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Re: BRC
Benjamin - 27.06.2006, 15:28BRC
Hallo Kinder,
macht jemand für Freitag erstens mal ne Ansage, was Olaf Montag alles diktiert hat an Inhalten und zweitens eventuell ne nette Zusammenfassung?
Wir könntens auch aufteilen, muss aber erstmal wissen, was man können muss...
2. Unternehmensformen
Einzelunternehmen
Firma: Name des Inhabers +e.K./e.Kfm./e.Kfr.
Geschäftsführung: Inhaber
Haftung: Geschäftsvermögen + Privatvermögen
Gründung: Handelsregister
OHG
Firma: + OHG
Geschäftsführung: mindestens 2 Gesellschafter
Gründung: Gesellschaftsvertrag (Rechte und Pflichten [Kapitaleinlage]), Handelsregister
Kontrollrecht: Unternehmer kann sich über Angelegenheiten (z.B. Finanzen) informieren, auch wenn er nicht Geschäftsführer ist
Gewinn: 4%ige Verzinsung der Einlagen, Rest wird gleich verteilt
Haftung: Geschäftsvermögen + Privatvermögen aller Gesellschafter
Einzelvertretungsrecht: Jeder Gesellschafter kann Geschäfte abschließen (Gesellschaftsvertrag kann das beschränken
Pflichten: Kapitaleinlage, Mitarbeit, Einhaltung des Wettbewerbsverbots, Haftung
Rechte: Geschäftsführung, Kontrollrecht, Gewinnanteil, Privatentnahme (4% des Kapitalanteils), Vertretung
KG
Firma: + KG
Komplementär: Rechte und Pflichten s. Gesellschafter @ OHG
Kommanditist: Pflichten: Kapitaleinlage, Verlustbeteiligung bis max. Kapitaleinlage
Rechte: Kontrollrecht, Gewinnbeteiligung (s. OHG), Widerspruchsrecht, Kündigungsrecht
Haftung: Komplementär: Privatvermögen, Kommanditist s.o.
AG (juristische Person)
Firma: + AG
Gründung: Eine oder mehrere Personen, Gesellschaftsvertrag
Grundkapital: mind. 50.000 €
Organe: (Schema S. 253)
Vorstand: Geschäftsleitung, Vertretung, Information des Aufsichtsrates, Jahresabschluss, Einberufung von Hauptversammlung
Aufsichtsrat: (3-21 Personen): Kontrolle des Vorstandes, Jahresabschluss prüfen, Einberufung einer Hauptversammlung in Ausnahmefällen
Hauptversammlung (alle Aktionäre): Beschluss über Grundsatzfragen + Verwendung des Gewinns
GmbH (juristische person)
Kapital: Stammvermögen (mind. 25.000 €, jeder min. 100 €)
Haftung: geschäftsvermögen
Firma: + GmbH
Gründung: mind. eine Person, notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Handelsregister
Organe (Schema S. 243): Geschäftsführer
Gesellschafterversammlung: Geschäftsentscheidungen (50 €Eine Stimme)
Aufsichtsrat (bei mehr als 500 Mitarbeitern)
Pflichten: Stammeinlage, Haftung auf Stammeinlage beschränkt
Rechte: Reingewinn-Anteil, Einsicht, Mitverwaltung
GmbH & Co. KG
GmbH als Komplementär
Haftung: GmbH unbeschränkt mit Vermögen, ihre Gesellschafter aber nur mit ihren Stammeinlagen
Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Kommanditisten
Mitbestimmung von Arbeitnehmern beschränkt
3. Finanzplan
AUF JEDEN FALL SELBER ANGUCKEN!!!
Kurz:
Ein Finanzplan erfasst die erwarteten Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben einer Planperiode. Er ist zeitraumbezogen („Periodenliquidität“)
Fehlbeträge können durch
• Kontokurrentkredite
• Wechselziehung
• Private Einlagen
• Darlehen
• usw.
gedeckt werden.
