Handballregeln

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    Re: Handballregeln

    Max1 - 09.07.2010, 13:59

    Handballregeln
    Disqualifikation und automatische Sperre in den neuen Regeln

    Foto: Jürgen Pfliegensdörfer
    Seit dem 1. Juli gelten nun wieder einmal neue Regeln - allerdings diesmal in deutlich größerem Umfang als das aus den vergangenen Jahren bekannt war. Während in der Handballszene bereits eifrig debattiert wird, wie sich denn nun in Zukunft welche Neuerungen auswirken könnten und gespannt gewartet wird, welche Schwerpunkte die Referees auf ihren Schulungen setzen werden, hat Heinz Winden, der Vizepräsident Recht des DHB, einen Rundbrief versandt zur Klarstellung und Erläuterung der Regeländerungen im Bereich Disqualifikation und Sperre.

    Die Systematik der Ahndungen und persönlichen Strafen nach Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten ist in dem geänderten Regelwerk im Wesentlichen gleich geblieben, nämlich: Zusätzlich zu Freiwurf und 7-m-Wurf ist bei Aktionen, die überwiegend oder ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers abzielen, persönlich zu bestrafen und zwar mindestens progressiv beginnend mit Verwarnung, dann Hinausstellung und Disqualifikation. Den Ausschluss jedoch gibt es ab 1.7.2010 nicht mehr.

    Mehr Beurteilungskriterien und Bestrafungsstufen

    Für gravierende Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten sind weitere Beurteilungskriterien und Bestrafungsstufen eingeführt worden und zwar für Regelwidrigkeiten mit sofortiger Hinausstellung (Regel 8:3), Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten mit einer Disqualifikation (Regel 8:5 und Regel 8:9), Regelwidrigkeiten mit Disqualifikation und schriftlichen Bericht (Regel 8:6) und besonders grobe Unsportlichkeiten mit Disqualifikation und schriftlichem Bericht (Regel 8: 10).

    Der „schriftliche Bericht“ des Schiedsrichters ist an mehreren Stellen des neuen Regelwerks erwähnt, so z. B. in Regel 8:3, 3. Aufzählung; Regel 8:6; Vorspann zu Regel 8:7, 4. Aufzählung; Regel 8: 10; Regel 16: 8. Während Regeln und Spielordnung (§ 81 Abs. 5) keine Aussage darüber machen, wann, wo und wie der Bericht zu erstellen ist, bestimmt Regel 17: 10 „Disqualifikationen gemäß den Beschreibungen in Regel 8:6 und 8: 10 sind im Spielprotokoll zu begründen.“ Diese Begründung im Spielprotokoll genügt gleichzeitig der genannten Berichts-pflicht bzw. ist mit dem Bericht identisch. Jedoch ist die Erfüllung dieser Schiedsrichterpflicht nicht rechtliche Voraussetzung (konstitutiv) für den Eintritt der automatischen Sperre.

    Der erwähnte Schiedsrichterbericht hat – international einheitlich und allgemein formuliert – ausschließlich den Sinn und Zweck, „die zuständigen Instanzen“ in die Lage zu versetzen, über weitere Strafmaßnahmen entscheiden zu können. Die Konkretisierung/Nennung der zuständigen Instanzen, der Strafarten und des Strafvolumens obliegen dem Ermessen der nationalen Verbände. Im Deutschen Handballbund hat diese Konkretisierung/Ermächtigung schon immer unter den Prämissen Effektivität, Effizienz, Präzision, Unmittelbarkeit, Arbeitsersparnis und Bürokratievermeidung gestanden. Das Rechtsinstitut der automatischen Sperre und die Funktion der Spielleitenden Stelle haben sich bewährt.

    Erschwert nun die in den Regeln erstmals erwähnte Berichterstattungspflicht im Zusammenhang mit der Ausfüllung der neu definierten abstrakten Tatbestandsmerkmale (vgl. besonders grob unsportlich; besonders rücksichtslos, besonders gefährlich etc.) das Amt des Schiedsrichters während und insbesondere nach dem Spiel? Trägt der Schiedsrichter doch ohnehin schon den schwierigsten Part in der Ausübung unserer Sportart, indem an seine Person kognitive und intellektuelle Ansprüche gestellt werden wie an keine andere Person in und außerhalb der Wettkampfstätte. Schließlich muss er in justiziabler Weise in Bruchteilen von Sekunden komplexe Vorgänge visuell erkennen, selektieren, rational verarbeiten, Schlussfolgerungen ziehen, Entscheidungen treffen, diese unter abstrakte Begriffe subsumieren und ihre Übereinstimmung mit den Regelvorgaben prüfen, sodann nach außen artikulieren und vertreten und sich den gesamten Erkenntnis-, Entscheidungs- und Informationsablauf schließlich gegebenenfalls in gerichtsverwertbarer Weise merken.

    Das Erweiterte Präsidium des DHB hat am 3.4.2010 unter Beachtung der oben genannten Prämissen und im Interesse der geringstmöglichen Belastung des Schiedsrichteramtes und damit auch im Interesse der Schiedsrichter-Basis und der Schiedsrichter-Nachwuchsförderung eine neue Akzentuierung der automatischen Sperre durch Änderung der Rechtsordnung und der Spielordnung, vornehmlich des § 17 RO, beschlossen.

    Kurzbericht im Spielbereicht bei Regelverstößen

    Ab 1.7.2010 erledigt sich die Ahndung der überwiegend häufigsten Fälle schwerwiegender Regelwidrigkeiten und besonders grober Unsportlichkeiten gemäß § 17 Abs. 1 RO durch den konstitutiven Eintrag im Spielbericht z. B. „Disqualifikation des Spielers XY (wegen/nach) Regel 8:6“ oder „Disqualifikation des Spielers XY (wegen/nach) Regel 8: 10“. Dieser Kurzbericht im Spielbericht ist erforderlich aber auch ausreichend, um die automatische Sperre nach § 17 Abs. 1 RO auszulösen. Sie ersetzt damit in den meisten Fällen die in der Spielregel geforderte „weitere Strafmaßnahme der zuständigen Instanz“. Dem Hinweis auf die angewandte Regel sollte als Begründung eine kurze Schilderung des Vorfalls, so wie ihn der Schiedsrichter wahrgenommen hat, in einfachen Worten (sachlich, knapp, ohne Emotionen, Kommentierungen, Spekulationen) folgen, ohne dass an diese Schilderung linguistische Ansprüche auf eine wohlartikulierte, nicht immer leichte Ausfüllung der abstrakten Regelbegrifflichkeiten zu stellen sind (s. a. Formulierungshilfen der Schiedsrichterlehrwarte). Die automatische Sperre wird mit dem Eintrag in das Spielprotokoll auch dann wirksam, wenn der Spielerpass (versehentlich) nicht eingezogen wird. Die Einziehung des Passes regeln die Verbände in eigener Kompetenz.

    Wird nun die automatische Sperre in weniger häufigen Fällen der Schwere des Vergehens nicht gerecht, veranlasst der Hinweis im Spielbericht die Spielleitende Stelle zu weiteren Maßnahmen (§ 17 Abs. 3 und 5 RO) bzw. zum Informationsaustausch zwischen Schiedsrichter und Spielleitender Stelle. Auch sind weitere schriftliche Ausführungen i. S. v. § 81 Abs. 5 SpO möglich, die so dem Schiedsrichter auf dem Spielprotokoll in der Hektik der Wettkampfstätte, im nachwirkenden Spielstress oder unmittelbar vor der Weiterfahrt zu einem weiteren Spielauftrag nicht zumutbar waren. Während der automatischen Sperre steht für diese Kommunikation und Entscheidungsfindung ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung.

    Die Interessen der Vereine kommen durch die neue Regelung und Verfahrensweise nicht zu kurz. Zunächst sind die Mannschaftsverantwortlichen gemäß Regel 16:8, letzter Satz, unmittelbar nach der Entscheidung vor Wiederanpfiff über den Tatbestand der Disqualifikation nach Regel 8:6 oder 8: 10 zu informieren und kennen damit Sachverhalt und Konsequenzen. Zum anderen sind die Vereine seit einigen Jahren nach § 34 Abs. 4 RO (alt § 19 Abs. 5b RO) nicht mehr verpflichtet, den Einspruch gegen eine Disqualifikation im Spielbericht einzutragen und diesen hier mit wohlfeilen, justiziablen Formulierungen stante pede zu begründen, was ebenso billigerweise den Anspruch an einen wohlformulierten Schiedsrichterbericht relativieren sollte.

    Eine Evaluierung der neuen Regelungen wird gemeinsam mit Schiedsrichterlehrwarten, Schiedsrichterwarten und Spieltechnikern nach der Spielsaison 2010/2011 vorzunehmen sein.

    Quelle: Handball-world



    Re: Handballregeln

    Max1 - 09.07.2010, 14:05


    IHF stellt umfassende Regeländerungen und -neuformulierungen vor

    Foto: Jürgen Pfliegensdörfer
    Der Weltverband IHF hat am heutigen Dienstag einige Regeländerungen bekannt gegeben. Handball sei „ein lebendiger, sich entwickelnder Sport“, weshalb die Regeln immer wieder angepasst werden müssten. Die Regelkommission der IHF hat nun in Zusammenarbeit mit der Trainer und Methodik-Kommission der IHF einige Regeländerungen veröffentlicht, die auf dem Kongress des Weltverbandes in Kairo präsentiert wurden. Schwerpunkt der Regeländerungen sei der Paragraph 8 gewesen, der Foulspiel und unsportliches Verhalten regelt.

    Auch die Erläuterung zum Passiven Spiel sowie der Strafenkatalog (16) wurden neu gefasst und zum Teil deutlich überarbeitet. Über die folgenden Links können die Regeländerungen im Einzelnen nachgelesen werden:

    Quelle: Handball-world

    Regel 8 - Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten

    http://www.ihf.info/upload/PDF-Download/Anlage_1_zur_Kompaktinfo_D.pdf

    Regel 16 – Die Strafen

    http://www.ihf.info/upload/PDF-Download/Anlage_2_zur_Kompaktinfo_D.pdf

    Passives Spiel

    http://www.ihf.info/upload/PDF-Download/Anlage_3_zur_Kompaktinfo_D.pdf

    Eingreifen durch den Zeitnehmer

    http://www.ihf.info/upload/PDF-Download/Anlage_4_zur_Kompaktinfo_D.pdf



    Re: Handballregeln

    Max1 - 19.07.2011, 20:34


    Äußerungsverbot: HBL schützt Schieris - Die neuen Durchführungsbestimmungen der HBL



    Foto: Jennifer Seidel

    Rechtzeitig vor Beginn der neuen Saison hat die HBL auf ihrer Homepage die neuen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht. Mit zwei überraschenden Neuerungen, die durchaus auch Außenwirkung entfalten: Ab sofort dürfen sich Spieler und Offizielle innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss nicht mehr über die Schiedsrichter äußern. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird nun auch im Bereich der ersten Bundesliga ein Verein, der keine Lizenz erhält, auf die Anzahl der Absteiger angerechnet. Für handball-world.com beleuchtet der auf Handballrecht spezialisierte Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding die wesentlichen Veränderungen.
    Die obligatorische Frage der Medienvertreter an die Trainer nach der Schiedsrichterleistung dürfte künftig unbeantwortet bleiben, denn die HBL stellt Antworten auf diese Frage unter Strafe. In Ziffer 6 der Durchführungsbestimmungen heißt es für die neue Saison:

    "Spielern, Offiziellen sowie Mitarbeitern oder Mandatsträgern eines Vereins, auch wenn sie nicht selbst am Spielgeschehen beteiligt waren, ist es untersagt, innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss sich über die Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär und den Technischen Delegierten zu äußern. Im Fall der Zuwiderhandlung kann gegen den oder die Betroffenen unter Vereinshaftung eine Geldbuße gem. diesen Durchführungsbestimmungen i. V. m. § 25 Abs. 4 RO von bis zu 5.000,00 € verhängt werden."

    Mit dieser Regelung, die im Basketball seit Jahren in anderer Form praktiziert wird, sollen offenbar spontane, der Emotion geschuldete und unsachliche Kommentare von Spielern und Trainern über die Schiedsrichter unterbunden werden. Tatsächlich ist es oftmals so, dass sich kritisierte Entscheidungen beim Betrachten des Videos dann nachträglich doch als richtig erweisen. Durch diese Regelung wird sicherlich der faire und sachliche Umgang mit den Unparteiischen gefördert. Kritik darf angebracht werden, jedoch erst nach zwei Tagen, wenn der erste Rauch verflogen und das Video ausgewertet worden ist.


    Die Regelung geht indes viel weiter, als die der Basketball-Liga (Nr. 7 der Schiedsrichter- und Kommissarsrichtline): Nimmt man die HBL-Regelung wörtlich, ist es nämlich auch untersagt, die Schiedsrichter ernsthaft für ihre Leistung zu loben. Zudem werden von diesem Paragrafen (anders als in der BBL), sämtliche - und damit auch nicht öffentliche Äußerungen - umfasst.

    Wenn also Spieler A auf dem Weg zum Auto zu seiner Freundin sagt: "Die Schieris waren echt klasse, an denen hat es nun wirklich nicht gelegen", könnte dies dem Wortlaut nach mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden, wenn es der Falsche hört und die Regel in der Praxis auch so eng ausgelegt werden sollte. Streng genommen darf z.B. jetzt auch Bob Hanning, oder ein anderer Experte, der bei einem anderen Verein eine Funktion inne hat, jetzt während der Sport1-Live-Übertragungen als Experte kein Wort mehr über die Schiedsrichter verlieren, denn er ist ein "Offizieller eines Vereins", der "nicht am Spielgeschehen beteiligt ist".

    Der Ansatz der HBL ist sicherlich löblich und sinnvoll. Allerdings stellt die Regelung, die auch das nicht öffentlich gesprochene Wort und ernsthaft positive Kritik umfasst, einen drastischen Eingriff in die Meinungsfreiheit der Akteure dar. So drastisch, dass es zumindest fraglich erscheint, ob die Regelung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

    Die wesentliche zweite Neuerung betrifft die Anrechnung derjenigen Vereine, die keine Lizenz erhalten, auf die Anzahl der Absteiger. In den vergangenen Jahren war es im Bereich der ersten Liga so, dass die sportlichen Absteiger absteigen mussten - unabhängig davon, ob besser platzierte Klubs keine Lizenz erhalten haben. Diese Regelung, die zu ungerechten und wettbewerbsverzerrenden Ergebnissen geführt hat, wurde nun (wieder) geändert. Bereits vor 2006 war es so, dass die sportlichen Absteiger für diejenigen Vereine nachrückten, die keine Lizenz bekommen haben.

    Schon beim Beschluss über die Einführung der eingleisigen zweiten Bundesliga wurde zudem festgelegt, dass ab dieser Saison die drei letztplatzierten Vereine aus der Bundesliga absteigen und dafür die drei besten der zweiten Liga aufsteigen. Die Bundesligarelegation ist somit Geschichte.
    Quelle: Handball-world



    Re: Handballregeln

    Max1 - 19.07.2011, 20:51


    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 1 -
    D E U T S C H E R H A N D B A L L – B U N D
    HANDBALL - BUNDESLIGA (HBL) e.V
    Willi-Daume-Haus · Strobelallee 56 · D-44139 Dortmund
    Tel. 0231 – 911 91 74 Fax 0231 – 911 91 75

    Durchführungsbestimmungen

    für die Handball-Bundesligen Männer (Spielsaison 2011/2012) Stand 01.07.2011
    Spieltechnische Bestimmungen
    1. Über Austragungsform und Austragungsbedingungen der Spiele der Handball-Bundesligen entscheidet das Präsidium des
    Ligaverbandes.
    2. Es gelten Satzung, Ordnungen und Richtlinien des Ligaverbandes in Verbindung mit der Satzung, den Ordnungen und Richtlinien des
    DHB und den bindenden Regelungen der IHF und EHF in der z. Z. gültigen Fassung. Gespielt wird nach den Internationalen
    Hallenhandballregeln (Ausgabe 2010) in der für den Bereich des DHB ab 01.0.2010 gültigen Form sowie den Kommentaren,
    Erläuterungen und dem Auswechselraum-Reglement der IHF.
    3. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die nach den Bestimmungen der Spielordnung und den ergänzenden Bestimmungen des
    Ligaverbandes einer Bundesliga angehören.
    Die Vereine, die eine Mannschaft zur Teilnahme an den Handball-Meisterschaftsspielen der Bundesligen gemeldet haben, sind
    verpflichtet, den Wettbewerb nach den Bestimmungen des Ligaverbandes und des DHB bis zum Ende der Spielsaison durchzuspielen
    sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ligaverband und den anderen Bundesligavereinen zu erfüllen.
    Die Vereine sind verpflichtet, die angeforderten Spieler für das ALL-STAR-Game am 04. Febr. 2012 abzustellen.
    Im Fall des unentschuldigten Nichterscheinens eines angeforderten Spielers kann gegen den betreffenden Verein
    eine Geldbuße in Höhe bis zu 5.000,-- €uro je Spieler gemäß diesen DF in Verbindung mit RO § 25, Ziffer 4 verhängt werden.
    Das Antidopingreglement einschließlich des Nada-Code mit den „Hinweisen für die Dopingkontrollen im DHB“ ist zu beachten (Siehe
    auch § 86 SpO und § 15 RO DHB). Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann gemäß §§3 Abs1, 25 Abs. 4 RO mit einer Geldbuße in
    Höhe von 100€-1000€ geahndet werden. Dies gilt auch im Falle der Be- oder Verhinderung von angesetzten Dopingkontrollen.
    Scheidet ein Verein vor Abschluss der Spielrunde – ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden – aus dem Spielbetrieb aus, sagt er ein
    Spiel ab oder tritt er schuldhaft nicht an, haben die Vereine der gegnerischen Mannschaften Anspruch auf Ersatz der entstandenen
    Ausgaben für Hallenmiete, Programmhefte, Eintrittskarten, Werbung, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und auf Ersatz der
    entgangenen Eintrittsgelder sowie gegebenenfalls der Reisekosten des auswärtigen Vereins. Die Höhe der entgangenen Eintrittsgelder
    ist als Durchschnittssumme der nachzuweisenden Einnahmen pro Spiel zu ermitteln. Können sich die beteiligten Vereine wegen der
    Erstattung eines entstandenen Schadens nicht einigen, entscheidet auf Antrag eines Vereins das Präsidium des Ligaverbandes. Für
    die Durchsetzung seiner Entscheidung ist § 61 RO analog anzuwenden (s. auch §§ 48 und 71 SpO).
    4. Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb in den Bundesligen ist neben den weiteren Bestimmungen der Spielordnung die
    Lizenzerteilung (s. auch § 64 SpO).

