Verfügbare Informationen zu "erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite"
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Re: erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite
forumfrank - 29.12.2008, 23:01erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite
erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite
Eines der auffälligsten Merkmale der neuen Internetseite
ist die Verringerung an Informationen.
Es sind alle Informationen entfallen,
die Rückschlüsse darauf zulassen,
ob es sich um eine von Bürgerinnen produzierte
und von ihnen gebuchte Sendung handelt
oder
ob es eine sich um eine Sendung handelt,
die vom OKB selber produziert
oder vom OKB ausgesucht und gebucht wurde.
Die Einschränkung der Informationen ist nötig
um einer Gefährdung des OKB vorzubeugen.
Eine Gefährdung liegt vor,
wenn festgestellt werden kann,
daß der OKB gegen
-den Verfassungsgrundsatz der 'Staatsfreiheit des Rundfunks',
-die Grenzen der eigenen Satzung oder
-die zweckgerechte Verwendung der Mittel für Bürgerfunkzwecke
verstößt.
Entfallen sind daher:
1) Die Satzung des OKB.
Gemäß Satzung sind 'natürliche Personen' buchungsberechtigt.
Eine Ausnahme ist entsprechend einer Ausnahmeregelung
die Mehrheit der Sendezeit.
In ihr gestaltet der OKB sein eigenes Programm
oder bestimmt seine Inhalte nach eigenem Gutdünken.
Gemäß Satzung ist Reklame untersagt.
Projekte des OKB enthalten oft Sponsorenlinks.
Die Satzung ist nicht mehr Bestandteil der Internetseite.
2) Die 'Einzelzugangsbedingungen'.
In ihr waren die Zeiten verzeichnet,
in denen der OKB auf sein eigenes Programm verzichtet
und die Sendezeit Bürgerinnen zur Verfügung stellt.
Die Einzelzugangsbedingungen sind nicht mehr Bestandteil der Internetseite.
3) Die Sendeverantwortlichkeit
Sie ließ in Verbindung mit der Sendungsdauer und den Einzelzugangsbedingungen Rückschlüsse darauf zu,
ob es sich um eine Bürger- oder eine OKB-Sendung handelte.
Häufig waren die Pressesprecher
der vom OKB in unabhängiger Berichterstattung (e-tv)
porträtierten Staatseinrichtungen oder -aktivitäten
die Sendeverantwortlichen.
Häufig wurden für Sendungen mit Sponsorenlinks
Praktikantinnen des OKB als sendeverantwortlich eingesetzt.
Die Sendeverantwortlichkeit ist nicht mehr Bestandteil der Internetseite.
4) Die Sendedauer
Gemäß Einzelzugangsbedingungen dürfen Sendungen
von Bürgerinnen maximal 60 Minuten betragen.
Die Sendungen von 'e-tv' (OKB-eigene Produktion),
'Werkschau' (was dem OKB gefällt)
oder 'Projekten' (reklamegesponsert)
sind oft viele Stunden lang.
Die Sendedauer einer Sendung ist nicht mehr Bestandteil der Internetseite.
5) Die Schienenplätze
Die Schienenplätze wurden nicht über den
im davorliegenden Bewilligungsschreiben ausgewiesenen
Antragszeitraum (6Monate) bewilligt
sondern nur um 3Monate verlängert.
Gründe für die verweigerte
vollständige Bewilligung wurden nicht genannt.
Ob es künftig
auch für Bürgerinnen regelmäßige Sendeplätze geben wird,
wurde nicht mitgeteilt,
scheint aber nach der Absetzung des Antragsverfahrens unwahrscheinlich.
Die Bekanntgabe der Schienenplätze wurde aus dem Internetangebot gestrichen.
6) Information, ob es sich um eine Live-Sendung handelt
wurde auch früher nur durch Aushang bekannt gegeben.
Der Aushang wurde eingestellt.
Auf der Internetseite war diese Information nie verfügbar.
7) Information, ob eine Sendung als Stream zur Verfügung steht
hat in einer früheren Veränderung
die Angabe der Sendungsdauer ersetzt.
Sie ist auf der neuen Internetseite ebenfalls nicht mehr verfügbar.
8) Links zu den Homepages von Nutzerinnen
waren früher selbstverständlich,
wenngleich sie unter dem Vorbehalt der Intendantenentscheidung standen.
Es gab sie sowohl bei den Programmtafeln
als auch in einer eigenen Linkliste.
Sie sind auf der neuen Seite des OKB nicht mehr vorhanden.
9)
Die Möglichkeit,
Inhaltsangaben zu eigenen Sendungen zu machen,
wurde bisher nicht angeboten,
-das ist unverändert.
In seltenen Fällen hat der OKB auf der Startseite "Tipps" gegeben,
allerdings waren nur ca. 20% der empfohlenen Sendungen
auch von 'natürlichen Personen' (Satzung) produziert.
Die Absicht, das Parteistiftungs- und Sponsorenfernsehen
dahinter zu verbergen, war unverkennbar.
10 ) Die längerfristige Vorschau
im Internet ist eigentlich ein logischer Umstand,
zumal in der Vorschau
natürlich auch die noch ungebuchte Sendezeit
ausgewiesen sein könnte.
Das würde Dietmar, (Dispo) darin entlasten,
die freien Sendeplätze am Telefon zu kommunizieren.
Vorbuchungsfrist für Einzelsendungen
ist 8 bzw. 12 Wochen ("Produktionsbesprechung");
für Schienen ist sie mehr als 10 Wochen
(Abgabeende des detaillierten Schienenantrags für 6 Monate).
Soweit erstmal zu den eingeschränkten Informationen im Internet.
LG, Frank
Re: erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite
forumfrank - 05.01.2009, 18:02Ellen hat mich bedient !
Ellen hat mich bedient !
Die Dispo-Zeiten haben sich geändert.
Zwei Antragsteller sind hier und müssen nun warten.
Natürlich nehme ich die Gelegenheit wahr,
Ellen um Auskunft zu bitten,
wo denn die Dispo-Öffnungszeiten zu erfahren sind.
Erwartungsgemäß hat sie wichtigeres zu tun
und kommt nicht ins Internet.
Woraufhin ich natürlich sage, daß ich es in einer halben Stunde erneut probieren werde.
Ellen: Ich komme momentan nicht ins Internet.
ich: Deshalb eine halbe Stunde.
Wenn in einer halben Stunde nicht, dann werde ich wohl wieder nicht bedient.
Karen zeigt mir den Aushang.
Und tatsächlich:
Nach einer halben Stunde präsentiert Ellen mir den Pfad,
über den sich die Wartenden hätten informieren sollen,
um nicht warten zu müssen:
OKB -> Mitmachen -> Grundlagen -> Einzelbedingungen.
Und dort steht auch die Satzung.
http://www.okb.de/downloads/okb_einzelbedingungen.pdf
http://www.okb.de/downloads/okb_satzung.pdf
Fehlen also noch Punkte 3-10
zur Relativierung des Verdachts vom vorigen Thread.
Lob an Ellen.
LG Frank
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