SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

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    Re: SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

    M.M.Hanel - 13.01.2009, 18:15

    SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ
    Scharia-Gerichte in der Schweiz?
    (Schweiz, NZZ Online)
    www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz_1.1606772.html
    Freiburger Professor verlangt Sonderrecht für Muslime und andere.
    (siehe auch meinen Leserbrief unter obigem Link - der Leserbrief in dem ich Gelegenheit erbitte, Prof. AFSHARs Richtigstellung zu veröffentlichen, wird nicht mehr veröffentlicht. (Siehe auch die Antwort des Redakteurs an Farhad AFSHAR unten)

    So titelt die NZZ am 28.12.08.
    DAS ist natürlich auch eine zivilisierte, politische Methode die Anliegen der Muslime aus deren Händen in die eigenen zu nehmen, um sie ihnen dann genüsslich um die Ohren zu schlagen.

    Eine unpassende Verkürzung und irreführende Darstellung der Intentionen Prof. AFSHARs, die in der Bevölkerung schon entsprechend aufgenommen wurde:

    Prof. AFSHAR wird gleich zünftig interpretiert und marginal "zitiert": (Interpretation Anfang) "Auf lange Frist werde die Schweiz an Sonderrechten und -gerichten für gewisse Bevölkerungsgruppen ohnehin nicht vorbeikommen, ist Afshar überzeugt. Er ist deshalb für die baldige Übernahme des Scharia-Rechts ("ohne wenn-und-aber" Interpretation Ende)
    (Zitat Anfang) «mit gewissen Anpassungen an die Schweiz» (Zitat Ende).

    Welcher aufrechte Schweizer würde sich hier nicht zu Recht seiner "national-juristischen" wehrhaften Souveränität besinnen?
    Welcher Leser kann sich durch diese Formulierung der Suggestion vom totalitären Anspruch der Muslime, das Land, den Rechtsstaat bald übernehmen zu wollen entziehen?
    Das dem Zusammenhang entstellte Zitat, "mit gewissen Anpassungen an die Schweiz" wurde genial zum Einsatz gebracht, um genau diesen Eindruck, nicht nur dem gebildeten NZZ Leser einzuprägen.

    Nun wollen wir mal sehen, was Prof. AfAFSHAR wirklich zum Ausdruck brachte und der NZZ Redakteur nicht zur Kenntnis nehmen wollte:

    Er hat, weit entfernt davon etwas zu fordern, darauf hingewiesen, Farhad AFSHAR hat folgendes geschrieben: "dass es seit dem 14 Jh. in islamischen Gesellschaften ein paralleles Rechtssystem der einzelnen Religionsgemein
    schaften gibt.
    Eine Differenzierung der Gesellschaft entspricht dem islamischen Prinzip der Gerechtigkeit, Gleiches gleich zu behandeln, und Ungleiches ungleich zu behandeln.

    Das Grundprinzip der Schariah besagt, islamisches Recht ist nur auf Moslems anwendbar, somit darf es nicht auf Nichtmoslems angewandt werden. Die Basis des Rechtes ist Legitimität (Akzeptanz). Das Völkerrecht zeigt klar, dass es heute nicht mehr möglich ist, wie im Zeitalter des Kolonialismus ein einziges Rechtssystem zum Maßstab der Welt zu machen, z.B. das britische Rechtsverständnis. Im Gegenteil - vertraglich entwickeltes Recht, das auf der Gleichwertigkeit der Kulturen beruht, ist die vernünftige Alternative um friedliche Beziehungen zwischen unterschiedlichen Gesellschaften zu gewährleisten. Kein Land ist heute vollständig autonom, die Schweiz übernimmt z.B. ununterbrochen europäisches Recht, bei intensiven internationalen Beziehungen mit nicht europäischen Kulturen ist die Berücksichtigung unterschiedlicher rechtlicher Auffassungen erforderlich, je früher man mit der Diskussion und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen beginnt, umso konstruktiver und kreativer können Lösungen erarbeitet werden."
    Auf meine Nachfrage bestätigt Prof. AFSHAR:

    Farhad AFSHAR hat folgendes geschrieben: "Ich habe nicht gesagt die Scharia soll für die Schweiz übernommen werden, sondern paralleles Recht kann sinnvoll zu Mediation eingesetzt werden. Leider ist meine telefonisch geäusserte Meinung zu stark verkürzt worden."

    Vornehm ist es, wie Prof. AFSHAR den Missbrauch seines guten Willens zur offenen Diskussion kommentiert.
    Diesem vornehmen Benehmen doch entfernt, bleibt mir nur zu sagen, es ist unerhört, wie verantwortungslos in diesem Land öffentliche Meinung gegen eine Minderheit manipuliert wird. Offensichtlich haben nun die Brandstifter Biedermanns Haus völlig übernommen.

    Ich kann den beiden Mandataren AFSAHR und MAIZAR (dessen, in der NZZ mehr pragmatisch wiedergegebene Feststellung zum Thema, bloß verstärkt) muslimisches Gedankengut über die Medien in die Öffentlichkeit zu tragen nur raten, mehr Zurückhaltung an den Tag zu legen und einer Veröffentlichung in den Zeitungen nur nach vorgängiger Einsicht in die Endversion zuzustimmen. Eine korrekte Profilierung des Islams und die Darstellung einer Korrektur von falschem Betragen der Muslime ist verlangt, und nichts anderes!


