Verfügbare Informationen zu "Urteil Verwaltungsgericht Mainz...."
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Rettungsassistent - Illuminati - FTF - Anonymous Forum: besuchen Sie das neue Forum auf www.ivrd.org/forum ! Forenbeschreibung: besuchen Sie das neue Forum auf www.ivrd.org/forum ! aus dem Unterforum: Fachbereich "Recht & Arbeitsschutz" Antworten: 8 Forum gestartet am: Sonntag 05.03.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Urteil Verwaltungsgericht Mainz.... Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 10 Monaten, 15 Tagen, 17 Stunden, 9 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Urteil Verwaltungsgericht Mainz...."
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Rettungsassistent - 01.05.2006, 10:38Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Hier ist mal ein interessanter Fall aus Mainz, dort ist ein RettAss seit längerem strafrechtlich aufgefallen....viel Spaß beim Schmökern....
VG Mainz: Rettungsassistent - Keine Berufserlaubnis wegen Straftaten
Wiederholte strafgerichtliche Verurteilungen und hieraus ersichtliche charakterliche Mängel können dazu führen, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent nicht erteilt wird und damit dieser Beruf nicht ausgeübt werden darf. Dies folgt aus dem Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Fall:
Der Kläger - ein Mann in jüngeren Jahren - ist seit Jahren staatlich geprüfter Rettungssanitäter und Rettungsassistent. In den zurückliegenden Jahren ist er immer wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten (u.a. vielfacher Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung) und deswegen wiederholt verurteilt worden, auch zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Seinen abermaligen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent lehnte das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung ab. Er habe nicht die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit.
Der Kläger wandte ein: Seine strafrechtlichen Delikte - das letzte stamme aus dem Jahr 2001 - seien nicht berufsbezogen. Ohne die Erlaubnis könne er trotz bestandener Prüfung nicht als Rettungsassistent arbeiten. Fachärztlich sei ihm attestiert worden, dass aus psychologischer Sicht kein Grund bestehe, ihm die Erlaubnis zu versagen.
Die Richter der 6. Kammer haben seine Klage abgewiesen. Der Kläger könne die Erlaubnis nicht erhalten, weil sich aus seinem Verhalten seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs Rettungsassistent ergebe. Infolge der Vielzahl seiner Straftaten und seiner hieraus ersichtlichen charakterlichen Mängel biete er nicht die Gewähr dafür, dass er künftig den berufsspezifischen Pflichten genügen wird. Seine Straftaten hätten teilweise einen deutlichen Berufsbezug: Betrug beim Kauf eines Defibrillators oder anderen medizinischen Geräts bzw. bei der Anmietung von Rettungswagen, wie auch Urkundenfälschung durch Vorlage einer gefälschten Berufserlaubnisurkunde. Er habe über Jahre hin eine hohe kriminelle Energie entfaltet und massive charakterliche Mängel offenbart. Seine letzte Straftat liege erst etwa dreieinhalb Jahre zurück, sodass noch nicht davon ausgegangen werden könne, dass er sich künftig rechtstreu verhalten wird. Angesichts seiner vielen Vermögensdelikte und seiner hohen Schulden bestehe zudem die Gefahr, dass er im Umgang mit den ihm als Rettungsassistent anvertrauten regelmäßig hilflosen Patienten erneut in Versuchung gerät.
AZ: 6 K 727/04.MZ
Krasses Urteil aber ich kann es nachvollziehen...
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Illuminati - 01.05.2006, 11:14
Finde das Urteil absolut gerechtfertigt...
Zitat: Der Kläger könne die Erlaubnis nicht erhalten, weil sich aus seinem Verhalten seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs Rettungsassistent ergebe. Infolge der Vielzahl seiner Straftaten und seiner hieraus ersichtlichen charakterlichen Mängel biete er nicht die Gewähr dafür, dass er künftig den berufsspezifischen Pflichten genügen wird.
So sehe ich das auch.
Einen solchen Mitarbeiter bzw. Kollegen möchte ich nicht haben.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich als Patient von solchen Menschen auch nicht behandelt werden möchte...
Gruß :roll:
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Rettungsassistent - 10.05.2006, 17:04
Leutz,
ich habe das "UMFRAGE" - Feld nicht aus Langeweile erstellt....
ich will wissen, wie das Urteil ankommt.....20 Hits und erst magere 3 Stimmen.... :?
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Illuminati - 10.05.2006, 17:49
jetzt sind schon vier...