    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 2 -
    Des Weiteren sind der Geschäftsstelle des Ligaverbandes die Meldung zur Teilnahme an den Bundesligaspielen auf
    vorgeschriebenem, von einem gemäß § 26 BGB vertretungsberechtigtem Vorstandsmitglied sowie dem zuständigen Abteilungsleiter
    unterzeichnetem Formular und ein aktueller Vereinsregisterauszug vorzulegen.
    Die gemäß den Richtlinien zur Erteilung von Lizenzen einzureichenden Unterlagen für die lfd. Saison sind der Geschäftsstelle des
    Ligaverbandes vorzulegen. Der Meldetermin sowie der Abgabetermin für die Lizenzunterlagen wird vom Ligaverband festgesetzt und
    den Vereinen rechtzeitig mitgeteilt. Für die Aufsteiger aus den Regionalligen werden gesonderte Melde- und Abgabetermine
    festgelegt.
    Gleichzeitig mit der Meldung ist die geforderte Bankbürgschaft bei der Geschäftsstelle des Ligaverbandes vorzulegen.
    Die Bankbürgschaft muss über folgende Beträge ausgestellt sein:
    Männer
    Bundesliga 50.000,00 €
    Zweite Bundesliga
    20.000,00 €
    Bei nicht fristgerechter Vorlage der Bankbürgschaft ist ein Verfahren analog zu § 61 RO zu ihrer Beitreibung durchzuführen.
    Für die Erteilung der Spielberechtigung in der Saison 2011/2012 durch die HBL müssen bis zum 15. Aug. 2011 bei der HBL vorgelegt
    werden:
    a) Bruttolohnbescheinigung für alle Spieler und Trainer
    b) Sponsoren und Werbeverträge
    Änderungen der gemeldeten Daten im Laufe der Spielsaison sind der Geschäftsstelle des Ligaverbandes innerhalb von drei Tagen
    mitzuteilen.
    Nichteinhaltung der Termine zieht eine Geldbuße von bis zu 2.000,-- € gemäß § 25 Abs. (4)RO in Verbindung mit diesen
    Durchführungsbestimmungen nach sich.
    5. Die spieltechnische Leitung der Bundesligaspiele obliegt dem Spielleiter (siehe §§ 22,25 Satzung Ligaverband) als Spielleitende
    Stelle. Für Ahndungen bei Vergehen nach der RO ist der Justiziar der HBL oder der von ihm bestimmte Vertreter zuständig.
    Die Zuständigkeiten der Rechtsinstanzen ergeben sich aus § 30 RO. Die Rechtsinstanzen können durch Rechtsbehelfe, Einsprüche
    und Beschwerden gemäß §§ 31 ff. RO unter Beachtung der Formvorschriften aus § 37 RO und der Rechtsbehelfsfristen aus § 39 RO
    in Anspruch genommen werden. Alle Verfahren sind, soweit keine anderen Fristen aus der Rechtsordnung abzuleiten sind
    unverzüglich abzuwickeln. Das Urteil bzw. der Beschluss ist den Beteiligten innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung mitzuteilen.
    6. Die Ansetzung der Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre erfolgt durch den Schiedsrichterwart oder einer von ihm beauftragten
    Person. Er ist berechtigt, Änderungen in der Ansetzung vorzunehmen. Einsprüche gegen diese Ansetzungen sind unzulässig. Bei
    Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter müssen anwesende neutrale Schiedsrichter das Spiel übernehmen, wenn diese dem DHBSchiedsrichterkader
    angehören. Falls keine neutralen Schiedsrichter aus dem DHB-Schiedsrichterkader anwesend sind, so können
    sich die Vereine auf andere Schiedsrichter einigen. Bei Ausbleiben von Zeitnehmer und Sekretär entscheiden die Schiedsrichter über
    die Besetzung von Zeitnehmer und Sekretär. Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung ist der erstgenannte
    Schiedsrichter; er hat seine Spielaufträge der DHB-Geschäftsstelle schriftlich zu bestätigen.
    Die Schiedsrichterbeobachter werden durch den Schiedsrichterausschuss angesetzt.
    Zu jedem Spiel haben der Trainer oder der Co-Trainer beider beteiligten Vereine, die als Offizielle im Spielprotokoll eingetragen sein
    müssen, umgehend einen Schiedsrichterbeobachtungsbogen auszufüllen (Vereinsbeobachtung) und an den
    Verantwortlichen für Schiedsrichterbeobachtung:
    Thorsten Zacharias
    zacharias@web.de
    Telefon: 0171 / 531 5137
    binnen vier Tagen nach dem Spiel per e-Mail abzusenden.

    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 3 -
    Wird diese Frist nicht eingehalten oder ist die Vereinsbeobachtung nicht von den im Spielprotokoll eingetragenen Trainer oder Co-
    Trainer vorgenommen worden, so ist eine Geldbuße gem. § 25 Abs. 4 RO in Höhe von 100,00 € beim ersten Mal, 200,00 € beim
    zweiten Mal und ab dem dritten Mal jeweils 400,00 € zu verhängen.
    Spielern, Offiziellen sowie Mitarbeitern oder Mandatsträgern eines Vereins, auch wenn sie nicht selbst am Spielgeschehen beteiligt
    waren, ist es untersagt, innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss sich über die Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär und den
    Technischen Delegierten zu äußern.
    Im Fall der Zuwiderhandlung kann gegen den oder die Betroffenen unter Vereinshaftung eine Geldbuße gem. diesen
    Durchführungsbestimmungen i. V. m. § 25 Abs. 4 RO von bis zu 5.000,00 € verhängt werden.
    7. Die Vereine sind verpflichtet, Spiele zusätzlich an Wochentagen auszutragen, sofern dies zu ordnungsgemäßer und termingerechter
    Abwicklung der Spielsaison erforderlich ist. Spiele der 2. Bundesliga sind grundsätzlich am Wochenende (Samstag oder Sonntag)
    auszutragen.
    8. Bei Überschneidungen zwischen Europacup- und HBL-Terminen sowie anderen Spielverlegungen, hat sich der antragsverpflichtete
    Verein innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Verlegungsgrundes mit dem betroffenen Spielpartner in Verbindung zu
    setzen, um einen neuen Spieltermin zu finden. Die zu verlegenden Spiele sollen innerhalb von drei Wochen vor bzw. nach dem
    ursprünglichen Termin ausgetragen werden, es sei denn, der Ligaverband hat andere Ausweichtermine festgelegt. Im Falle einer
    Nichteinigung entscheidet die Spielleitende Stelle, wobei in der Regel bei Europacup-Spielen der in der Terminvorplanung festgelegte
    Termin gewählt wird. Die Entscheidung der spielleitenden Stelle ist nicht anfechtbar.
    9. Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen des letzten Spieltages können grundsätzlich nicht gestellt werden.
    10.
    a)
    Bei Auswahlspielen von Jugendspielern (DHB-Kaderspieler) mit Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften (SpO §
    20) werden Spiele der 2. Bundesliga und der Toyota-Handball-Bundesliga nicht verlegt. Die eingeladenen Spieler werden
    aber selbstverständlich für die betreffenden Maßnahmen von den Vereinen freigestellt.
    b)
    § 69 Abs. 1 c) SpO/DHB lautet im Bereich des Ligaverbandes e. V. der Männer: Die Ausleihanzeige muss der HBL vor dem 16.02.
    eines Spieljahres zugegangen sein.
    c)
    In Abweichung von § 73 Abs. 3 SpO/DHB dürfen an Freundschaftsspielen, an denen Mitglieder des Ligaverbandes e. V. der Männer
    beteiligt sind, auch Spieler ohne Spielberechtigung für die jeweiligen Mitglieder teilnehmen. Der Antrag auf Teilnahmeberechtigung
    für dieses Spiel muss aber beim Spielleiter der HBL gestellt sein.
    d)
    Die Bezeichnung der Mannschaften kann für den Zeitraum einer Spielsaison in der 1. oder 2. Bundesliga vom Namen des Vereins
    oder der Spielgemeinschaft abweichen. Dieser Mannschaftsname, der keine Sponsorenwerbung beinhalten darf, ist bis zum 01.07.
    eines Spieljahres der spielleitenden Stelle zu melden. Für namensrechtliche Fragen trägt das jeweilige Mitglied des Ligaverbandes die
    alleinige Verantwortung.
    11. Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten.
    Der Spielbeginn darf grundsätzlich ohne Zustimmung der Spielleitenden Stelle an Sonnabenden nicht vor 14.00 Uhr und an Sonntagen
    nicht nach 18.00 Uhr liegen.
    Bei zeitlichen kostenfreien Verlegungen, die sich aus dem Fernsehvertrag ergeben, entscheidet die Spielleitende Stelle. Die Spiele der
    Hinrunde sind grundsätzlich bis zum letzten Spieltag der Hinrunde auszutragen. Die Spiele der Rückrunde - bis auf die beiden letzten
    Spieltage - sind vor dem 33. Spieltag auszutragen.
    12. Die Spiele der Bundesligen werden im Rundensystem mit Vor- und Rückspielen gemäß § 42 SpO und den nachfolgenden
    Ergänzungen ausgetragen.
    Für alle Spiele, mit Ausnahme derjenigen am letzten Spieltag, werden jeweils Spielzeiträume angesetzt und zwar: Mittwoch

    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 4 -
    Donnerstag bzw. Samstag-Sonntag. Der dem jeweiligen Spielzeitraum vorausgehende Dienstag bzw. Freitag kann vom Heimverein
    als Spieltag auch gewählt werden. Zwischen allen Spielen der Bundesligen haben grundsätzlich mindestens zwei Ruhetage zu liegen.
    Spiele der Hinrunde sollen bis zum 17. bzw. 19. (2. Bundesliga) Spieltag ausgetragen sein, Spiele der Rückrunde dürfen grundsätzlich
    nicht in der Hinrunde ausgetragen werden. Für Vereine, die am Final-Four teilnehmen, gilt, dass Nachholspiele frühestens erst
    am darauffolgenden Mittwoch stattfinden können.
    Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheidet über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze bei
    Punktgleichheit die bessere Tordifferenz. Bei gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß § 44 SpO anzusetzen, die bis
    30.06.2012 durchgeführt sein müssen.
    Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn
    a) die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher
    Mannschaften;
    b) die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher
    Mannschaften.
    Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn
    a) alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben;
    b) Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben;
    c) Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden.
    d) Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden
    ausgelost, wobei bei drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner das dritte Spiel bestreiten.
    13. Auf- und Abstieg Toyota-Handball-Bundesliga: Aus der mit 18 Mannschaften spielenden Bundesliga steigen der
    Tabellensechzehnte, Tabellensiebzehnte und Tabellenachtzehnte ab. Die Tabellenersten, Tabellenzweiten und Tabellendritten der
    2. Bundesliga steigen in die Toyota-Handball-Bundesliga auf.
    Vereine, die nicht zu den in dieser Regelung genannten Absteigern gehören und keine Lizenz für die Saison 2012/2013
    erhalten, werden auf die Zahl dieser Absteiger angerechnet.
    Auf und Abstieg 2. Bundesliga: Es steigen die Tabellensiebzehnten bis Tabellenzwanzigsten ab.
    Vereine, die nicht zu den in dieser Regelung genannten Absteigern gehören und keine Lizenz für die Saison 2012/2013
    erhalten, werden auf die Zahl der Absteiger angerechnet.
    Es steigen 4 Mannschaften aus der 3. Liga auf.
    14. Scheidet ein Verein vorzeitig aus der Meisterschaftsrunde aus, so ist er mit einer Geldbuße gemäß § 25 Abs. 4 RO in Höhe von 250,00
    € bis 3.000,00 € zu belegen. Außerdem kann er in der darauffolgenden Runde kein Aufsteiger in die Bundesligen sein.
    15. Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist als erste Rechtsinstanz das Bundessportgericht und als Revisionsinstanz das
    Bundesgericht des DHB zuständig.
    Die Spielleitende Stelle und/oder der Justitiar der Toyota-Handball-Bundesliga-GmbH kann bei schwerwiegenden Verstößen von
    Spielern, Offiziellen und Trainern außerhalb des Wettkampfbereiches Antrag auf Bestrafung nach § 1 Abs. 2 RO und § 3 RO beim
    Bundessportgericht stellen.
    16. Diese Durchführungsbestimmungen gelten auch für die Offiziellen im Sinne der Regel 4:2. Für Offizielle, die nicht Mitglied eines
    handballspielenden Vereins sind, haftet der Verein, der sie eingesetzt hat.
    17. Die angeordneten bzw. beantragten Spielaufsichten gemäß § 80 Ziff. 1 a und b der SpO des DHB, die von der Spielleitenden Stelle
    angesetzt werden, haben die in der Anlage 1 zu diesen Durchführungsbestimmungen aufgeführten Rechte und Pflichten gemäß EHFDelegiertenguide
    Ausgabe 2007/2008. Die gemäß § 80 Ziff. 3 der SpO des DHB eingeschränkten Aufgaben der angeordneten bzw.
    beantragten Spielaufsichten werden somit gemäß Beschluss des Präsidiums des Ligaverbandes erweitert analog dem EHFDelegiertenguide.

