BRC

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    Re: BRC

    Benjamin - 27.06.2006, 15:28

    BRC
    Hallo Kinder,

    macht jemand für Freitag erstens mal ne Ansage, was Olaf Montag alles diktiert hat an Inhalten und zweitens eventuell ne nette Zusammenfassung?
    Wir könntens auch aufteilen, muss aber erstmal wissen, was man können muss...


    2. Unternehmensformen

    Einzelunternehmen
    Firma: Name des Inhabers +e.K./e.Kfm./e.Kfr.
    Geschäftsführung: Inhaber
    Haftung: Geschäftsvermögen + Privatvermögen
    Gründung: Handelsregister

    OHG
    Firma: + OHG
    Geschäftsführung: mindestens 2 Gesellschafter
    Gründung: Gesellschaftsvertrag (Rechte und Pflichten [Kapitaleinlage]), Handelsregister
    Kontrollrecht: Unternehmer kann sich über Angelegenheiten (z.B. Finanzen) informieren, auch wenn er nicht Geschäftsführer ist
    Gewinn: 4%ige Verzinsung der Einlagen, Rest wird gleich verteilt
    Haftung: Geschäftsvermögen + Privatvermögen aller Gesellschafter
    Einzelvertretungsrecht: Jeder Gesellschafter kann Geschäfte abschließen (Gesellschaftsvertrag kann das beschränken
    Pflichten: Kapitaleinlage, Mitarbeit, Einhaltung des Wettbewerbsverbots, Haftung
    Rechte: Geschäftsführung, Kontrollrecht, Gewinnanteil, Privatentnahme (4% des Kapitalanteils), Vertretung

    KG
    Firma: + KG
    Komplementär: Rechte und Pflichten s. Gesellschafter @ OHG
    Kommanditist: Pflichten: Kapitaleinlage, Verlustbeteiligung bis max. Kapitaleinlage
    Rechte: Kontrollrecht, Gewinnbeteiligung (s. OHG), Widerspruchsrecht, Kündigungsrecht
    Haftung: Komplementär: Privatvermögen, Kommanditist s.o.

    AG (juristische Person)
    Firma: + AG
    Gründung: Eine oder mehrere Personen, Gesellschaftsvertrag
    Grundkapital: mind. 50.000 €
    Organe: (Schema S. 253)
    Vorstand: Geschäftsleitung, Vertretung, Information des Aufsichtsrates, Jahresabschluss, Einberufung von Hauptversammlung
    Aufsichtsrat: (3-21 Personen): Kontrolle des Vorstandes, Jahresabschluss prüfen, Einberufung einer Hauptversammlung in Ausnahmefällen
    Hauptversammlung (alle Aktionäre): Beschluss über Grundsatzfragen + Verwendung des Gewinns

    GmbH (juristische person)
    Kapital: Stammvermögen (mind. 25.000 €, jeder min. 100 €)
    Haftung: geschäftsvermögen
    Firma: + GmbH
    Gründung: mind. eine Person, notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Handelsregister
    Organe (Schema S. 243): Geschäftsführer
    Gesellschafterversammlung: Geschäftsentscheidungen (50 €Eine Stimme)
    Aufsichtsrat (bei mehr als 500 Mitarbeitern)
    Pflichten: Stammeinlage, Haftung auf Stammeinlage beschränkt
    Rechte: Reingewinn-Anteil, Einsicht, Mitverwaltung

    GmbH & Co. KG
    GmbH als Komplementär
    Haftung: GmbH unbeschränkt mit Vermögen, ihre Gesellschafter aber nur mit ihren Stammeinlagen
    Kapitalbeschaffung durch Aufnahme neuer Kommanditisten
    Mitbestimmung von Arbeitnehmern beschränkt


    3. Finanzplan
    AUF JEDEN FALL SELBER ANGUCKEN!!!
    Kurz:
    Ein Finanzplan erfasst die erwarteten Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben einer Planperiode. Er ist zeitraumbezogen („Periodenliquidität“)
    Fehlbeträge können durch
    • Kontokurrentkredite
    • Wechselziehung
    • Private Einlagen
    • Darlehen
    • usw.
    gedeckt werden.




