RENTE UND SOZIALE LEISTUNGEN

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  • Forenbeschreibung: Ihr deutscher Hausnotrufservice, Betreuungs- und Pflegedienst in Almeria (Spanien)
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    Re: RENTE UND SOZIALE LEISTUNGEN

    paramedico - 08.09.2006, 17:41

    RENTE UND SOZIALE LEISTUNGEN
    Botschaft
    Der Bundesrepublik Deutschland
    Madrid
    Stand: Juni 2006
    - Sozialreferat -
    Merkblatt für deutsche Altersresidenten in Spanien
    1. Antworten auf die häufigsten Fragen:
    Rentenversicherung
    Frage: Habe ich Nachteile bei meiner Rentenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien
    lebe?
    Antwort: Nein! Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein
    Konto Ihrer Wahl in Deutschland oder Spanien überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine
    Rentenkürzungen. Ausnahme: sog. Fremdrenten und Renten für Zeiten aus dem ehemaligen
    Reichsgebiet. Diese Renten werden nicht ins Ausland exportiert, weil sie den Zweck haben,
    die Rentenempfänger besser in Deutschland zu integrieren. Hiergegen laufen allerdings z.Zt.
    Verfahren vor dem EuGH.
    Frage: Werden unsere Renten durch die Reformmaßnahmen in Deutschland gekürzt?
    Antwort: Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode keine
    Rentenkürzung geben wird. Vor allem aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der
    Rentenlaufzeiten, die sich seit 1960 verdoppelt haben, sind allerdings die Maßnahmen zur
    nachhaltigen Sicherung der Rentenfinanzen unabweisbar. Dadurch wird das Rentenniveau
    mittel- und langfristig deutlich absinken. Vor allem die heute aktive Generation muss deshalb
    zusätzlich privat oder betrieblich Altersvorsorge treffen.
    Frage: Wie wird meine Rente besteuert?
    Antwort: Die gesetzliche Rente von Altersresidenten wird nach dem deutsch-spanischen
    Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. II 1968, S. 9 ff.) in Spanien versteuert. Eine
    Steuererklärung ist ab einer Rente von 8.000 € jährlich abzugeben. Es gibt Freibeträge, die
    von den persönlichen Verhältnissen abhängen. Die spanischen Steuerbeamten helfen bei der
    Ausfüllung der Formulare (Termin vereinbaren!). Übrigens: Auch in Deutschland werden
    Renten versteuert. Bisher ist dies bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit
    2005 beginnt der stufenweise Übergang von 50 % der Rente bis zur vollen
    Rentenbesteuerung, die bis 2040 erreicht sein wird. Deutsche Beamtenpensionen werden
    schon bisher voll versteuert, und zwar unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland.
    Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
    insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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    Krankenversicherung der Rentner:
    Frage: Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung, wenn ich dauerhaft in Spanien lebe?
    Antwort: Sie werden nach europäischem Recht (Verordnung 1408/71) so behandelt, als
    wären sie in Spanien versichert. Mit der Bescheinigung E 121 Ihrer deutschen Krankenkasse
    gehen sie zur spanischen Krankenkasse Ihres Wohnortes. Dort erhalten sie die spanische
    Versicherungskarte. Damit können Sie alle Ansprüche in Spanien geltend machen, die auch
    Spaniern zustehen, z.B. ggf. auch Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente. Sie müssen sich
    aber - wie ein Spanier - an die spanischen Regeln halten, also zu den Vertragsärzten und
    Vertragseinrichtungen der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung gehen.
    Frage: Kann ich mich weiterhin in Deutschland behandeln lassen?
    Antwort: Ja! Obwohl dies nach den europäischen Regeln nicht vorgesehen ist, hat das
    Bundessozialgericht entschieden, dass Rentnern, die in der deutschen gesetzlichen
    Krankenversicherung versichert sind, auch bei Wohnsitz im Ausland alle Ansprüche in
    Deutschland erhalten bleiben. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen daher auf Antrag die
    neue elektronische Gesundheitskarte auch dann aus, wenn sie dauerhaft in Spanien wohnen.
    Frage: Kann ich auch zu einem deutschen Privatarzt gehen, der seine Praxis in Spanien hat,
    aber nicht dem spanischen Gesundheitssystem angehört?
    Antwort: Grundsätzlich können Sie das. Ihnen werden aber von Ihrer deutschen
    Krankenkasse höchstens die Kosten erstattet, die der Krankenkasse auch beim Vertragsarzt
    entstanden wären. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich vorher mit
    Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
    Frage: Was hat es auf sich mit der neuen EHIC-Karte?
