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Re: Jugendschutzgesetz - Ausgehen
Administrator - 11.01.2005, 16:54Jugendschutzgesetz - Ausgehen
Altersnachweis
Es ist wichtig, dass du einen Lichtbildausweis - auch zu deinem
Schutz - bei dir hast, um ihn der Polizei oder bei Veranstaltungen
oder beim Kauf von bestimmten Dingen vorweisen zu können.
Dafür eignet sich ein Personalausweis oder ein Schülerausweis.
Ausgehzeiten
Bis zu deinem 14. Geburtstag darfst du zwischen 5 und 22 Uhr
unterwegs sein und Veranstaltungen besuchen.
Vom 14. bis zum 16. Geburtstag zwischen 5 und 1 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten darfst du mit einer Begleitperson unterwegs sein,
oder wenn du einen triftigen Grund angeben kannst (zB Heimweg).
Ab deinem 16 Geburtstag gibt es keine gesetzliche Beschränkung,
aber bis zu deinem 18 Geburtstag dürfen dir deine Eltern oder
Erziehungsberechtigten vorschreiben, wann du heim kommen sollst.
Das Gesetz setzt hier Maximalgrenzen fest.
Innerhalb dieser Grenzen kannst du mit dir selbst oder mit deinen
Erziehungsberechtigten individuell Regelungen treffen.
Was für dich o.k. ist, sollten nur du und deine
Eltern/Erziehungsberechtigten miteinander klären.
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