    4. Finanzierungsarten

    Langfristige Darlehen:
    Investitions- und Hypothekenkredite

    Kreditgeber sind Sparkassen, Banken usw.

    Laufzeit bis 30 Jahre

    Sicherheit:
    bei guten Unternehmen reicht der Name (Blankokredit)
    weitere Personen, die bei Ausfall des Kreditnehmers haften (Bürgschaftskredit)
    Grundstücke mit Eintrag in das Grundbuch (Grundschuldkredit)
    Gebäude (Hypothekarkredit)
    Avalkredit ist eine Bankbürgschaft, die diese für und im Auftrag eines Kunden gegenüber einem anderen übernimmt. Er dient vielfach als Prozessbürgschaft oder als Anzahlungsgarantie

    Tilgung:
    am häufigsten Annuitätendarlehen: gleich bleibender Betrag an die Bank, der Tilgungsanteil nimmt zu, Zinsanteil nimmt ab
    Ratendarlehen (Tilgungsdarlehen): gleich bleibender Tilgungsbetrag, sinkender Zinsanteil
    Endfälliges Darlehen: während der Laufzeit werden nur Zinsen bezahlt, getilgt wird komplett am Ende der Laufzeit.

    Kurzfristige Darlehen:
    Kontokorrentkredit (Dispokredit oder Überziehungskredit des Kontos für Unternehmer)
    Lieferantenkredit, Kundenkredit

    Factoring
    -Verkauf von Forderungen an eine Factoringgesselschaft
    -Sofortige Auszahlung meiner zukünftigen Einnahmen, die bereits in Rechnung gestellt sind
    -Das Geld geht vom Kunden direkt zur Bank
    -Zinsen in Höhe des Kontokurrentkredites (17 %)

    Leasing
    -Ist für ein bestimmtes Gut (z. B. Maschine)
    -langfristig
    -in der Bilanz nicht aufgeführt, nur in der GuV
    -man bekommt automatisch Ersatz
    Pro:
    keine Sicherheiten notwendig
    laufende Aktualisierung der Technik (z. B. alle 3 Jahre einen neuen PC)
    feste Kalkulationsgröße für Preise
    steuerlich absetzbar
    Kreditspielraum bleibt erhalten
    Contra:
    Hohe Kosten (ganz wichtig!!!)
    Kein Eigentum


    7. Lohmann-Ruchti-Effekt
    REICHEN PRÄMISSEN???
    Prämissen:
    • Rückfluss der Abschreibungen über die Umsatzerlöse
    • Abschreibungen entsprechen exakt der Wertminderung
    • Beschaffungspreise ändern sich nicht
    • Abschreibungen werden in neue Maschinen investiert
    • Die damit produzierten Erzeugnisse werden vom Markt abgenommen


    Danke an Philipp, Jana und mich :D

    DIna hat ne komplette Zusammenfassung, die aber recht umfangreich ist, die kommt wohl morgen....



    Re: BRC

    Philipp - 27.06.2006, 18:04

    Finazierungsarten
    Moinsen
    Hier ist der 4. Punkt auf Storz' Liste

    4. Finanzierungsarten

    Langfristige Darlehen:
    Investitions- und Hypothekenkredite

    Kreditgeber sind Sparkassen, Banken usw.

    Laufzeit bis 30 Jahre

    Sicherheit:
    bei guten Unternehmen reicht der Name (Blankokredit)
    weitere Personen, die bei Ausfall des Kreditnehmers haften (Bürgschaftskredit)
    Grundstücke mit Eintrag in das Grundbuch (Grundschuldkredit)
    Gebäude (Hypothekarkredit)
    Avalkredit ist eine Bankbürgschaft, die diese für und im Auftrag eines Kunden gegenüber einem anderen übernimmt. Er dient vielfach als Prozessbürgschaft oder als Anzahlungsgarantie

    Tilgung:
    am häufigsten Annuitätendarlehen: gleich bleibender Betrag an die Bank, der Tilgungsanteil nimmt zu, Zinsanteil nimmt ab
    Ratendarlehen (Tilgungsdarlehen): gleich bleibender Tilgungsbetrag, sinkender Zinsanteil
    Endfälliges Darlehen: während der Laufzeit werden nur Zinsen bezahlt, getilgt wird komplett am Ende der Laufzeit.

