Betätigen der Lichthupe

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    Re: Betätigen der Lichthupe

    Helmut 523 i - 21.01.2009, 19:49

    Betätigen der Lichthupe
    Das kurze Betätigen der Lichthupe zum Zweck des Warnens vor Polizeikontrollen oder Radar ist erlaubt,
    solange der Verkehr dadurch nicht geblendet oder anderweitig behindert wird.

    Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hervor.



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