    Antwort: Die EHIC-Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte, die das alte
    Formular E 111 ersetzt und bei nur vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland das Recht
    nachweist, auch dort Leistungen zu Lasten der deutschen Krankenversicherung zu erhalten.
    Sie wird in der Regel auf die Rückseite der neuen elektronischen Karte gedruckt.
    Frage: Gibt es Besonderheiten, wenn ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
    versichert bin?
    Antwort: Nein. Sie sind dann in der Regel übrigens auch in der gesetzlichen
    Pflegeversicherung versichert. Sie genießen die gleichen Rechte wie ein Pflichtversicherter,
    über die Formalitäten unterrichtet Sie Ihre Krankenversicherung.
    Pflegeversicherung:
    Frage: Kann ich als Altersresident in Spanien Pflegegeld erhalten?
    Antwort: Ja! Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und erhalten
    daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (205 €), II (410 €) und III (665 €). Die
    Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt, der
    ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung beauftragt oder eigene Ärzte entsendet. Das
    Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in
    Spanien gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichtert.
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    insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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    Frage: Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel?
    Antwort: Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur
    nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse
    zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben
    wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie z.B. ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet.
    Frage: Was ist mit den Leistungen der künftigen spanischen Pflegeversicherung?
    Antwort: Die in dem neuen Gesetz, das voraussichtlich zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt,
    vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch
    nehmen können wie Spanier. Die evtl. spanischen Geldleistungen werden aber nicht an die
    deutschen Altersresidenten gezahlt. Allerdings wird demnächst die Frage zu stellen sein, ob
    neben einer funktionierenden spanischen Pflegeversicherung weiterhin Pflegegeld aus
    Deutschland gezahlt werden kann. Nach den europäischen Rechtsvorschriften werden
    Geldleistungen nämlich nur exportiert, wenn keine Sachleistungen vor Ort erbracht werden.
    Deutsch-Spanische Rente:
    Frage: Welche Folgen hat es, wenn ich eine deutsche und eine spanische Rente beziehe?
    Antwort: Die Folgen können erheblich sein. Wer mindestens 1 Jahr Versicherungszeiten in
    Spanien hat, gilt nicht mehr als Versicherter des Herkunftsstaates, sondern fällt ganz in die
    Zuständigkeit des Wohnstaates. Er erhält also alle spanischen Leistungen wie ein Spanier. Die
    Regelung, dass er neben den spanischen Leistungen auch die deutschen Leistungen in vollem
    Umfange geltend machen kann, findet dann keine Anwendung mehr. Auch der Anspruch auf
    deutsches Pflegegeld entfällt, dafür kann aber ggf. spanisches Pflegegeld gezahlt werden.
    Diese auf den ersten Blick befremdlichen Konsequenzen sind darauf zurückzuführen, dass bei
    einer Zuständigkeit mehrerer Staaten die Regeln eines Staates gelten müssen, und dabei
    wurde sinnvollerweise der Wohnsitzstaat festgelegt.
    Kindergeld:
    Frage: Kann ich als Rentner in Spanien auch deutsches Kindergeld erhalten?
    Antwort: Ja! Für das Kindergeld gilt das Land der Beschäftigung, so dass deutsche
    Arbeitnehmer in Spanien kein deutsches Kindergeld erhalten. Die Rente gilt aber als
    Beschäftigung in Deutschland, so dass Kindergeld auch nach Spanien ausgezahlt werden
    kann. Wenn zugleich ein Anspruch nach spanischem Recht besteht, wird allerdings nur der
    Unterschiedsbetrag zum deutschen Kindergeld gezahlt.
    Sozialhilfe:
    Frage: Kann ich deutsche Sozialhilfe in Spanien erhalten?
    Antwort: Nein, deutsche Sozialhilfe wird grundsätzlich nur in Deutschland gezahlt. Wenn
    Altersresidenten in Not geraten, können sie entweder die bekannten spanischen Hilfen in
    Anspruch nehmen, oder sie müssen nach Deutschland zurückkehren. Ausnahmen gibt es nur
    unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. außergewöhnliche Notlage und zugleich stationäre
    Betreuung oder schwere Pflegebedürftigkeit, so dass eine Heimkehr nicht möglich ist).
    Rentner mit Wohnsitz in Deutschland erhalten statt der Sozialhilfe die sogenannte
    Grundsicherung. Sie wird nicht ins Ausland gezahlt.
    Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
    insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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    Wohnsitz in Spanien:
    Frage: Soll ich mich offiziell als Dauerresident in Spanien melden?
    Antwort: Abgesehen davon, dass Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, sollten Sie das im
    eigenen Interesse unbedingt tun! Viele spanische Vergünstigungen sind daran geknüpft, dass
    Sie Ihren Wohnsitz im Land nachweisen können, und Sie helfen damit auch den spanischen
    Gemeinden, notwendige Hilfsstrukturen aufzubauen. Nachteile brauchen Sie im Hinblick auf
    Ihre deutschen Rechte nicht zu befürchten.
