Jugendschutzgesetz - Strafen

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    Re: Jugendschutzgesetz - Strafen

    Administrator - 11.01.2005, 17:03

    Jugendschutzgesetz - Strafen
    Strafen und sonstige Maßnahmen

    Alle Verantwortlichen, also du, deine Erziehungsberechtigten und
    Begleitpersonen, UnternehmerInnen und VeranstalterInnen sowie die
    zuständige Behörde müssen dafür sorgen, dass das Jugendschutzgesetz
    eingehalten wird. Innerhalb dieser Grenzen kannst du dir mit deinen
    Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen deine persönlichen
    Regelungen vereinbaren. Wo dir keine engeren Grenzen gesetzt werden,
    da entscheide selbst, was für dich gut ist.
    Wenn du als junger Mensch bis zum Alter von 18 Jahren das JSG
    übertrittst dann:

    * kannst du verwarnt werden
    * zu einem Informationsgespräch aufs Jugendamt geladen werden.
    * Wenn das alles noch immer nichts nützt wirst du zur Kassa gebeten: bis zu 200 Euro
    * Wenn UnternehmerInnen das JSG übertreten dann:
    * können sie verwarnt werden
    * müssen sie bis zu 15.000 Euro Strafe zahlen.
    * Zahlen sie nicht, müssen sie Ersatzhaft antreten.
    Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen können:

    * verwarnt werden
    * bis zu 700 Euro Strafe zahlen
    * Zahlen sie nicht, müssen sie Ersatzhaft antreten.

    Zuständigkeit

    Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien als Bezirksverwaltungsbehörde.
    Das JSG wird von der Polizei überwacht. Strafen werden vom Bezirksamt ausgesprochen.



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