ISLAM & SCHWEIZ = INKOMPATIBEL?

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    Re: ISLAM & SCHWEIZ = INKOMPATIBEL?

    M.M.Hanel - 12.11.2009, 20:34

    ISLAM & SCHWEIZ = INKOMPATIBEL?
    Dokumentation von Debatten zwischen besorgten Schweizern und Muslimen

    In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Zuschriften von besorgten Schweizern, welche ihren Zweifel zum Ausdruck bringen, ob denn der ISLAM (nicht Islamismus) denn überhaupt kompatibel mit dem Schweizer Rechtssytem wäre.
    Eine Diskussion, welche übrigens vor nicht allzu langer Zeit auch die Jüdische Gemeinschaft, ja sogar die Katholiken in der Schweiz abhandeln müssen.

    Jetzt ist es wohl an der Zeit für die Muslime eine offen Diskussion über diesbezügliche Fragen zu führen.

    Die Inhalte der Briefe können in etwa wie folgt zusammengefasst werden.

    ein besorgter Schweizer hat folgendes geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren

    Es geht primär um die innerschweizerische Situation, im Verhältnis von Muslimen und der Schweizer Rechtsordnung, für welche einige Klarstellungen für mich einfach nötig sind.

    Für mich geht es nicht an, wenn Muslime nur gewisse Freiheiten der Schweizerischen Bundesverfassung selektiv geniessen und andere mit Hinweis auf ihre eigene religiöse Tradition grosszügig übersehen.
    Z.B. muss BV Art. 15 ganz umgesetzt werden: "Jede Person hat nicht nur das Recht, ihren Glauben auszuüben, sondern auch das Recht, einen anderen Glauben anzunehmen (ohne deswegen in irgendwelcher Form bedroht zu werden).

    Glaubensfreiheit M.M.Hanel hat folgendes geschrieben: Sehr geehrte(r) Frau (Herr)

    Vielen Dank für Ihr Schreiben, welches uns Gelegenheit gibt, weitere Klarstellungen vorzunehmen.

    In Bezug auf BV Art.15 gilt für Muslime in der Schweiz selbstverständlich, dass er zur Gänze berücksichtigt und umgesetzt werden muss.

    Das bedeutet ganz konkret, dass ein Muslim in der Schweiz, der seine Religion verlässt, keinerlei Befürchtungen hinsichtlich jedweder Konsequenzen diesbezüglich befürchten müsse.

    Diesbezüglich gelten für die Schweiz die gleichen Bestimmungen und Regelungen, wie sie auch in Österreich umgesetzt werden. Den muslimischen Instanzen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich z.B., wurden im Laufe ihres Bestehens schon zahlreiche Austrittsgesuche zur Kenntnisnahme vorgelegt. Kein einziger dieser Muslime wurde auch nur im Mindesten – selbst nicht durch "Wiederbekehrungsversuche" – behelligt. Sie alle leben in völliger Gelassenheit ihr selbst gewähltes, neues säkulares Leben.

    ein besorgter Schweizer hat folgendes geschrieben: Wie steht es dann damit, dass eine muslimische Frau keinen Christen heiraten darf, umgekehrt ist dies aber schon möglich. Auch wenn das leider nicht explizit in BV 14 steht, entspricht es aber dennoch unserer (heutigen!) europäischen Kultur.

    Keine Zwangsverheiratung M.M.Hanel hat folgendes geschrieben: Was die Wahl des Ehepartners betrifft oder andere, nicht in der BV explizit festgehaltene Regeln, gilt für jeden in der Schweiz lebenden Bürger: "erlaubt ist, was nicht verboten ist". Und tatsächlich gilt - zum Schutze der religiösen Integrität muslimischer Frauen - das religiöse islamische Gebot, dass nur muslimische Männer für sie zur Ehe zugelassen sind.

    Und selbstverständlich gilt auch, dass jeder Ehepartner in der Schweiz frei ist, seinen Ehepartner zu wählen. Darüber hinaus bestimmt der Islam, dass eine Ehe, welche ohne Zustimmung eines der Ehepartner geschlossen wurde, als religiös nicht gültig anzusehen ist.