    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 5 -
    18. An Europacup-Spielen können teilnehmen:
    a) Champions League: Deutscher Meister
    Deutscher Vizemeister
    Tabellendritter
    c) EHF-Pokal: Tabellenvierter der Toyota-Handball-Bundesliga
    Deutscher Pokalsieger, wenn er nicht für die CL qualifiziert ist sonst
    Deutscher Vize-Pokalsieger, wenn er nicht für die CL qualifiziert ist sonst
    Tabellenfünfter der Toyota-Handball-Bundesliga
    Die Meldung an den zuständigen internationalen Verband wird gemäß Beschluss des Präsidiums des Ligaverbandes durch den DHB
    vorgenommen. Qualifiziert sich ein Verein für mehrere Wettbewerbe, so wird er grundsätzlich für den ranghöheren gemeldet, wobei
    sich die Rangfolge der Wettbewerbe aus der vorstehend genannten Reihenfolge ergibt. In diesen Fällen kann entweder der
    Vizepokalsieger bzw. der in der Bundesligatabelle bestplatzierte folgende Verein auf einen freien Europapokal-Platz nachrücken. Die
    Vorschriften der EHF bleiben unberührt. Das Präsidium des Ligaverbandes bzw. die von ihm beauftragten Mitarbeiter überwachen die
    Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen.
    19.
    Wirtschaftliche Bestimmungen
    20. Der Spielklassenbeitrag des Ligaverbandes für Meisterschaftsspiel-Runden beträgt für die Bundesliga 30.300,00 €
    und für die Zweite Bundesliga 7.700,00 €. Der Betrag ist in zwei gleichen Raten zu zahlen am:
    15.07.2011
    und 01.12.2011.
    Die Bankverbindung ist:
    Sparkasse Dortmund BLZ 440 501 99 Konto-Nr. 301 029 209
    21. Falls Neuansetzungen nicht nach § 56 Ziff. 6 RO abzuwickeln sind, verbleiben alle Einnahmen dem Heimverein.
    Der Gastverein trägt seine Fahrtkosten, der Heimverein alle übrigen Kosten zur Durchführung dieser Spiele.
    Bei Wiederholungsspielen, zu denen kein Kostenträger durch eine Rechtsinstanz festgelegt ist, tragen die beiden jeweils spielenden
    Mannschaften die Kosten und einen Unterschuss je zur Hälfte und teilen sich die Einnahmen zu gleichen Teilen. Die Abrechnung wird
    von dem in der Ansetzung zuerst genannten Verein vorgenommen.
    22. Bei nicht termingerechter Überweisung der Mitgliedsbeiträge des Ligaverbandes wird analog zu § 61 Ziff. 5-6
    RO verfahren.
    23. Bei Spielverlegungsanträgen sind durch den Antragsteller Gebühren für die dadurch entstehenden Kosten zu
    entrichten. Die Gebühr beträgt jeweils 150,00 €. Ausgenommen hiervon sind Spielverlegungen
    wegen Fernsehübertragungen und EC-Spielen.
    24. Nach Beendigung der Meisterschaftsspiel-Runde werden die Kosten für Schiedsrichter, Schiedsrichterbeobachter
    und angesetzte Spielaufsichten gleichmäßig auf alle Vereine getrennt nach 1. und 2. Bundesliga aufgeteilt. Die Schiedsrichterkosten
    für Entscheidungs-, Wiederholungsspiele und Neuansetzungen werden nicht in die Kostenverteilung
    übernommen.
    25. a) Die Kosten der Zeitnehmer/Sekretäre gehen zu Lasten der Heimvereine.
    b) Nach Beendigung der Meisterschaftspiel-Runde der 2. Bundesliga werden die Reisekosten der Vereine gleichmäßig auf alle
    Vereine aufgeteilt. Maßgeblich für den Reisekostenersatz ist pro Reisekilometer 1,00 €. Die entsprechende Abrechnung wird über die
    Geschäftstelle der TOYOTA Handball-Bundesliga GmbH bis zum Beginn der Rückrunde erstellt.
    26. Die Kosten für die notwendige Hallenabnahme trägt der Heimverein.

    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 6 -
    Düsseldorf, 05.07.2011
    gez. Reiner Witte
    HBL-Präsident
    gez. Frank Bohmann
    Geschäftsführer
    gez. Uwe Stemberg
    HBL-Spielleiter Anlage: Delegiertenguide
    Rechte und Pflichten der angesetzten Spielaufsichten gem. den nachfolgenden Aufgaben des
    EHF-Delegiertenguide
    Ziff. 5: Aufgaben

    Durchführungsbestimmungen Bundesliga Männer 2011/2012 - 7 -
    5.1 Allgemeine Aufgaben
    Es ist Hauptaufgabe der Delegierten (Spielaufsichten), eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels zu gewährleisten. Sie
    sollen versuchen, Proteste jeglicher Art zu vermeiden. Ein Delegierter ist jedoch kein Oberschiedsrichter, die Verantwortung auf
    der Spielfläche tragen immer die Schiedsrichter alleine. Der Delegierte muss demnach gegebenenfalls die Schiedsrichter
    veranlassen, das Spiel zu unterbrechen und sie auf einen Fehler, der zu einem Protest führen könnte, aufmerksam machen. Hier
    sind Fehler gemeint, die nicht in den Bereich der Tatsachenfeststellung fallen. Der Delegierte entscheidet nicht, er spricht
    lediglich Empfehlungen aus.
    Der offiziell eingesetzte Delegierte ist verpflichtet, während des Spiels am Zeitnehmertisch zu sitzen, um den Auswechselraum
    jederzeit überblicken und nötigenfalls ins Spiel eingreifen zu können.
    Der Delegierte hat darauf zu achten, dass die am Spiel Beteiligten auf ihrer Sport- und Trainingskleidung nur die im Rahmen
    des Werbe-Reglementes zulässige Werbung tragen (siehe dazu auch das "Auswechselraum-Reglement" der EHF, welches
    Bestandteil des Regelwerkes ist).
    5.1.2 Vor dem Spiel muss der Delegierte die Installationen am Zeitnehmertisch sowie das Vorhandensein von Reserveuhr,
    Hinausstellungstafeln sowie grüner Karte für das Team-time-out überprüfen.
    5.1.3 Die Spielkleidung der Mannschaften muss der Regel 4,7 der "IHF-Spielregeln" sowie dem jeweils gültigen Werbereglement
    entsprechen. Der Delegierte hat dies zu überprüfen.
    5.1.4 Der Delegierte muss den Auswechselraum hinsichtlich ordnungsgemäßen Verhaltens der Spieler und Offiziellen auf der Bank
    sowie hinsichtlich regulärer Spielerwechsel überwachen.
    5.1.5 Die Arbeit von Sekretär und Zeitnehmer ist zu überwachen und gegebenenfalls zu korrigieren.
    5.1.6 Zur Sicherung der Überprüfung des ordnungsgemäßen Ausfüllens des Spielberichts durch den Sekretär sind eigene
    Aufzeichnungen über den Spielverlauf zu führen.
    5.1.7 Während des gesamten Spieles ist die Aufrechterhaltung eines geordneten Spielablaufes sicherzustellen (gegebenenfalls in
    Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst).
    5.1.8 Während des Spieles ist der Delegierte auch Ansprechpartner für Schiedsrichter und Mannschaftsverantwortliche. Bei
    Zwischenfällen ist die ordnungsgemäße Beendigung des Spiels das vorrangige Ziel.
    Entsprechend der IHF-Anweisung müssen blutende Spieler immer sofort das Spielfeld verlassen.
    Weiterhin verweisen wir auf das Auswechselraum-Reglement der IHF (Seite 73-77 in den IHF-Spielregeln), ganz speziell dabei
    aber auf Punkt 7.
    5.1.9 Der Delegierte hat den geordneten Ablauf nach dem Spiel zu überwachen. Gegebenenfalls ist das Einvernehmen mit dem
    Ordnungsdienst herzustellen. Der Delegierte verlässt die Spielfläche auf jeden Fall erst nach den Schiedsrichtern und den
    Mannschaften.
    5.1.10 Der Delegierte hat den Spielbericht auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
    Anmerkung:
    Der Delegierte ist die vom Spielleiter Bundesligen angesetzte Spielaufsicht.

    Quelle: www.toyota-handball-bundesliga.de



    Re: Handballregeln

    Max1 - 19.07.2011, 21:00


    1 01.07.11
    Hallenstandards für die TOYOTA Handball-Bundesliga und die 2. Handball-Bundesligen