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
FTF - 10.05.2006, 21:28Nun schon 5
Ich muss auch sagen jeder kann mal in eine Situation kommen in der Sie /Er nicht mehr weis wie es weitergeht zu mindestens in Finanzieller Lage gerade heute geht das ja mit unter ganz schnell das man eine Engpass hat in Geldlichen Angelegenheiten. Und man kann ja auch niemand hinter die Stirn schauen, aber mehrfach Vorbestrafft das geht in einem solchem Bereich nun echt nicht.
Interessieren würde mich mal was wäre wenn jetzt jemand der die Berufsbezeichnung hat und der so etwas macht passieren würde.
Passiert da das gleiche oder wird da mit zweierlei maß gemessen?
Nun ja ausprobieren sollte das keiner, das steht nun mal fest!
Gruss FTF
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Rettungsassistent - 12.05.2006, 18:01
werde mich da mal drum kümmern!
Nein, ich werde keine Bank ausrauben und sehen was mit meiner Urkunde passiert..... :-D
ich habe da ein Rechtsanwalt der auf Ärztehaftung spezialisiert ist an der Hand und werde den gleich mal aushorchen....
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Anonymous - 13.05.2006, 15:03
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann wegen einer Straftat nachträglich nicht aberkannt werden. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der Straftaten der Antrag auf Erlaubnis abgelehnt, die Urkunde also schon garnicht ausgestellt.
Re: Urteil Verwaltungsgericht Mainz....
Rettungsassistent - 13.05.2006, 22:26An alle Hobbie Rechtsanwälte.....
dagrein hat folgendes geschrieben: Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann wegen einer Straftat nachträglich nicht aberkannt werden.
so ganz richtig ist das nicht....
ich habe eine tel. Antwort von meinem Rechtsanwalt ( FA für Medizinrecht) bekommen, dass in diesem o.a Fall das VG die Berufsbezeichnung auch nachträglich aberkennen kann wenn eine charakterliche "uneignung" besteht, die durch den Betrug beim Kauf von Defi´s ( Warenkreditbetrug ), Anmietung von Rettungswagen und dem vorweisen Falscher Dokumente ( Urkundenfälschung ) nachgewiesen werden kann, was hier ja deutlich der Fall ist und die Kammer demnach gehandelt hatt.
Ebenso ist im Pladoyer rauszuhören dass die Person über diesen Zeitraum hin eine sog. "kriminelle Energie" entwickelt hat und somit eh für den öffentl. Dienst (Feuerwehr/RettDienst) eh nicht mehr in Frage kommt da sich solche Behörden ein "großes" Pol. Führungszeugniss holen, wo solche Verurteilungen drin stehen.
Und das der Antrag abgelehnt wird, hätte der Gute Mann sich aus den o.a. Gründen denken können somit waren mit Sicherheit die letzten Worte des Vorsitzenden;
"Die Kosten für das Verfahren sowie die notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller, dass Verfahren ist hiermit abgeschlossen."
Ich habe ebenso nachgefragt (über meinen Rechtsanwalt) ob die Prozessakte öffentlich ist und ob man unter Angabe des AZ.: diese einsehen darf, sobald ich was neues habe poste ich das hier...
greez Mike
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum besuchen Sie das neue Forum auf www.ivrd.org/forum !
Handy-Ortung im Rettungsdienst - gepostet von Pedder am Donnerstag 09.11.2006
Rettungsdienstdemo gegen Gesundheitsreform - gepostet von Pedder am Donnerstag 26.10.2006
Rüstzeiten ja/nein - gepostet von Illuminati am Dienstag 13.06.2006
Umfrage zur Herkunft - gepostet von Illuminati am Montag 06.03.2006
Strandretter - gepostet von Strandretter am Montag 11.09.2006
Ähnliche Beiträge wie "Urteil Verwaltungsgericht Mainz...."
Mainz - RWE, 01.05.2004 - efu_96 (Mittwoch 21.06.2006)
Hertha vs. Mainz - Gregor der Große (Donnerstag 15.02.2007)
Wieviele darf der Smutje an einem Abend vergiften? - kleine Hexe (Sonntag 08.05.2011)
Training in Hagen am WE? - ansgar (Donnerstag 03.07.2008)
US 5 in Mainz - cute_richie_4ever (Mittwoch 12.07.2006)
Ich gehe in Rente - TwoZero (Montag 12.11.2012)
Mainz 05 - Willkommen in Liga 2! - Meike (Dienstag 15.05.2007)
Unterschied ice/bear - roberta/blanca - carrie (Mittwoch 02.04.2008)
Urteil: Selbstbehalt-Übernahme durch Werkstatt unzulässig - Kai (Freitag 09.06.2006)
Karten gegen Mainz - fabioke (Mittwoch 06.07.2005)