    Auch der Artikel in der TAZ schlägt gleichen Ton an, wo doch Giordano sicher kein Muslim ist. (Man lese nur die Leserbriefe in der NZZ und im TAZ
    http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Freiburger-Professor-will-Scharia-einfuehren/story/15342529

    AFSHAR hat folgendes geschrieben:
    NZZ am Sonntag,
    Redaktion

    Herrn Redaktor

    Pascal Hollenstein
    8008 Zürich
    Postfach
    8021 Zürich


    Sehr geehrter Herr Hollenstein

    Ich war erstaunt vom Erscheinen Ihres Artikels mit meinen „Zitaten“ zu lesen. Die NZZ ist eine sehr angesehene Zeitung mit hohem professionellem Standard. Ich hätte erwartet, dass Sie vor der Veröffentlichung meine Aussagen mir zumailen würden oder zumindest nach der Publikation mir ein Belegexemplar zusenden würden. Darf ich Sie bitten meine Aussagen richtigzustellen? Ich verstehe, dass Sie aus Platzgründen ein längeres Telefongespräch zusammen-fassen, aber meine Aussage wurde sehr verkürzt und einseitig missinterpretiert:

    Der erste Teil des Zitates ist richtig:

    Unterstützung bei seinen Plänen erhält Giordano vom Präsidenten der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz, Farhad Afshar. Der aus Iran stammende Soziologe sagt, im islamischen Raum sei es seit Jahrhunderten gebräuchlich, dass Muslime, Christen und Juden unterschiedlichem Recht unterstünden. «Die staatliche Ordnung bricht also nicht zusammen, wenn unterschiedliche Rechtssysteme parallel bestehen», sagt Afshar.

    Der zweite Teil ist nicht korrekt:

    Auf lange Frist werde die Schweiz an Sonderrechten und -gerichten für gewisse Bevölkerungsgruppen ohnehin nicht vorbeikommen, ist Afshar überzeugt. Er ist deshalb für die baldige Übernahme des Scharia-Rechts «mit gewissen Anpassungen an die Schweiz».

    Ich habe nicht gesagt die Scharia soll für die Schweiz übernommen werden, sondern „paralleles Recht kann sinnvoll zu Mediation eingesetzt werden“. Ich habe darauf hingewiesen dass seit 14 Jh. in islamischen Gesellschaften es ein paralleles Rechtssystem der Religionsgemeinschaften gibt. Eine Differenzierung der Gesellschaft entspricht dem islamischen Prinzip der Gerechtigkeit, gleiches gleich zu behandeln, ungleiches ungleich zu behandeln. Das Grund-prinzip der Scharia besagt, islamisches Recht ist nur auf Moslems anwendbar, somit darf es nicht auf Nichtmoslems angewandt werden. Die Basis des Rechtes ist Legitimität (Akzeptanz). Das Völkerrecht zeigt klar, dass es heute nicht mehr möglich ist wie im Zeitalter des Kolonialismus ein Rechtssystem zum Massstab der Welt zu machen, z.B. das britische Rechtsverständnis. Im Gegenteil, vertraglich entwickeltes Recht, das auf der Gleichwertigkeit der Kulturen beruht, ist die vernünftige Alternative für friedliche Beziehungen. Kein Land ist heute vollständig autonom, die Schweiz übernimmt z.B. ununterbrochen europäisches Recht, bei intensiven internationalen Beziehungen mit nicht europäischen Kulturen ist die Berücksichtigung unterschiedlicher rechtlicher Auffassungen erforderlich, je früher man mit der Diskussion und Auseinander-setzung mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen beginnt, umso konstruktiver und kreativer können Lösungen erarbeitet werden.

    Für eine Richtigstellung wäre ich dankbar,

    mit freundlichen Grüssen
    F. Afshar
    KIOS@bluewin.ch

    Pascal HOLLENSTEIN hat folgendes geschrieben:

    Sehr geehrter Herr Afshar

    Ich habe Ihr Schreiben erst heute erhalten, da ich seit dem 27. Dezember wegen der Geburt unseres dritten Kindes nicht im Büro war.
    Für die etwas verspätete Stellungnahme möchte ich mich deshalb entschuldigen.

    Inhaltlich verstehe ich Ihre Kritik allerdings nicht.

    Erstens ist es im Schweizer Journalismus zwar üblich, Zitate vor der Publikation vorzulegen - allerdings nur, wenn dieses auch vorher so vereinbart worden ist. Sie haben keinen entsprechenden Wunsch geäussert, weshalb ich auf eine Autorisierung verzichtet habe. Der Schweizer Presserat hat diese Praxis im übrigen in einigen Entscheiden bereits gedeckt. Die Zustellung von Belegexemplaren an jeden Gesprächspartner ist darüber hinaus unüblich und erfolgt auch hier nur auf besonderen Wunsch.

    Zweitens handelt es sich bei dem Absatz ohnehin im Wesentlichen um Paraphrasen, deren Richtigkeit Sie mit Ihrem Schreiben ja wiederum bestätigen. "Paralleles Recht" bedeutet eben genau die Einführung der Scharia. Zwar natürlich nicht für alle und selbstverständlich nicht in allen Rechtsbereichen, aber dies geht aus der gesamten Anlage des Artikels ja hervor. Zusätzlich gestützt wird dieses noch mit dem Zitat der "Anpassungen" an die Schweiz, welches ich verbatim von Ihnen übernommen habe.

    Insofern kann ich zwischen dem - zugegebenermassen und notgedrungen verkürzten - publizierten Text und Ihrer nun vorgelegten "Richtigstellung" beim besten Willen keine sachliche Differenz erkennen. Das ist gut so, denn ich habe keineswegs die Absicht gehabt, Ihren Standpunkt verzerrt darzustellen und bin überzeugt, dies auch nicht getan zu haben.

    Ich grüsse Sie freundlich und verbleibe
    mit den besten Grüssen

    Pascal Hollenstein

    *****************
    NZZ am Sonntag
    Redaktion Schweiz
    Pascal Hollenstein
    Postfach
    8021 Zürich
    Fon: +41 44 258 10 74
    Fax: +41 44 258 20 74
    Mob: +41 79 705 96 86
    p.hollenstein@nzz.ch



    Re: SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

    M.M.Hanel - 21.01.2009, 11:38


    MEDIALE HETZJAGD AUF FATIH DURSUN

    Sie glauben dieser Titel wäre übertrieben?
    Dann lesen Sie mal weiter.

