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Re: Kopftuchverbot endgültig besiegelt
Andreas - 21.11.2006, 22:56Kopftuchverbot endgültig besiegelt
Kopftuchverbot endgültig besiegelt
Leipzig (dpa) - Das gesetzlich geregelte Kopftuchverbot in Baden-Württemberg ist rechtmäßig. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin auf Einstellung in den Schuldienst des Landes abgewiesen.
Ludin bestand dabei darauf, aus Glaubensgründen mit Kopftuch zu unterrichten. Der Streit hatte im Jahr 2003 bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und letztlich zu dem geänderten Schulgesetz in Baden-Württemberg geführt. (Az.: BverwG 2 C 45.03)
Die Stuttgarter Landesregierung hatte Anfang April als erste in Deutschland ein Kopftuchverbot im Schulgesetz verankert. Das geänderte Gesetz entspricht nach Auffassung der Leipziger Richter den Vorgaben der Karlsruher Richter vom September 2003. Es biete eine ausreichende Grundlage, um das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu untersagen, sagte der Senatsvorsitzende Hartmut Albers.
Auch die Erwähnung «christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte» stellt nach Auffassung der Bundesrichter keine Bevorzugung christlicher Religionen dar. Als Begründung nannten sie die allgemeine Regelung des Gesetzes, wonach es unzulässig ist, in der Schule politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben. Dies treffe letztlich alle Konfessionen. Da die Klägerin nicht bereit sei, diesem Verbot nachzukommen, fehle ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung, erklärte das Gericht.
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