    Präambel
    Für Vereine der TOYOTA Handball-Bundesliga (1. Liga) und der 2. Handball-Bundesligen gelten,
    soweit es den von der Handball-Bundesliga GmbH bzw. Handball-Bundesliga e.V. (folgend HBL
    genannt) geleiteten Spielbetrieb betrifft folgende Hallenstandards für die Bereiche
    · Spielhalle
    · Spielfläche
    · Spielablauf
    · Medien(-infrastruktur)
    · VIP-Bereich
    · Umgang mit dem Gastverein
    · Upload
    · Personal
    · Werbung
    Vereine, die von den Regional- oder Landesverbänden zur Pokalmeisterschaft gemeldet werden,
    werden grundsätzlich wie Zweitligisten behandelt. Ausnahmen kann die HBL genehmigen.
    1. Hallenabnahme
    Hallen, die bisher vom Ligaverband nicht abgenommen sind oder in denen nach der letzten
    Ligaverbands-Abnahme bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, sind der Geschäftsstelle des
    Ligaverbandes unter Beifügung einer Bescheinigung des Halleneigentümers über deren
    Zuschauerfassungsvermögen getrennt nach Sitz- und Stehplätzen sowie einer Grundrissskizze jeweils
    bis spätestens 01.07. des kommenden Spieljahres zu melden. Eine notwendige Hallenabnahme wird
    von der Spielleitenden Stelle veranlasst.
    Für die Abnahme von Hallen der Pokalmeisterschaftsteilnehmer aus den Regional- und
    Landesverbänden ist der Regional-/Landesverband zuständig. Er legt zusammen mit der Meldung
    seiner Pokalmeisterschaftsteilnehmer einen Hallenabnahmebericht vor.
    2. Spielhalle
    Die Spiele der HBL müssen in geschlossenen Sportstätten ausgetragen werden und somit jeglichen
    Witterungseinflüssen resistent sein. Fenster müssen ggf. verdunkelbar sein, um eine Blendung durch
    das Sonnenlicht zu vermeiden.
    Die Hallen sind mindestens 90 Minuten vor Spielbeginn zu öffnen und eine Stunde vor Spielbeginn
    uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung zu stellen. Vor dem Einspielen führen die
    Schiedsrichter bzw. die Spielaufsicht die Kontrollen nach Regel 1, 3 und 18:2 sowie §§ 56 und 81
    SpO durch und veranlassen, soweit möglich, die Behebung von Mängeln.
    Der Heimverein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Halle ungehindert betreten können und
    sorgt für ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und der Spielfläche.
    2.1 Mindestkapazität
    Die für den Spielbetrieb vorgesehenen Hallen müssen ein Fassungsvermögen von mindestens 2250
    Zuschauern haben. Von dem Fassungsvermögen müssen mindestens 60% der Plätze Sitzplätze sein.
    2 01.07.11
    Zweitligisten sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
    Für die Vereine der 1. Liga ist dieses Kriterium ab der Saison 2012/2013 zwingend.
    2.2 Eintrittskarten
    Für den Gastverein sind 5% der Gesamttickets gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen, jedoch
    mindestens 100 Plätze und maximal 200 Plätze, darunter Sitzplätze zu Stehplätzen im Verhältnis 1:1.
    Diese Karten sind bis spätestens zehn Tage vor dem Spiel schriftlich und verbindlich anzufordern.
    Zusätzlich erhält der Gastverein 4 VIP-Karten (Sitzplätze) kostenlos. Gastvereine bei Zweitligaspielen
    erhalten 10 Sitzplatzkarten, davon mindestens 4 in der 1. Kategorie.
    Den Führungsorganen des DHB und der TOYOTA HBL sind auf Anforderung VIP-Karten kostenlos zur
    Eigennutzung zur Verfügung zu stellen. Dem Landesverband werden auf Anforderung bis zu 5
    Freikarten (nicht zwingend VIP-Karten) zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen sind Karten spätestens
    5 Tage vor dem entsprechenden Spiel schriftlich und verbindlich anzufordern.
    2.3 Tribünen
    In Spielhallen der 1. Liga müssen auf beiden Längsseiten des Spielfeldes Tribünen vorhanden sein.
    Unter einer Tribüne ist zu verstehen, dass mindestens 7 Sitzplatzreihen übereinander angeordnet sein
    müssen. Dieses Kriterium ist ab der Saison 2012/2013 zwingend erforderlich.
    2.3.1 Stehplatztribünen
    In den Stehplatzbereichen wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, Wellenbrecher an den
    Stufenvorderkanten anzubringen.
    2.3.2 Gästefanblock
    Die Blöcke der Heim- und Gästefans müssen möglichst weit voneinander entfernt sein. Ggf. ist ein
    geschützter und eigener Zugang zum Gästefanblock einzurichten und der Gästefanblock durch Ordner
    zu sichern. Bei Spielen mit erhöhter Ausschreitungsgefahr ist Polizeipräsenz erforderlich.
    2.3.3 Einrichtungen für Zuschauer mit Behinderung
    Behindertenplätze sind vorzuhalten. Es müssen mindestens 5 Rollstuhlfahrerplätze vorhanden sein,
    die stufenfrei zugänglich sein müssen.
    2.4 Lichtstärke
    Die Lichtstärke, gemessen 1,5m horizontal über der Spielfläche, muss mindestens 1200 Lux
    betragen. Als Übergangslösung sind in der Saison 2010/2011 mindestens 1000 Lux erlaubt. Die
    Lichtstärke über den Zuschauerrängen im Unterrang muss mindestens 900 Lux betragen. Für
    Zweitligisten gelten diese Regelungen lediglich für Spiele, die Live (in voller Länge oder in Teilen) im
    Fernsehen gezeigt werden. Ansonsten müssen bei Zweitligaspielen angemessene, das heißt sportlich
    notwendige, Lichtverhältnisse herrschen.
    Das Licht muss bei Spielen, die Live im Fernsehen gezeigt werden ab 2,5 Minuten vor Spielbeginn auf
    die volle Lux-Zahl hochgefahren sein.
    3 01.07.11
    2.5 Hallentemperatur
    In einer Halle muss eine Temperatur von mindestens 18°C bei Hallenöffnung (vgl. 2.) vorliegen. Sollte
    diese Temperatur abweichen, hat die Spielleitung die Möglichkeit, das Spiel nicht freizugeben.
    2.6 Umkleidekabine Mannschaften
    Die abschließbare Umkleidekabine (inkl. des Duschraums) für die Gastmannschaften muss eine
    Mindestgröße von 40m² haben. Dies kann auch mit 2 kleineren Umkleidekabinen geheilt werden.
    Die Bänke (inklusive Garderobenhaken) müssen ausreichend Platz für mindestens 20 Personen
    haben. In der Umkleidekabine muss zusätzlich Platz für einen Massagetisch sowie mindestens 2
    Stromanschlüsse vorhanden sein. Direkt an den Umkleidekabinen anschließend müssen sich sanitäre
    Anlagen mit mindestens 6 Duschen und ein WC mit Waschbecken befinden.
    2.7 Umkleidekabine Schiedsrichter und Delegierten
    Die Umkleidekabine für die Schiedsrichter und den Delegierten (falls angesetzt) muss eine
    Mindestgröße von 10m² haben und darf durch keinerlei abgestellte Gegenstände eingeschränkt sein.
    Sie muss mit mindestens einer Dusche, einem WC mit Waschbecken, 3 Stühlen, einem Tisch,
    mindestens 2 Stromanschlüssen und einer Bank (inklusive Garderobenhaken) ausgestattet sein. Die
    Verpflegung der Schiedsrichter und ggf. des Delegierten ist von den Vereinen zu gewährleisten. Es
    muss gesichert sein, dass bei der technischen Vorbesprechung Platz für 10 Personen vorhanden ist.
    Die Umkleidekabine muss abschließbar sein. Der dazugehörige Schlüssel ist den
    Schiedsrichtern/Delegierten bei Eintreffen auszuhändigen und bleibt bis zur Abreise in deren Besitz.
    2.8 Raum für Sekretäre und Zeitnehmer
    Sekretär und Zeitnehmer benötigen einen eigenen Raum, separat von den Umkleidekabinen der
    Schiedsrichter. In diesem Raum müssen ein Tisch mit dazugehörigen Stühlen, ein DIN A4
    Laserdrucker und spätestens ab der Saison 2011/2012 ein stabiler Internetanschluss (WLAN oder
    LAN) vorhanden sein. Ein Internetanschluss ist im Pokalwettbewerb bei Heimspielen eines Vereines
    unterhalb der zweiten Ligen nicht erforderlich.
    2.9 Erste-Hilfe-Raum/Doping-Raum
    In jeder Halle ist ein Erste-Hilfe-Raum mit mindestens 10m² vorzuhalten. Dieser hat mindestens eine
    Liegegelegenheit, ein WC, ein Waschbecken und 2 Stromsteckdosen vorzuweisen.
    Der Raum muss so gestaltet sein, dass dort auch Dopingkontrollen entsprechend der Vereinbarungen
    mit der NADA durchgeführt werden können.
    2.10 Ordnungsdienst
    Für die Schiedsrichter inklusive Spielaufsicht sind dauerhaft mindestens 2 Ordner abzustellen.
    Außerdem sind die Sicherheitszonen (vgl. 3.1), die Umkleidebereiche (vgl. 2.6 bis 2.9) und die
    Laufwege der am Spiel beteiligten Personen durch Ordner zu überwachen. Es ist stets sicher zu
    stellen, dass Personen, die nicht am Spiel beteiligt sind, ohne Einverständnis keinen Zugang zum
    Umkleidebereich haben (vgl. 2.6 bis 2.9). Bezüglich des weiteren Ordnungsdienstes gilt Ziffer 12.
    4 01.07.11
    2.11 Anzeige-Systeme
    Das Anzeige-System in der Spielstätte muss eine öffentliche Zeitmessanlage sein, die von allen
    Zuschauerplätzen und insbesondere vom Zeitnehmertisch ohne Einschränkungen gesehen werden
    kann. Auf der Anzeigetafel müssen ab der Saison 2011/2012 mindestens zwei Hinausstellungen pro
    Verein angezeigt werden können (gilt nicht für Zweitligisten).
    In allen Hallen, auch dort, wo öffentliche Zeitmessanlagen vorhanden sind, ist eine vorwärtslaufende
    Tischstoppuhr mit einem Mindestdurchmesser des Ziffernblattes von 21 cm oder ein vom DHB
    zugelassener Handball-Timer bereitzuhalten. Öffentliche Zeitmessanlangen dürfen nur verwendet
    werden, wenn der Betriebsmodus “vorwärts“ möglich ist. Die Spielzeit muss von Minute 00 bis
    Minute 60 hoch laufen. Eine Teilung der Halbzeiten in jeweils 30 Minuten, wobei die 2. Halbzeit
    wieder bei 00 Minuten beginnt, ist somit nicht gestattet. Außerdem sind je zwei Ständer für das Team
    Time-out aufzustellen und für die Hinausstellungszeiten. Bei Verwendung der öffentlichen
    Zeitmessanlage hat das Automatikhorn absolute Priorität.
    Zur Beantragung des Team time-out erhalten beide Mannschaften zu Beginn jeder Halbzeit eine
    grüne Karte (A 5) (vom Heimverein zur Verfügung zu stellen), die nach der 30. und 60. Minute an
    Zeitnehmer/Sekretär zurückzugeben ist. Wird ein Team time-out beantragt, legt die beantragende
    Mannschaft die Karte auf den Tisch vor den Zeitnehmer. Vom Zeitnehmer wird ein akustisches Signal
    gegeben, wenn die beantragende Mannschaft noch in Ballbesitz ist.
    2.12 Merchandisingstände Gastverein
    Merchandisingstände für Fanartikel der Gastmannschaft sind dem Gastverein in üblicher Größe auf
    dessen Wunsch zu überlassen. Dabei dürfen an solchen Ständen ausschließlich Fanartikel, d.h. Artikel
    die z.B. durch Anbringung des Logos des Vereins, als solche zu erkennen sind, verkauft werden.
    Sämtliche andere Sportartikel sind vom Verkauf ausgeschlossen.
    3. Spielfläche
    Die Sporthallen müssen eine Spielfläche von 40m x 20m vorweisen. Über der Spielfläche ist eine
    lichte Hallenhöhe von 7m erforderlich. Die lichte Hallenhöhe über den äußeren 3m des Spielfeldes
    kann in allen Richtungen geradlinig oder gewölbt von 7m auf 5,5m abfallen.
    3.1 Sicherheitszone
    Um die Spielfläche muss eine Sicherheitszone von 2m hinter Tor- und Torauslinie und 0,5m neben
    den Seitenlinien vorhanden sein. Die Sicherheitszone muss während des gesamten Spiels von
    Geräten (auch Werbebanden!) und Personen frei sein. Schaumstoffbanden dürfen mit einem Abstand
    von einem Meter zur Tor- und Torauslinie an das Spielfeld heran. Wenn sich Zuschauerplätze hinter
    dem Tor befinden, müssen diese durch Ballauffangnetze geschützt werden.
    Bei Hallen ohne Zuschauerplätzen hinter Tor- und Torauslinie muss der Abstand mind. 1,50m zur
    Wand betragen. Die Hallenwand muss dabei auf der kompletten Länge mit mindestens 10cm dickem
    Schaumstoff (oder ähnlichem) abgedeckt bzw. gesichert sein.
    Soweit sich hinter den Auswechselbänken und dem Zeitnehmertisch Zuschauer befinden, ist für
    diesen Bereich ebenfalls eine Sicherheitszone von mindestens 1m, gemessen von der Rückseite der
    Auswechselbank, einzurichten. Diese Sicherheitszone darf von Zuschauern, die Sitzplätze direkt
    hinter dieser Sicherheitszone haben, lediglich kurzfristig zum Aufsuchen oder Verlassen des
    Sitzplatzes betreten werden, soweit dies unumgänglich ist. Alternativ kann anstelle eines
    Sicherheitsabstandes von 1m hinter den Auswechselbänken auf der gesamten Länge eine
    durchsichtige Scheibe zum Schutz der Spieler und Offiziellen angebracht werden. Vor dem Spiel,
    während des Spiels und in der Halbzeitpause dürfen Personen, die nicht am Spiel beteiligt sind, die
    Spielfläche und die dazugehörigen Sicherheitszonen nicht betreten. Ausgenommen davon sind
    5 01.07.11
    Teilnehmer eines Veranstaltungsprogramms (z.B. Cheerleader, Promotionteilnehmer) vor dem Spiel
    oder in der Halbzeit. Zudem dürfen grundsätzlich alle Personen, die nicht am Spiel beteiligt sind, die
    Spielfläche frühestens 5 Minuten nach Abpfiff betreten. Zwingend ist diese Regelung im Bereich
    der Spielerbänke und des Zeitnehmertisches, im Zu- und Abgang für Spieler und
    Schiedsrichter sowie im Flash Board Bereich bei Übertragungen des Hostbroadcasters
    einzuhalten. Die Bereiche sind dabei ausreichend weiträumig zu sichern (z.B. ca. jeweils
    mindestens 4m Abstand zu den Bänken bzw. Radius um das Flash Board). Falls erforderlich
    sind die genannten Bereich auch länger abzusichern.
    3.2 Boden
    Es ist ein genormter Sportboden zu verwenden. Für die sachgemäße Verwendbarkeit und eventuelle
    Verlegung von Böden ist der Heimverein verantwortlich.
    Bei sämtlichen TV-Übertragungen (auch Kurzberichterstattung) ist ein fernsehgerechter Hallenboden
    zu verwenden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass auf dem Spielfeld nur die jeweiligen
    Markierungen vorhanden sind, die nach den Spielregeln erforderlich sind. Dies gilt auch für Spiele in
    regionalen Sendern und ab der 1. Fernsehkamera am Spielort.
    Für Zweitligisten gilt dies nur, falls länger als 15 Minuten von einem Ligaspiel übertragen werden.
    Die Bodenfarbe muss sich von der Spielball- und der Trikotfarbe der Mannschaften deutlich abheben.
    Bei Anschaffung eines neuen fernsehgerechten Bodens aus Kunststoff wird empfohlen die Farbe blau
    als Grundfarbe zu wählen. Eine zweite Farbe zur Abgrenzung des Wurfkreises ist gestattet. Die
    Anschaffung eines fernsehgerechten Bodens ist von der HBL freizugeben.
    3.3 Toranlagen
    Die Tore müssen fest verankert im Boden stehen. Weitere Vorschriften bezüglich des Tores sind den
    „Internationalen Handballregeln“ der IHF zu entnehmen.
    3.4 Auswechselbereich
    Auf den Mannschaftsbänken im Auswechselbereich muss jeweils Platz für 14 Personen sein.
    Für passive Spieler sind bei allen Spielen bis zu 6 Plätze außerhalb der Sicherheitszone zur Verfügung
    zu stellen.
    Die Auswechselbänke/-stühle sind mit einem Mindestabstand von 1,5 m (von der Stuhlvorderkante
    gemessen) zur Seitenauslinie aufzustellen. Sollte dies aus bautechnischen Gründen (z.B. Hallenwand)
    nicht möglich sein, ist der größtmöglichste Abstand herzustellen. Der Mindestabstand bzw. der
    größtmögliche Abstand ist über das gesamte Spiel einzuhalten.
    3.5 Zeitnehmertisch
    Der Zeitnehmertisch muss mind. 3m x 0,7m groß sein und für 3 Personen ausreichend Platz bieten.
    Die Arbeitsplatte muss eben sein, d.h. es darf die Arbeitsplatte nichts überragen. Zudem darf der
    Tisch eine Länge von 4 Metern nicht überschreiten und muss mind. 1 Meter von der Seitenauslinie
    entfernt sein. Sollte dies aus bautechnischen Gründen (z.B. Hallenwand) nicht möglich sein, ist der
    größtmöglichste Abstand herzustellen. Vom Zeitnehmertisch muss eine uneingeschränkte Sicht auf
    das Spielfeld gegeben sein.
    Der Schutzständer für die Tablet-PC’s zur elektronischen Spielverwaltung ist zu verwenden. Es
    müssen mindestens ein stabiler Internetanschluss (WLAN oder LAN) und 2 Stromanschlüsse
    vorhanden sein. Ein Internetanschluss ist im Pokalwettbewerb bei Heimspielen eines Vereines
    unterhalb der zweiten Ligen nicht erforderlich.
    6 01.07.11
    3.6 Hardware und Betreuung für den elektronischer Spielbericht
    Für den elektronischen Spielbericht ist mindestens ein 13,3“ Tablet-PC zur Verfügung zu stellen.
    Für die technischen Belange bei der Umsetzung des elektronischen Spielberichts ist vom Heimverein
    ein „Verantwortlicher elektronischer Spielbericht“ abzustellen, der für den Sekretär vor, während und
    nach dem Spiel immer erreichbar sein muss. Dieser muss sich insbesondere mit der Hardware und
    den Internetverbindungen auskennen. Im Pokalwettbewerb bei Heimspielen eines Vereines unterhalb
    der zweiten Ligen muss der elektronische Spielbericht nicht eingesetzt werden.
    3.7 Die Verwendung von Haftmittel muss gestattet sein.
    4. Spielablauf
    4.1 Eine Stunde vor Spielbeginn findet im Umkleideraum der Schiedsrichter eine technische Besprechung
    statt mit folgenden Teilnehmern: Delegierter – soweit angesetzt, Schiedsrichter, Zeitnehmer +
    Sekretär (optional), Heimverein, Gastverein, Fernsehvetreter (falls Übertragung), Hallensprecher.
    Die technische Besprechung hat folgende Inhalte:
    - Trikotabgleich bzgl. Farben, Werbepartner, Anbringung Ligalogo u. ä. und Vorlage des
    Überziehleibchens für den „7. Feldspieler“
    - Vorlage der Spielerlisten
    - Der Heimverein muss dem Gastverein und den Schiedsrichtern den Ablauf der Einlaufprozedur
    mitteilen. Diese beinhaltet die genauen Zeitpunkte des Verlassens der Spielfläche der Mannschaften
