immer noch. Das Wort "Freiheit" haben wir im islamischen Verständis, jedoch nicht im "westlichen" Verständnis wie es z.B. auch unter diesem Paragraphen steht: "Der Islam gibt allen Bürgern des islamischen Staates die Freiheit der Meinungsäußerung unter der Bedingung, daß dies für die Vermehrung von Tugendhaftigkeit und Wahrheit und nicht zur Verbreitung von Übel und Bösartigkeit genutzt wird. Das islamische Konzept der Freiheit der Meinungsäußerung ist dem im Westen vorherrschenden Konzept weit überlegen. Der Islam würde unter keinen Umständen erlauben, daß Übel und Bösartigkeit propagiert werden. Er gibt ebenfalls keinem Menschen das Recht, Schimpfwörter oder Beleidigungen im Namen der Kritik zu gebrauchen.

    Es war die Praxis der Muslime, sich beim Propheten Muhammad (a.s.s.) zu erkundigen, ob ihm in einem bestimmten fall eine göttliche Verfügung offenbart wurde. Wenn er sagte, daß er keine göttliche Verfügung empfangen hatte, drückten die Muslime ihre Meinung in diesem Fall frei aus.

    Ich möchte zu dem Begriff "Freiheit" noch ein paar weise Worte anhängen um dem Verständnis näher zu kommen:

    "Wer Freiheit als absolutes Freisein versteht, verwechselt die Freiheit des Menschen mit der des Tieres, ob er es nun bewusst tut oder nicht. Manche Seelen haben so großen Gefallen an Unabhängigkeit, dass sie die Freiheit zu befriedigen suchen. Diese Art von Freiheit zu befriedigen suchen. Diese Art von Freiheit ist tierisch und bestialisch. Wahre Freiheit hingegen ist ein Zeichen dafür, menschlich zu sein, und versetzt das Bewusstsein dadurch in Begeisterung, dass sie Hindernisse vom Weg des Geistes wegräumt.

    Eine Freiheit, die nicht religiöse Gedanken und Gefühle anerkennt und nicht der Nährboden für Tugend und Moral ist, ist wie eine juckende Krankeit. Gesellschaften, die von ihr befallen werden, werden früher oder später unruhig und twangsläufig in die Isolation getrieben werden.

    Freihet bedeutet, dem Menschen zu erklären, dass er frei ist, alles zu tun, was er will - vorausgesetzt, er fügt anderen keinen Schaden zu und verschreibt sich der Wahrheit.

    Wahre Freiheit ist zivilisierte Freiheit. Sie trägt die diamantene Kette der Religion und Moral sowie das goldene Halsband klaren und vernünftigen Denkens.


    Sollten sich denn die islamische Menschenrechte, islamisch nennen wenn sie keine Farz wären? Diese Menschenrechte leiten sich aus Sunna und Koran ab, ansonsten wären es irgendwelche Paragraphen, lieber Zamzan.

    Weiter: Umar r.a. regte den Propheten oft zu Reflektionen und Entscheidungen der Muslime an, die dem Wohl der islamischen Gesellschaft entsprechend gelöst werden mussten. Er überzeugte sich ,dass seine Vorschläge für das Gemeinwohl geeignet waren. Daher wollte er sie zur Anwendung bringen.
    Überzeugt von dem im Islam gewährten Recht der Toleranz und Meinungsfreiheit und vom Prinzip des Wohls der Gemeinschaft, spronte er den Propheten zur Realisierung seines Rates an. Als Beispiel dafür kann man u. a. die Einstellung des Koran zur Frauen- Verschleierung nennen, zu der die motivierende Funktion Umars beigetragen hatte. Es handelt sich um die Sure 24 Vers 31.