    Es gilt und genügt in diesen Angelegenheiten einfach festzuhalten, dass religiöse Bestimmungen, wenn sie verbindlichem, staatlichem Recht entgegenstehen oder mit diesem kollidieren, diesem nachgeordnet sind. Dies gilt für den Islam nicht anders, als auch für z.B. die Katholische Kirche. So kann es eben sein, dass jemand religiös noch als verheiratet gilt, obgleich er staatlich geschieden ist. So ist es auch umgekehrt möglich, dass jemand staatlich verheiratet ist und religiös als nicht verheiratet gilt. Wem diese Regelung nicht gefällt, ist tatsächlich gut beraten, sich einen anderen Ort der Niederlassung auszusuchen, denn vom islamischen Standpunkt ist JEDER Mensch, jeder Bürger, also auch der Muslim verpflichtet, die staatliche Rechtsordnung anzuerkennen und einzuhalten, solange ihm die Ausübung seines Gottesdienstes gestattet ist. Und dies ist ja nach übereinstimmender Auffasung in der Schweiz - Gott sei Dank - der Fall. Und dies sollte im Interesse ALLER (ausgenommen sind Terroristen jeglicher Provenienz!) auch so bleiben.

    Zwangsheiratstragödie NICHT durch den Islam verursacht! ein besorgter Schweizer hat folgendes geschrieben: Aus meiner Sicht wäre eine derartige Ungleichbehandlung auch ein klarer Verstoss gegen das Gebot der Rechtsgleichheit (BV Art. 8 ). Daher hat jede in der Schweiz lebende Muslimin das Recht, ihren künftigen Ehepartner frei zu wählen, somit kann sie auch einen Christen heiraten. Ob Sie dann auch noch zum Christentum konvertiert, ist ihr in Beachtung von BV 15 ebenfalls frei überlassen, und wie die Kinder erzogen werden, ist nur Sache dieses Paares. Wenn die Kinder 16jährig sind, haben sie im übrigen auch wieder das Recht, ihren Glauben frei zu bestimmen (BV 15, ZGB 303).

    Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sich junge Muslime "freiwillig" den Ansprüchen ihrer familiären Tradition fügen. Es ist aber mind. ein Fall bekannt, wo z.B. ein 20jähriger Mann, nach Abschlusss der Lehre Selbstmord beging, weil er sich in eine Schweizerin verliebt hatte, seine Familie aber für ihn eine andere Frau vorgesehen hatte.

    M.M.Hanel hat folgendes geschrieben: Nun – dieser Vorfall ist tatsächlich eine menschliche Tragödie. Er zeigt aber gleichzeitig, dass die Religion gerade in diesem Fall überhaupt keine Rolle spielte, sondern dieser für alle Beteiligten höchst traurige Fall, eher aus einem Kulturkonflikt erwuchs. Denn nach islamischen Regelungen wäre eine Ehe zwischen dem jungen Muslim und der jungen Christin prinzipiell nichts entgegengestanden.
    Eine Gechichte, so alt wie die Menschheit selbst. Als Hinweis möge die Referenz auf Capulet und Montague genügen. Lassen wir also die Kirche, die Synagoge und die Moschee im Dorf, ja?

    Grundrechte nicht verhandelbar ein besorgter Schweizer hat folgendes geschrieben: Die Grundrechte der BV sind für uns Schweizer nicht verhandelbar. Sollte es einen Konflikt zwischen dem Koran und der BV geben, so gilt die Verfassung und die auf ihr basierenden schweizerischen Gesetze. Im Privatbereich kann natürlich jeder Mensch anders leben, solange niemand (z.B. die Kinder oder die Ehefrau) darunter zu leiden hat. Freundliche Grüsse A.L.

    M.M.Hanel hat folgendes geschrieben: Dass die Grundrechte der BV für alle hier auf Schweizer Boden lebenden Bürger nicht verhandelbar sind, sollte für eben alle diese Menschen eigentlich als selbstverständlich gelten. Wenn jedoch einzelne Individuen meinen, sich über diese gesellschaftspolitische, juristische Selbstverständlichkeit – die sich auch aus islamischem Rechtsverständnis ergibt – hinwegsetzen zu müssen/sollen/dürfen/wollen, ist gegen diese mit eben dieser, über die BV gedeckten legalen Massnahmen vorzugehen.



    Re: ISLAM & SCHWEIZ = INKOMPATIBEL?

    Anonymous - 23.07.2012, 12:22


    Solange der Staat ein Säkulerer bleibt und alle Menschen die hierher kommen die Gesetze achten und nicht unsere Zivilisation in eine uns Fremde umkrempeln wollen sehe ich keine Probleme.

    Nach meiner Meinung sollte es keine privilegierten Landeskirchen mehr geben, Trennung von Kirche und Staat, so dass sich ale Religionen im Vereinsrecht organisieren können.



    Re: ISLAM & SCHWEIZ = INKOMPATIBEL?

    M.M.Hanel - 23.07.2012, 16:12


    Scheint ein Ansatz zu sein, zu dem ein Konsens zu finden sein sollte.

    Anders gehandhabt scheint der Clash of "Civilisations" unvermeidlich.



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