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Re: Erdungsleitung
ItaloCalabrese83 - 29.01.2009, 09:44Erdungsleitung
Hallo zusammen.
Bei einer periodische kontrolle habe ich den eigentümer mit dem bericht aufmerksam gemacht, dass bei seiner anlage keine erdunglseitung vorhanden ist und einer erstellt werden muss. :shock:
der installateur behauptet dass bei einer bestehende TN-C intallation (inkl. hauseinführung) keine erdungsleitung installiert werden muss.
der hak ist zwar auch nach TN-C gebaut und hat keine anschlussklemmen für diese leitung. :?:
nun meine fragen: :?:
stimmt was der installateur behauptet?
wo sollte denn diese leitung angeschlossen werden?
muss da der hak ersetzt werden?
finde ich eine antwort für diesen problem auch in der nin05???
Gruess Italo
Re: Erdungsleitung
ESW - 30.01.2009, 18:09Re: Erdungsleitung
ItaloCalabrese83 hat folgendes geschrieben: Hallo zusammen.
Bei einer periodische kontrolle habe ich den eigentümer mit dem bericht aufmerksam gemacht, dass bei seiner anlage keine erdunglseitung vorhanden ist und einer erstellt werden muss. :shock:
der installateur behauptet dass bei einer bestehende TN-C intallation (inkl. hauseinführung) keine erdungsleitung installiert werden muss.
der hak ist zwar auch nach TN-C gebaut und hat keine anschlussklemmen für diese leitung. :?:
nun meine fragen: :?:
stimmt was der installateur behauptet?
wo sollte denn diese leitung angeschlossen werden?
muss da der hak ersetzt werden?
finde ich eine antwort für diesen problem auch in der nin05???
Gruess Italo
Hallo ItaloCalabrese83
Diese Frage taucht immer wieder auf. Es hat einmal gemäss HV 41 224.2 eine generelle Pflicht der (Nullungserdleitung) Erdungsleitung gegeben.
Nun darf aber in bestehenden Anlagen unter gewissen Bedingungen und die Nullungsbedingungen eingehalten sind, auf einen Erder verzichtet werden. Für Neuanlagen ist klar, dass ein Erder (z.B. Fundamenterder) erstellt werden muss.
Verweise findest du in den NIN 2005 unter 4.1.3.1.1.1 und 4.1.3.1.3.1 Schutzmassnahmen im System TN
Die Erdung des dem Schutz dienenden Leiters beim Übergang vom Netz in die Installation muss in bestehenden Anlagen immer dann erfolgen, wenn ein geeigneter Erder vorhanden ist und im Sinne des Geltungsbereichs Installationsarbeiten ausgeführt werden, die eine solche Erdung rechtfertigen.
Die Bestimmungen für den Personenschutz müssen jedoch in jedem Fall erfüllt sein.
Je nach Art des Erders kann der Anschluss des Erdungsleiters gemäss den nachfolgenden Varianten a bis d erfolgen.
Wenn der Anschlussüberstromunterbrecher und der Erder örtlich auseinander liegen, ist die Verlegung eines separat geführten Erdungsleiters nicht unbedingt nötig. In diesem Fall darf der PEN-Leiter (System TN-C) und/oder der PE-Leiter (System TN-S und TT) des an den Anschlussüberstromunterbrecher angeschlossenen Leiters der Installation als Erdungsleiter benützt werden, sofern die vorgeschriebenen Querschnitte eingehalten sind.
Freundliche Grüss
ESW
Re: Erdungsleitung
kanter - 04.05.2010, 14:39Erdleiter
Bei PK-Kontrollen in Objekten mit alten Inst. nach Nullung Schema 3 hab ich beim fehlen einer Erdleitung jeweils den Potentialausgleich von mind. 16 mm2 verlangt.
Ein Erden zu verlangen geht nur beim Umbau, da ein Erder extrem Teuer ist und ich der Meinung bin, das nach meiner Kontrolle eine Verbesserung der Inst. mit vertretbaren Kosten zu erhalten ist.
In diesen Häusern wurde bei Erweiterung mit PE dieser in ermangelung einer E-Klemme überall angeschlossen, mal am N-Trenner Eingang, mal am Ausgang mal an der N-Hautklemme mal einfach aufgerollt und nicht angeschlossen.
Ich habe dann dies so gehandhabt, an der Haupt-N-klemme (Zuleitung vom HAK) eine PE-Klemme anzuschliessen, mit Haupt und Nebenklemmen um daran die PE-Drähte anzuschliessen, auch der PEN-Leiter kann dort angeschlossen werden. Und für zukünftige Erweiterung hat der Elektriker eine PE-Klemme. Bei einer späteren Umstellung auf TN-S kann dann einfach die Brücke PE-N entfernt werden.
Dies ist mit wenig Aufwand machbar und erhöht die Übersicht.
Dies wurde bei der Mängelbehebung immer erledigt.
Gruss
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