4. Finanzierungsarten
Langfristige Darlehen:
Investitions- und Hypothekenkredite
Kreditgeber sind Sparkassen, Banken usw.
Laufzeit bis 30 Jahre
Sicherheit:
bei guten Unternehmen reicht der Name (Blankokredit)
weitere Personen, die bei Ausfall des Kreditnehmers haften (Bürgschaftskredit)
Grundstücke mit Eintrag in das Grundbuch (Grundschuldkredit)
Gebäude (Hypothekarkredit)
Avalkredit ist eine Bankbürgschaft, die diese für und im Auftrag eines Kunden gegenüber einem anderen übernimmt. Er dient vielfach als Prozessbürgschaft oder als Anzahlungsgarantie
Tilgung:
am häufigsten Annuitätendarlehen: gleich bleibender Betrag an die Bank, der Tilgungsanteil nimmt zu, Zinsanteil nimmt ab
Ratendarlehen (Tilgungsdarlehen): gleich bleibender Tilgungsbetrag, sinkender Zinsanteil
Endfälliges Darlehen: während der Laufzeit werden nur Zinsen bezahlt, getilgt wird komplett am Ende der Laufzeit.
Kurzfristige Darlehen:
Kontokorrentkredit (Dispokredit oder Überziehungskredit des Kontos für Unternehmer)
Lieferantenkredit, Kundenkredit
Factoring
-Verkauf von Forderungen an eine Factoringgesselschaft
-Sofortige Auszahlung meiner zukünftigen Einnahmen, die bereits in Rechnung gestellt sind
-Das Geld geht vom Kunden direkt zur Bank
-Zinsen in Höhe des Kontokurrentkredites (17 %)
Leasing
-Ist für ein bestimmtes Gut (z. B. Maschine)
-langfristig
-in der Bilanz nicht aufgeführt, nur in der GuV
-man bekommt automatisch Ersatz
Pro:
keine Sicherheiten notwendig
laufende Aktualisierung der Technik (z. B. alle 3 Jahre einen neuen PC)
feste Kalkulationsgröße für Preise
steuerlich absetzbar
Kreditspielraum bleibt erhalten
Contra:
Hohe Kosten (ganz wichtig!!!)
Kein Eigentum
7. Lohmann-Ruchti-Effekt
REICHEN PRÄMISSEN???
Prämissen:
• Rückfluss der Abschreibungen über die Umsatzerlöse
• Abschreibungen entsprechen exakt der Wertminderung
• Beschaffungspreise ändern sich nicht
• Abschreibungen werden in neue Maschinen investiert
• Die damit produzierten Erzeugnisse werden vom Markt abgenommen
Danke an Philipp, Jana und mich :D
DIna hat ne komplette Zusammenfassung, die aber recht umfangreich ist, die kommt wohl morgen....
Re: BRC
Philipp - 27.06.2006, 18:04Finazierungsarten
Moinsen
Hier ist der 4. Punkt auf Storz' Liste
4. Finanzierungsarten
Langfristige Darlehen:
Investitions- und Hypothekenkredite
Kreditgeber sind Sparkassen, Banken usw.
Laufzeit bis 30 Jahre
Sicherheit:
bei guten Unternehmen reicht der Name (Blankokredit)
weitere Personen, die bei Ausfall des Kreditnehmers haften (Bürgschaftskredit)
Grundstücke mit Eintrag in das Grundbuch (Grundschuldkredit)
Gebäude (Hypothekarkredit)
Avalkredit ist eine Bankbürgschaft, die diese für und im Auftrag eines Kunden gegenüber einem anderen übernimmt. Er dient vielfach als Prozessbürgschaft oder als Anzahlungsgarantie
Tilgung:
am häufigsten Annuitätendarlehen: gleich bleibender Betrag an die Bank, der Tilgungsanteil nimmt zu, Zinsanteil nimmt ab
Ratendarlehen (Tilgungsdarlehen): gleich bleibender Tilgungsbetrag, sinkender Zinsanteil
Endfälliges Darlehen: während der Laufzeit werden nur Zinsen bezahlt, getilgt wird komplett am Ende der Laufzeit.
