Gildensatzung

verlorene Seelen
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    Re: Gildensatzung

    Aegos - 11.01.2009, 00:12

    Gildensatzung
    Der Grundgedanke unserer Gilde ist, dass uns Gemeinsamkeit und Freundschaft zusammen hält.

    Doch ganz ohne Regeln und Verpflichtungen geht es in einer Gilde erfahrungsgemäß nicht.
    Und so haben wir ein paar Punkte schriftlich niedergelegt, um Missverständnisse zu vermeiden:

    1. Rollenspiel:
    Bei allen Gesprächen mit anderen Spielern ist stets auf Rollenspiel (RP) zu achten. Von dieser Regelung ausgenommen werden können „geflüsterte" Nachrichten oder eigens dafür vorgesehene Channels, sowie bestimmte Kampfsituationen (teilweise im Raid oder in einer Questgruppe). Alle öffentlichen Channels sind ausschließlich IC zu halten. Diese Regelung bezieht sich auch auf Emotes und anderweitige Handlungen. Der Gildenchannel ist grundsätzlich OOC, aber auch IC-Gespräche sind gern gesehen.

    2. Verhaltensweise im Allgemeinen:
    Jedes Mitglied sollte sich bewußt sein, dass jede Tat und Aktion eines Einzelnen stets auf die Gilde zurückfallen kann. Wir setzen angemessenes Benehmen voraus.

    3. Verhalten gegenüber der Allianz:
    Das Verhalten Allianzlern gegenüber sollte grundsätzlich respektvoll sein, sofern keine schwerwiegenden persönlichen RP-Gründe dagegen sprechen. Kampfhandlungen außerhalb von Schlachtfeldern sollten nur in Ausnahmefällen von uns ausgehen. Wird man jedoch von einem Allianzler angegriffen oder sieht, wie ein Hordenmitglied angegriffen wird, sollte nach eigenem Ermessen eingegriffen werden. Jeder sollte sich seiner Klasse entsprechend verhalten (z.B. wird ein Paladin immer den Schwachen und Verbündeten helfen, ein Hexenmeister könnte sich hingegen zurück halten, um seine Kräfte geheim zu halten).

    4. Gildenentscheidungen:
    Grundsätzlich hat jedes Mitglied (ausgenommen suchende Seelen) Mitspracherecht bei Entscheidungen, die die Gilde betreffen. Letztendlich entscheidet jedoch immer der Rat, was zu tun ist. Der Rat der Seelen besteht aus je einem Ratsmitglied pro 5 Mitgliedern (Meisterseele + Rechte Hand + x Ratsmitglieder). Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 Vertretern. Enthaltungen gibt es bei Entscheidungsfragen nicht.

    5. Neuaufnahmen:
    Neue Mitglieder können nur bis zum Rang Meisterseele aufgenommen werden. Bei Aufnahmegesprächen sollten immer mindestens zwei Vertreter der Gildenführung anwesend sein. Jeder neue Anwärter erhält zunächst eine Probezeit von 2-4 Wochen und bekommt den Rang einer suchenden Seele. Sollte ein Anwärter innerhalb dieser Zeit nur wenige Stunden online sein, so kann die Probezeit vom Rat nach Bedarf verlängert werden. Ebenso kann im Bedarfsfall über eine Verkürzung entschieden werden. Über eine feste Mitgliedschaft entscheidet der Rat nach Ablauf der Probezeit über eine Abstimmung im Forum. Bei der Ernennung einer suchenden Seele zum vollwertigen Mitglied wird diesem ein Gildenwappenrock überreicht. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Tragen des Gildenwappenrocks und die damit einhergehende Repräsentation der Gilde in der Öffentlichkeit gestattet und erwünscht. Bei offiziellen repräsentativen Gildenaktivitäten besteht die Pflicht, den Wappenrock zu tragen. Suchenden Seelen steht der Wappenrock jedoch auch dabei nicht zu. Weiterhin ist jede suchende Seele dazu angehalten, sich innerhalb einer Woche im Forum anzumelden. Sollte diese Frist verstreichen, ohne dass eine Anmeldung erfolgte, hat dies den Ausschluss aus der Gilde zur Folge. Falls eine fristgerechte Anmeldung aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte (Urlaub o.ä.), wird die Frist für eine angemessene Zeit ausgesetzt, sofern die Gildenleitung informiert wird.
    Charaktere mit Namen die gegen jede RP-Vernunft sind (z.B. Wetunder, Darknessdie, Biervampir usw.) und/oder deren Darstellung bzw. Existenz von WoW nicht vorgegeben ist (Vampire, Dunkelelfen, Hobbits o.ä.), werden nicht in die Gilde aufgenommen.

    6. Ränge:
    Es gibt in aufsteigender Reihenfolge die nachstehenden Ränge innerhalb der Gilde: Splitterseele, suchende Seele, Seele, Meisterseele, Rat der Seelen, rechte Hand und Seelenmeister.
    Zur Meisterseele wird erhoben, wer 12 volle Monate durchgehend ein Mitglied der verlorenen Seelen war. Meisterseelen haben ein Vorrecht auf die Vertretung von Ratsmitgliedern und können neue Seelen rekrutieren.
    Ob ggf. neue Ränge eingeführt werden sollen/müssen entscheidet der Gildenrat.