    Kurzfristige Darlehen:
    Kontokorrentkredit (Dispokredit oder Überziehungskredit des Kontos für Unternehmer)
    Lieferantenkredit, Kundenkredit

    Factoring
    Verkauf von Forderungen an eine Factoringgesselschaft
    Sofortige Auszahlung meiner zukünftigen Einnahmen, die bereits in Rechnung gestellt sind
    Das Geld geht vom Kunden direkt zur Bank
    Zinsen in Höhe des Kontokurrentkredites (17 %)

    Leasing
    Ist für ein bestimmtes Gut (z. B. Maschine)
    langfristig
    in der Bilanz nicht aufgeführt, nur in der GuV
    man bekommt automatisch Ersatz
    Pro:
    keine Sicherheiten notwendig
    laufende Aktualisierung der Technik (z. B. alle 3 Jahre einen neuen PC)
    feste Kalkulationsgröße für Preise
    steuerlich absetzbar
    Kreditspielraum bleibt erhalten
    Contra:
    Hohe Kosten (ganz wichtig!!!)
    Kein Eigentum



    Re: BRC

    Benjamin - 27.06.2006, 19:16


    sauber, flip

    "meine liste" hab ich von anna und sie sieht folgendermaßen aus...
    1. Fallstudie
    2. Unternehmensformen
    3. Finanzplan
    4. Finanzierungsarten (Darlehensarten (Ratendarlehen, Annuitäten-, Endfälliges Darlehen usw.) und Kreditsicherheiten (Avalkredit, Bürgschaft, Grundschuld)) Factoring, Leasing, Fremdfinanzierung)
    5. Bilan (vorher nachher)
    6. Leverage-Effekt (Theorie)
    7. Lohmann-Ruchti (grob, also Prämissen)

    flip hat 4 gemacht, ich bin grade bei 2 und fände es toll, wenn sich andere daran beteiligen, um den lernaufwand vllt etwas zu minimieren. wenns immer einer alleine macht (aller wissen, wer :D ) und alle anderen nur davon profitieren wollen, isses total scheiße, die reaktion von franz ist, dass er zwar was am pc macht, aber nicht online stellt, durchaus verständlich...ich fänds toll, wenn sich wer dran beteiligt, ich editier alle produktiven beiträge in meinen ersten post...



    Re: BRC

    Benjamin - 27.06.2006, 19:56


    unternehmensformen online...



    Re: BRC

    Jana - 27.06.2006, 20:17


    3. Finanzplan
    Ich denke zum Finanzplan kann man nicht viel schreiben, muss man sich halt angucken was man wo einträgt...
    Kurz:
    Ein Finanzplan erfasst die erwarteten Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben einer Planperiode. Er ist zeitraumbezogen („Periodenliquidität“)
    Fehlbeträge können durch
    • Kontokurrentkredite
    • Wechselziehung
    • Private Einlagen
    • Darlehen
    • usw.
    gedeckt werden.



    Re: BRC

    Jana - 27.06.2006, 20:25


    7. Lohmann-Ruchti-Effekt
    Wenn die Prämissen reichen....hier sind sie
    Prämissen:
    • Rückfluss der Abschreibungen über die Umsatzerlöse
    • Abschreibungen entsprechen exakt der Wertminderung
    • Beschaffungspreise ändern sich nicht
    • Abschreibungen werden in neue Maschinen investiert
    • Die damit produzierten Erzeugnisse werden vom Markt abgenommen



    Re: BRC

    Fr4nz - 27.06.2006, 21:18


    prämissen sind nur annahmen die sagen ja nix über den effekt aus.

    Leverage:
    Gesellschafter setzen ihr Eigenkapital nur risikoreich ein, wenn die Eigenkapitalrentabilität deutlich über der am Markt zu erzielenden Verzinsung liegt (Geld anlegen = Zinsen).