    Da schreibt Prof. GIORDANO einen rein akademischen Artikel (lesen Sie ihn hier im Original auf Seite 77 den Tangram-Artikel:
    http://www.ekr.admin.ch/shop/00008/00068/index.html?lang=de ) der weder in Inhalt noch Diktion überzogen ist, noch etwas fordert, sondern höchstens den Diskurs über eine ganz normale sozialpolitische Frage eröffnet und fördert.

    Die NZZ titelt reisserisch (siehe obigen Beitrag), zitiert verkürzt und tendenziell, verweigert jegliche Klarstellung und schon übernimmt der nächste Treiber, der TAZ die Hatz und titelt:

    Rassismuskommission hat Ärger mit eigenem Muslim-Vertreter

    und kommentiert noch tendenziöser.

    Doch halt - bevor hier unterstellt werde, unbelegbare Äusserungen zu tätigen, wollen wir doch den Artikel
    unter die Lupe nehmen, besonders Fatih DURSUNS Äusserungen und die entsprechenden publizierten, pointierten Reaktionen bestimmter anderer zu treibenden, hetzigen (sprachlicher Hinweis für weniger Kundige österreichischen Sprachgebrauchs: umgangssprachliches Idiom) Meinungsmachern stilisierter Darsteller.

    DURSUN wird zitiert:
    Zitat: «Es geht im Kern darum, den kulturellen und religiösen Eigenheiten der Minderheiten Rechnung zu tragen.» Falls denn für die Schweiz der Rechtspluralismus kein Modell sein dürfe, so müsste doch wenigstens «das Schweizer Rechtssystem flexibel genug gestaltet werden, um die kulturelle und religiöse Vielfalt und daraus entstandene unterschiedliche Ansprüche anzuerkennen». Konkret nennt Dursun die Möglichkeit zur Schwimmdispens für muslimische Schülerinnen und Schüler." (Auszug aus dem TAZ)

    Was denn nun ist an dieser Äusserung verwerflich, wenn man sie ein wenig weiterdenkt? «flexibel gestaltet werden müsse, um die kulturelle und religiöse Vielfalt als Realität anzuerkennen und möglichst adäqat zu berücksichtigen » - um eben der gelebten REALITÄT gerecht zu werden und dadurch ECHTE Integrationsarbeit zu betreiben und die ECHTE Bildung von subkultureller Parallelgesellschaft möglichst zu verhindern!
    (Sehen Sie auch dazu unten den O-Ton von Prof. GIORDANO.)

    Und gleich gehts los, die lustige Hetz - oder Hatz?

    TAZ schreibt:
    Zitat: Unter gemässigten Musliminnen und Frauenrechtlerinnen sorgen aber schon allein diese schriftlichen Ausführungen für Unmut. Rosmarie Zapfl, Präsidentin Schweizerischen Frauendachverbandes Alliance F, hält es für «bemerkenswert, dass in der Kommission gegen Rassismus ein Mann sitzt, für den allem Anschein nach nicht alle Menschen gleich sind».

    Was soll dieser Quatsch, hier subtil zu sugggeriern DURSUN wäre im Gegensatz zu den später zu zitierenden "gemässigten" Musliminnen ein
    "radikaler, "böser" Muslim" (ist doch "gemässigt "gut, und das Gegenteil eben "schlecht").

    Wie kommt diese Frau dazu zu sagen, (und TAZ dazu, solche Unterstellungen zu befördern) dass DURSUN behaupte oder mit seinen Worten zum Ausdruck brächte, es wären NICHT alle Menschen gleich? Abgesehen davon, dass Ausländer, Kinder, Minderjährige, Diplomaten, Behinderte, Betrunkene, Politiker, Kranke, etc. - ja selbst Frauen eben NICHT "völlig gleich" (und ganz zu RECHT, oder?) vor dem "Schweizer (oder anderem nationalen) Gesetz" sind.

    Denn zweifelsohne kann sich diese "sch(l)üssige Interpretation" nicht auf die Anwendung unterschiedlichen Rechts beziehen (denn sonst wären ja Schweizer und Deutsche auch nicht gleich, nur weil sie unterschiedliche Mehrwertssteuersätze zu bezahlen haben - oder jegliche Nationalstaatlichkeit letztlich global praktizierter Rassismus)?

    Als Frauenrechtlerin kann sie sich doch nur auf den "Schwimmdispens" beziehen, der in WIRKLICHKEIT nur marginal von Muslimen beantragt wird - sozialpolitisch also überhaupt nicht relevant ist!
    Im Übrigen wird diese Richtung vom TAZ und der nächsten "liberalen Muslima" bestätigt.

    Aber halt - LIEST denn keiner mehr was DURSUN geschrieben hat?
    Er sprach von DISPENS für muslimische Schülerinnen UND Schüler."
    Es kann KEINE REDE von Diskriminierung von Rassen oder Geschlechtern sein. DOCH SUGGERIERT wird solches. Wie nennt man das? Perfide?

    Aber weiter im TAZ Text:
    Zitat: Die aus dem Jemen stammende Politologin Elham Manea kritisiert Dursuns Frauenbild: «Allein die Forderung nach einem Schwimmdispens für Mädchen ist eine grobe Diskriminierung. Und wie stark kämen die Frauen erst unter die Räder, wenn für sie nicht mehr der Schweizer Rechtsstaat gelten sollte, sondern die patriarchale Werteordnung konservativer Muslime.»

    Na, da haben wir es ja - um weiter das Bild des konservativen, fundamentalistisch, rassistisch, diskriminierenden DURSUN an die Wand zu malen, werden seine Worte gekürzt und eine EINSEITIGE Diskriminierung daraus gemacht. Dem nun ohnehin schon emotionalisierten Leser wird diese unzulässige Amputation gar nicht mehr auffallen - und unserer "gemässigten"Politologin recht geben. Eines muss man sagen: ihr Geschäft versteht sie, die Manea -

    Weiter im TAZ Text:
    Zitat: Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, liest Dursuns E-Mail wie folgt: «Die schweizerische Verfassung ist für euch Christen schon in Ordnung, uns genügt sie aber nicht, weil sie zu tolerant ist.» «Für mich steht ausser Frage, dass er sich unter Gleichgesinnten schärfer ausdrücken würde.»