    Auch das "Privatleben" eines Muslims ist natürlich ausschließlich islamisch zu verstehen, und dieses hat er , genauso wie ein Leben in der Gemeinschaft.
    Z.B. Umars Entscheidungen und Verhalten als die einer "Privatperson". Das Verhalten von Umar r.a.: Er war als ein einfacher und bescheidener Muslim gegenüber seinen Mitmenschen so brüderlich und hilfsbereit, dass jeder, arm oder reich , ohne Angst vor ihm, mit ihm reden und ihn um Hilfe bitten konnte.
    Aufgrund seiner bescheidenen Lebensführung erlebte er selbst Armut und Not wie jeder andere Bedürftige auch und kannte aus diesem Grund die Sorgen und den Kummer der Armen. Dieses Miterlebnis und Mitgefühl ließen ihn in den Augen der Umma als "Sayyid al-Qaum" erscheinen.

    Er ging z.B. für diei Witwe einkaufen, kümmerte sich um eine blinde alte Frau oder leistete nachts für die handels Karawane Wachdienst.
    Seine so fürsorgliche Haltung spiegelte sich in seinem Kalifat-Amt wieder, dass er z.B. Sa´ds prächtige Tür in dessen Dienstgebäude zerstören ließ, weil sie zwischen ihm und dem Volk ein Hindernis gewesen war.
    Die Charakteristik der Handlungen von Umar liegt also darin, dass seine Entscheidungen von seinen eigenen Meinungen herrühren, aber dem Geist und dem Sinn des Islam entsprechen oder ihnen zumindest nicht widersprechen.

    Dem Wert nach ist sein persönliches fürsorgliches Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen als Vorbild für die anderen, aber als Pflicht gegen sich selbst zu verstehen. Es entspricht einem Teil von Igtihad, nämlich "Igtiad fardyy", der durch den bekannten Hadit von Mu´ad bestätigt wird.

    Sind diese Arten von "Meinungsfreiheiten und Meinungsäußerungen" nicht realistisch?

    Bei den Menschenrechten geht es um das Wohl der Gemeinschaft und um diei Aufrechterhaltung des Islam als Grundlage der Gesetzgebung.


    Wie kann man sich tausendprozentig sicher sein, zu wissen, ob das gesagte nicht doch noch einen kleinen Anteil des menschlichen Nefs beinhaltet. Um so rein zu werden, was Insallah unser aller Ziel ist, muss man in jedem gelebten Moment an Allah gedenken. Man muss diese Welt wahrhaftig komplett vergessen können.

    Wir aber, wir können nicht mal Beten! Unser Prophet sagte wer von euch nur 2 Rekkas wahrhaftig betet, dem ist das Paradis gewiss. Unser Prophet betete so, dass das gesamte Universum sich über sein Gebet erstaunte und stillstand. Diese Stufe werden wir niemals erreichen können. Deshalb ist uns auch die Sunna aufgetragen, denn nur durch sie fallen die Schleier, die zwischen uns und Allah liegen weg. Nur die Sunna hilft und das nicht geschaffte Farz zu übermanteln, ansonsten wären wir verloren.

    In meiner Entwicklung meines islamischen Lebens, Allah weiß wie viele Fehler ich gemacht habe, über die ich mir nicht bewusst war oder die die im geheimen liegen und immer noch mache und mache bis ich sterbe. Wenn ich jedoch bis dahin nichts hätte sagen dürfen, bis ich eine weiße Seele habe und genau signalisieren kann das diese Worte nun von Allah über meine Zunge kommen, dann hätte ich bis heute bei weitem nicht ein Prozent von dem gelernt, von dem ich bisher Elhamdulillah lernen durfte.

    Ich bin ein Mensch, der sich erst mal selbst kennen lernen muss und dadurch Insallah Allah kennen lernt. Und ich bin ein Mensch, nicht um keine Fehler zu machen, denn das will Allah gar nicht, da er sonst eine andere Schöpung schaffen würde, ich bin Mensch um mir meiner Fehler bewusst zu werden und um an IHN zu gedenken um zu bereuen.

    Selamun Aleykum :hallo:



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