    und des Einlaufens der Heim-, Gastmannschaften und der Schiedsrichter sowie generelle Hinweise
    zum Ablauf (z.B. Spielervorstellung usw.).
    - Uhrenabgleich
    - Genaue Anwurfzeit und Länge der Halbzeitpause
    - Auswahl der Spielbälle
    - Sitzplätze für passive Spieler
    - Einhaltung der Werberichtlinien
    - Hinweise für den Hallensprecher
    - Hinweise für die Fernsehvertreter und Medien
    - Sicherheitsbelange
    - sonstiges
    4.2 Ablauf elektronischer Spielbericht
    4.2.1 Die beteiligten Vereine legen dem Kampfgericht 60 Minuten vor Spielbeginn in der
    Schiedsrichterkabine die Spielerliste mit höchstens 16 Spielern vor (Liste zum Download bei
    www.toyota-handball-bundesliga.de).
    Der Sekretär füllt daraufhin den elektronischen Spielbericht aus und druckt den Pressebericht für den
    Heimverein aus. Ein Exemplar des Presseberichtes ist für Notfälle am Zeitnehmertisch zu deponieren.
    4.2.2 Sollte der elektronische Spielbericht vor Spielbeginn nicht zur Ausführung kommen (im
    Pokalwettbewerb bei Heimrecht eines Vereines unter der zweiten Liga oder bei Ausfall des
    elektronischen Spielberichts (vgl. 4.3)), ist ein herkömmliches Spielprotokoll handschriftlich
    auszufüllen und der HBL-Geschäftsstelle zu übersenden.
    4.2.3 Materielle Pässe sind nur für Spieler vorzulegen, die keinen Bundesligapass besitzen und daher nicht
    in der Datenbank sind. Materielle Pässe für die Bundesligaspieler sind nur erforderlich, falls die
    Downloadfunktion oder die Hardware nicht zur Verfügung stehen und ein handschriftlicher
    Spielbericht zum Einsatz kommen muss.
    7 01.07.11
    4.2.4 Fehlende Spielerpässe sind im Protokoll zu vermerken, jedoch nicht mit einer separaten Unterschrift
    des Spielers zu versehen. Der fehlende Spielerpass ist der HBL innerhalb von 3 Tagen vorzulegen.
    4.2.5 Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn wird dem Sekretär mitgeteilt, welche Spieler aus der 16
    Spieler umfassenden Spielerliste (s. Abs. 1) aktiv bei Spielbeginn teilnehmen. Während des Spieles
    kann eine Mannschaft weitere Spieler nur aus dieser Liste nachmelden bis zur Höchstzahl von 14
    Spielern je Mannschaft.
    Nach Eingabe der Aufstellungen müssen die Mannschaftsverantwortlichen durch eine digitale
    Unterschrift die eingegebenen Daten bestätigen.
    4.2.6 Nach Spielschluss wird sofort der Pressebericht ausgedruckt und dem Heimverein zur Verfügung
    gestellt.
    4.2.7 Nach Vervollständigung des Spielberichts durch die Schiedsrichter ist dieser bis spätestens 15
    Minuten nach Spielende durch einen Mannschaftsverantwortlichen zu unterschreiben. Beide
    Mannschaften müssen mit einem Vertreter gleichzeitig anwesend sein.
    Anschließend kann der Spielbericht nicht mehr geändert und endgültig an den Spielleiter Bundesliga
    (stemberg@toyota-handball-bundesliga.de) gesendet sowie für alle Beteiligten ausgedruckt werden.
    Für die beteiligten Parteien wird je ein Exemplar des offiziellen Spielberichts ausgedruckt.
    Sollte einer der beiden Vereine einen Einspruch einlegen, ist der Spielbericht, nachdem er digital
    unterschrieben wurde, nochmals auszudrucken. Dieses Exemplar ist händisch zu unterschreiben und
    von den Schiedsrichtern auf dem Postweg an die HBL zu schicken.
    Ergänzend wird auf das Handbuch „elektronische Spielverwaltung“ der Ligaverbände verwiesen.
    4.3 Ausfall des elektronischen Spielberichts
    Ein Ausfall des elektronischen Spielberichts ist unbedingt zu vermeiden.
    4.3.1 Software oder PC-Ausfall
    4.3.1.1 Vor einem Spiel
    Fällt der Tablet-PC oder die Software bis 30 Minuten vor dem Spiel aus, hat der Heimverein einen
    herkömmlichen Laptop zur Verfügung zu stellen, auf den die Software aufgespielt werden muss. Die
    Unterschriften müssen dann ausnahmsweise mit einer Maus erfolgen.
    Fällt der Tablet-PC 30 Minuten oder kürzer vor dem Spiel aus, ist ein handschriftlicher Spielbericht zu
    führen. Für diesen Fall ist immer ein handschriftliches Spielberichtsformular vom Heimverein
    vorzuhalten.
    4.3.1.2 Während eines Spiels
    Fällt der PC oder die Software während des Spiels oder kurz vor dem Spiel aus, sind die bis dahin
    erfassten Daten gesichert. Die weiteren Daten werden auf dem „Presseprotokoll vor Spiel“ ab dem
    Zeitpunkt des Ausfalls erfasst. Sollte nach dem Spiel die Software oder der PC wieder funktionieren,
    werden die Daten nachgetragen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die im „Presseprotokoll vor
    Spiel“ aufgeführten Daten in einen handschriftlichen Spielbericht übertragen und alle weiteren
    Informationen in den Spielbericht eingetragen. Der Spielbericht ist zu unterzeichnen und an die HBL
    zu versenden.
    4.3.2 Ausfall der Internetverbindung
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    Fällt die Internetverbindung vor, während oder nach einem Spiel aus, ist folgendermaßen zu
    verfahren. Vor dem Spiel sind die Spieldaten manuell einzugeben. Während des Spiels sind keine
    Maßnahmen erforderlich. In der Halbzeitpause kann versucht werden, die Internetverbindung wieder
    einzurichten. Nach Spielende wird der Spielbericht dann vervollständigt und ist bis spätestens 2h
    nach Spielende über einen anderen Internetanschluss zu versenden.
    Ausfälle aller Art müssen mit Begründung ins Spielprotokoll eingetragen werden.
    4.4 Der Heimverein stellt den Schiedsrichtern zwei der Regel 3:2 entsprechende Bälle zur Verfügung. Bei
    Spielen der 1. Liga mit Fernsehübertragung sollten diese zwei neuwertige Bälle sein.
    Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben analog der Eintragung im Spielbericht die
    Buchstaben A bis D zu tragen. Die Karten werden nebst Band von der HBL zur Verfügung gestellt und
    sind entsprechend zu verwenden.
    4.5 Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im Anschriftenverzeichnis (Website der HBL) zuerst genannten
    Spiel- und Torwartkleidung anzutreten. Sollte ein 7. Feldspieler statt des Torwartes eingesetzt
    werden, muss dieser ein Leibchen mit der gleichen Grundfarbe wie die Torwart-Trikots haben.
    4.6 Die Einlaufzeremonie muss 2,5 Minuten vor der angesetzten Anwurfzeit abgeschlossen sein. Die
    Mannschaften müssen mindestens 1 Minute vor Spielbeginn zum Anwurf bereit sein.
    4.7 Hallensprecher und Beschallung
    Ein Hallensprecher ist einzusetzen. Dieser darf nicht am Zeitnehmertisch sitzen. Bei den Durchsagen
    haben unsportliche Äußerungen und/oder unsportliches Verhalten zu unterbleiben. Hierunter fallen
    insbesondere: a) Jede Kommentierung von Schiedsrichterentscheidungen b) Jede Durchsage
    während des laufenden Spieles, außer Torschütze, Assists und Spielstand sowie c) Jede
    Musikeinspielung, hierunter fallen z.B. auch z.B. Musikfanfaren, Trompeten-Solo, während des
    laufenden Spieles – ausgenommen ist grundsätzlich die Zeit zwischen Torerfolg und maximal 5
    Sekunden nach Wiederanpfiff. Auf Torhüterparaden sowie Torhüter und Werfer beim 7m darf
    während des Spiels hingewiesen werden. Unter anderem können stimmungsfördernde und
    das Publikum motivierende aber faire Durchsagen und Musikeinspielungen erfolgen, solange
    und wenn die Spielzeit angehalten ist.
    Eine Nichtbefolgung kann zur Ablösung durch die Schiedsrichter oder den Delegierten führen.
    Der Einsatz von Vuvuzelas sowie druckgasbetriebenen Lärminstrumenten ist nicht gestattet
    und vom Heimverein zu unterbinden.
    5. Medieninfrastruktur
    5.1 Presse/Journalisten
    Den Pressevertretern, die sich im Vorfeld durch einen gültigen Journalistenausweis akkreditieren,
    sind dem Anlass entsprechende ausreichend Arbeitsplätze, Parkplätze sowie Getränke,
    gegebenenfalls Snacks, zur Verfügung zu stellen.
    5.1.1 Presseplätze im Innenbereich
    Für die Pressevertreter (Print, Hörfunk, Online) müssen mindestens 10 Tischarbeitsplätze (bei
    Zweitligisten 5) mit Stromanschluss zur Verfügung stehen. In besonderen Fällen ist die Anzahl den
    Gegebenheiten anzupassen (zum Beispiel bei Bundesligaspitzenspielen, DHB-Pokal).
    Internetanschlüsse sind nach Absprache ggf. zu Lasten der Journalisten zur Verfügung zu stellen.
    9 01.07.11
    Die Presseplätze sind von den Zuschauerrängen abzugrenzen und sollten unmittelbar am
    Spielfeldrand, mindestens jedoch im Unterrang, eingerichtet werden, so dass die Medienvertreter
    einen möglichst optimalen Blick auf das Spielfeld haben.
    5.1.2 Presseraum
    Den Pressevertretern sollte ein separater Presseraum zur Verfügung stehen. Dieser sollte über die
    notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die eine ordnungsgemäße Arbeit der
    Pressevertreter ermöglicht. Insbesondere soll der Presseraum mindestens über einen
    Festnetzanschluss und eine Internetverbindung verfügen. Bei besonderen Anlässen kann ein Kopiersowie
    ein Telefax-Gerät sinnvoll sein.
    Der Presseraum hat mindestens 10 Arbeitsmöglichkeiten (bei Zweitligisten 5) mit Stuhl und Tisch zu
    bieten und sollte der Größe nach für mindestens 20 Personen (bei Zweitligisten 10) ausgelegt sein.
    Hinsichtlich der weiteren Ausstattung (Boden, Beleuchtung) ist auf ein angemessenes Ambiente zu
    achten.
    Im Presseraum sollte den Pressevertretern eine ausreichende Anzahl an Getränken und Snacks
    kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zugangsberechtigt für den Presseraum sind alle ordnungsgemäß
    akkreditierten Journalisten, die Techniker der Fernsehteams jedoch nicht zwingend..
    5.1.3 Pressekonferenz
    Es wird empfohlen spätestens 30 Minuten nach jedem Spiel eine nicht-öffentliche Pressekonferenz
    abzuhalten. Von Vereinsseite sollten als Ansprechpartner zumindest anwesend sein: Trainer (Heim
    und Gast) sowie der Presseverantwortliche der Heimmannschaft. Der Trainer der Gastmannschaft
    sollte dazu von einem Vertreter des Heimvereins rechtzeitig nach Ende der Begegnung vor der
    Umkleidekabine seines Teams abgeholt und zur Pressekonferenz begleitet werden. Es sollen nur
    akkreditierte Pressevertreter Zugang zur Pressekonferenz bekommen.
    5.2 TV
    Sämtliche Drehwünsche von Fernsehsendern und Produktionsfirmen, die den Clubs bekannt sind,
    müssen bei der HBL auf einem entsprechenden Formular angemeldet werden. Dies gilt insbesondere
    für sogenannte EB-Teams (kleines Fernsehteam mit Kameramann, Redakteur und ggf. Tontechniker).
    Die auf der Website der HBL aufgeführten TV-Spiele, d.h. im Regelfall die Spiele des Hostbroadcasters
    (Live- oder Erstberichterstatter) sind nicht anzumelden. Eine Anmeldung kann auch für die gesamte
    Saison erfolgen.
    5.2.1 Die Sporthallen müssen mindestens 4 Stunden vor Spielbeginn für den Hostbroadcaster geöffnet und
    frei zugänglich sein.
    5.2.2 Dem Hostbroadcaster ist ein Podest mit ausreichend Platz für 2 Kameras (ca. 4m x 2m) auf Höhe der
    Spielfeldmitte zur Verfügung zu stellen. Die Kameraposition muss erhöht sein und einen
    ausreichenden Abstand zum Spielfeld einhalten. Eine Sichtbeeinträchtigung oder sonstige
    Behinderung für die Kameras durch die Zuschauer oder andere Gegenstände ist zwingend zu
    vermeiden.
    5.2.3 Gegebenenfalls sind für den Hostbroadcaster Hintertorpodeste (ca. 2m x 2m) für die Hintertorkamera
    zur Verfügung zu stellen. Auch hier dürfen keine Sichtbeeinträchtigungen oder sonstige
    Behinderungen für die Kamera vorliegen. 2 weitere Kamerapositionen sind am Spielfeldrand in den
    Ecken (auf der Seite der Spielerbänke) vorzuhalten.
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    5.2.4 Der Kommentatorenplatz für den Hostbroadcaster muss möglichst auf der Höhe der Mittellinie liegen.
    Er darf sich nicht auf Spielfeldebene befinden, sondern erhöht und muss Platz für 3 Personen bieten
    (Tischgröße ca. 2m x 80cm). Ein Stromanschluss (230V) ist am Kommentatorenplatz vorzuhalten.
    5.2.5 Auf Anforderung sind für den Hostbroadcaster ein separater Scouterplatz neben dem
    Kommentatorenplatz, sowie ein DSL-Internet-Anschluss zur Verfügung zu stellen. Der Tisch für den
    Scouter muss Platz für eine Person bieten (Tischgröße ca. 1m x 80cm). Für den Scouterplatz ist
    ebenfalls ein Schukostecker (230V) erforderlich.
    5.2.6 Für das TV-Umfeld/TV-Compound (Ü-Wagen, Rüstwagen und SNG (Satellitenfahrzeug)) ist
    ausreichend Platz vor der Halle freizuhalten. Außerdem sind bis zu 8 PKW Stellplätze/Parkscheine zu
    reservieren. Am TV-Compound werden folgende Stromanschlüsse benötigt: 1x 63A, 1x 32A und 2x
    16A. Für die Satellitenberichterstattung (SNG) ist freie Sicht (West/Südwest/Süd) erforderlich. Die
    Entfernung zur Halle darf maximal 50m betragen. Vorverkabelungen in den Hallen sind dem
    Hostbroadcaster zur Verfügung zu stellen.
    5.2.7 Die zur Verfügungstellung der genannten TV-Infrastruktur fällt in den Verantwortungsbereich und zu
    Lasten des Heimvereins.
    5.2.8 Bei TV-Übertragungen ist es dem Hostbroadcaster zu gestatten, während des Team-Time-Out das
    Spielfeld zu betreten und das Richtmikrofon in unmittelbarer Nähe der Spielerbesprechung zu
    platzieren. Außerdem darf der Hostbroadcaster vor, nach dem Spiel und während der Halbzeitpause
    das Spielfeld unmittelbar betreten. Die Sicherheitszonen dürfen vom Hostbroadcaster während des
    Spiels nur kurzzeitig betreten werden.
    5.2.9 Für EB-Teams sollen ebenfalls gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es sind ggf.
    Kommentatoren-, Kamera- und Fahrzeugstandplätze zur Verfügung zu stellen. Die Rechte des
    Hostbroadcasters, d.h. die Live- oder Erstberichterstattung, sind dabei jedoch besonders zu schützen.
    Der Heimverein muss durch Akkreditierungen und Ordner dafür Sorge tragen, dass EB-Teams und
    andere Pressevertreter die Arbeit des Hostbroadcasters nicht behindern und z.B. erst nach Zugriff des
    Hostbroadcasters Interviews oder ähnliches führen können. EB-Teams dürfen dazu das Spielfeld erst
    nach dem Spiel, zeitlich nach Absprache mit dem Hostbroadcaster betreten. Ggf. sind zur besseren
    Unterscheidbarkeit verschieden farbige Leibchen einzusetzen.
    5.2.10 Rundfunk- und Fernsehanstalten ist ein Ausdruck des Spielprotokolls (o.a. Presseprotokoll) vor und
    nach dem Spiel zu überreichen. Außerdem sind die Redakteure über besondere Ereignisse (verletzte
    Spieler o. ä.) zu informieren.
    5.2.11 Anwurfzeiten sind zwingend einzuhalten.
    5.2.12 Flash Zone
    Mindestens ein Flash Board (Flashinterviewrücksetzer) muss von allen Erstligisten für Interviews auf
    dem Spielfeld verwendet werden. Prioriät beim Einsatz von Flash Boards hat der Hostbroadcaster. Der
    Einsatz eines Flash Boards bei einer Übertragung von Sport1 ist nach dem Spiel zwingend.
    5.2.13 Mixed Zone
    Eine Mixed Zone sollte in einem Flur/Gang zur Kabine vor Sponsorenwänden eingerichtet werden.
    Diese dient EB-Teams, Print-, Radio- und Onlinejournalisten als Interviewzone. Unbefugten ist der
    Zutritt zur Mixed Zone zu verweigern.
    5.3 Fotografen
    Akkreditierte Fotografen haben sich während des Spiels hinter den Werbebanden aufzuhalten. Dabei
    ist zu gewährleisten, dass das Bandenbild nicht verdeckt wird. Es ist ihnen nicht gestattet, sich hinter
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    oder in der Auswechselzone aufzuhalten, das Spielfeld und die Sicherheitszonen zu betreten.
    6. VIP-Bereich
    Ein VIP-Bereich dient der gehobenen Verpflegung und dem angenehmen Aufenthalt von Vertretern
    sponsernder Unternehmen (bzw. deren Gästen) der Vereine sowie für Personen, die allgemein der
    Interessenförderung der Ligen zweckdienlich sind.
    Erstligisten müssen einen VIP-Bereich vorweisen.
    Der gastgebende Verein besitzt die Hoheit über die Zugangsberechtigung zu seinem VIP-Bereich.
    6.1 Größe und Ausstattung
    Ein VIP-Bereich kann stationär/temporär innerhalb der Spielhalle oder als externe Örtlichkeit (z.B. VIPZelt)
    außerhalb der Halle angelegt sein. Die Ausstattung (Bodenbelag, Wanddekoration, Beleuchtung,
    einheitliche Materialien bei Tischen und Stühlen) muss unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten
    widerspiegeln, dass es sich hier um einen exklusiven Aufenthaltsort der Halle handelt.
    7. Umgang mit dem Gastverein
    Der Eingang der Gästespieler hat stets durch den gesicherten Sportlereingang zu erfolgen. Für den
    Mannschaftsbus ist ein Parkplatz möglichst nahe zum Sportlereingang zur Verfügung zu stellen.
    Zudem erhält der Gastverein stilles Mineralwasser nach Bedarf, jedoch mindestens 2 Kisten à 12
    Flaschen (0,7l).
    7.1 Trainingszeiten
    Die Heimmannschaft sollte bei Bedarf der Gastmannschaft zu deren Lasten eine handballgeeignete
    Halle zu Trainingszwecken (90 min) zur Verfügung zu stellen. Die Gastmannschaft muss dies jedoch
    spätestens 7 Tage vorher beim Heimverein anmelden.
    8. Upload
    8.1 Video
    Alle Bundesligisten sind dazu verpflichtet, ihre Heimspiele auf den vorgegebenen Sideline-Server zu
    laden und diese somit zur Verfügung zu stellen.