Kurzfristige Darlehen:
Kontokorrentkredit (Dispokredit oder Überziehungskredit des Kontos für Unternehmer)
Lieferantenkredit, Kundenkredit
Factoring
Verkauf von Forderungen an eine Factoringgesselschaft
Sofortige Auszahlung meiner zukünftigen Einnahmen, die bereits in Rechnung gestellt sind
Das Geld geht vom Kunden direkt zur Bank
Zinsen in Höhe des Kontokurrentkredites (17 %)
Leasing
Ist für ein bestimmtes Gut (z. B. Maschine)
langfristig
in der Bilanz nicht aufgeführt, nur in der GuV
man bekommt automatisch Ersatz
Pro:
keine Sicherheiten notwendig
laufende Aktualisierung der Technik (z. B. alle 3 Jahre einen neuen PC)
feste Kalkulationsgröße für Preise
steuerlich absetzbar
Kreditspielraum bleibt erhalten
Contra:
Hohe Kosten (ganz wichtig!!!)
Kein Eigentum
Re: BRC
Benjamin - 27.06.2006, 19:16
sauber, flip
"meine liste" hab ich von anna und sie sieht folgendermaßen aus...
1. Fallstudie
2. Unternehmensformen
3. Finanzplan
4. Finanzierungsarten (Darlehensarten (Ratendarlehen, Annuitäten-, Endfälliges Darlehen usw.) und Kreditsicherheiten (Avalkredit, Bürgschaft, Grundschuld)) Factoring, Leasing, Fremdfinanzierung)
5. Bilan (vorher nachher)
6. Leverage-Effekt (Theorie)
7. Lohmann-Ruchti (grob, also Prämissen)
flip hat 4 gemacht, ich bin grade bei 2 und fände es toll, wenn sich andere daran beteiligen, um den lernaufwand vllt etwas zu minimieren. wenns immer einer alleine macht (aller wissen, wer :D ) und alle anderen nur davon profitieren wollen, isses total scheiße, die reaktion von franz ist, dass er zwar was am pc macht, aber nicht online stellt, durchaus verständlich...ich fänds toll, wenn sich wer dran beteiligt, ich editier alle produktiven beiträge in meinen ersten post...
Re: BRC
Benjamin - 27.06.2006, 19:56
unternehmensformen online...
Re: BRC
Jana - 27.06.2006, 20:17
3. Finanzplan
Ich denke zum Finanzplan kann man nicht viel schreiben, muss man sich halt angucken was man wo einträgt...
Kurz:
Ein Finanzplan erfasst die erwarteten Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben einer Planperiode. Er ist zeitraumbezogen („Periodenliquidität“)
Fehlbeträge können durch
• Kontokurrentkredite
• Wechselziehung
• Private Einlagen
• Darlehen
• usw.
gedeckt werden.
Re: BRC
Jana - 27.06.2006, 20:25
7. Lohmann-Ruchti-Effekt
Wenn die Prämissen reichen....hier sind sie
Prämissen:
• Rückfluss der Abschreibungen über die Umsatzerlöse
• Abschreibungen entsprechen exakt der Wertminderung
• Beschaffungspreise ändern sich nicht
• Abschreibungen werden in neue Maschinen investiert
• Die damit produzierten Erzeugnisse werden vom Markt abgenommen
Re: BRC
Fr4nz - 27.06.2006, 21:18
prämissen sind nur annahmen die sagen ja nix über den effekt aus.
Leverage:
Gesellschafter setzen ihr Eigenkapital nur risikoreich ein, wenn die Eigenkapitalrentabilität deutlich über der am Markt zu erzielenden Verzinsung liegt (Geld anlegen = Zinsen).
Wenn die Gesamtkapitalrentabilität größer ist als der Fremdkapitalzinsfuß, kann die Eigenkapitalrentabilität durch einen höheren Fremdkapitaleinsatz erzielt werden.