    Hier offenbart die gute Frau ihre fortgeschrittenen Interpretationstalente und übt sich in - wie nennt man das? "Unterstellung" vielleicht?
    Kennt die Dame Fatih DURSUN? Hat sie jemals mit ihm gesprochen?
    Aber sie ist ja "fortschrittlich" und "liberal" und wir sind das auch - und daher hat sie bestimmt recht - denn sie ist ja eine Fachperson ...

    Jetzt kommen wir zum Liebkind der öffentlichen Meinungsmacher:

    Zitat: «Verzichtet eine Frau auf das Kopftuch, wäre dies eine Sünde, für die sie sich vor Allah rechtfertigen müsste.»
    so wird DURSUN zitiert.

    Man stelle sich vor: DURSUN sagt nicht, sie muss sich vor dem RICHTER, dem VATER, dem BRUDER, der GESELLSCHAFT verantworten - sondern er sagt "VOR GOTT" (im Jenseits).
    Damit spricht er doch gerade die INDIVIDUELLE VERANTWORTUNG jedes menschlichen Wesens (sei es Frau oder Mann) an.

    Und darf man das Wort Sünde oder Verantwortung vor Gott nicht mehr gebrauchen? Sind wir schon soweit? Darf man seine religiösen Überzeugungen nicht mehr äussern und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch leben? Also Leute - "Gohts no?"
    Sünde: "das was von Gott trennt" - "eine Ungerechtigkeit gegen das Selbst" - "bewusst Schaden anrichten".

    In dem Sinne, IST diese angewandte Medientaktik und die Äusserungen der hier zitierten SÜNDE! Denn hier wird mit plausibel dargestellten Unterstellungen nicht nur der Person DURSUN Schaden zugefügt, sondern der gesamten muslimischen Gemeinschaft.
    Doch - meine Lieben - "kein Schaden ohne Nutzen". Daher bleibt standhaft im Unglück und Missgeschick".

    Und vielleicht sollte man sich daran erinnern, dass man (noch?) in der Schweiz sagen darf, "ungeborenes Leben abzutreiben, ist SÜNDE" - auch wenn andere behaupten, dies wäre das individuelle Recht jeder schwangeren Frau - und trotzdem sind die Vertreter BEIDER Auffassungen in der Schweizer Gesellschaft INTEGRIERT!
    (Abgesehen davon, ist es das Recht jedes Individuums zu sündigen - sollte es sich allerdings gegen GELTENDES (weltliches) Recht vergehen, sind die Konsequenzen nicht erst im Jenseits, sondern schon im Diesseits zu akzeptieren)

    TAZ
    Zitat: Nach Ansicht von Elham Manea fördert eine Sonderbehandlung für Muslime die Bildung von Parallelgesellschaften und damit Ressentiments zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. «Es ist absurd», sagt sie. «Mit Herrn Dursun sitzt offenbar jemand in der Kommission gegen den Rassismus, der den Rassismus fördert.»

    Es ist eher absurd, dass solche haltlosen Anschuldigen ernst genommen werden.

    Und dazu möchte ich noch abschließend sagen:

    Wenn sich die Rassismus Kommission nicht kompromisslos HINTER Prof. GIORDANO (sich also NICHT von seinem Artikel distanziert) und F. DURSUN stellt - dann verdient sie ihren Namen nicht!

    Die Beurteilung, lieber LESER - dieser Kampagne, die Absicht und die dahinter liegenden Ziele zu erkennen - ist nun Ihnen überlassen.

    Sehen wir zum Schluss noch, was Prof. GIORDANO geschrieben hat
    und ob sein Artikel wirklich die Ursache für all den Unfrieden im Land sein kann - oder ob da nicht andere Ursachen plausibler sind.

    Zitat: Rechtspluralismus: ein Instrument
    für den Multikulturalismus?

    Der Rechtspluralismus ist in fast allen Gesellschaften
    mit ethnischer und kultureller
    Vielfalt eine Realität. Er wird zwar meistens
    offiziell nicht anerkannt, ja sogar ignoriert,
    verneint und bekämpft, weil er als Gefahr für
    den gesellschaftlichen Zusammenhalt wahrgenommen
    wird. Ein Beispiel neueren Datums
    ist die Polemik in Grossbritannien, die durch
    die Erklärung des Erzbischofs von Canterbury
    entfacht wurde. Er hatte die Idee ausgesprochen,
    Elemente des islamischen Rechts ins britische
    Gewohnheitsrecht zu integrieren. Der
    Rechtspluralismus stellt die tief verankerten
    Mythen der Rechtsdoktrin wie die Einheit der
    westlichen Rechtssysteme in Frage. Sein deklariertes
    Ziel ist die Anerkennung der kulturellen
    Vielfalt und der unterschiedlichen Ansprüche
    an das Recht.
    Der Rechtspluralismus – der sich vor allem
    in Aspekten des Zivil- und Familienrechts sowie
    Finanz- und Wirtschaftsrechts aufdrängt
    – möchte natürlich keine parallelen und autonomen
    Rechtsprechungen errichten. Es
    geht eher darum, in einigen Bereichen des gesetzten
    Rechts Mechanismen einzuführen, die
    den kulturellen Eigenheiten Rechnung tragen.
    Selbstverständlich muss die Hierarchie,
    auf welcher das Rechtssystem beruht, respektiert
    werden, um die Rechtsgültigkeit der
    Verfassung, die säkular sein muss, die Menschenrechte
    und die demokratischen Grundprinzipien
    zu garantieren. Hinzu kommt aber,
    dass die Individuen die freie Wahl haben
    sollten, zu entscheiden, welcher Rechtsprechung
    sie unterworfen werden möchten.
    Der Rechtspluralismus ist sicherlich kein
    Wundermittel. Aber er ist wohl die bessere Lösung,
    als die Augen vor den parallelen Rechtsprechungen
    zu verschliessen, die in den europäischen
    Ländern bereits existieren und ohne
    jegliche staatliche Kontrolle angewandt werden.
    Ein weiterer Vorteil des Rechtspluralismus
    wäre, dass die europäische Rechtsetzung
    dadurch weniger dogmatisch würde, was längerfristig
    der Integration dienen würde.Christian Giordano ist ordentlicher Professor der Sozialanthropologie
    an der Universität Freiburg i.ü.
    christian.giordano@unifr.ch



