Berufliche Weiterbildung

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    Re: Berufliche Weiterbildung

    office - 31.10.2006, 14:31

    Berufliche Weiterbildung
    1. Abschlüsse nach einen Europäischen Punkteschlüssel einordnen
    Die Bundesschülerkonferenz regt an, alle Abschlüsse an Fachschulen in ein Punktesystem einzuordnen. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand, es kann zu keine Verwechslungen bzw. Missverständnisse mehr kommen, da nach unserem Wissen zahlen in ganz Europa gleich interpretiert werden. Zudem kann man auf einen Blick sehen wo bspw. ein Bewerber einzuordnen ist. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass bei einem Punktesystem der Name eine sekundäre Bedeutung bekäme und hierdurch würden Missverständnisse ausgeschlossen.
    Wir könnten uns bei dieser Lösung auch vorstellen, dass der Titel nicht mehr für alle Berufsgruppen gleich bleibt, denn wie oben schon erwähnt, würden Missverständnisse, dank des Punktesystems ausgeschlossen sein.

    2. Status der Weiterbildung - Schulen für Erwachsene
    Bei der Weiterbildung an einer Fachschule handelt es sich nicht um eine theoretische berufliche Ausbildung, sondern um eine schulische Weiterbildung. Ihr Abschluss berechtigt Absolventen, eine Position auf mittlerer Führungsebene wahrzunehmen. Darüber hinaus erhalten Absolventen die Möglichkeit, einen der Fachhochschulreife entsprechenden Abschluss zu erlangen. Damit ähnelt diese Weiterbildung sehr dem Hessenkolleg und den Abendschulen, die schon heute als Schulen für Erwachsene anerkannt sind.

    3. Anrechnung der FS an die FH
    Den Absolventen wird durch den Fachschulabschluss die Möglichkeit geboten, eine Führungsaufgabe der mittleren Ebene wahrzunehmen. Deshalb begrüßt die Bundesschülerkonferenz den zu erreichenden Abschluss der Fachhochschulreife. Um den qualitativen als auch den quantitativen Führungsnachwuchs des Landes Hessen zu fördern und den Absolventen weitere Entwicklungschancen zu bieten, sollte eine grundsätzliche Anerkennung des Studiums der Fachschule durch die Fachhochschulen und Universitäten erfolgen und gewährleistet werden.
    Dies hätte zur Folge, dass nicht jeder Absolvent, der ein weiteres Studium absolvieren möchte, durch Einzelfallentscheidung und nach Ermessen der Hochschulen geprüft werden müsste.
    Deshalb schlägt die Bundesschülerkonferenz ein Punktesystem vor, dass in Kooperation mit den Hochschulen in Rahmen eines Studienabkommens etabliert werden sollte. Durch dieses Punktesystem können die Absolventen ihr bereits absolviertes Studium an den Fachschulen anrechnen lassen und haben die Möglichkeit auf eine Verkürzung der Studienzeit, da der Lehrinhalt bereits vermittelt wurde.
    Eine mögliche Alternative ist die Integration der Fachschulen in das European Credit Transfer System (ETCS), eine europaweite Standardisierung und Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen.

    4. Mehr Selbständigkeit der Fachschulen
    Fachakademien, die schulorganischer Bestandteil an einer oder mehreren beruflichen Schulen sind, ist eine größere Autonomie zuzustehen. Die einzelnen Punkte sind mit den Abteilungsleitern der Fachschulen abzustimmen.
    Jede Fachschule sollte ein gesondertes Schulprogramm erstellen können, das vom Staatlichen Schulamt bzw. Kultusministerium zu genehmigen ist.

    5. Fachschulabschlüsse im Bachelorstudium
    Der Abschluss an den Fachschulen ist europaweit im Rahmen des Bachelor Studiums anzusiedeln und entsprechend anzurechnen, in der Form, dass eine Vollanrechnung des Grundstudiums in Höhe von mindestens 90 Credits erfolgt. Bundeseinheitliche Namensgebung.

    Die Bezeichnung des Abschlusses an einer Fachschule/Fachakademie ist bundeseinheitlich einzuführen.



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