Diese Hebelwirkung des höheren Verschuldungsgrades auf die Eigenkapitalrentabilität nennt man Leverage-Effekt.
Kritik: Dieser Effekt ist in der Wirtschaft aufgrund des Konflikts mit den Zielen „Stabilität“ und „Liquidität“ nicht möglich. Das Unternehmen gerät durch Erhöhung des Fremdkapitalanteils aus dem finanziellen Gleichgewicht.
Lohmann-Ruchti:
Der Lohmann-Ruchti-Effekt stellt dar, dass Anlagevermögensgegenstände sich selbst finanzieren, wenn ihnen die Abschreibungen von Markt über die Verkaufspreise wieder zufließen.
Der Effekt besteht aus 2 Komponenten:
1. Kapitalfreisetzungseffekt
2. Kapazitätserweiterungseffekt
1.
Die Abschreibungen, die den Wert der Maschinen mindern, werden in der Bilanz erfasst. Dadurch fließen sie in die Verkaufspreise ein und schlagen sich auch in der GuV-Rechnung nieder, so dass die Abschreibungsgegenwerte wieder dem Unternehmen zufließen.
Der Effekt besteht darin, dass Abschreibungen den Rückfluss der Gegenwerte erhöhen und in der GuV als Aufwand erfasst werden. Also stehen die Abschreibungen dem Unternehmen nun als Geld zur Verfügung mit dem investiert werden kann.
2.
Die Abschreibungsgegenwerte stehen dem Unternehmen nun also als Geld zu bevor die Maschinen abgeschrieben sind und er neue kaufen muss. In der Zwischenzeit kann das Unternehmen das Geld für andere Zwecke z.B. Neu- oder Erweiterungsinvestitionen verwenden.
Damit das reibungslos funktioniert muss das Unternehmen einen Abschreibungs- und Reinvestitionsplan aufstellen damit es bei Ersatzinvestition auch genug Kapital besitzt.
Re: BRC
Simmi - 28.06.2006, 16:03
Unternehmensformen
Einzelunternehmen, Gesellschaftsunternehmen Personengesellschaften(OHG offene Handelsgesell-schaft, KG Kommanditgesellschaft, GmbH& Co. KG , GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Kapital-gesellschaften (AG Aktiengesellschaft, GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Sonderformen wie Genossenschaften oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Gründung Handelsregis-ter/Firma Haftung Finanzierung Besteuerung Vertretung/ Geschäfts-führung Gewinn- und Verlustverteilung
Einzel-unternehmen 1 Person leitet und gründet das UN Eintragung im HR erforder-lich/Firmenzusatz freiwil-lig/Vorname +Firmengrundsätze erfor-derlich Einzelunter-nehmen haftet voll Beachte: Möglichkeit der Güter-trennung Übertragung von Privatver-mögen Selbstfinanzie-rung aus dem Gewinn -Einkünfte aus Gewerbebetrieb-Gewerbsteuer als Realsteuer-Ust- Schuldner ist der Einzelun-ternehmer Allein zur Geschäfts-führung und Vertre-tung be-rechtigt Gewinn und Ver-lust wird beides von ihm über-nommen
GbR Vertrag zwischen Kaufleuten und Nicht-kaufleuten Keine HR- Eintragung /Firma entfällt Gesellschaf-ter haften unbe-schränkt, direkt, gesamtschuldnerisch Sach- und Bar-einlagen als gemeinsames Kapital (Ge-samthandsver-mögen – GHV) Einkommens-steuerlich; alle Einkunftsarten-Ust- Schuldner ist ggf. der Gesellschafter Gemein-same Ver-tretungsbe-fugnis/ Alleinver-tretung möglich Vertragliche Re-gelung/ Beachte: „Auseinanderset-zungsguthaben“ bei Auflösung