    Re: SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

    M.M.Hanel - 21.01.2009, 12:21


    MEDIENREAKTIONEN

    Abgesehen dass das Fernsehen und andere Medien Fatih DURSUN selbst am Arbeitsplatz belästigen, sind natürlich auch findige Journalisten ganz interessiert, DURSUNs Meinung (nocheinmal) zu hören und stellen Fragen (siehe unten).
    Da Fatih DURSUN z.Zt. andere Sorgen hat, sich mit solch findigen Fragern auseinanderzusetzen, werde mal ich diese Fragen beantworten - und zwar in dem Sinn, wie ich Fatih Dursun verstanden habe, dass er seine Äusserungen auch gemeint hat.

    Für Fatih Dursun
    Artikel von Christian Giordano in Tangram

    1) Wenn ich gut verstanden habe, Sind Sie mit Hernn Professor Christian Giordano einverstanden wenn er befürwortet Sonderregelungen für Muslime und fordet die teilweise Einführung der Scharia für Schweizer Muslime. Ist das Exact?

    Hanel hat folgendes geschrieben:
    Richtig ist, dass Herr DURSUN, soweit ich ihn verstanden habe, mit Christian GIORDANO einverstanden bin, die grundsätzliche Diskussion, um die Einführung besonderer gesetzlicher Regelungen für Muslime anzuregen, die dazu führen können, den Muslimen ihren Alltag einfacher bewältigen zu lassen und eine echte, wahrhafte Integration der Muslime als anerkannt gleichberechtigte Staatsbürger zu befördern vermögen. FÖRDERN statt FORDERN ist die Devise. Wenn Herr GIORDANO als Nichtmuslim tatsächlich die tlw. Einführung der Schariah in der Form gefordert haben sollte (hat er das? siehe seinen Artikel oben), die diesen, von den Medien inszenierten und geförderten Aufruhr im Land rechtfertigen würde, so FORDERTE Herr Dursun als Muslim dies nie!

    2) Warum sollten Schweizer Muslime Sonderregelungen haben?
    Mit welcher Grenze (limites)?
    Können Sie konkrete Beispiele geben?

    Hanel hat folgendes geschrieben:
    Die Schweizer Muslime haben wohl auch, so interpretiere ich Herrn Dursuns Auffassung, das gleiche Recht auf Sonderregelungen, wie jede andere, nach entsprechenden Kriterien (z.B. nach religiöser Zugehörigkeit) definierte Bevölkerungsgruppe (ev. im Rahmen von Minderheitenregelungen).

    Die Grenze bestimmt selbstverständlich die Schweizerische Bundesverfassung - Gott sei Dank!

    Natürlich, z.B. das Recht auf Ausgang für Soldaten zum Zweck des Freitagsgebetes, welches ihnen vom religiösen Standpunkt aus vorgeschrieben ist. Dafür wären diese wieder bereit für ihre christliche Kollegen Dienste an christlichen Feiertagen zu übernehmen.
    Oder z.B. auch - wie dies ja tlw. für unsere jüdischen Mitbürger ermöglicht wurde, religiös unbedenkliche Verköstigung (koscher/halal) in und aus der Schweiz beim Bundesheer zu bekommen.

    3) Geht es nicht gegen die Integration Prinzip?

    Hanel hat folgendes geschrieben: Aber nein, ganz und gar nicht - im Gegenteil, wenn - vom Schweizerischen grundlegenden Staatsrechtsverständnis nichts entgegensteht, sind solche Erleichterungen und Berücksichtigungen der Integration doch förderlich und verhindern das Entstehen von subkulturellen, stigmatisierten, kriminalisierten Parallelgesellschaften.

    Im Übrigen empfehle ich keinerlei Genehmigung für Veröffentlichungen zu erteilen, außer nach schriftlicher Garantie, dass:

    in deutschem Wortlaut und ungekürzt veröffentlicht wird
    erst nach erneuter Vorlage des gesamten Artikels in deutscher Übersetzung
    anschließender schriftlicher Freigabe zur Veröffentlichung



    Re: SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

    M.M.Hanel - 26.01.2009, 23:48


    Auslöser Artikel im TANGRAM 22 (Seite 77):
    http://www.ekr.admin.ch/shop/00008/00068/index.html?lang=de

    Artikel im TAZ: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Rassismuskommission-hat-rger-mit-MuslimVertreter/story/23684179

    Medienmitteilung vom Bund bzw. EKR:
    http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=25013

    Stellungnahme VIOZ:
    http://www.vioz.ch/2009/20090126_VIOZ_Chefredaktor_Tagesanzeiger.pdf

    Hier die Originalmail von Fatih DURSUN an unseren persuasiven Meinungsjournalisten, der "polarisierende Orientierung" schafft. Zitat: -------- Original-Nachricht --------
    Datum: Mon, 29 Dec 2008 20:13:23 +0100
    Von: "Fatih Dursun"
    An: "Cavelty Gieri" <gieri>
    CC: info@vioz.ch
    Betreff: Re: Artikel

    Sehr geehrter Herr Cavelty

    Besten Dank für die Anfrage. Beiliegend finden Sie meine persönliche Stellungnahme. Bitte bedenken Sie, dass dies keine Stellungnahme der EKR ist, auch wenn ich EKR-Mitglied bin. Für offizielle EKR-Stellungnahme ist das Präsidium befugt.

