Beim MVP etwas zuviel des Guten

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    Re: Beim MVP etwas zuviel des Guten

    Matthias Blunert - 24.10.2006, 23:14

    Beim MVP etwas zuviel des Guten
    In der letzten Woche wurde ein langjähriges Mitglied der VMNE von einem persönlichen Anschreiben des Mietervereins Potsdam überrascht, mit dem das – ehemalige – Mitglied des MVP auf konkrete Fehler in der Heizkostenabrechnung des Gebäudes aufmerksam gemacht wurde. Verbunden war die Nachricht mit der Empfehlung, die Heizkostenabrechnung doch beim MVP überprüfen zu lassen.

    Die Sache hat nicht nur bei unserem Mitglied, sondern auch bei unserem Vorstand einige Verwunderung ausgelöst: Immerhin besteht die Mitgliedschaft in unserer Vereinigung seit fast fünf Jahren; der MVP hatte unser Mitglied seinerzeit – wie in der Organisation üblich – zu uns umgemeldet. Hinzu kommt, dass die Abrechnungsfehler unserem Mitglied bereits seit mehr als zwei Monaten bekannt und mit unserer Hilfe gegenüber dem Vermieter längst geltend gemacht waren. Die Aufforderung, nunmehr die Betriebs- und Heizkostenabrechnung (nochmals) prüfen zu lassen, war in diesem Kontext völlig unverständlich.

    Niemand will die ganze Angelegenheit überbewerten; so etwas kann, sollte aber nicht vorkommen. Nur werden Umstände sichtbar, die – möglicherweise – von allgemeinem Interesse sind:

    Der Potsdamer Mieterverein muss sich fragen lassen, wieso persönliche Daten von Nicht(mehr)mitgliedern über die Jahre so weiter gepflegt wurden, dass offenbar je nach Bedarf darauf zugegriffen werden kann. Nicht gutwillige Adressaten (weil in Streit aus dem MVP ausgeschieden) hätten den Lapsus zum Anlass nehmen können, die Praxis ernsthaft zu hinterfragen. Durch die Übermittlung konkreter Informationen (hier z. B. Rechnungsdaten der Brennstoffe), verbunden mit Handlungsanweisungen zur Wahrung eigener Rechte, dürfte die Grenze der unzulässigen Rechtsberatung gegenüber Nichtmitgliedern deutlich überschritten worden sein.

    Und natürlich ist das Angebot zur Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung dann bedenklich, wenn nicht zugleich auf das Erfordernis einer Mitgliedschaft verwiesen wird. Böse Zungen könnten solches zurecht als unlautere Werbung bezeichnen. Das hat kein Verein im Land, auch nicht der MVP, nötig noch könnte er solches verkraften.



    Re: Beim MVP etwas zuviel des Guten

    Weicht - 25.10.2006, 00:48


    Zitat: Bundesdatenschutzgesetz, § 20 (2):
    Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
    1. ihre Speicherung unzulässig ist oder
    2. ihre Kenntnis für die datenverarbeitende Stelle zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
    Zitat: Brandenburgisches Datenschutzgesetz, § 19 (2):
    Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
    a. ihre Speicherung unzulässig ist oder
    b. ihre Kenntnis für die datenverarbeitende Stelle zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.

    Im Januar 2005 hatten wir in einer Schulungsveranstaltung in Hermannswerder zu diesem Thema informiert und herausgearbeitet, dass Daten ehemaliger Mitglieder nur solange gespeichert bleiben dürfen, wie der Mieterverein hieran ein berechtigtes Interesse im Rahmen des Zweckes, zu dem die Daten erhoben worden sind, hat.

    Klargestellt war damals, dass hier im Wesentlichen lediglich offene (z.B. finanzielle) Forderungen an das ehemalige Mitglied zutreffen dürften.

    Die Verwendung solcher Personendaten zu Zwecken wie dem oben beschriebenen dürfte nicht zulässig sein und könnte wohl unter die jeweiligen Bußgeldvorschriften des BDSG bzw. BbgDSG fallen.

    Nachsatz: Die mir bekannten Mitgliederverwaltungsprogramme sind softwareseitig leider in Bezug auf die Löschung selektierter Datensätze relativ praxisfern programmiert, wohl wahr. Allerdings muss jeder Verein dennoch Sorge tragen, dass solche Daten dann zumindest wirksam gesperrt und so solchen Nutzungen entzogen werden.



    Re: Beim MVP etwas zuviel des Guten

    Sepp Träthner - 25.10.2006, 17:10


    Auch ich bin der Ansicht von Mathias, dass es als problematisch anzusehen ist, wenn Nichtmitglieder in einer derartigen Form angeschrieben werden. Es kann einfach nicht sein, dass gerade ein MV, dem die Anwaltsvertreter sicher gern einen Rechtsverstoß nachweisen würden, so leichtfertig einen solchen Anlass bietet. Das kann dem DMB durchaus großen Schaden zufügen...
    Ich frage mich nur, ob und wie wir das (ohne großes Aufsehen) unter den Vereinen und an den MVP herantragen ?!?

    Weicht hat folgendes geschrieben:: Nachsatz: Die mir bekannten Mitgliederverwaltungsprogramme sind softwareseitig leider in Bezug auf die Löschung selektierter Datensätze relativ praxisfern programmiert, wohl wahr. Allerdings muss jeder Verein dennoch Sorge tragen, dass solche Daten dann zumindest wirksam gesperrt und so solchen Nutzungen entzogen werden.

    Das zweite Problem mit dem Datenschutz ist auch nicht ohne, wobei ich in meinem Verein ähnliche Probleme mit unserer (vom MVP stammenden) Mitgliederverwaltungssoftware habe. Falls hier Ideen zur Vermeidung solcher Probleme existieren bitte ich um Kontakt und Hinweise.
    (aber bitte nicht gleich mit neuer teurer Software kommen... geht zeitlich und finanziell einfach nicht)



    Re: Beim MVP etwas zuviel des Guten

    Weicht - 25.10.2006, 17:58


    Sepp Träthner hat folgendes geschrieben::
    Das zweite Problem mit dem Datenschutz ist auch nicht ohne, wobei ich in meinem Verein ähnliche Probleme mit unserer (vom MVP stammenden) Mitgliederverwaltungssoftware habe. Falls hier Ideen zur Vermeidung solcher Probleme existieren bitte ich um Kontakt und Hinweise.
    (aber bitte nicht gleich mit neuer teurer Software kommen... geht zeitlich und finanziell einfach nicht)

    Eine einfache Methode für die Umgehung dieser Problematik ist die Kodierung der Namen der Mitglieder: Ich ersetze in der Software den Namen des ehemaligen Mitglieds "Lehmann" durch die Ziffern 123456000 und die des ehemaligen Mitglieds "Meier" durch 1234560001. Über die Ersetzungen lege ich eine Liste auf Papier an und übergebe diese an ein Vereinsmitglied, das keinen Zugang zur Mitgliederdatei hat. So kann ich ggfs. die Ur-Daten noch für Jahre datensicher aufbewahren.

    Die Kodierung kann im Zeitpunkt der Erledigung der letzten offenen Forderung durchgeführt werden, da werden i. A. sowieso noch verschiedene Änderungen eingetragen wie Einstellen der MZ-Belieferung etc. Wer ganz sicher gehen will, kann weitere Datenfelder (Straße, Vorname) ebenfalls löschen und in die Papierliste übertragen.



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