OHG Mindestens 2 Gesell-schafter (Gesell-schafts-vertrag) Eintragung erforderlich Firma: belie-bige( r) Na-me(n) Zusatz OHG Gesellschaf-ter haften als Vollhafter Alle Gesell-schafter bringen Sach- oder Bareinlagen ein (Gesamthand-vermögen) -Einkünfte aus Gewerbebetrieb „einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften“-Gewerbesteu-erpflicht-Ust- Schuldner ist die OHG Grundsätz-lich kann sie von jedem Gesell-schafter ausgeübt werden Gewinn: 4% des Kapitalanteils, Rest nach Köpfen Verlust: nach Köpfen
KG Mindestens 2 Gesell-schafter (Gesell-schafts-vertrag) Eintragung erforderlich Firma: belie-bige( r) Na-me(n) Zusatz OHG Koplementä-re: unbe-schränkt Komman-disten: nur mit ihrer Einlage Einlage wird gemäß vertrag-licher Vereinba-rung geleistet (Gesamthand-vermögen) Einkünfte aus Gewerbebe-trieb,“Verlustzuweisung“-Gewerbesteu-erpflicht- Ust- Schuld-ner ist die KG Komman-disten sind ausge-schlossen, Kontroll-recht/Mitsprache bei außerge-wöhnlichen Geschäften Gewinn wie bei OHG, Restgewinn jedoch in ange-messenem Ver-hältnis, Verlust im angemessenem Verhältnis
GmbH Mindestens eine natürli-che oder juristische Person, Mindest-stammkapi-tal 25000,00€ Eintragung im HRB erforder-lich, zwingen-der Firmenzu-satz „GmbH“ Gesellschafts-vermögen haftet nach Eintragung in voller Höhe der Einlage Mindesteinlage 50% des Min-deststammkapi-tals, Erweiterung des Kapitals durch neue Ge-sellschafter und Selbstfinanzie-rung Als juristische Person unterliegt die GmbH der Körperschafts-steuer, außerdem unterliegt sie der Gewerbesteuer Beide Berei-che liegen in den Händen der/des Geschäftsführers, sie werden im Gesell-schaftsver-tag be-stimmt, ab 500AN Aufsichtsrat Gewinne im Ver-hältnis der Einla-gen, Verluste zu Lasten der Gesell-schaft
AG Mindestens 1 Person und ein Grund-kapital von 50000€, Bargrün-dung, Sach-gründung Als Form-kaufmann Eintragung im HRB, Firma mit Zusatz „AG“ Aktionäre haften mit ihrer Einlage, AG haftet mit ihrem Gesell-schaftsvermö-gen Mindestnennwert der Aktie 1€, Grundkapital unkündbar, Rück-lagenbildung aus Gewinnen Als juristische Person unterliegt die AG der Kör-perschaftsteuer, Dividenden sind Einkünfte aus Kapitalvermögen; sie unterliegt der Gewerbesteuer Vorstand ist geschäfts-führendes Organ, Aufsichtrat kontrolliert, Hauptver-sammlung beschließt Gesetzliche Regelungen bei der Gewinnverteilung, gesetzliche Rückla-gen, Ausschüttung als Dividende
Re: BRC
Simmi - 28.06.2006, 16:05
man shit hab das im word mit ner tabelle gemacht hat nich ganz geklappt..is ja aber eh schon was zu un formen drin
wenn das trotzdem jemand haben will einfach mich ansprechen und dann kopieren wir das halt
Re: BRC
Benjamin - 28.06.2006, 19:35
Dina und ich hatten uns abgesprochen, dass ich ihren lernzettel mal etwas gekürzt (is recht umfangreich) hier poste. zum kürzen bin ich nicht gekommen, aber natürlich will ich euch das meisterwerk dinas nicht vorenthalten, viel spaß damit...