    Können Sie mir bei Publikation den Artikel zustellen? Besten Dank.

    Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

    Freundliche Grüsse
    Fatih Dursun

    Rechtspluralismus ist etwas, was die islamische Rechtssprechung kennt. Die religiösen Minderheiten in einem "islamischen" Staat dürfen nach ihrer eigenen religiösen Rechtsprechung gerichtet werden. Es geht im Kern darum, den kulturellen und religiösen Eigenheiten der Minderheiten Rechnung zu tragen.

    Falls für die Schweiz der Rechtspluralismus kein Modell sein darf, so müsste das Schweizer Rechtssystem flexible genug gestaltet werden, um die kulturelle und religiöse Vielfalt und davon entstandene gewisse unterschiedliche Ansprüche anzuerkennen. Die hohen Werte der Schweizer Verfassung und Gesetzgebung wie die Säkularität, Menschenrechte, die demokratischen Grundprinzipien usw. würden dadurch aufrechterhalten bzw. gestärkt und religiös bedingten Bedürfnisse der Minderheiten auch abgedeckt.

    Zwei Themen neueren Datums können hier aufgeführt werden:
    - Die Muslime sollen Moscheen mit/ohne Minarette bauen dürfen
    - Die SchülerInnen sollen vom Schwimmunterricht sich dispensieren lassen dürfen. Diese beiden Ansprüche widerlaufen den hohen Werten der christlichen Schweizerischen Gesellschaft nicht!
    Dies bedeutet schliesslich, den Musliminnen und Muslimen die Möglichkeit zu geben, nach ihrer Religion zu leben, ohne auf die hohen Werte der Gesellschaft zu verzichten.



    Re: SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

    M.M.Hanel - 02.04.2009, 17:29


    Der angesprochene Kommentar von Prof. Wild findet sich hier:

    http://www.toomuchcookies.net/archives/811/islamwissenschaftler-wunschen-sachkunde.htm


    http://arnehoffmann.blogspot.com/
    Mittwoch, März 11, 2009
    "Medien wollen beim Thema Islam keine Differenziertheit"

    Das Blog Grenzgängerbeatz hat Navid Kermani im Interview. Dabei geht es auch um die Verbroderung unserer Medien:


    Was in dieser ganzen Debatte um den Islam auffällt, ist dass so gut wie kein Islamwissenschaftler zu Wort kommt. Prof. Wild, einer der renommiertesten Islamwissenschaftler, hatte in einem Leserbrief in einer großen deutschen Tageszeitung diesen Zustand kritisiert. Was sind die Gründe für diese Abwesenheit der Wissenschaft in diesem Diskurs?

    Kermani: Weil die Islamwissenschaftler nicht das sagen, was die Medien wollen. Weil die Islamwissenschaftler, so kann man es auch gelegentlich lesen, quasi pauschal dem Islamismus auf dem Leim gegangen sein sollen. Also die Islamwissenschaft wird qua Wissenschaftlichkeit unter Generalverdacht gestellt, weil sie nicht die Antworten bietet, die in den Talkshows gefordert werden. Ein wissenschaftlich fundiertes Urteil ist dort nicht gefragt, und entsprechend werden diese Stimmen auch nicht gefragt, weil sie differenzieren, und Differenzierung braucht Zeit. Sie bietet nicht sofortige pauschale Antworten, sie ist oft nicht in ein zwei Minuten zu erledigen, und das geht in diesem aufgeregten Diskurs vollkommen unter. Im übrigen zeigt sich eben auch daran, dass man auf diese in Deutschland massiv vorhandene Kompetenz verzichtet, dass es eben keine Debatte um den Islam ist, um den Islam geht es nicht wirklich, sondern es geht darum, wie man sich selbst definiert. Der Islam dient hier oft als Folie.
    posted by Arne Hoffmann @ 11:06 AM

    Zitat: Jedem von Flaigs vorgebrachten Beispiel muslimischer Greuel lassen sich christliche oder “westliche” Beispiele entgegenhalten - eine ganz unfruchtbare Diskussion, die in dem Masse Emotionen freisetzt, wie sie Rationalität behindert.
    Eine Gruppe Islam- und Nahostwissenschaftler aus Deutschland, Professor Dr. Stephan Conermann, Universität Bonn, Professor Dr. Werner Ende, Universität Freiburg, Professor Dr. Gudrun Krämer, Freie Universität Berlin, Professor Dr. Thomas Philipp, Universität Erlangen und Professor Dr. Stefan Reichmuth, Ruhr-Universität Bochum, würden gerne in der F.A.Z. bei derartig sensiblen Themen Sachkunde sehen und keine Brandschriften.

    M.M.Hanel hat folgendes geschrieben: Eine Feststellung, die ich schon vor mehr als 10 Jahren getroffen habe und seit dem bei jedem interreligiösen Gespräch erwähnen muss, bei welchem die angeglich derart fürchterliche Gewalt der Muslime, des Islams angesprochen wird.
    Siehe z.B.: http://www.islamheute.ch/Fundamentalismus.htm

    "Sie können sich vielleicht vorstellen, daß es für mich keine unbedingt erfreuliche und erbauliche Aufgabe darstellt, zu dem oben genannten Thema zu referieren.

    Der Grund liegt ganz einfach darin, daß es die moderne westliche Bildungs- und Medienpolitik vortrefflich verstanden hat, die urchristliche auffordernde Ermahnung: "was siehst du auf den Splitter im Auge deines Bruders und wirst des Balkens in deinem Auge nicht gewahr" sträflichst zu vernachlässigen und in ihrer Ausübung leugnet.