    Frage: Wie melde ich mich an?
    Antwort: Hierzu müssen Sie sich an das Rathaus (ayuntamiento) Ihres Wohnortes in Spanien
    wenden. Für die Anmeldung (empadronamiento) benötigen Sie in der Regel einen Reisepass
    und einen Nachweis über die Wohnung (Mietvertrag oder Nachweis von Grundeigentum).
    Einen Nebenwohnsitz in Spanien können Sie nicht anmelden. In Deutschland melden Sie sich
    entsprechend in der Gemeinde Ihres letzten Wohnsitzes ab.
    Frage: Was ist mit der „Tarjeta de Residencia“?
    Antwort: Die „Residencia“ ist die EU-Aufenthaltsgenehmigung für Altersresidenten, die das
    Ausländeramt erteilt. Nach europäischen Rechtsvorschriften (RL 2004/38/EG) kann eine
    solche Genehmigung seit dem 1. Mai 2006 aber von EU-Senioren nicht mehr verlangt
    werden. Es ist aber oft gleichwohl vorteilhaft, neben dem deutschen Reisepass auch einen
    spanischen Ausweis zu besitzen. Auf Antrag wird EU-Staatsangehörigen die „tarjeta en
    régimen comunitario“ weiterhin ausgestellt. Es sind dazu neue spanische Regelungen in
    Vorbereitung. Voraussichtlich müssen Sie sich künftig innerhalb von drei Monaten nach der
    Einreise im „Registro Central de Extranjeros“ (bei der Ausländerbehörde geführt) eintragen
    lassen; dazu genügt die Vorlage Ihres Reisepasses.
    Noch Fragen?
    Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
    Antwort: Die Botschaften und Konsulate sind als erste Anlaufstelle selbstverständlich für Sie
    da. In Angelegenheiten Ihrer Sozialversicherung können Sie aber in der Regel nur auf andere
    Stellen verwiesen werden, die über die nötige Fachkompetenz verfügen. Am besten ist es
    daher, wenn Sie sich selbst unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Achten Sie auch
    auf Hinweise in der örtlichen deutschsprachigen Presse auf Sprechtage der deutschen Rentenund
    Krankenversicherung.
    Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Termine und Kontaktadressen für Sie
    zusammengestellt. Diese sowie das vorliegende Merkblatt halten wir auf der Internet-Seite
    der Deutschen Botschaft Madrid (www.madrid.diplo.de) laufend auf dem neuesten Stand.
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    2. Ansprechpartner bei Fragen zur Rentenversicherung und Kindergeld:
    Deutsche Rentenversicherung
    Herr Andreas Nowak
    Tel.: 00 49 30 / 202 47 – 603
    Fax: 00 49 30 / 202 47 – 600
    E-Mail: andreas.nowak@drv-bund.de
    Frau Stefanie Blankenburg
    Tel.: 00 49 30 / 202 47 – 760
    E-Mail: stefanie.blankenburg@drv-bund.de
    3. Ansprechpartner bei Fragen zur Krankenversicherung und
    Pflegeversicherung:
    Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
    Frau Christine Steudter
    Tel.: 00 49 / 228 / 95 30 612
    Fax: 00 49 / 228 / 95 30 600
    E-Mail: Christine.Steudter@dvka.de
    Herr Lömker
    Tel.: 00 49 / 228 / 95 30 609
    Fax: 00 49 / 228 / 95 30 600
    4. Sozialhilfe:
    Auskunft hierzu erteilen die oben genannten Stellen der Rentenversicherung.