Kreditsicherheiten
Personalkredit(Blankokredit):
ohne Sicherheiten, nur aufgrund der besonderen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers
Verstärkte Personalkredite:
Wechsel: Sicherheit durch Wechselstrenge bei Nichteinhaltung Diskontkredit
Sonderform: Akzeptkredit: Bank gibt nur Akzept für Wechsel, kein Geld= Kreditleihe
Bürgschaft: Bürgschaftsvertrag mit Dritten, dem Bürge, dieser verpflichtet sich für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aufzukommen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Kreditgeber kann sich unmittelbar an Bürgen wenden, ohne Schuldner erst auf Zahlung zu verklagen
Ausfallbürgschaft: Bürge kann erst bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners belangt werden
Schriftform notwendig, nur Kaufleute mündlich
Sonderformen:
Staatsbürgschaften: zur Absicherung von Außenhandelsgeschäften
Bankbürgschaften: Bank verbürgt sich mit Avalkredit für Verbindlichkeiten ihres Kunden
Abtretung von Forderungen (Zession): Kreditnehmer(Zedent) vereinbart mit dem Kreditgeber (Zessionär) die Abtretung von Forderungen, die er an Dritte hat. Die Abtretung erfolgt nur zur Sicherung des Kredits, kann also nur bei Zahlungsunfähigkeit des Zedenten eingezogen werden
Stille Zession: ohne Wissen des Dritten
Offene Zession: Dritte kann nu an Kreditgeber zahlen
Einzelzession, Mantelzession, Globalzession
Realkredite:
Eigentumsvorbehalt: Lieferer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer, Kunde= Besitzer, muss vertraglich vereinbart werden
Sicherungsübereignung: Kreditgeber= Eigentümer, soll mittelbarer Besitzer werden; Kreditnehmer: Besitzer, soll unmittelbarer Besitzer bleiben
Pfandrechte:
Faustpfand: Pfandvertrag, Kreditnehmer(Eigentümer) gibt Kreditgeber(Besitzer) Pfand, dieser kann bei Nichtzahlen der Verbindlichkeiten den Pfand nach einem Monat verkaufen
Grundpfandrechte: Hypothek& Grundschuld= Pfandrechte an Grundstücken(Grundpfandrechte), Pfandrecht durch Eintragung in Grundbuch
Buchhypothek: Eintragung Grundbuch, Briefhypothek: Urkunde
Hypothek: nur in Verbindung mit Forderung(unlöslich verbunden), Forderung= Hauptrecht Hypothek= Nebenrecht, erlischt mit Forderung
Grundschuld: Sicherung von Krediten, erlischt erst mit Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten, bei Nichtzahlung Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung möglich
Fremdgrundschuld, Eigentümergrundschuld
Passiva
Finanzierung
=Kapitalbeschaffung
Außenfinazierung Innenfinanzierung
(Mittel von außen) (Mittel aus dem betrieblichen Umsatzprozess)
Fremdfinanzierung Einlagen- Selbstfinanzierung Finanzierung Finanzierung bzw. durch Rückstellungen durch Abschreibungen
Beteiligungsfinanzierung
Liquidität: bezeichnet die Fähigkeit eines UN, fällige Verbindl. Jederzeit uneingeschränkt begleichen zu können.
Fehlende Liquidität= häufigste Insolvenzursache
Lohmann-Ruchti-Effekt
Im Jahre 1953 stellten Ernst Lohmann und Hans Ruchti einen Effekt dar, der besagt, dass Anlagevermögensgegenstände sich selbst finanzieren, wenn die ihnen jeweils zugeordnete Abschreibung vom Markt über die Verkaufspreise zurückgeholt werden kann. Der nach ihnen benannte Lohmann-Ruchti-Effekt besteht aus zwei Komponenten, dem Kapitalfreisetzungseffekt und dem Kapazitätserweiterungseffekt.
Kapitalfreisetzungseffekt (Re- und Erweiterungseffekt):
- durch regelmäßige Abschreibungen Wertminderungen von betrieblichen Gütern bilanztechnisch erfasst
- werden bei Preiskalkulation mit einbezogen
- schlagen sich so in G+V nieder
Abschreibungsgegenwerte fließen wieder zum UN zurück
- Abschreibungen werden in der G+V als Aufwendungen erfasst
weniger Gewinn weniger Ausschüttung an Unternehmer
stehen dem UN in Mittel bzw. als Geld zur Verfügung
Kapazitätserweiterungseffekt:
Da die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen zur Verfügung stehen, bevor eine Ersatzinvestition nötig ist, können sie zwischenzeitlich auch für Neu- oder Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.