    Wenn die Gesamtkapitalrentabilität größer ist als der Fremdkapitalzinsfuß, kann die Eigenkapitalrentabilität durch einen höheren Fremdkapitaleinsatz erzielt werden.

    Diese Hebelwirkung des höheren Verschuldungsgrades auf die Eigenkapitalrentabilität nennt man Leverage-Effekt.

    Kritik: Dieser Effekt ist in der Wirtschaft aufgrund des Konflikts mit den Zielen „Stabilität“ und „Liquidität“ nicht möglich. Das Unternehmen gerät durch Erhöhung des Fremdkapitalanteils aus dem finanziellen Gleichgewicht.


    Lohmann-Ruchti:
    Der Lohmann-Ruchti-Effekt stellt dar, dass Anlagevermögensgegenstände sich selbst finanzieren, wenn ihnen die Abschreibungen von Markt über die Verkaufspreise wieder zufließen.

    Der Effekt besteht aus 2 Komponenten:
    1. Kapitalfreisetzungseffekt
    2. Kapazitätserweiterungseffekt

    1.
    Die Abschreibungen, die den Wert der Maschinen mindern, werden in der Bilanz erfasst. Dadurch fließen sie in die Verkaufspreise ein und schlagen sich auch in der GuV-Rechnung nieder, so dass die Abschreibungsgegenwerte wieder dem Unternehmen zufließen.

    Der Effekt besteht darin, dass Abschreibungen den Rückfluss der Gegenwerte erhöhen und in der GuV als Aufwand erfasst werden. Also stehen die Abschreibungen dem Unternehmen nun als Geld zur Verfügung mit dem investiert werden kann.

    2.
    Die Abschreibungsgegenwerte stehen dem Unternehmen nun also als Geld zu bevor die Maschinen abgeschrieben sind und er neue kaufen muss. In der Zwischenzeit kann das Unternehmen das Geld für andere Zwecke z.B. Neu- oder Erweiterungsinvestitionen verwenden.

    Damit das reibungslos funktioniert muss das Unternehmen einen Abschreibungs- und Reinvestitionsplan aufstellen damit es bei Ersatzinvestition auch genug Kapital besitzt.



    Re: BRC

    Simmi - 28.06.2006, 16:03


    Unternehmensformen

    Einzelunternehmen, Gesellschaftsunternehmen Personengesellschaften(OHG offene Handelsgesell-schaft, KG Kommanditgesellschaft, GmbH& Co. KG , GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Kapital-gesellschaften (AG Aktiengesellschaft, GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Sonderformen wie Genossenschaften oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit


    Gründung Handelsregis-ter/Firma Haftung Finanzierung Besteuerung Vertretung/ Geschäfts-führung Gewinn- und Verlustverteilung
    Einzel-unternehmen 1 Person leitet und gründet das UN Eintragung im HR erforder-lich/Firmenzusatz freiwil-lig/Vorname +Firmengrundsätze erfor-derlich Einzelunter-nehmen haftet voll Beachte: Möglichkeit der Güter-trennung Übertragung von Privatver-mögen Selbstfinanzie-rung aus dem Gewinn -Einkünfte aus Gewerbebetrieb-Gewerbsteuer als Realsteuer-Ust- Schuldner ist der Einzelun-ternehmer Allein zur Geschäfts-führung und Vertre-tung be-rechtigt Gewinn und Ver-lust wird beides von ihm über-nommen
    GbR Vertrag zwischen Kaufleuten und Nicht-kaufleuten Keine HR- Eintragung /Firma entfällt Gesellschaf-ter haften unbe-schränkt, direkt, gesamtschuldnerisch Sach- und Bar-einlagen als gemeinsames Kapital (Ge-samthandsver-mögen – GHV) Einkommens-steuerlich; alle Einkunftsarten-Ust- Schuldner ist ggf. der Gesellschafter Gemein-same Ver-tretungsbe-fugnis/ Alleinver-tretung möglich Vertragliche Re-gelung/ Beachte: „Auseinanderset-zungsguthaben“ bei Auflösung
    OHG Mindestens 2 Gesell-schafter (Gesell-schafts-vertrag) Eintragung erforderlich Firma: belie-bige( r) Na-me(n) Zusatz OHG Gesellschaf-ter haften als Vollhafter Alle Gesell-schafter bringen Sach- oder Bareinlagen ein (Gesamthand-vermögen) -Einkünfte aus Gewerbebetrieb „einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften“-Gewerbesteu-erpflicht-Ust- Schuldner ist die OHG Grundsätz-lich kann sie von jedem Gesell-schafter ausgeübt werden Gewinn: 4% des Kapitalanteils, Rest nach Köpfen Verlust: nach Köpfen
    KG Mindestens 2 Gesell-schafter (Gesell-schafts-vertrag) Eintragung erforderlich Firma: belie-bige( r) Na-me(n) Zusatz OHG Koplementä-re: unbe-schränkt Komman-disten: nur mit ihrer Einlage Einlage wird gemäß vertrag-licher Vereinba-rung geleistet (Gesamthand-vermögen) Einkünfte aus Gewerbebe-trieb,“Verlustzuweisung“-Gewerbesteu-erpflicht- Ust- Schuld-ner ist die KG Komman-disten sind ausge-schlossen, Kontroll-recht/Mitsprache bei außerge-wöhnlichen Geschäften Gewinn wie bei OHG, Restgewinn jedoch in ange-messenem Ver-hältnis, Verlust im angemessenem Verhältnis
    GmbH Mindestens eine natürli-che oder juristische Person, Mindest-stammkapi-tal 25000,00€ Eintragung im HRB erforder-lich, zwingen-der Firmenzu-satz „GmbH“ Gesellschafts-vermögen haftet nach Eintragung in voller Höhe der Einlage Mindesteinlage 50% des Min-deststammkapi-tals, Erweiterung des Kapitals durch neue Ge-sellschafter und Selbstfinanzie-rung Als juristische Person unterliegt die GmbH der Körperschafts-steuer, außerdem unterliegt sie der Gewerbesteuer Beide Berei-che liegen in den Händen der/des Geschäftsführers, sie werden im Gesell-schaftsver-tag be-stimmt, ab 500AN Aufsichtsrat Gewinne im Ver-hältnis der Einla-gen, Verluste zu Lasten der Gesell-schaft
    AG Mindestens 1 Person und ein Grund-kapital von 50000€, Bargrün-dung, Sach-gründung Als Form-kaufmann Eintragung im HRB, Firma mit Zusatz „AG“ Aktionäre haften mit ihrer Einlage, AG haftet mit ihrem Gesell-schaftsvermö-gen Mindestnennwert der Aktie 1€, Grundkapital unkündbar, Rück-lagenbildung aus Gewinnen Als juristische Person unterliegt die AG der Kör-perschaftsteuer, Dividenden sind Einkünfte aus Kapitalvermögen; sie unterliegt der Gewerbesteuer Vorstand ist geschäfts-führendes Organ, Aufsichtrat kontrolliert, Hauptver-sammlung beschließt Gesetzliche Regelungen bei der Gewinnverteilung, gesetzliche Rückla-gen, Ausschüttung als Dividende



    Re: BRC

    Simmi - 28.06.2006, 16:05


    man shit hab das im word mit ner tabelle gemacht hat nich ganz geklappt..is ja aber eh schon was zu un formen drin
    wenn das trotzdem jemand haben will einfach mich ansprechen und dann kopieren wir das halt



    Re: BRC

    Benjamin - 28.06.2006, 19:35


    Dina und ich hatten uns abgesprochen, dass ich ihren lernzettel mal etwas gekürzt (is recht umfangreich) hier poste. zum kürzen bin ich nicht gekommen, aber natürlich will ich euch das meisterwerk dinas nicht vorenthalten, viel spaß damit...