    Auch dieses Thema will ich nicht wirklich bearbeiten, aber ich möchte doch darauf hinweisen, daß gerade das 20. Jahrhundert jenes Zeitalter ist, in welchem so viele Menschen den gewaltvollen Tod auf Grund kriegerischer Auseinandersetzungen erleiden mußten, wie in vielen Jahrhunderten davor zusammengenommen nicht. Und ich muß darauf hinweisen, daß es sogenannte Christen waren, welche diese Kriege sowohl untereinander (die Weltkriege) wie auch gegen andere Gemeinschaften (Rassenkriege und Vietnam) führten. Ein Dialog, der in vorwurfsvolles Aufrechnen unterschobener oder wirklich begangener Verbrechen führt - solch einen Dialog sollten Menschen, welche die Verantwortung für die Zukunft der Menschheit zu übernehmen bereit sind schlichtweg ablehnen."

    oder der meist im gleichen Ritus ablaufende Dialog zwischen kurzsichtigen, realitätsfremden "ISLAM-Feinden":

    M.M.Hanel hat folgendes geschrieben: Sie sind doch Christ und verstehen ihre Religion und stehen auch zu ihr, nicht wahr?

    (Ja, natürlich!)

    Möchten Sie mir also erklären, dass das himmlische Geschenk der christlichen Amerikaner an Hiroshima und Nagasaki aus christlicher Nächstenliebe vom Himmel hoch hernieder fiel?

    Dass die beiden Weltkriege, die napoleonischen Kriege, der 100-jährige Krieg, der 30-jährige Krieg, (alles Kriege von Christen gegen Christen) die Vernichtung der Nord- und Südamerikanischen Indianer, der Irakkrieg, Vietnam, usw. alle vom Geist der Bergpredigt inspirierte Wohltaten waren?

    Wollten Sie all das mit ihrer tatsächlich provokativ gestellten Frage (in Ton und Formulierung) zum Ausdruck bringen?

    Oder möchten Sie vielleicht doch die politische Realität anerkennen, dass auch die Muslime unter der Herrschaft von Despoten und machtgierigen Diktatoren und natürlich auch aus eigenem Versagen gar wenig Möglichkeit haben, die Schönheit und Vollkommenheit ihrer Religion zu leben?

    Unsere Welt ist erblindet aufgrund der aufdringlichen, überheblichen Versuche jener, die einen Balken im Auge UND noch dazu ein Brett vor dem Kopf haben und dennoch den Splitter aus dem Auge des Nächsten gewaltvoll zu entfernen suchen. (Dies sind teilweise den Christen bekannte Worte aus der Bibel NT)

    Können Sie verstehen, was ich klar zu machen versuche?

    Wissen Sie, lieber Herr, wir Muslime (da muss noch einiges an Aufklärungsarbeit unter uns geschehen) kennen die christliche Religion UND den Islam viel zu gut, um die zwischen der Religion an sich und den entstellten und missbrauchten, politisch umgesetzten Versionen derselben unterscheiden zu können!

    Und im Interesse unser aller künftigen Generationen sollten wir dies vielleicht sogar gemeinsam lernen! Oder?
    Verstehen Sie, was ich zu verdeutlichen versuche?



    Re: SCHARIAH-GERICHTE in der Schweiz die NZZ & TAZ

    M.M.Hanel - 19.02.2010, 10:09


    "Die jungen Muslime heute holen sich die Informationen über ihren Glauben von Shaykh Google!"
    Eren Güvercin 19.02.2010

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32070/1.html

    Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe über islamisches Recht
    Alle sprechen zwar von Scharia und manchen Auswüchsen des islamischen Rechts wie den harten Strafen, der Diskriminierung der Frauen und den zahllosen Verhaltensvorschriften. Wirklich bekannt ist das vielfältige, uneinheitliche, durch viele Schulen gekennzeichnete islamische Recht hierzulande aber nicht. Prof. Dr. Mathias Rohe, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg, gilt als einer der besten Kenner des islamischen Rechts in Deutschland. Mit seinem Buch Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart hat er eine umfassende Darstellung des islamischen Rechts vorgelegt.



    Wenn die Menschen heute den Begriff Scharia hören, denken viele an drakonische Körperstrafen und ähnliches. Was genau ist Scharia? Ist Scharia das islamische Recht, oder muss man da differenzieren?

    Mathias Rohe: Ich denke die Übersetzung als islamisches Recht ist verkürzt. Scharia ist mehr als das, jedenfalls nach dem Verständnis vieler Muslime, die einen weiten Begriff anlegen und die unter Scharia alle religiösen und rechtlichen Normen des Islam verstehen, einschließlich der Methoden, wie man sie zu interpretieren hat. Das wird ein sehr komplexes Gebäude. Das sind Dinge wie Vertragsrecht, wie Fasten, wie Bekenntnis zu dem einen Gott, dann aber auch Strafrecht und ähnliche Dinge mehr.

    Es gibt ein engeres Verständnis, das sich mehr auf die problematischen Anteile konzentriert, wie wir sie in der traditionellen Scharia haben, wie etwa diese drakonischen Körperstrafen, wie Ungleichbehandlung der Geschlechter und ähnliche Dinge mehr, wie wir sie auch in der abendländischen Rechtskultur früher kannten.

    Wie hat sich das islamische Recht herausgebildet? Auf welche Quellen basiert es?

    Mathias Rohe: Über das erste Entstehungsjahrhundert wissen wir herzlich wenig. Erst so ab dem zweiten Jahrhundert bildet sich so allmählich eine strukturierte Rechtswissenschaft heraus. Die stützt sich dann natürlich vor allem erstmal auf den Koran, soweit da überhaupt rechtliche Dinge drinstehen. Das ist sehr wenig dort. Sie stützt sich zunehmend auch auf Überlieferungen des Propheten des Islam Muhammed, wobei da die große Schwierigkeit war und ist, die gefälschten von den echten zu unterscheiden. Die meisten sind nicht echt. Das weiß auch die muslimische Tradition. Daher hat sich hier eine ganze Reihe zusätzlicher Methoden entwickelt: Konsensbeschlüsse der Gelehrten, bei denen sehr fraglich ist, wie die gebildet werden oder wie lange die zu gelten haben, Analogieschlüsse und ähnliche Dinge. Also auch da ein ganz breites Repertoire. Dies hat sich im Wesentlichen im zehnten, elften Jahrhundert herausgebildet und sich dann bis ins 19. Jahrhundert hinein verfestigt, wo wir dann die ersten großen Reformen erleben.

