selbergebauter Grill erlaubt

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "selbergebauter Grill erlaubt"

    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    Daywalkerxxx - 06.11.2006, 13:22

    selbergebauter Grill erlaubt
    Habe vor meinen Grill etwas zu modifizieren (Streben raus und Wabengitter dahinter und den Chromrand in Wagenfarbe lacken).Wie sieht es da wegen dem TÜV und den grünen Männchen aus?Ist so ein Grill grundsätzlich erlaubt oder darf man nur Teile mit ABE nehmen?



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    integra864 - 06.11.2006, 13:23


    Hab auch ein Gitter reingemacht und muß sagen keine Probleme damit.
    Mfg



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    MaNDraxXXx - 06.11.2006, 14:23


    hab meinen auch umgebaut, war kein problem. TÜV sagte bei der HU nichts, mängelfrei. Bei Polizeikontrolle auch keinerlei Reaktion.

    Aber ehrlichgesagt hätte ich irgendwelche beanstandungen bei beiden Fällen auch garnicht erwartet, hab mir wegen dem grill noch nie nen kopf gemacht.



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    Honda_MC2 - 06.11.2006, 18:46


    nein, da darf der TÜV nix sagen...



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    El-Tobito - 06.11.2006, 18:52


    Ich hab mal in nem anderen Forum gelesen, das man sich so was wohl als "Leicht modifiziertes Serienteil" oder so ähnlich eintragen lassen sollte.



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    Jörn - 06.11.2006, 19:09


    El-Tobito hat folgendes geschrieben: Ich hab mal in nem anderen Forum gelesen, das man sich so was wohl als "Leicht modifiziertes Serienteil" oder so ähnlich eintragen lassen sollte.

    Nee, brauchste nicht.
    Ist keine Bauart-Veränderung und daher kannst so damit rumfahren.



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    Markus_E - 06.11.2006, 20:31


    Wenns ganz theoretisch ist, dann ist es auf keinen fall erlaubt. Da das in den Bereich Passantenschutz läuft. Da können scharfe Kanten entstehen usw.



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    El-Tobito - 06.11.2006, 20:37


    Jörn hat folgendes geschrieben:

    Nee, brauchste nicht.
    Ist keine Bauart-Veränderung und daher kannst so damit rumfahren.

    Nagut, ich glaub dir mal einfach, wird schon stimmen. :D



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    Hankey - 06.11.2006, 21:02


    Also die Cops am Bodensee haben mich rausgezogen, die Karre begutachtet und nichts bemängelt. Also sollte es damit keine Probleme geben. :wink:



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    MB2sport - 07.11.2006, 07:49


    El-Tobito hat folgendes geschrieben: Ich hab mal in nem anderen Forum gelesen, das man sich so was wohl als "Leicht modifiziertes Serienteil" oder so ähnlich eintragen lassen sollte.

    aber doch net bei nem grill ;) ..vielleicht bei nem 400ps turbo :mrgreen:



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    Honda_MC2 - 07.11.2006, 10:33


    MB2sport hat folgendes geschrieben: ..vielleicht bei nem 400ps turbo :mrgreen:

    Selbst da nicht.
    Es gefährdet auch keine Passanten in dem Sinne wie es Markus_E meint, den diese neue EG-Richtlinie zum Fußgängerschutz betrifft nur Fahrzeuge der neuesten Generation, die Pflicht zum Füßgängerschutz trifft auch z.B. keinen Golf 5, erst der Golf 6 und all die Autos, die jetzt erst entwickelt werden müssen diese Richtlinie erfüllen.

    Dein (sorry) "alter" M hat damit nix zu tun.

    Grill umbauen ist legal. Wenn nicht wäre es ja auch nicht legal, sich in die Stoßstange vorne ein Race-Gitter reinzumachen... :roll:
    ok?



    Re: selbergebauter Grill erlaubt

    mb9_dragon - 08.11.2006, 01:27


    ich habe auch meinen grill modifiziert und keiner hat was gesagt.

    wer das gegenteil behauptet hat unrecht oder lässt sich verarschen



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