    Kreditsicherheiten

    Personalkredit(Blankokredit):
    ohne Sicherheiten, nur aufgrund der besonderen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

    Verstärkte Personalkredite:
    Wechsel: Sicherheit durch Wechselstrenge bei Nichteinhaltung  Diskontkredit
    Sonderform: Akzeptkredit: Bank gibt nur Akzept für Wechsel, kein Geld= Kreditleihe

    Bürgschaft: Bürgschaftsvertrag mit Dritten, dem Bürge, dieser verpflichtet sich für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aufzukommen.
    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Kreditgeber kann sich unmittelbar an Bürgen wenden, ohne Schuldner erst auf Zahlung zu verklagen
    Ausfallbürgschaft: Bürge kann erst bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners belangt werden

     Schriftform notwendig, nur Kaufleute mündlich

    Sonderformen:
    Staatsbürgschaften: zur Absicherung von Außenhandelsgeschäften
    Bankbürgschaften: Bank verbürgt sich mit Avalkredit für Verbindlichkeiten ihres Kunden

    Abtretung von Forderungen (Zession): Kreditnehmer(Zedent) vereinbart mit dem Kreditgeber (Zessionär) die Abtretung von Forderungen, die er an Dritte hat. Die Abtretung erfolgt nur zur Sicherung des Kredits, kann also nur bei Zahlungsunfähigkeit des Zedenten eingezogen werden
    Stille Zession: ohne Wissen des Dritten
    Offene Zession: Dritte kann nu an Kreditgeber zahlen
    Einzelzession, Mantelzession, Globalzession

    Realkredite:
    Eigentumsvorbehalt: Lieferer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer, Kunde= Besitzer, muss vertraglich vereinbart werden

    Sicherungsübereignung: Kreditgeber= Eigentümer, soll mittelbarer Besitzer werden; Kreditnehmer: Besitzer, soll unmittelbarer Besitzer bleiben

    Pfandrechte:
    Faustpfand: Pfandvertrag, Kreditnehmer(Eigentümer) gibt Kreditgeber(Besitzer) Pfand, dieser kann bei Nichtzahlen der Verbindlichkeiten den Pfand nach einem Monat verkaufen
    Grundpfandrechte: Hypothek& Grundschuld= Pfandrechte an Grundstücken(Grundpfandrechte), Pfandrecht durch Eintragung in Grundbuch
    Buchhypothek: Eintragung Grundbuch, Briefhypothek: Urkunde

    Hypothek: nur in Verbindung mit Forderung(unlöslich verbunden), Forderung= Hauptrecht Hypothek= Nebenrecht, erlischt mit Forderung

    Grundschuld: Sicherung von Krediten, erlischt erst mit Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten, bei Nichtzahlung Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung möglich
    Fremdgrundschuld, Eigentümergrundschuld

    Passiva

    Finanzierung
    =Kapitalbeschaffung

    Außenfinazierung Innenfinanzierung
    (Mittel von außen) (Mittel aus dem betrieblichen Umsatzprozess)
    Fremdfinanzierung Einlagen- Selbstfinanzierung Finanzierung Finanzierung bzw. durch Rückstellungen durch Abschreibungen
    Beteiligungsfinanzierung


    Liquidität: bezeichnet die Fähigkeit eines UN, fällige Verbindl. Jederzeit uneingeschränkt begleichen zu können.
    Fehlende Liquidität= häufigste Insolvenzursache

    Lohmann-Ruchti-Effekt


    Im Jahre 1953 stellten Ernst Lohmann und Hans Ruchti einen Effekt dar, der besagt, dass Anlagevermögensgegenstände sich selbst finanzieren, wenn die ihnen jeweils zugeordnete Abschreibung vom Markt über die Verkaufspreise zurückgeholt werden kann. Der nach ihnen benannte Lohmann-Ruchti-Effekt besteht aus zwei Komponenten, dem Kapitalfreisetzungseffekt und dem Kapazitätserweiterungseffekt.

