Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb

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    Re: Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb

    Rettungsassistent - 01.05.2006, 14:38

    Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb
    So, hier was für die "Blaulichtgeilen", wann ihr die Leuchtreklame anwerfen dürft und was es bedeutet....

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.



    Re: Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb

    smoker25 - 27.05.2006, 22:16

    stvo
    hallo leute,

    nachdem ich nun endlich berechtigt bin mich als jurist mit erstem staatsexamen zu bezeichnen hat mir mein arbeitgeber augedrückt *g* einen überblick über die gesetzeslage "sondersignal" zu geben. erster gedanke: einfache sache, steht im gesetz, kaum arbeit...

    nunja, es gibt einige unklarheiten, an denen ich nun seit einiger zeit neben der arbeit im rd und neben ausbildung zum rettass und all den sachen für vorbereitungsdienst jura sitze...

    wenn es fertig ist, würde ich bei interesse das pps versenden oder in der näheren umgebung auch etwas dazu erzählen, soweit hierfür interesse vorhanden ist.



    Re: Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb

    Rettungsassistent - 30.05.2006, 18:38

    Re: stvo
    smoker25 hat folgendes geschrieben: wenn es fertig ist, würde ich bei interesse das pps versenden oder in der näheren umgebung auch etwas dazu erzählen, soweit hierfür interesse vorhanden ist.

    Hi,

    hmm klingt gut, das pps versenden ist glaube ich besser als einen Vortrag zu halten da das mit Sicherheit mit ziemlichen Kosten verbunden wäre, da die Mitglieder hier über das komplette Bundesgebiet (und weiter) verteilt sind....

    Hmm in anbetracht der Situation stellt sich das als ziemlich gelungen da...smoker is jurist, ich habe nen Anwalt für Ärztehaftung an der Hand...sollte sich das Forum "Gesetzte" mal so richtung "qualifiziert" entwickeln?! :D



    Re: Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb

    Bluelight - 31.05.2006, 08:36


    @ Smoker
    das wäre supi :n109:

    bin schon sehr gespannt!!!



    Re: Straßenverkehrsordnung § 38 "Blaues Blinklicht und gelb

    Illuminati - 21.01.2007, 17:25


    Ist das Thema hier eingeschlafen?

    @ Rettungsassistent
    -> Könntest Du Dich mal mit dem smoker25 in bzgl der PPS in Verbindung setzen? Wäre schön, wenn wir das nach Erhalt der PPS schließen könnten.

    Gruß



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