    5. Residentenbüros der Costa del Sol
    - Algarrobo Costa - Estepona
    Avda. Andalucía, Edif. Múltiple Avda. San Lorenzo, 1
    Frau Karin Przybylski Frau Francine Pompas Arcos
    Tel. 952 511 167 Tel. 952 801 100
    - Benalmádena - Fuengirola
    C/Antonio Machado, 10 Avda. Juan Gómez Juanito, 12, Casa de la Cultura
    Frau Schulz-Dickhoff Frau Teresa Valencia
    Tel.: 952 441 295 Tel. 952 952 589 357
    - Marbella - Mijas
    Plaza de los Naranjos (Rathaus) Plaza de la Virgen (Rathaus)
    Frau Inken Johannes Frau Anette Skou
    Tel. 952 761 100 Tel. 952 485 900
    - Nerja - Torremolinos
    C/Carmen, 1 (Rathaus) Plaza de la Independencia, (Touristenbüro)
    Frau Emma Hall Frau Jacqueline und Frau Inken
    Tel. 952 548 401 Tel. 952 374 231
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    - Torre del Mar
    C/Manuel Azuaga, s/n
    Frau María
    Tel. 952 543 838
    6. Städtischer Sozialdienst der Costa Blanca
    - Alicante - Altea
    Avda. Constitución, 3 C/Sindic de Greuges, 5
    Tel. 965 149 414 Tel. 966 882 702
    - Benidorm - Benissa
    C/Pintor Lozano C/Bilbao
    Tel. 966 800 720 Tel. 965 731 197
    - Calpe - Dénia
    Plaza Beato Francisco Sendra, 8 C/San José, 6
    Tel. 965 837 223 Tel. 966421 555
    - Elche - Finestrat
    C/Animes, 1 C/Fonteta
    Tel. 966 658 025 Tel. 965 878 573
    - Guardamar del Segura - Jalón
    Avda. Cervantes, 2 ° B C/La Iglesia, 27
    Tel.: 965 728 130 Tel. 966 480 101
    - Jávea - Lálfás del Pi
    C/Rafael Echahúe, 3 C/Escuelas, 7
    Tel. 965 794 142 Tel. 965 887 328
    - La Nucía - Ondara
    Plaza Mayor, 2 Plaza Convento, 2
    Tel. 965 870 700 Tel. 965 766 000
    - Orihuela - Teulada
    C/Hospital (Palacio de Rubalcava) C/Alicante, 9
    Tel. 966 736 864 Tel. 965 741 001
    - Torrevieja - Villajoyosa
    Plaza de la Constitución, 5 C/Ocho de Mayo
    Tel. 965 711 414 Tel. 965 894 250
    7. Weitere Residentenbüros und Sozialdienste:
    Ergänzung vorgesehen
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    8. Deutsche Botschaft und Konsulate in Spanien:
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Madrid
    C/Fortuny, 8
    28010 Madrid
    Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 9 – 12 Uhr
    Tel. 91 557 90 00
    Fax 91 557 90 70, 91 310 21 04
    E-mail: zreg@madri.auswaertiges-amt.de
    Generalkonsulat Barcelona
    Passeig de Gracia, 111
    08008 Barcelona
    Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8:30 – 12 Uhr
    Tel. 93 292 10 00
    Fax 93 292 10 02
    E-mail: consalem_bcn@inicia.es
    Generalkonsulat Sevilla
    C/Fernández y González, 2 – 2°
    Edificio Allianz
    41001 Sevilla
    Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 9 – 13 Uhr
    Tel. 954 230 204
    Fax 954 239 552
    E-mail: consugerma.sevilla@telefonica.net
    Konsulat Málaga
    C/Mauricio Moro, 2, 5. Stock
    Edificio Eurocom, Bloque Sur
    29016 Málaga
    Öffnungszeiten: Mo bis Fr. 9 – 12:30 Uhr
    Tel. 952 363 5911
    Fax 952 320 033
    E-mail: consugerma.mala@terra.es
    Konsulat Palma de Mallorca
    C/Porto Pi, 8, 3° D
    07015 Palma de Mallorca
    Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 9 – 12 Uhr
    Tel. 971 70 77 37
    Fax 971 70 77 40
    E-mail: consul.palma@terra.es
    Konsulat Las Palmas de Gran Canaria
    C/Albareda, 3 – 2°
    35007 Las Palmas de Gran Canaria
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    Tel. 928 49 18 70 o. 71 o. 80
    Fax 928 26 27 31
    E-mail: reg1@lasp.auswaertiges-amt.de
    9. Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung in Spanien:
    In Vigo vom 26. – 28.09.06
    Anschrift und Telefonnr. z. Zt. noch nicht bekannt, Ergänzung vorgesehen
    Ansprechpartner Deutsche Rentenversicherung Bund:
    Hr. Björn Pagers
    Tel. 0049 30 865 28197
    Fax 0049 30 865 28878
    E-mail: bjoern.pagers@drv-bund.de
    In Madrid vom 17. – 19.10.06
    CAISS Num. 14 Maldonado
    C/Maldonado, 2
    28006 Madrid
    Tel. 0034 91 431 37 13
    Ansprechpartner Deutsche Rentenvericherung Bund:
    Hr. Björn Pagers
    10. Deutschsprachige Zeitungen
    - Costa Nachrichten (www.costanachrichten.com)
    - Costa Blanca Nachrichten (www.cbn.es)
    - Costa Blanca Rundschau (www.cbrundschau.com)
    - Costa Cálida Nachrichten (www.costacalidanachrichten.com)
    - Mallorca Zeitung (www.mallorcazeitung.com)
    - Teneriffa Magazin (www.teneriffa-magazin.com).
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