    Kapitalfreisetzungseffekt (Re- und Erweiterungseffekt):

    - durch regelmäßige Abschreibungen Wertminderungen von betrieblichen Gütern bilanztechnisch erfasst
    - werden bei Preiskalkulation mit einbezogen
    - schlagen sich so in G+V nieder
     Abschreibungsgegenwerte fließen wieder zum UN zurück
    - Abschreibungen werden in der G+V als Aufwendungen erfasst
     weniger Gewinn  weniger Ausschüttung an Unternehmer
     stehen dem UN in Mittel bzw. als Geld zur Verfügung


    Kapazitätserweiterungseffekt:

    Da die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen zur Verfügung stehen, bevor eine Ersatzinvestition nötig ist, können sie zwischenzeitlich auch für Neu- oder Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.
    - für reibungslosen Ablauf muss dann genauer Abschreibungs- und Reinvestitionsplan aufgestellt werden
    - so ist bei fälliger Ersatzinvestition das benötigte Kapital vorhanden

    teilt sich auf in Periodenkapazität und Totalkapazität:
    Summe aller Leistungen bezogen auf eine
    Teilanlage oder auf das gesamte UN
    in einer Periode im Verlauf der gesamten Nutzungsdauer

    Periodenkapazität: Beispiel:
    Kapazität einer Maschine: 3.600 Std. pro Jahr
    Periodenkapazität 1. Jahr: 5M. * 3.600 Std.= 18.000 Std
    Periodenkapazität 2. Jahr 6M * 3.600 Std= 21.000 Std

     Periodenkapazität erhöht sich

    Totalkapazität: Beispiel:
    Die Totalkapazität ergibt sich aus der Multiplikation der Restlaufzeit.
    Totalkapazität 1. Jahr: 5M. * 3.600 Std. * 5 Jahre= 90.000 Std

    Totalkapazität 2. Jahr: 5M. * 3.600 Std. * 4 Jahre= 72.000 Std.
    1M. * 3.600 Std. * 5 Jahre= 18.000 Std.
    90.000 Std.

     Die Totalkapazität bleibt konstant.

    Kann man aus Abschreibungsrückflüssen finanzieren?
    Zusätzliche neue finaz. Mittel werden nicht beschafft. Die vorhandenen Mittel werden aber umgeschichtet, sodass eine „echte“ Finanzierung ersetzt wird.

    Kritik:
    Die praktische Bedeutung des Effekts ist jedoch umstritten, da verschiedene Voraussetzungen des Modells in der Praxis nicht zutreffen.
    1. Gleich bleibende Preise für die Wiederbeschaffung der Güter werden vorausgesetzt.
    2. Rückfluss der Abschreibungen muss über die Umsatzerlöse geschehen.
    3. Die Abschreibungen müssen exakt der Wertminderung entsprechen.
    4. Die Abschreibungen müssten nur in neue Maschinen investiert werden.


    Leverage- Effekt

    • Für die Gesellschafter ist der risikoreiche Einsatz von EK nur interessant, wenn seine Rentabilität deutlich über oder am Kapitalmarkt erzielbarer Verzinsung liegt. Sie gilt es bei der Festlegung der optimalen Kapitalstruktur zu berücksichtigen.

    • Zusätzliches Fremdkapital verbessert unter der Bedingung „Fremdkapitalzinsfuß < Gesamtrentabilität“ die Rentabilität des EK.

    • Die Hebelwirkung des höheren Verschuldungsgrades auf die EK- Rentabilität bezeichnet man als Leverage- Effekt.

    • Eine Maximierung der EK- Rentabilität ist jedoch aufgrund des Konflikts mit den Zielen „Stabilität“ und „Liquidität“ nicht möglich. Es ist lediglich ein Kompromiss durch die Optimierung des Verschuldungsgrades möglich.

    • Ein UN befindet sich demnach im finanziellen Gleichgewicht, wenn sowohl die Erfüllung der finanziellen Ansprüche der Kapitalgeber als auch die Existenz des UN kurz- und langfristig gesichert sind.