    24 Stunden (bei Zweitligisten 48 Stunden) nach Spielende muss die Heimmannschaft das Spiel auf
    den Server mit dem Sideline Video Analyzer hochgeladen haben.
    Dies gilt nicht für Vereine unterhalb der zweiten Liga im Pokalwettbewerb.
    8.2 Foto
    Die Heimmannschaft ist dazu verpflichtet binnen 6 Stunden (2. Liga: 12 Stunden) nach Spielende 4
    druckfähige Spielfotos des Heimspiels auf einen von der HBL eingerichteten Server rechtefrei hoch zu
    laden. Diese können die Vereine der HBL und die HBL für die Verwendung in eigenen Medien
    (Hallenheft, Homepage, u.ä.) kostenfrei nutzen.
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    Die Fotos sind im Format .jpg in einer druckfähigen Qualität (ca x dpi) mit einer Bildgröße von
    500 bis 700 KB einzustellen.
    9. Personal
    Alle Bundesligisten sind dazu verpflichtet, ihre jeweiligen Ansprechpartner in SIS-Handball
    einzufügen. Hierzu ist an mindestens einem Arbeitsplatz im Verein SIS-Handball zu installieren.
    Dieses dient außerdem zum Einpflegen von Spielplandaten vor der Saison nach Aufforderung durch
    die Spielleitung der HBL. Die Adressen sind über SIS-Handball, die Homepage der HBL und den HBLSaisonguide
    öffentlich zugänglich.
    Folgende Daten müssen eingepflegt werde:
    · Manager
    · Geschäftsführer
    · Verantwortlicher Spieltechnik (gilt als Postadresse für Spieltechnik)
    · Pressereferent
    · Marketingmanager
    · Videokontaktperson
    · 1. Vorsitzender (Verein)
    · Trainer Bundesligamannschaft (mindestens Nachname und Vorname)
    · Co-Trainer Bundesligamannschaft (mindestens Nachname und Vorname)
    · Betreuer Bundesligamannschaft
    · Mannschaftsarzt
    · Jugendkoordinator
    · Anti-Doping-Beauftragter
    · Verantwortlicher elektronischer Spielbericht
    · Geschäftsstelle Bundesliga (entweder einer Person zuordnen oder als Nachname „Geschäftsstelle“
    eintragen)
    · Postadresse Bundesliga (entweder einer Person oder „Geschäftsstelle“ zuordnen)
    · Tickethotline (entweder einer Person oder „Geschäftsstelle“ zuordnen oder als Nachname
    „Tickethotline“ eintragen)
    10. Werbung
    Die Regelungen bezüglich der Werbung sollen eine optimale Darstellung der Bundesligavereine, der
    TOYOTA Handball-Bundesliga, der 2. Handball-Bundesligen und der Veranstaltungen der HBL
    gegenüber den Zuschauern in den Hallen und den Medien, insbesondere den Fernsehpartnern,
    gewährleisten. Eine Entwicklung der Marken und ihrer Mitgliedsvereine erfordert ein einheitliches und
    einem hohen Qualitätsanspruch gerecht werdendes Erscheinungsbild.
    10.1 Durch die Bindung an die Fernsehpartner der HBL ist eine Umsetzung der Richtlinien obligatorisch.
    Die folgenden Regelungen sind gleichfalls Bestandteil der Verträge mit den Fernsehpartnern.
    Außerdem berücksichtigen Sie die Bestimmungen der European Broadcasting Union, die ebenfalls
    Bestandteil der Fernsehverträge sind.
    10.1.1 Werbung darf nicht die Qualität der Fernsehübertragung beeinträchtigen und darf nicht die
    Aufmerksamkeit vom eigentlichen Handballspiel ablenken.
    10.1.2 Werbung muss den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
    13 01.07.11
    10.1.3 Es kann für Firmen und Firmenprodukte geworben werden. Unzulässig ist Werbung, die geltenden
    Rechtsvorschriften widerspricht, gegen die guten Sitten verstößt, sowie für politische und religiöse
    Gruppen, mit politischen und religiösen Aussagen, für Tabakwaren und deren Hersteller und Händler.
    10.1.4 Werbung darf nicht leuchtend, floureszierend, dreidimensional (ausgenommen sind Videobanden
    nach 10.9) oder spiegelnd gestaltet werden.
    10.1.5 Werbung darf sich nicht bewegen, rotieren (ausgenommen sind Dreh- und Videobanden nach 10.8.4
    und 10.9) oder in irgendeiner Weise verändern.
    10.1.6 Werbung soll maximal drei der folgenden Punkte enthalten: einen Firmennamen oder Produktnamen,
    ein Firmenlogo, ein einzelnes Substantiv, das ein Produkt oder eine Dienstleistung beschreibt, ein
    einfaches Bild, das ein Produkt oder eine Dienstleistung darstellt. Besonders Werbeslogans sollen auf
    solchen Werbeträgern nicht abgebildet werden (letzteres gilt nicht für Videobanden nach 10.9).
    10.1.7 Die Aufnahme eines Sponsornamens im Vereinsnamen ist unzulässig. Vereine und
    Spielgemeinschaften sind nicht berechtigt, in dem beim Registergericht eingetragenen Vereinsnamen
    einen Sponsornamen aufzunehmen.
    10.1.8 Verträge zwischen Werbeträger und werbetreibender Firma dürfen nicht gegen die gültigen
    Werberichtlinien, Ordnungen und Richtlinien der HBL verstoßen.
    10.1.9 Verträge zwischen Werbeträger und werbetreibender Firma dürfen keine Vereinbarung beinhalten, die
    den Werbeträger in seiner Entscheidungsfreiheit einschränken oder auf die Vereins- und Ligaführung
    Einfluss nehmen.
    10.1.10 Der Werbeträger kann das Recht zum Abschluss von Werbeverträgen an Dritte vergeben. Er bleibt in
    jedem Fall gegenüber der HBL verantwortlich.
    10.1.11 Das Tragen von Werbung darf nicht mit einem persönlichen Vorteil für Einzelpersonen (Spieler,
    Offizielle) verbunden sein. Zahlungen können nur an den Bundesligaverein bzw. an die HBL und nicht
    an einzelne Spieler, Schiedsrichter oder Offizielle geleistet werden.
    10.1.12 Werbung für Konkurrenzsender der jeweils einzelnen Fernsehpartner der HBL und deren Sender ist im
    Schwenkbereich der Fernsehkameras sowie durch akustische Werbung nicht gestattet. Die Werbung
    für Radiosender ist jedoch möglich.
    10.2 Begriffsbestimmungen
    Werbung ist eines der Instrumente der absatzfördernden Kommunikation. Durch Werbung versuchen
    die Unternehmen, ihre Zielkunden und andere Gruppen wirkungsvoll anzusprechen und zu
    beeinflussen. Zur Werbung gehört jede Art der nicht persönlichen Vorstellung und Förderung von
    Ideen, Waren oder Dienstleistungen eines eindeutig identifizierten Auftraggebers durch den Einsatz
    von Medien.
    Entsprechend gilt jede Maßnahme, die der oben genannten Definition folgt als Werbung. Dies gilt
    sowohl für die Verwendung von Logos (Bildmarken und/oder Wortmarken), Emblemen o.ä. jedoch
    auch für Informationsschriften, Schriftzüge, Durchsagen usw. Dabei ist es gleichgültig ob für
    Unternehmen, Städte, Vereine oder ähnliches geworben wird.
    10.3 Bereiche der Werbung
    Geworben werden kann
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    · auf der Bekleidung der Mannschaften
    · auf der Bekleidung von Schiedsrichtern
    · auf der Bekleidung des Kampfgerichtes, des Hilfspersonals und den Markierungshemden der
    Fotografen
    · auf der Spielausrüstung
    · auf dem Spielfeld und in dessen Umgebung
    · durch Ansagen in den Sporthallen
    · auf/mit sonstigen Werbeformen
    · Gemeinschaftswerbung
    · Namensrechtspartner
    10.4 Werbung auf der Bekleidung der Mannschaften (Spiel- und Trainingsbekleidung)
    10.4.1 Die Festlegung der Werbeflächen obliegt dem Werbeträger und ist in der Größe nicht limitiert. Die
    Sichtbarkeit von Brust- und Rückennummern darf nicht beeinträchtigt werden.
    10.4.2 Auf den Trikots (inkl. Hosen) der Spieler einer Mannschaft darf für insgesamt acht Werbepartner
    geworben werben. Die vom Bekleidungshersteller angebrachte Aufschrift oder das Firmenzeichen
    (Herstellerlogo) werden nicht als Werbung betrachtet, solange diese in marktüblicher Größe
    angebracht sind. Es ist nicht gestattet, innerhalb der Spieler einer Mannschaft unterschiedliche
    Werbeflächen aufzubringen. Trikots/Hosen einzelner Spieler sind gleich zu bedrucken.
    10.4.3 Es besteht die Möglichkeit auf den Trikots der Spieler einer Mannschaft auch sogenannte
    Spielersponsoren/-patronate aufzubringen. Dazu kann ausschließlich auf dem linken Ärmel des
    Trikots (Arm von der Seite betrachtet und unterhalb der Schulter endend) auf jedem einzelnen Trikot
    eines Spielers ein Sponsorenlogo eines anderen Werbepartners angebracht werden. Alternativ können
    auch mehrere Spieler denselben Werbepartner oder keinen Werbepartner aufgebracht haben.
    Diese Logos dürfen jedoch jeweils die rechteckige Fläche von 10cm x 15cm hochkant nicht
    überschreiten. Dabei gilt nicht die absolut bedruckte Fläche als Maß, sondern die Grenzen des
    Rechtecks. Um die rechteckige Fläche ist mindestens ein Abstand von je 2cm zu anderen
    Sponsorenlogos einzuhalten.
    Abweichend von 10.4.2 der Regelungen bezüglich der Werbung ist es daher in diesem Fall (also für
    die benannte Fläche) gestattet, innerhalb einer Mannschaft unterschiedliche Sponsoren anzubringen.
    Ebenso bleibt die Anzahl von maximal acht Werbepartnern je Trikot bestehen.
    10.4.4 Jeder Club darf auf dem Trikot (nicht Hosen) im Rahmen einer Sonderaktion (z.B. zu
    Wohltätigkeitszwecken, Mitgliederwerbung, Fanbindung) bis zu 2-mal pro Saison die Namen
    verschiedener Personen oder Institutionen aufbringen. Die Laufzeit einer Sonderaktion ist dabei
    innerhalb einer Saison nicht beschränkt. Diese Art der Anbringung gilt nicht als Werbung unter
    folgenden Bedingungen:
    · Die Anbringung stört die Fernsehübertragung nicht. Insbesondere sind Zeilenabstand, Schriftgröße
    und Farbigkeit so zu wählen, dass die bedruckte Fläche im TV-Bild möglichst nicht auffällt. Es ist eine
    Farbnuance der entsprechend bedruckten Trikotflächen oder eine neutrale Farbe (z.B. grau 40%) zu
    wählen.
    · Die Anbringung erfolgt nicht so, dass dadurch ein zusätzliches Werbemotiv/-logo entsteht (z.B. in
    Form eines Wasserzeichens). Als Ausnahme kann die HBL GmbH auf Antrag das Entstehen des
    Vereinslogos oder ein bestehendes Sponsorenlogos anerkennen, wenn dabei das TV-Bild oder andere
    Werberichtlinien nicht verletzt werden.
    · Die konkrete Ausgestaltung der Sonderaktion bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung
    der HBL nach Vorlage des Trikots.
    15 01.07.11
    10.4.5 Trainings- und Aufwärmbekleidung von Spielern und von Offiziellen, falls diese ebenfalls die
    Bekleidung der Spieler tragen, sind gleich zu bedrucken. Die Anzahl der Werbepartner ist nicht
    beschränkt. Die Werbepartner müssen nicht denen der Trikots entsprechen.
    10.4.6 Die Bekleidung von Offiziellen sollte in ein möglichst homogenes Gesamtbild der Mannschaft passen.
    10.4.7 Das Ligalogo ist auf dem rechten Ärmel der Spielertrikots aufzubringen (6,5cm auf 10,4cm, seitlich ,
    nicht auf der Schulter (ganzflächig zu sehen, von der Seite betrachtet)). Um das Ligalogo herum ist
    mindestens ein Abstand von 2cm zu allen Seiten zu anderen Logos bzw. Werbepartnern einzuhalten.
    Andere Veranstaltungslogos (z.B. Champions League Logo) sind auf Trikots, die während Spielen, die
    von der HBL geleitet werden, nicht gestattet.
    10.4.8 Spieler, die vorschriftswidrige Spielkleidung tragen, dürfen zum Spiel erst zugelassen werden, wenn
    die Mängel behoben sind.
    10.4.9 Auf der Rückseite der Trikots muss der Name des jeweiligen Spielers angebracht werden. Der
    Einzelbuchstabe hat dabei mindestens 4cm (gemessen am Großbuchstabe) groß zu sein. Die
    Platzierung über oder unter der Trikotnummer bleibt dem Verein überlassen, die Lesbarkeit ist dabei
    jedoch zwingend erforderlich.
    10.4.10 Auf dem Trikot muss außerdem der Vereinsname oder das Vereinlogo angebracht sein.
    Die Trikotnummern auf den Spielertrikots müssen auf der Brust 10cm hoch und auf dem Rücken
    20cm hoch sein (vgl. Regel 4:8 IHF Spielregeln).
    10.5 Werbung auf der Bekleidung des Kampfgerichtes bleibt der HBL vorbehalten, Werbung auf
    Hilfspersonal (z.B. Wischer) und Markierungshemden der Fotografen den Vereinen.
    10.6 Werbung auf der Spielausrüstung
    Von dem bei einem Spiel erforderlichen Ausrüstungsgegenständen dürfen nur folgende mit Werbung
    versehen sein: Anzeigetafel, Spielberichtsbogen und Ball
    10.6.1 Anzeigetafel
    Werbung auf der Anzeigentafel darf die Erkennbarkeit der Anzeigen (Spielzeit, Hinausstellungszeiten,
    Spielstand) nicht beeinträchtigen.
    10.6.2 Spielberichtsbogen
    Verträge über Werbung auf Spielberichtsbögen darf ausschließlich die HBL abschließen.
    10.6.3 Ball
    Die vom Hersteller angebrachten Aufschriften und Firmenabzeichen (Herstellerlogo) auf vom
    jeweiligen Veranstalter zugelassenen Spielbällen gelten nicht als Werbung
    10.7 Werbung auf dem Spielfeld und in dessen Umgebung
    10.7.1 Auf dem Spielfeldboden ist Werbung in Form von Bodenaufklebern o. ä. zulässig. Die
    Gesamtwerbefläche auf dem Spielfeldboden beträgt 37,0m2. Dabei ist darauf zu achten, dass alle
    Markierungen des Spielfeldes frei und sichtbar bleiben. Werbung auf dem Spielfeld muss sich
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    sichtbar vom Spielboden abgrenzen, so dass eine klare Trennung zwischen Bodenkleber und
    Spielboden zu erkennen ist.
    10.7.2 Hiervon entfallen jeweils 2,5m2 auf je 2 Werbeflächen in den beiden Torkreisen. Die Flächen sind
    jeweils 1m x 2,5m oder kreisrund mit einem Durchmesser von 1,6m zu verwenden. In jedem
    Torkreis ist dabei jeweils die gleiche Anzahl an Werbeflächen anzubringen. Die Flächen in
    beiden Torkreisen sind dabei in Bezug auf die Größe und Form gleich zu wählen. Die Anbringung
    erfolgt entsprechend einer optimalen Kamerasichtbarkeit, jedoch in beiden Torkreisen an den jeweils
    gleichen Stellen. Bei der Anbringung ist ein Mindestabstand von 1m zur 6m-Linie
    (Torraumlinie), 1m zur 4m-Linie und 1,5m zur Grundlinie einzuhalten. Zwischen den
    Werbeflächen muss ein Abstand von 3m bis 5m eingehalten werden. Die Anbringung erfolgt
    symmetrisch und einer optimalen Kamerasichtbarkeit (bzw. ohne Fernsehübertragungen
    Zuschauersichtbarkeit) entsprechend schräg. Verbindet man die gleichen Ecken der Flächen,
    so ist die Verbindungslinie eine Parallele zur Grundlinie (vgl. Abbildungen Anhang I).
    10.7.3 Die verbleibenden maximal 27m2 können folgendermaßen verteilt werden: Jeweils max. 3 Flächen
    4m x 1m links und rechts der Mittellinie ODER jeweils max. 3 Flächen 4m x 1m (= 24m²) links und
    rechts der Mittellinie und ein Kreis auf Höhe der Mittellinie mit einem Durchmesser von 2m (=3m²)
    ODER jeweils max. 3 Flächen 3,5m x 1m (=21m²) links und rechts der Mittellinie und ein Kreis auf
    Höhe der Mittellinie mit einem Durchmesser von 2,8m (= 6m²) (siehe Abbildungen Anhang I). Größe
    und Form der einzelnen Flächen sind damit für die 2 genannten Varianten fest vorgeschrieben. Es ist
    mindestens immer eine gerade Anzahl an Flächen links und rechts der Mittellinie anzubringen (ggf.
    zusätzlich zur runden Mittelfläche). D.h. es sind 0, 2, 4 oder die Maximalzahl von 6 Flächen
    anzubringen. Ggf. kann eine Eigenwerbung installiert werden. Zwischen den Werbeflächen muss ein
    ausreichender Abstand von 1m bis 2m eingehalten werden, so dass die Flächen eindeutig
    voneinander getrennt sind. Die Anbringung erfolgt symmetrisch und einer optimalen
    Kamerasichtbarkeit (bzw. ohne Fernsehübertragungen Zuschauersichtbarkeit) entsprechend schräg.
    Verbindet man die gleichen Ecken der Flächen, so ist die Verbindungslinie eine Parallele zur
    Grundlinie (vgl. Abbildungen Anhang I). Die Linien der Spielfläche sowie die Spielfläche zwischen
    Torraum- und Freiwurflinie dürfen nicht von Werbung bedeckt sein. Die Anbringung erfolgt daher
    jeweils zwischen Mittellinie und Freiwurflinie. Die Flächen müssen einen Mindestabstand von 1m
    zur Freiwurflinie haben und müssen in einem Abstand von 1m bis 2m zur Freiwurflinie
    angebracht werden. , tendenziell ist eine Anbringung näher an der Freiwurflinie (im Abstand von ca.
    1,5m - 3m) zu bevorzugen (siehe Abbildungen Anhang I).
    10.7.4 Eine optische Aufrichtung der Fußbodenwerbung ist nicht gestattet.
    10.7.5 Die Werbung mit flachen, nicht optisch aufgerichteten Banden neben den Toren, kann so gestattet
    werden, dass diese Banden in einer Länge von 4 Metern und einer Breite von 1 Meter mit einem
    Abstand von jeweils 1,50m vom jeweiligen Torpfosten entfernt direkt hinter der Torauslinie (und
    parallel zu dieser) installiert werden. Neben dem Tor muss insgesamt immer eine gerade Anzahl an
    Flächen angebracht sein (d.h. 0, 2 oder 4). Die Anzahl an Flächen an beiden Toren muss gleich sein.
    Im Falle von je 1 Werbefläche pro Tor, dürfen diese vom Spielfeld aus betrachtet nicht diagonal
    angebracht werden.
    10.7.6 Die Oberflächeneigenschaften der Werbeflächen müssen denen des übrigen Spielbodens
    entsprechen. Für Schäden von Personen durch unsachgemäße Aufbringung oder Verwendung von
    unbrauchbarem Material haftet der Verein.
    10.8 Werbung mit Reiterbanden
    10.8.1 Der Einsatz von Reiterbanden am Spielfeldrand auf den Torseiten und den Längsseiten ist gestattet.
    Dabei ist zu beachten, dass ein einheitliches Bandenbild gewährleistet wird. Dies betrifft Gestaltung,
    Stückzahl, Material, Aufbau u .ä. Insbesondere ist ein Standardmaß aller Banden darzustellen (z.B.
    alle Banden auf den Torseiten 4m Länge). Dieses kann jeder Club individuell festlegen. Die Banden
    17 01.07.11
