Neue Gebührenrichtlinie

Heimatverein 1890 e.V. Hochneukirch
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    Re: Neue Gebührenrichtlinie

    Blumi - 27.07.2006, 15:57

    Neue Gebührenrichtlinie
    Öffentliche Erklärung :

    Meine private Internetseite ist ab sofort kostenpflichtig.
    Sie kostet jeden Nutzer ab sofort 1 Euro pro Jahr (ist doch ein Super-Preis im Gegensatz zur GEZ)
    Zu zahlen bitte monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährig,
    auf folgendes Konto:

    Inhaber: A.B. Zieher
    Konto-Nr. 0190 666
    BLZ: 0815 1234
    Spaßkasse Deutschland


    1. Wer ist Nutzer meiner Internetseite ?

    Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Nutzer, der einen PC mit Internetanschluss zur Benutzung bereithält.


    2. Was versteht man unter PC mit Internetanschluss?

    Alle PCs die einen Internatanschluss besitzen, oder in der Nähe eines Internetanschlusses stehen. Egal ob analog, ISDN, DSL, Kabel oder Satellit.


    3. Was bedeutet "zur Benutzung bereithalten"?

    PCs werden dann zur Benutzung bereitgehalten, wenn der Internetanschluss ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihren PC tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, ob Leistungen meiner privaten Homepage genutzt werden.


    4. Beginn der Gebührenpflicht

    Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein PC erstmals zur Benutzung bereitgehalten wird.


    5. Ende der Gebührenpflicht

    Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der PC nicht mehr zur Benutzung bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mir schriftlich angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.


    6. Zahlungszeitraum

    Bei der Zahlung der Rundfunkgebühren können Sie zwischen der Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit und der Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.
    Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen.


    FAQ

    7. Ich bezahle bereits Gebühren für deine Internetseite. Muss mein Ehepartner ebenfalls Gebühren zahlen?

    Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem PC ausreichend. Weitere PCs, die von Ihnen in der Wohnung sind gebührenfrei.


    8. Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es den PC in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als PC Nutzer angemeldet bin ? / Meine Mutter zieht mit Ihrem PC in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

    Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie PCs in ihren Räumen zur Benutzung bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.


    9. Ich surfe nur auf anderen Internetseiten. Muss ich meinen PC trotzdem bei der dir anmelden?

    Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welche Seiten angesehen oder gehört werden.


    10. Ich nutze meinen PC nur zum Anschauen von DVDs und zum zocken. Muss ich meinen PC trotzdem bei dir anmelden?

    Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines PCs geknüpft, unabhängig davon, ob die Leistungen meiner privaten Internetseite genutzt werden.


    11. Ich habe in meiner Zweitwohnung einen PC aufgestellt.
    Muss ich diesen PC zusätzlich zu den PCs in meiner Hauptwohnung anmelden?

    Ja. Für PCs in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.


    12. Ich habe einen PC mit Internetanschluss an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich den PC anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für den PC in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?

    Ja. Für Ihren PC am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten PC. Das gilt auch, wenn Sie den PC nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.


    13. Mein Arbeitgeber stellt mir einen PC am Arbeitsplatz zur Verfügung. Wer muss den PC anmelden?

    Stellt das Unternehmen Ihnen einen PC zur Verfügung, so ist das Unternehmen für den PC anmelde- und gebührenpflichtig.


    14. Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule. Muss ich meinen PC mit Internetanschluss anmelden?

    PCs, die von Studenten oder Schülern am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zur Benutzung bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig


    15. Ich habe in der Bundeswehrunterkunft PCs. Muss ich für diese Geräte Gebühren zahlen ?

    Ja. WerdenPCs in der Bundeswehrunterkunft zur Benutzung bereitgehalten, müssen sie angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn Sie bereits für PCs in Ihrem Privathaushalt Gebühren zahlen.

    Diese Regelung gilt auch für Zivildienstleistende, wenn sie neben Ihren PC in der Privatwohnung auch in ihrer Dienstunterkunft PCs zur Benutzung bereithalten.


    16. Ich bin arbeitslos / schwerbehindert / habe ein geringes Einkommen oder bin Sozialhilfeempfänger / Schüler / Student / Auszubildender / Rentner.
    Kann ich mich von der Gebühr befreien lassen?

    Nein ! Das ist mir persönlich ziemlich egal ! Du könntest trotzdem meine private Internetseite nutzen.


    17. Wie melde ich meinen PC mit Internetanschluss ab?

    Dies ist nur im Todesfall möglich, aber nur mit eigenhändiger Unterschrift.


    18. Ich halte mich für mehrere Monate im Ausland auf. Kann ich meinen PC mit Internetanschluss abmelden, obwohl ich meine Wohnung nicht aufgebe?

    Allein die Abwesenheit des Benutzers von seiner Wohnung wegen Urlaub oder Auslandsaufenthalt beendet nicht das Bereithalten des aufgestellten PCs, denn ein PC wird immer dann zur Benutzung bereitgehalten, wenn die Internetverbindung möglich ist. Der Gesetzgeber macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch des PCs abhängig.


    Soweit die wichtigsten Regeln zum Nutzen meiner privaten Internetseite.
    Bei über 20 Mio. PCs mit Internetanschluss in Deutschland will ich endlich Kohle sehen !
    Ob du meine Seite jemals besuchts oder nicht, ist mir sch... egal,
    es reicht vollkommen aus, daß du die Möglichkeit hättest, sie zu besuchen.

    Was die GEZ kann, kann ich auch !



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