- für reibungslosen Ablauf muss dann genauer Abschreibungs- und Reinvestitionsplan aufgestellt werden
- so ist bei fälliger Ersatzinvestition das benötigte Kapital vorhanden
teilt sich auf in Periodenkapazität und Totalkapazität:
Summe aller Leistungen bezogen auf eine
Teilanlage oder auf das gesamte UN
in einer Periode im Verlauf der gesamten Nutzungsdauer
Periodenkapazität: Beispiel:
Kapazität einer Maschine: 3.600 Std. pro Jahr
Periodenkapazität 1. Jahr: 5M. * 3.600 Std.= 18.000 Std
Periodenkapazität 2. Jahr 6M * 3.600 Std= 21.000 Std
Periodenkapazität erhöht sich
Totalkapazität: Beispiel:
Die Totalkapazität ergibt sich aus der Multiplikation der Restlaufzeit.
Totalkapazität 1. Jahr: 5M. * 3.600 Std. * 5 Jahre= 90.000 Std
Totalkapazität 2. Jahr: 5M. * 3.600 Std. * 4 Jahre= 72.000 Std.
1M. * 3.600 Std. * 5 Jahre= 18.000 Std.
90.000 Std.
Die Totalkapazität bleibt konstant.
Kann man aus Abschreibungsrückflüssen finanzieren?
Zusätzliche neue finaz. Mittel werden nicht beschafft. Die vorhandenen Mittel werden aber umgeschichtet, sodass eine „echte“ Finanzierung ersetzt wird.
Kritik:
Die praktische Bedeutung des Effekts ist jedoch umstritten, da verschiedene Voraussetzungen des Modells in der Praxis nicht zutreffen.
1. Gleich bleibende Preise für die Wiederbeschaffung der Güter werden vorausgesetzt.
2. Rückfluss der Abschreibungen muss über die Umsatzerlöse geschehen.
3. Die Abschreibungen müssen exakt der Wertminderung entsprechen.
4. Die Abschreibungen müssten nur in neue Maschinen investiert werden.
Leverage- Effekt
• Für die Gesellschafter ist der risikoreiche Einsatz von EK nur interessant, wenn seine Rentabilität deutlich über oder am Kapitalmarkt erzielbarer Verzinsung liegt. Sie gilt es bei der Festlegung der optimalen Kapitalstruktur zu berücksichtigen.
• Zusätzliches Fremdkapital verbessert unter der Bedingung „Fremdkapitalzinsfuß < Gesamtrentabilität“ die Rentabilität des EK.
• Die Hebelwirkung des höheren Verschuldungsgrades auf die EK- Rentabilität bezeichnet man als Leverage- Effekt.
• Eine Maximierung der EK- Rentabilität ist jedoch aufgrund des Konflikts mit den Zielen „Stabilität“ und „Liquidität“ nicht möglich. Es ist lediglich ein Kompromiss durch die Optimierung des Verschuldungsgrades möglich.
• Ein UN befindet sich demnach im finanziellen Gleichgewicht, wenn sowohl die Erfüllung der finanziellen Ansprüche der Kapitalgeber als auch die Existenz des UN kurz- und langfristig gesichert sind.