    dürfen maximal 1m hoch sein. Sie sind in einer Reihe anzubringen. Doppelbanden sind nicht
    gestattet. Ein einheitliches Bandenbild sollte auch durch so genannte Fanplakate/-transparente nicht
    gestört werden.
    10.8.2 Banden in einer zweiten Reihe, an einem „Eishockeyring“ bzw. solche, die nicht direkt am
    Spielfeldrand stehen, dürfen lediglich im Corporate Design des Vereins gestaltet werden,
    insbesondere falls sie sich im Schwenkbereich der TV-Kameras befinden. Andere Werbepartner sind
    nicht gestattet auch wenn diese in irgendeiner Art ins Corporate Design des Vereins eingebunden
    sind.
    10.8.3 Virtuelle Werbeflächen sind nicht gestattet. Eine dauernde, d.h. beispielsweise nicht blinkenden,
    Beleuchtung von Banden ist nur während Dunkelphasen z.B. vor dem Spiel, nicht jedoch während
    eines Spieles möglich.
    10.8.4 Der Einsatz von Drehbanden ist gestattet. Der Wechsel von Banden darf Fernsehübertragungen nicht
    stören. Dies ist durch die Vereinbarung einer Mindeststandzeit von 30 Sekunden sicherzustellen. Der
    Bandenwechsel einer Drehbande hat in der gesamten Länge synchron zu erfolgen.
    10.8.5 Auf der Vorderseite des Zeitnehmertisches ist Werbung zugelassen. Die Werbung darf über die
    Abmessung des Tisches nicht hinausgehen und ist an der Vorderseite bündig anzubringen.
    10.8.6 Reiterwerbung und Werbung auf der Rückenlehne der Auswechselbänke ist zulässig.
    10.8.7 Werbung darf nicht zwischen Fernsehkameras und dem Spielfeld positioniert sein. Dies bezieht sich
    im Besonderen auf die Anbringung von Werbung auf der Rückseite von Spielerbänken, Banden,
    Kühlboxen o. ä., falls sich diese dort befinden.
    10.8.8 Die Reiterbanden dürfen nicht auf der Oberseite mit Werbung versehen sein. Ausnahme sind die
    Eckenwürfel des Namensrechtspartners. Diese Quader mit einer Seitenlänge von 1m sind in den
    Ecken zwischen Längsbanden und Torbanden aufzustellen. Weitere Quader sind nicht gestattet.
    10.9 Werbung mit Videobanden
    Im Folgenden wird der Einsatz von Videobanden in den in dieser Richtlinie genannten Wettbewerben
    in Bezug auf Animationserstellung und Mindestanforderungen an Technik geregelt.
    Der Einsatz von Videobanden entlang der Seitenauslinie und hinter der Torauslinie ist gestattet.
    Werden Videobanden hinter der Torauslinie verwendet, so sind diese auf einer gesamten Länge von
    mindestens 15 Metern einzusetzen und ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zum Spielfeldrand ist
    zwingend einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass ein einheitliches Bandenbild gewährleistet wird.
    Dies betrifft Gestaltung, Stückzahl, Material, Aufbau und ähnliches. Die Banden sind in einer Reihe
    anzubringen. Doppelbanden sind nicht gestattet.
    10.9.1 Grundsätze
    10.9.1.1 Es sind LED-Videobanden, (inklusive SMD-Technologie) und sonstige digitale Anzeigesysteme die
    diesen Durchführungsbestimmungen entsprechen (nachfolgend „Videobanden“) zugelassen.
    10.9.1.2 Grundsätzlich darf der Aufbau, der Betrieb und die Darstellung auf den Videobanden nicht zu einer
    Störung der Sicherheit, des Spielbetriebs, der Spieler, Schiedsrichter und /oder Zuschauer führen.
    10.9.1.3 2,5 Minuten vor dem Anpfiff und 2 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels, sowie bis 2 Minuten nach
    Ende der ersten Halbzeit und ab 2 Minuten vor Beginn der zweiten Halbzeit müssen die Videobanden
    gemäß den Vorgaben dieser Richtlinie bespielt werden. Vor dem Spiel müssen die Grundeinstellung
    und die jeweilige Anpassung der Helligkeit der Videobanden mit dem Hostbroadcaster abgestimmt
    werden.
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    10.9.1.4 Die Helligkeit der Videobanden sowie der Sättigungsgrad der Farbe Weiß ist so zu wählen, dass im TV
    möglichst keine Spiegelung auf dem Spielfeld zu sehen ist. Um dies zu ermöglichen, wird empfohlen,
    auf der Längsseite einen Abstand der Videobanden von der Seitenauslinie von mindestens 1 Meter
    einzuhalten.
    10.9.1.5 Der Hostbroadcaster (Live- oder Erstberichterstatter) kann vom Verein bis zu 10 Tagen vor einem
    Spiel die Zusendung der Werbesequenzen zur Prüfung verlangen. Der Verein muss die vorhandenen
    Werbesequenzen binnen 48 Stunden, sowie weitere noch folgende unmittelbar nach Fertigstellung,
    zusenden. Der TV-Sender und der Verein werden einvernehmlich die Prüfung der Werbesequenzen
    vornehmen.
    10.9.2 Definitionen
    10.9.2.1 Eine Werbesequenz ist die Werbung für einen Partner/Sponsor.
    10.9.2.2 Eine Werbebotschaft ist ein Teil der Werbesequenz, z.B. die Gestaltung sowie die Aussage über ein
    beworbenes Produkt durch Grafik und/oder Schrift.
    10.9.2.3 Ein Animationseffekt ist ein grafisch-visueller Effekt (z.B. das Bewegen von Text und/oder Grafik
    innerhalb einer Werbebotschaft).
    10.9.3. Werbesequenz
    10.9.3.1 Eine Werbesequenz muss mindestens 30 Sekunden dauern.
    10.9.3.2 Innerhalb einer Werbesequenz ist maximal alle 10 Sekunden ein Animationseffekt zugelassen.
    10.9.3.3 Beim Wechsel der Werbesequenz sind ausschließlich vertikale Bewegungen (analog zur Drehbande)
    sowie Ein-/Ausblendeffekte zulässig. Alternativ dürfen die Werbesequenzen auch direkt
    hintereinander geschaltet werden. Beim Wechsel darf keine schwarze oder weiße Fläche zwischen
    zwei Werbesequenzen dargestellt werden um Farbsprünge von hell nach dunkel und umgekehrt zu
    minimieren sowie einen harmonischen Wechsel sicherzustellen. Die Art des Wechsels muss über die
    komplette Spieldauer einheitlich erfolgen.
    10.9.3.4 Die Darstellung einer animierten Werbesequenz muss mindestens über eine Länge von 15 Metern
    erfolgen.
    10.9.3.5 Bei einer statischen Darstellung von Werbesequenzen findet Ziffer 10.8 der Hallenstandards
    Anwendung.
    10.9.4 Werbebotschaft
    10.9.4.1 Ein Wechsel der Werbebotschaft gilt nicht als Animationseffekt wenn dieser ausschließlich über eine
    einmalige vertikale/horizontale Bewegung oder einen einmaligen Ein-/Ausblendeffekt erfolgt.
    10.9.4.2 Die Dauer einer Werbebotschaft innerhalb einer Werbesequenz muss mindestens 10 Sekunden
    betragen.
    10.9.4.3 Beim Wechsel der Werbebotschaften sind stets etwaige Farbsprünge von hell nach dunkel und
    umgekehrt zu minimieren, sowie ein harmonischer Wechsel sicherzustellen.
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    10.9.5 Animationseffekte
    10.9.5.1 Innerhalb eines Animationseffekts sind nur lineare Bewegungen erlaubt (d.h. gleichförmige
    Bewegung mit konstanter Geschwindigkeit und ohne Richtungswechsel).
    10.9.5.2 Die horizontale/vertikale Bewegungsgeschwindigkeit darf maximal 1 Meter pro Sekunde betragen.
    10.9.5.3 Ein- und Ausblendeffekte sind nur zugelassen, sofern eine Mindeststandzeit von 2 Sekunden für alle
    Schrift- und/oder Grafikmotive gewährleistet ist. Aufblinkende Darstellungen (mehr als zwei
    hintereinander geschaltete Ein- und Ausblendeffekte) und Glanzeffekte sind nicht erlaubt.
    10.9.5.4 Die Anwendung von Animationseffekten, die zu einer sprunghaften Veränderung der Helligkeit
    und/oder der Farbe von Werbebotschaften oder von einzelnen Teilen der Werbebotschaft führen, ist
    ausdrücklich nicht gestattet.
    10.9.5.5 Es dürfen nicht mehrere unterschiedliche Grafiken innerhalb einer Werbebotschaft animiert werden.
    10.9.5.6 Grafiken und/ oder Schriften dürfen nicht mit mehr als einem Animationseffekt versehen werden.
    10.9.5.7 Das Abspielen von Video-/TV-Sequenzen (z.B. Spielszenen, Filme, etc.) ist nicht gestattet.
    10.9.5.8 Der Hintergrund darf nicht animiert werden und muss einfarbig oder farblich dezent gestaltet sein.
    10.9.5.9 Während der Ausführung eines 7-Meters ist die gesamte Videobande im jeweiligen Hintertorbereich
    „einzufrieren“.
    10.9.6 Techniknormen
    Videobanden werden nur zugelassen, sofern diese die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    10.9.6.1 Zulassungen
    a. Vorliegen aller erforderlichen Zulassungen zum festen und/oder temporären Betrieb in deutschen
    Versammlungsstätten.
    b. Einhaltung aller relevanten DIN und VDE Normen.
    c. Vorliegen der erforderlichen CE Zertifikate.
    d. Einhaltung von Vorgaben der Bundesnetzagentur zu elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß
    EMVG und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen (FTEG).
    e. Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften (z.B. BGV C1) und der
    Versammlungsstättenverordnung.
    f. Der austragende Verein trägt dafür Sorge, dass alle zum Zeitpunkt des Videobandeneinsatzes
    gültigen nationalen Bestimmungen hinsichtlich des Betriebs von Videobanden in
    Veranstaltungsstätten sowie Veranstaltungsstätten-spezifische Verordnungen wie Betriebs- und
    Sicherheitsverordnungen geprüft, bestätigt und eingehalten sind.
    10.9.6.2 Mechanik
    a. Es dürfen Videobanden mit einem realen Pixelabstand kleiner gleich 12,51 mm (horizontal und
    vertikal) eingesetzt werden. Bis einschließlich der Spielzeit 2011/12 dürfen auch Videobanden
    mit einem realen Pixelabstand kleiner gleich 16,51 mm (vertikal) und kleiner gleich 21,51 mm
    (horizontal) eingesetzt werden.
    b. Die Videobanden müssen eine reflektionsfreie, tiefschwarze Oberfläche aufweisen.
    c. Die aktive Displayfläche der Videobanden darf eine Höhe von 100 cm nicht überschreiten.
    d. Die Videobanden müssen mit Füßen oder Stützen vor dem Umkippen geschützt sein; die Füße
    oder Stützen dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen.
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    e. Alle zum Spielfeldrand gerichteten Kanten und Flächen sowie die Oberseite der Videobanden
    müssen verletzungssicher konstruiert sowie ggf. abgepolstert sein.
    f. Im laufenden Spielbetrieb muss über die Rückseite der Videobanden der Austausch einzelner
    defekter Komponenten möglich sein.
    g. Die Lichtleistung der Videobanden muss größer gleich 1500 Nit betragen.
    h. Die Helligkeitsregulierung muss zwischen 0 und 100% in Stufen von maximal 2% möglich sein.
    i. Die Prozessorleistung (Farbtiefe/Farbbrillianz) muss größer gleich 12 Bit sein.
    j. Die Lichtleistung darf in einem Betrachtungswinkel von 120° horizontal und 120° vertikal nicht
    kleiner als 50% der maximalen Lichtleistung sein.
    k. Die Aktualisierungsrate (Refresh Rate) muss mindestens 2000 Hz betragen.
    10.9.7 Einhaltung der Durchführungsbestimmungen
    10.9.7.1 Die HBL kann die Abschaltung einzelner Werbesequenzen oder der gesamten Videobande
    veranlassen, falls gegen diese Richtlinien verstoßen wird.
    10.9.7.2 Dem Verein entstehen keine Ansprüche gegenüber der HBL wenn aufgrund der Nichteinhaltung
    dieser Richtlinien eine Abschaltung der Videobande oder einzelner Werbesequenzen veranlasst wird.
    10.9.7.3 Der Verein muss einen Ansprechpartner benennen, der während des gesamten Spiels für den
    Delegierten/die Spielaufsicht erreichbar ist.
    10.9.8 Abkürzungsverzeichnis
    BGV C1 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift: Unfallsverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und
    Produktionsstätten für szenische Darstellung“
    Bit Binary digit
    CE Conformité Europeene
    DIN Deutsche Industrie Norm
    EMVG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
    FTEG Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen
    Hz Hertz
    LED Light Emitting Diode
    Nit Leuchtdichte (nitere lat.: scheinen)
    SMD Surface-mounted device
    VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
    10.10 Weitere Werbung auf dem Spielfeld und dessen Umgebung
    Ausdrücklich nicht gestattet sind Fußbodenwerbung zwischen Torlinie und Tornetz, Werbung auf
    Torpfosten und im Tornetz. Werbung im Ballfangnetz hinter den Toren ist mit Ausnahme des
    Netzbanners des Namensrechtspartners erst ab einer Mindesthöhe von 3,50m (Unterkante) gestattet.
    10.10.1 Eine zusätzliche Bandenwerbung, z.B. an der Hallenwand oder in Tribünenaufgängen oder ähnliches
    ist in einer Mindesthöhe von 3,50m (Unterkante) über der Spielfläche zugelassen. Diese ist in
    Material, Form und Größe in ein einheitliches Gesamtbild in die Spielhalle zu integrieren.
    10.10.2 Das Aufstellen von mobilen Werbeträgern (z.B. aufblasbare Flaschen, Stellwände o. ä.) und
    sämtlichen weiteren hier nicht benannten Werbeträgern ist am Spielfeld und dessen Umgebung bzw.
    im Schwenkbereich der Fernsehkameras nicht gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für
    Kühlschränke, Sanitätsboxen o. ä., soweit deren Verwendung nachweislich ist und diese in einer
    üblichen Größe verwendet werden. Gleiches gilt für die Aufhängung von Fahnen. Es sei denn, diese
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    befinden sich über 3,50m (Unterkante), werden anstelle einer Bande verwendet und sind in ein
    einheitliches Gesamtbild der Spielhalle integriert (s. o.).
    10.10.3 Das Aufstellen von transparenten und mobilen Sponsorenwänden für Fernsehinterviews vor und nach
    dem Spiel sowie in den Pausen auf dem Spielfeld (so genannte Flash Zone) ist ausdrücklich
    erwünscht. Weitere mögliche Sponsorenwände für Interviews sind außerhalb des Spielfelds und
    dessen Umgebung bzw. nicht im Schwenkbereich der Fernsehkameras in der Halle in einer so
    genannten Mixed Zone zu platzieren.
    10.10.4 Vor und nach dem Spiel und in den Halbzeitpausen kann auf dem Spielfeld auf Höhe der Mittellinie
    neben dem Würfel des Namensrechtspartners maximal ein weiterer Werbeträger platziert werden.
    Diese Werbeträger dürfen das Aufwärmen der Gastmannschaft nicht stören.
    10.11 Werbung durch Ansagen in den Sporthallen (akustische Werbung)
    Lautsprecherdurchsagen und Tonbandeinspielungen zum Zweck der Werbung sind nur vor und nach
    dem Spiel sowie in der Halbzeitpause zugelassen. Lautsprecherdurchsagen und
    Tonbandeinspielungen nach Torerfolgen und bei Spielzeitunterbrechungen dürfen keine Werbung
    enthalten.
    10.12 Werbung auf/mit sonstigen Werbeformen
    10.12.1 Promotion-Stände
    Promotion-Stände und Promotion sind gestattet, soweit diese nicht am Spielfeld und dessen
    Umgebung bzw. im Schwenkbereich der Fernsehkameras stattfinden.
    10.12.2 Maskottchen
    Der Einsatz eines Maskottchens ist gestattet, auch wenn dieses zum Zwecke der Werbung eingesetzt
    wird. Ebenso ist der Einsatz von fliegender Werbung (z.B. Zeppelin) gestattet, jedoch lediglich vor und
    nach den Spielen und in den Halbzeitpausen. Solche Werbung und auch ein Maskottchen dürfen
    Fernsehübertragungen keinesfalls stören, d.h. sie dürfen nicht mit Vorsatz so platziert werden, dass
    sie die Aufmerksamkeit des Fernsehzuschauers wecken.
    10.12.3 Weitere Werbung
    Jegliche weitere hier nicht genannte Werbung ist gestattet (z.B. im VIP-Bereich, Hallenheft, etc)
    soweit diese nicht am Spielfeld und dessen Umgebung bzw. im Schwenkbereich der Fernsehkameras
    stattfinden.
    10.13 Gemeinschaftswerbung
    Im Rahmen der Mitgliedschaft eines Clubs in der Liga und dem Interesse aller Clubs die Marken
    TOYOTA Handball-Bundesliga und 2. Handball-Bundesliga zu entwickeln sind folgende Maßnahmen
    umzusetzen. Die Regelungen gelten nicht für Heimspiele im Pokalwettbewerben von Vereinen
    unterhalb der zweiten Liga.
    10.13.1 Das jeweilige Ligalogo ist auf der Homepage eines Bundesligavereins anzubringen (prominente
    Platzierung auf der Startseite). Das Ligalogo ist auf www.toyota-handball-bundesliga.de zu verlinken.
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    10.13.2 Die TV-Box oder die TV-Termine (min. die nächsten 5 Spiele aller Vereine) der HBL ist auf der
    Homepage eines Bundesligavereins zwingend zu verwenden, die News-Box ist optional zu verwenden
    (Beides auf der Homepage www.toyota-handball-bundesliga.de zu finden, unter Fan-Service Newsbox
    und TV-Box).
    10.13.3 Das jeweilige Ligalogo ist auf allen Medien/Drucksachen der Vereine prominent (gut sichtbar) und
    dominant (in entsprechender Größe) anzubringen (Titelseite Hallenheft/Spieltagsmagazin,
    Eintrittskarte, Briefbogen, Pressemitteilungen, Mannschaftsfoto, Autogrammkarten, Plakate u. ä.).
    10.13.4 Das jeweilige Ligalogo ist auf Partnerboards, Pressekonferenz-, Flashinterviewrücksetzern u. ä. (falls
    vorhanden) ebenfalls prominent und dominant (in entsprechender Größe und/oder Stückzahl)
    anzubringen.
    10.13.5 Das Ligalogo ist auf den Ärmeln der Warmlaufshirts und auf Merchandising-Trikots der Mannschaften
    der TOYOTA Handball-Bundesliga (Erstligisten) analog 10.4.5 anzubringen.
    10.13.6 Der Bodenaufkleber mit Ligalogo ist entsprechend der Agentur des Namensrechtspartners bei jedem
    Spiel eines Erstligisten auf der Spielfläche anzubringen.
    10.13.7 Der Schutzständer für die Tablet-PC’s zur elektronischen Spielverwaltung ist ausschließlich mit dem
    aufgedruckten Ligalogo zu verwenden.
    10.13.8 Ein Ligamaskottchen kann bei allen Spielen der Vereine der TOYOTA Handball-Bundesliga eingesetzt
    werden.
    10.13.9 Von der HBL zur Verfügung geste