    Finanzierungsarten

    Factoring
    • Art der Unternehmensfinanzierung
    • Ziel: Umsatzkongruente Finanzierung in Kombination mit einer Bilanzverkürzung, Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen
    • Factoringinstitut= Factor kauft Forderungen des Klienten
    • 10-20 % des Forderungsbetrages werden einbehalten
    • Factor übernimmt Risiko
    • Factor durch Umsatzgebühr und durch Zinsen, die bis zum Erhalt entrichtet werden müssen

    Funktionen des Factoring:

    Dienstleistungsfunktionen:
    • Debitorenbuchhaltung
    • Forderungsinkasso
    • Mahnwesen

    Finanzierungsfunktion
    • Vom Ankauf der Forderungen bis zur Fälligkeit
     Erhöhung der Liquidität

    Risikoübernahmefunktion
    • Echtes Factoring: mit Übernahme des Delkredererisikos
    • Unechtes Factoring: ohne Übernahme

    Kosten des Factoring

    Bei Dienstleistungsfunktionen

    Dienstleistungsgebühr: 0.3 bis 3% der Forderung

    bei Finanzierungsfunktion

    Zinsen: für die vorzeitige Barauszahlung(etwa in Höhe eines Kontokorrentkredits) bis Kunde des Factoringnehmers zahlt

    bei Risikoübernahmefunktion

    Delkrederegebühr: 0,2 bis 1,2 % der Rechnungsbeträge (abhängig von Kreditwürdigkeit des Kunden)


    Vorteile
    • Erhöhung der Liquidität
    • Abgabe des Delkredererisikos
    • Möglichkeit zur schnellen Bezahlung der eigenen Verbindlichkeiten
    • Dienstleistungen des Factors können kostengünstiger als eigenen Leistungen sein

    Nachteile
    • Unterbrechung des direkten Kundenkontakts des UN
    • Gefahr zu großer Abhängigkeit vom Factor
    • Hohe Zins- und Provisionskosten


    Leasing

    • ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
    • Wartungs-, Instandsetzungsleistungen übernimmt der Leasingnehmer
    • (Leasinggeber tritt Kaufrechte ab und trägt dabei Sach- und Preisgefahr)

    Leasing unterteilt sich nach:

    Leasingeber:
    Direktes: der Hersteller des Leasinggutes ist auch Leasinggeber

    Indirektes: zwischen dem Hersteller und dem Leasingnehmer steht eine Leasinggesellschaft als Leasinggeber

    Leasinggegenstand:
    Anzahl:
     Equipment-Leasing: einzelnes bewegliches Gut
     Plant-Leasing: Gesamtheit von beweglichen & unbeweglichen Gütern z.B. Industrieanlagen
    Art:
     Konsumgüter-Leasing: von Privat z.B. Fernseher
     Investitionsgüter-Leasing: Anlagevermögen z.B. Dienstwagen, Maschine

    Vertragsablauf:
     Ohne Option: keine Vereinbarung über Vertragsverlängerung oder einen Kauf
     Mit Kaufoption: Möglichkeit zum Erwerb nach Vertragsablauf
     Mit Verlängerungsoption: kann Vertrag nach Ablauf zu günstigen Konditionen verlängern

    Bilanzierung:
     Beim Leasinggeber: Grundmietzeit 40-90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Leasingraten beim Leasingnehmer voll steuerlich absetzbar)
     Beim Leasingnehmer: Grundmietzeit unter 40 und über 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Zins- und Kostenanteil der Leasingraten und Abschreibungen absetztbar)

    Leasingkosten:
    Check ich nich und kann ich auch nicht richtig lesen, steht aber inner moppe, guckt selbst


    Bewertung:

    Vorteile:
    • Nur geringes Eigen- oder Fremdkapital erforderlich
    • Kreditspielraum bleibt erhalten
    • Keine Sicherheiten erforderlich
    • Aufgrund kurzer Grundmietzeiten immer auf dem aktuellen stand der Technik
    • Feste Kalkulationsgrundlage da
    • Leasingrate gleich bleibend
    • Leasingrate i.d.R. voll steuerlich absetzbar

    Nachteile:

    • Hohe Kosten: andere Finanzierungsformen wie Barkauf oder Kreditkauf sind günstiger
    • Leasingnehmer wird nicht Eigentümer, hat aber sämtliche Risiken zu tragen



    Re: BRC

    Benjamin - 29.06.2006, 17:50


    ich glaub übrigens, dass dinas lernzettel richtig viel taugt. sonst ist es oftmals so, dass man den kram selber nochmal komplett durchlesen muss, aber dina hat mMn ein optimum zwischen geringem textumfang und ausrechend details gefunden. empfehlenswert :)



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