•
Finanzierungsarten
Factoring
• Art der Unternehmensfinanzierung
• Ziel: Umsatzkongruente Finanzierung in Kombination mit einer Bilanzverkürzung, Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen
• Factoringinstitut= Factor kauft Forderungen des Klienten
• 10-20 % des Forderungsbetrages werden einbehalten
• Factor übernimmt Risiko
• Factor durch Umsatzgebühr und durch Zinsen, die bis zum Erhalt entrichtet werden müssen
Funktionen des Factoring:
Dienstleistungsfunktionen:
• Debitorenbuchhaltung
• Forderungsinkasso
• Mahnwesen
Finanzierungsfunktion
• Vom Ankauf der Forderungen bis zur Fälligkeit
Erhöhung der Liquidität
Risikoübernahmefunktion
• Echtes Factoring: mit Übernahme des Delkredererisikos
• Unechtes Factoring: ohne Übernahme
Kosten des Factoring
Bei Dienstleistungsfunktionen
Dienstleistungsgebühr: 0.3 bis 3% der Forderung
bei Finanzierungsfunktion
Zinsen: für die vorzeitige Barauszahlung(etwa in Höhe eines Kontokorrentkredits) bis Kunde des Factoringnehmers zahlt
bei Risikoübernahmefunktion
Delkrederegebühr: 0,2 bis 1,2 % der Rechnungsbeträge (abhängig von Kreditwürdigkeit des Kunden)
Vorteile
• Erhöhung der Liquidität
• Abgabe des Delkredererisikos
• Möglichkeit zur schnellen Bezahlung der eigenen Verbindlichkeiten
• Dienstleistungen des Factors können kostengünstiger als eigenen Leistungen sein
Nachteile
• Unterbrechung des direkten Kundenkontakts des UN
• Gefahr zu großer Abhängigkeit vom Factor
• Hohe Zins- und Provisionskosten
Leasing
• ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
• Wartungs-, Instandsetzungsleistungen übernimmt der Leasingnehmer
• (Leasinggeber tritt Kaufrechte ab und trägt dabei Sach- und Preisgefahr)
Leasing unterteilt sich nach:
Leasingeber:
Direktes: der Hersteller des Leasinggutes ist auch Leasinggeber
Indirektes: zwischen dem Hersteller und dem Leasingnehmer steht eine Leasinggesellschaft als Leasinggeber
Leasinggegenstand:
Anzahl:
Equipment-Leasing: einzelnes bewegliches Gut
Plant-Leasing: Gesamtheit von beweglichen & unbeweglichen Gütern z.B. Industrieanlagen
Art:
Konsumgüter-Leasing: von Privat z.B. Fernseher
Investitionsgüter-Leasing: Anlagevermögen z.B. Dienstwagen, Maschine
Vertragsablauf:
Ohne Option: keine Vereinbarung über Vertragsverlängerung oder einen Kauf
Mit Kaufoption: Möglichkeit zum Erwerb nach Vertragsablauf
Mit Verlängerungsoption: kann Vertrag nach Ablauf zu günstigen Konditionen verlängern
Bilanzierung:
Beim Leasinggeber: Grundmietzeit 40-90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Leasingraten beim Leasingnehmer voll steuerlich absetzbar)
Beim Leasingnehmer: Grundmietzeit unter 40 und über 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Zins- und Kostenanteil der Leasingraten und Abschreibungen absetztbar)
Leasingkosten:
Check ich nich und kann ich auch nicht richtig lesen, steht aber inner moppe, guckt selbst
Bewertung:
Vorteile:
• Nur geringes Eigen- oder Fremdkapital erforderlich
• Kreditspielraum bleibt erhalten
• Keine Sicherheiten erforderlich
• Aufgrund kurzer Grundmietzeiten immer auf dem aktuellen stand der Technik
• Feste Kalkulationsgrundlage da
• Leasingrate gleich bleibend
• Leasingrate i.d.R. voll steuerlich absetzbar
Nachteile:
• Hohe Kosten: andere Finanzierungsformen wie Barkauf oder Kreditkauf sind günstiger
• Leasingnehmer wird nicht Eigentümer, hat aber sämtliche Risiken zu tragen
Re: BRC
Benjamin - 29.06.2006, 17:50
ich glaub übrigens, dass dinas lernzettel richtig viel taugt. sonst ist es oftmals so, dass man den kram selber nochmal komplett durchlesen muss, aber dina hat mMn ein optimum zwischen geringem textumfang und ausrechend details gefunden. empfehlenswert :)
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