    Re: Handballregeln

    daene - 20.07.2011, 10:02


    :lol: ...was würden wir Deutschen nur ohne unsere Vorschriften machen?



    Re: Handballregeln

    Max1 - 08.09.2011, 19:47


    Kopfschütteln und Widerstand gegen "Maulkorberlass"

    Frank Bohmann: "Die Schiedsrichter haben die Kritik nicht verdient. Es ist aber erlaubt, sie zu loben."
    Foto: Michael Heuberger
    In der medialen Außendarstellung werden von Verantwortlichen im Handball immer Dynamik und Emotionen in den Vordergrund gerückt. Bereits in den ersten Spielen der neuen Saison gab es davon für die Fans in den Hallen zahlreiche Beispiele, auch im Fernsehen oder den Livestreams gab es packende Duelle. Doch überschattet wird dies aktuell von Nebengeräuschen, "Maulkorberlass" und "Kurioser Trikotfall" so die Überschriften von zwei Themen, die den Handball in die überregionalen Medien brachten. Gegen den "Maulkorberlass" formiert sich nun Widerstand.

    Der Handball zur Saisoneröffnung großflächig in der Bild-Zeitung, allerdings nicht mit sportlichen Schlagzeilen sondern unter der Überschrift "Maulkorb Skandal" und mit der Unterzeile: "Sie prahlt mit dem Superlativ "stärkste Liga der Welt". Nun hat sich die Handball-Bundesliga ihr stärkstes Ding erlaubt: einen Maulkorb-Erlass!" Weitere lokale, regionale und überregionale Medien griffen das Thema ebenfalls auf. In der öffentlichen Wahrnehmung ein Rückschlag für den Handball, der sich in den letzten Jahr verstärkt darum bemüht, als "professionell" durchzugehen.

    Auf handball-world.com hatte Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding bereits am 19. Juli auf die Thematik verwiesen und in der Fachszene damit eine Diskussion angestoßen: Vor allem hinsichtlich der weit gefassten Formulierung, die dem Wortlaut nach sogar einem Spieler eines anderen Bundesligisten verbietet, auf dem Weg zum Auto gegenüber seiner Freundin die Schiedsrichter zu loben. Für Unverständnis sorgte zudem, dass eine gesonderte und neue Erwähnung in den Durchführungsbestimmungen gar nicht notwendig sei, da Beleidigungen und Unterstellungen seit jeher verboten sind.

    Ziffer 6, Durchführungsbestimmungen HBL: "Spielern, Offiziellen sowie Mitarbeitern oder Mandatsträgern eines Vereins, auch wenn sie nicht selbst am Spielgeschehen beteiligt waren, ist es untersagt, innerhalb von 48 Stunden nach Spielschluss sich über die Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär und den Technischen Delegierten zu äußern. Im Fall der Zuwiderhandlung kann gegen den oder die Betroffenen unter Vereinshaftung eine Geldbuße gem. diesen Durchführungsbestimmungen i. V. m. § 25 Abs. 4 RO von bis zu 5.000,00 € verhängt werden."

    Die HBL reagierte auf die ersten Diskussionen und versandte nach einer Sitzung des Präsidiums am 31. August Erläuterungen zu Ziffer 6, Absatz 3 an die Vereine, das Schreiben liegt handball-world.com vor. Dort heißt es unter a) "Die Vorschrift bezieht sich selbstverständlich nur auf Spieler, Offizielle, Mitarbeiter und Mandatsträger der am jeweiligen Spiel beteiligten Vereine." Unter b) wird zudem erklärt: "Sanktioniert werden können naturgemäß auch nur negative Kritiken an den Leistungen von Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und dem technischen Delegierten gegenüber der Öffentlichkeit, d.h. gegenüber der Presse, in einer öffentlichen Pressekonferenz oder in einem offenen Brief."

    Hinter vorgehaltener Hand wurde in der Liga dennoch weiterhin der Kopf geschüttelt, alleine ob des grundsätzlichen Eingriffs in die Meinungsfreiheit, der vermutlich vor keinem ordentlichen Gericht standhalten würde. Wenig verwunderlich, dass dieser Unmut bereits bei den ersten Spielen auch öffentlich durchbrach: Er war Thema bei den TV-Übertragungen, auf Pressekonferenzen und in den Medien - regionalen wie überregionalen. "Fragen Sie mich in 48 Stunden", so die Antwort, die zahlreiche Journalisten am Wochenende von Trainern und Spielern als Antwort auf die Fragen nach Schiedsrichterleistungen, der Beurteilung bestimmter, entscheidender Spielszenen oder Zeitstrafenverhältnisse erhielten. Elementare Diskussionen, die zum Handball und zu jedem Sport dazugehören.

    "Die Schiedsrichter haben die Kritik nicht verdient. Es ist aber erlaubt, sie zu loben", so Ligageschäftsführer Frank Bohmann bei bild.de. Eine Sichtweise, die nicht nur zahlreiche Fans irritiert. Auf den Rängen wurde sich in den Humor geflüchtet: Es tauchte die Frage auf, wann Fans verboten wird über die Leistung der Spieler zu sprechen. "Loben ist aber erlaubt", so der Einwand, der dieses Gespräch in Gelächter abgleiten ließ. In einer anderen Halle tauchte die Frage auf, ob es eigentlich erlaubt sei, wenige Sekunden vor Spielende eine Auszeit zu nehmen und dann über das "hineinangelnde" Mikrofon sechzig Sekunden die Leistung der Schiedsrichter zu bewerten - schließlich gelte der Maulkorb ja nur für die 48 Stunden nach Spielende.

    Zwei Beispiele, die belegen, dass diese Regelung in der Szene nicht ernst genommen wird. Von Spielern, Trainern und Offiziellen der Bundesligisten ist ähnliches zu vernehmen. "Jeder Pfiff war richtig. Eine sehr gute Leistung", so Markus Baur nach dem Spiel in Lübbecke, bei dem er sich in den letzten Sekunden lautstark über die Unparteiischen aufregte. Andere Trainer schauten demonstrativ auf die Uhr, erklärten, wann sie sich äußern dürfen. Eine Form des Protests, die allerdings aus Sicht vieler nicht weit genug geht. Nach anfänglichem Kopfschütteln scheint sich nun Widerstand zu formieren. Das Thema wird den Handball vermutlich auch in den nächsten Wochen noch beschäftigen - spätestens wenn die erste Strafe ausgesprochen wird.
    Quelle: Handball-world



    Re: Handballregeln

    daene - 09.09.2011, 09:31


    :top: gut geschrieben!
    Es ist m.E. lachhaft, was die HBL sich da leistet. Einerseits soll Handball mehr in die Öffentlichkeit/Medien und dann sperren sie sich selbst praktisch gegen die Nachberichterstattung. Wer will denn im Handball noch Interviews führen, wenn doch nicht gesagt werden darf. 48 Std. nach Spielende ist das Spiel doch Schnee von gestern.



    Re: Handballregeln

    Max1 - 08.07.2012, 22:47


    HBL: Disziplinarkommission und 3. Auszeit, aber weiter mit 14 Spielern

    In Zukunft gibt es in der HBL drei Auszeiten
    Foto: Stephan Weber
    Bei ihrer Tagung hat der Ligaverband HBL einige Änderungen beschlossen - einige davon betreffen auch direkt das Spiel wie die Möglichkeit einer zusätzlichen Auszeit. Darüber hinaus gab sich der Ligaverband eine Disziplinar-Kommission. Weg fällt auch der "Maulkorb", handball-world.com berichtete bereits. Die zunächst vermeldete Aufstockung der Kader auf sechzehn Spieler erwies sich unterdessen als Fehler, die HBL erklärte, dass weiterhin mit vierzehn Akteuren gespielt wird.

    In der anlaufenden Spielzeit 2012/13 nutzt die DKB HBL die Möglichkeit, jedem Team drei Auszeiten in einem Spiel zu gewähren. Eine Maßnahme, die der Weltverband bereits 2011 bei der Junioren-WM in Griechenland testete und bei der WM der Frauen fortführte. Damit kann jede Mannschaft während der regulären Spielzeit (Verlängerungen ausgenommen) insgesamt drei Team Time-outs beantragen. In jeder Halbzeit der regulären Spielzeit sind allerdings nur zwei Team Time-outs möglich und in den letzten fünf Minuten der Partie nur eines. Zwischen den einzelnen Auszeiten einer Mannschaft muss zudem der Gegner mindestens einmal im Ballbesitz sein.

    Eine Regelung, die künftig auch in den Europapokalwettbewerben so greifen wird. "Die EHF-Exekutive hat beim Kongress in Monaco die Einführung des dritten Time-Outs beschlossen", bestätigte EHF-Pressechef JJ Rowland auf Anfrage. Um die Auszeiten abzählbar zu machen, verfügt fortan jede Mannschaft in der HBL über drei grüne Karten mit den Nummern 1, 2 und 3, um so den regelgerechten Ablauf der drei Time-outs sicherstellen zu können.

    "Für die erste Halbzeit muss jede Mannschaft ihre grünen Karten mit den Nummern 1 und 2, für die zweite Halbzeit die Karten Nr. 2 und 3 vorhalten, sofern die Mannschaft in der ersten Halbzeit nicht mehr als ein Team Time-out erhalten hat. Für den Fall, dass die Mannschaft in der ersten Halbzeit zwei Team Time-outs erhalten hat, erhält sie für die zweite Halbzeit Karte Nr. 3. In den letzten fünf Spielminuten der regulären Spielzeit erhält jede Mannschaft lediglich ein Team Time-out", heißt der neu gefasste Passus in den Durchführungsbestimmungen der HBL.

    Ob diese Ausweitung tatsächlich den Trainern und Spielern nutzt, mag Rolf Brack, Trainer von HBW Balingen-Weilstetten, noch nicht einschätzen. "Auszeiten halte ich für überbewertet", sagte der Balinger Coach über die Neuerung, "man muss nicht immer öffentlichkeitswirksam eingreifen. Es gibt genug Unterbrechungen in denen man das tun kann – oder man kann durch Wechsel eingreifen." Letzten Endes vermutet nicht nur der HBW-Trainer die Hintergründe eher in der Werbewirksamkeit und medialen Ausgestaltung der zusätzlichen Spielunterbrechungen.

    Im Rahmen der Regeländerungen 2010 hatte der Weltverband IHF die Möglichkeit zur Einführung einer dritten Auszeit gegeben. Zudem hatte die IHF auch eine Ausweitung der Spielerzahl einer Mannschaft auf 16 ermöglicht. Ein Passus im Regelwerk ermöglicht es den Nationalverbänden, "für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl von Spielern zu treffen." Eben dies hat nun der Frauenligaverband HBF getan und folgt damit der internationalen Entwicklungen - fortan können so beispielsweise innerhalb der HBF sechzehn Spielerinnnen auf dem Spielbericht erscheinen und auch eingesetzt werden. Von der HBL war der gleiche Schritt erwartet - und an dieser Stelle auch fälschlicherweise vermeldet - worden. Mittlerweile hat der Männer-Ligaverband HBL darauf hingewiesen, dass dies unzutreffend sei. Innerhalb des Bereiches der HBL wird weiterhin mit vierzehn Spielern gespielt, nur in den Europapokalwettbewerben können die deutschen Klubs 16 Spieler einsetzen.

    Diese Anpassung der Durchführungsbestimmungen der Bundesligaverbände wurde übrigens auch in den dritten Ligen nicht durchgeführt. Dort zogen die Ligaverantwortlichen im Vorfeld die so genannte "Öffnungsklausel" (§87 der DHB-Spielordnung), die Verbänden ermöglicht, für ihren Bereich im Rahmen der Vorgaben der IHF-Regeln abweichende Bestimmungen bezüglich der Dauer der Halbzeitpause, der Anwendung und der Anzahl der Team-Time-outs und der Anzahl von Spielern zu erlassen. Einzig die Verlängerung der Halbzeitpause auf 15 Minuten wird auch für die 3. Liga übernommen. Damit werden die Frauenbundesligen zunächst die einzigen nationalen Ligen sein, in denen mit 16 Spielerinnen gespielt werden kann.

    Neu gefasst hat die HBL auch der Paragraph 21, der den Auf- und Abstieg der DKB HBL regelt. "Falls die genannten Vereine keine Lizenz für die 1. Bundesliga beantragen oder erhalten, verringert sich die Zahl der Absteiger aus der 1. Bundesliga entsprechend", heißt es dort zukünftig. Es bleibt auch bei drei Absteigern aus der ersten Liga.

    Neu geschaffen hat die Liga unterdessen eine "Disziplinar-Kommission", geleitet wird diese von Uwe Stemberg. Der ehemalige Spielleiter, der seit diesem Jahr nicht mehr als Angestellter, sondern als Berater bei der HBL arbeitet, ist weiter verantwortlich für die Ansetzung der Spielaufsichten und/oder Technischen Delegierten. Stemberg wird also auch in Disziplinarfällen aufgrund von Berichten der von ihm eingesetzten Spielaufsichten über die Sanktionen entscheiden. Zuständig ist die Kommission für Vorfälle im Zusammenhang mit den Paragraphen 17 und 18 der Rechtsordnung des DHB. Das betrifft beispielsweise Disqualifikationen aufgrund von besonders rücksichtslosen, arglistigen oder vorsätzlichen Aktionen, aber auch grob unsportliche Vergehen, die mittels einer roten Karte geahndet werden.

    Neben Stemberg werden auch der Spielleiter der HBL – Andreas Wäschenbach – und der HBL-Justitiar, Andreas Thiel, in dieser Kommission sitzen. Mit diesem Gremium unternimmt die HBL einen weiteren Schritt, sich unabhängiger von der Rechtsprechung der Organe des DHB zu machen – gerade der Zeitfaktor sorgte immer wieder für Ärger bei den Bundesligisten. Die Disziplinar-Kommission (DK) soll schneller agieren: "Die DK entscheidet mit Stimmenmehrheit. Sie ist verpflichtet, ihre Entscheidung an dem auf den Spieltag folgenden Werktag zu treffen", heißt es in dem entsprechenden Passus.

    Quelle: Handball-World



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