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Re: Abschleppen abgebrochen - Autofahrer muss zahlen.
Helmut 523 i - 21.01.2009, 19:53Abschleppen abgebrochen - Autofahrer muss zahlen.
Wenn der Abschleppdienst erst einmal unterwegs ist,
wird es auf jeden Fall teuer.
Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
Fährt ein Autofahrer seinen falsch geparkten Wagen kurz
vor dem Abschleppen weg, muss er trotzdem Kosten
für den Abschleppdienst tragen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in
einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Gezahlt werden muss immer
Das Unternehmen könne die Hälfte dessen berechnen, was nach dem Abschleppen in Rechnung gestellt worden wäre. Das gelte auch, wenn das Abschleppen nicht erfolgte, ein anderes Fahrzeug abgeschleppt wurde und hierfür Kosten in Rechnung gestellt worden seien (Az.: 3 K 416/08.KO).
Klage abgewiesen
Das Gericht wies die Klage einer Frau ab, die ihren Wagen im absoluten Halteverbot in Koblenz geparkt hatte. Bevor das Auto abgeschleppt wurde, fuhr sie es weg. Der Abschleppdienst entfernte daraufhin ein anderes Fahrzeug.
Rechnung für "angebrochenes Abschleppen"
Die Frau erhielt dennoch eine Rechnung mit den Kosten für das abgebrochene Abschleppen. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
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