    7. Beförderungen/Degradierungen:
    Wann ein Mitglied befördert wird entscheidet der Rat, allerdings steht es allen Mitgleidern frei ein anderes Mitglied vorzuschlagen.
    Bei grobem Fehlverhalten ist eine vorübergehende Degradierung möglich. Eine solche Degradierung wird als disziplinarische Maßnahme vorgenommen und schränkt die Möglichkeiten des Mitglieds ein (z.B. kein Zugriff auf die Gildenbank). Über die Dauer von Degradierungen entscheidet der Gildenrat.

    8. Gemeinschaft:
    Kein Mitglied ist verpflichtet, immer und überall anderen Mitgliedern zu helfen. Spaß am Spiel ist wichtig und soll nicht durch Zwänge zerstört werden. Jedoch sollte jeder sich darüber im Klaren sein, dass eine Gilde nur dann funktionieren kann, wenn innerhalb dieser Gemeinschaft Zusammenhalt herrscht. Mitglieder, die sich stets absondern und immer nur eigene Wege gehen oder gar jegliche Hilfe den anderen Mitgliedern verweigern, können aus der Gilde ausgeschlossen werden (zu diesem Thema siehe auch hier).Weiterhin erwarten wir einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander. Andere Gildenmitglieder auf die Ignore-Liste zu setzen wird nicht toleriert. Sollte dies bekannt werden, droht ein Ausschluss aus der Gilde. Über die konkreten Konsequenzen wird der Rat entscheiden (evtl. „mildernde Umstände").

    9. Gildenkasse/Gildenbank
    Wir verzichten auf Aufnahmegebühren oder regelmäßige Beiträge.
    Allerdings lassen sich gewisse Aktivitäten (Gildenabende, Festivitäten, verschiedene Rollenspielevents) nicht ohne Mittel ausrichten. Wir befürworten es daher, dass unsere Mitglieder nach eigenem Ermessen etwas zur Gildenkasse beisteuern, von der nicht nur die gesamte Gilde, sondern auch sie selber profitieren sollen.
    Jedes vollwertige Gildenmitglied hat Zugriff auf die Gildenbank und kann nach eigenem Ermessen bis zu 25 Gegenstände pro Tag aus der Gildenbank entnehmen. Die Entnahme von Geld ist dem Schatzmeister sowie der Gildenleitung vorbehalten. Vor der Entnahme einer großen Menge Reagenzien oder von wertvollen Gegenständen sollte dies mit den anwesenden Mitgliedern kurz abgesprochen werden, bzw. auf die Entnahme im Gildenchannel hingewiesen werden.
    Die Entnahme von Gegenständen zum Verkauf ist ausschließlich dem Schatzmeister und der Gildenleitung vorbehalten. Zudem wird im Vorwege auf den geplanten Verkauf im Gildenchannel, bei seltenen, raren oder epischen Gegenständen im Forum hingewiesen. Falls die betroffenen Gegenstände von Gildenmitgliedern benötigt werden, wird von einem Verkauf abgesehen. Sollten zum Verkauf stehende Gegenstände angefordert werden, so hat das anfordernde Gildenmitglied selbst außerhalb der Gildenbank für die Unterbringung des Gegenstands zu sorgen.

    10. Gold-/Item-/Charkterhandel:
    Die Gildenleitung akzeptiert in keinster Weise den Kauf/Verkauf von Spielinhalten von/an dritte(n) Personen. Sollte bekannt werden, dass ein Gildenmitglied in diesem Bereich tätig ist, führt dies zum sofortigen, unwiderruflichen Ausschluss aus der Gilde und einer Meldung an Blizzard Europe. Wir haben alle die EULA gelesen und akzeptiert. (Wers akzeptiert hat ohne es zu lesen ist selbst Schuld!)

    11. Forum
    Jedes Mitglied und jede suchende Seele der Gilde ist verpflichtet, sich im Forum anzumelden sowie sich ggf. bei Abstimmungen dort zu beteiligen. Die Gilden-HP und das Gildenforum dienen als grundlegende Informationsplattform, wo alle wichtigen Ankündigungen,Termine,Neuerungen und Änderungen bekannt gegeben werden. Jeder trägt hier selbst die Sorgfaltspflicht, sich zu informieren. Das Forum kann von allen nach Belieben innerhalb der Forenregeln frei genutzt werden.

    12. Regelverstoß/Entlassungen:
    Suchende Seelen und Mitglieder, die gegen die oben erwähnten Regeln verstoßen, werden beim ersten Mal abgemahnt. Bei einer zweiten Regelverletzung wird der Rat entscheiden, wie weiter verfahren wird. Stellen wir fest, dass ein Verstoß absichtlich begangen wurde, kann dies zum Ausschluss aus der Gilde führen.
    Wenn jemand ohne Ankündigung (Abmeldung bei der Gildenleitung oder im Forum) länger als vier Wochen ingame nicht anzutreffen ist (d.h. nicht online ist), werten wir dies als Desinteresse und sind gezwungen dieses Mitglied auszuschließen; ingame aus der Gilde und nach weiteren 4 Wochen im Forum durch löschen des Users.


    Suchende Seelen werden bei Aufnahme über die Gildensatzung informiert. Mit einer Frist von 3 Tagen wird diese akzeptiert. Sollte mit dieser Satzung nicht konform gegangen werden, ist die Gildenleitung unverzüglich zu informieren und die Gilde zu verlassen.



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