Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

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    Re: Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

    reinhard - 31.07.2007, 07:09

    Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
    BMJ zur Neuregelung der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen (EHUG)

    Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in einem Schreiben vom 09.05.2007, das von der WPK am 18.06.2007 veröffentlicht wurde, vor dem Hintergrund des am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Handelsregister und das Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) noch einmal ausdrücklich auf das geänderte Verfahren der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und die Sanktionierung von Verfahrensverstößen hingewiesen.

    Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen Ihre Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss für die Geschäftsjahre ab 2006 nicht mehr beim Handelsregister, sondern in elektronischer Form beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln, einreichen. Der Kreis der publizitätspflichtigen Unternehmen sowie Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen sind unverändert geblieben.
    Für die Unternehmen ist von Bedeutung, dass Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften in Zukunft stärker verfolgt werden. Das zuständige BMJ wird künftig nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amts wegen tätig. Unternehmen, die ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 325 HGB i.d.F. des EHUG i.V.m. Art. 61 EGHGB) offen legen, müssen mit der – wiederholten – Verhängung von Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 EUR rechnen.

    [Stand: 23.07.2007]



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