    Was für Auswirkungen hatten diese Reformbewegungen auf das islamische Recht?

    Mathias Rohe: Es hat sich gründlich, wenn man so will, modernisiert. Viele Gelehrte haben das so empfunden, dass über die Jahrhunderte eine Erstarrung eingetreten ist, dass man dem eigenständigen freien Nachdenken und Interpretieren nicht mehr genügend Raum gelassen hatte, dass dieses eigenständige Interpretieren – das sogenannte Idschtihad – wieder mit neuem Leben erfüllt werden müsse. Und ganz konkret geht es dann sehr häufig um Reformen oder Neuinterpretationen im Sinne von Frauen, also um die Verbesserung von Frauenrechten, die von Kindesrechten und in einem gewissen Umfang auch die der Rechtsstellung von nichtmuslimischen Minderheiten und ähnliches.

    Was für eine Relevanz hat das islamische Recht noch heute in der islamischen Welt?

    Mathias Rohe: Das ist sehr unterschiedlich. Einige wenige mehrheitlich von Muslimen bewohnte Staaten haben das ganz abgeschafft, die Türkei schon seit über 80 Jahren, auch die Staaten des Balkan. Dann gibt es andere große muslimische Staaten, in denen es das islamische Recht nur in einzelnen Facetten gibt, wie Indonesien, Malaysia, Pakistan, Indien. In vielen Staaten der islamischen Welt haben sich Teile noch gehalten, vor allem im Bereich des Familienrechts, des Personenstandrechts oder des Erbrechts, in einigen wenigen Staaten aber auch diese drakonischen Körperstrafen, die natürlich ganz große Probleme machen.

    Es existieren im Islam vier große Rechtsschulen. Sind diese noch vorhanden oder haben sie sich im Laufe der Modernisierung mehr oder weniger aufgelöst?

    Mathias Rohe: Im Rechtsbereich haben sich diese weitgehend aufgelöst, weil es für zulässig erachtet wurde, dass man mehr und mehr auch aus den Meinungen anderer Rechtsschulen geschöpft und diese Meinung um Gesetz gemacht hat, so dass wir zum Beispiel in Ägypten eine Mischform von shafiitischem, hanefitischem und malekitischem Recht haben. In einigen Staaten ist es noch so, dass man dann, wenn es keine bestimmten Gesetze gibt, auf die Ansichten einer bestimmten Rechtsschule zurückgreifen soll. Aber insgesamt muss man sagen, dass sich diese Schulen stärker im religiösen Bereich erhalten haben, wo es zum Beispiel Unterschiede gibt, wie man sich beispielsweise beim Gebet ganz genau körperlich verhalten soll, während sie im Rechtsbereich eigentlich weitgehend ihre Bedeutung eingebüßt haben.

    Wenn man sich die heutigen islamistischen Ideologen anschaut, die etwa Terror als legitimes Mittel ansehen, dann lehnen die Rechtsschulen dies als unerlaubte Neuerung ab. Kann eine Ablehnung der traditionellen Rechtsschulen zu solch einer Radikalisierung führen?

    Mathias Rohe: Manche der Traditionellen, die Gewalt sehr stark ablehnen, sagen, gerade sie seien der Garant dafür, dass die Religion nicht aus dem Ruder läuft. Ich glaube allerdings nicht an diese stabilisierende Wirkung irgendwelcher Schulen im Moment. Woher holen die Radikalen ihre Ansichten? Woher holt eine junge Muslimin, ein junger Muslim heute die Informationen, wenn sie irgendetwas über ihren Glauben wissen wollen? Shaykh Google! Also man geht ins Internet. Man guckt, was man da für Botschaften findet. Und da gibt es keine Websites irgendwelcher Rechtsschulen, sondern vielleicht von irgendwelchen charismatischen Figuren, von irgendwelchen Exzentrikern, Extremisten oder Reformern. Da kann man sich das ganze Repertoire holen. Die Globalisierung hat auch vor dem Islam nicht Halt gemacht, und es ist noch völlig unausgelotet, wohin eigentlich in dieser Hinsicht die Reise gehen wird.

    Was für eine Rolle spielt das islamische Recht für die in Deutschland lebenden Muslime?

    Mathias Rohe: Es kann eine Rolle spielen, soweit das deutsche Recht das vorschreibt oder zumindest zulässt. Eins muss klar sein – man hat verbreitete Ängste vor einer Islamisierung Europas oder Deutschlands, diese Ängste sind aus Rechtssicht vollkommen unbegründet, denn es gilt alleine deutsches Recht in Deutschland. Es ist ein internationaler Grundsatz, dass das nationale Recht gilt. Aber das deutsche Recht sieht in bestimmten Fällen vor, dass wir ausländisches Recht, sei es nun französisches oder jordanisches oder brasilianisches Recht, in bestimmten Fällen privater Beziehungen anerkennen, bei denen wir davon ausgehen, dass die Menschen unter der Geltung fremden Rechts ihre Verhältnisse geordnet, eine Ehe geschlossen, zwanzig Jahre gelebt, Ehegüter und ähnliches mehr erworben haben, und dass sie dann, wenn sie nach Deutschland kommen, nicht auf einmal deutschem Familienrecht unterliegen sollen, das sie inhaltlich vielleicht gar nicht kennen und das ihre Erwartungen enttäuschen würde. Also in diesen Fällen ist unser Recht der Auffassung, dass die Anderen näher dran sind, weswegen wir dieses fremde Recht annehmen.



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