erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite

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    Re: erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite

    forumfrank - 29.12.2008, 23:01

    erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite
    erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite

    Eines der auffälligsten Merkmale der neuen Internetseite
    ist die Verringerung an Informationen.

    Es sind alle Informationen entfallen,
    die Rückschlüsse darauf zulassen,
    ob es sich um eine von Bürgerinnen produzierte
    und von ihnen gebuchte Sendung handelt
    oder
    ob es eine sich um eine Sendung handelt,
    die vom OKB selber produziert
    oder vom OKB ausgesucht und gebucht wurde.

    Die Einschränkung der Informationen ist nötig
    um einer Gefährdung des OKB vorzubeugen.

    Eine Gefährdung liegt vor,
    wenn festgestellt werden kann,
    daß der OKB gegen
    -den Verfassungsgrundsatz der 'Staatsfreiheit des Rundfunks',
    -die Grenzen der eigenen Satzung oder
    -die zweckgerechte Verwendung der Mittel für Bürgerfunkzwecke
    verstößt.

    Entfallen sind daher:


    1) Die Satzung des OKB.

    Gemäß Satzung sind 'natürliche Personen' buchungsberechtigt.

    Eine Ausnahme ist entsprechend einer Ausnahmeregelung
    die Mehrheit der Sendezeit.
    In ihr gestaltet der OKB sein eigenes Programm
    oder bestimmt seine Inhalte nach eigenem Gutdünken.

    Gemäß Satzung ist Reklame untersagt.
    Projekte des OKB enthalten oft Sponsorenlinks.

    Die Satzung ist nicht mehr Bestandteil der Internetseite.


    2) Die 'Einzelzugangsbedingungen'.

    In ihr waren die Zeiten verzeichnet,
    in denen der OKB auf sein eigenes Programm verzichtet
    und die Sendezeit Bürgerinnen zur Verfügung stellt.

    Die Einzelzugangsbedingungen sind nicht mehr Bestandteil der Internetseite.


    3) Die Sendeverantwortlichkeit

    Sie ließ in Verbindung mit der Sendungsdauer und den Einzelzugangsbedingungen Rückschlüsse darauf zu,
    ob es sich um eine Bürger- oder eine OKB-Sendung handelte.

    Häufig waren die Pressesprecher
    der vom OKB in unabhängiger Berichterstattung (e-tv)
    porträtierten Staatseinrichtungen oder -aktivitäten
    die Sendeverantwortlichen.

    Häufig wurden für Sendungen mit Sponsorenlinks
    Praktikantinnen des OKB als sendeverantwortlich eingesetzt.

    Die Sendeverantwortlichkeit ist nicht mehr Bestandteil der Internetseite.


    4) Die Sendedauer

    Gemäß Einzelzugangsbedingungen dürfen Sendungen
    von Bürgerinnen maximal 60 Minuten betragen.

    Die Sendungen von 'e-tv' (OKB-eigene Produktion),
    'Werkschau' (was dem OKB gefällt)
    oder 'Projekten' (reklamegesponsert)
    sind oft viele Stunden lang.

    Die Sendedauer einer Sendung ist nicht mehr Bestandteil der Internetseite.


    5) Die Schienenplätze

    Die Schienenplätze wurden nicht über den
    im davorliegenden Bewilligungsschreiben ausgewiesenen
    Antragszeitraum (6Monate) bewilligt
    sondern nur um 3Monate verlängert.
    Gründe für die verweigerte
    vollständige Bewilligung wurden nicht genannt.

    Ob es künftig
    auch für Bürgerinnen regelmäßige Sendeplätze geben wird,
    wurde nicht mitgeteilt,
    scheint aber nach der Absetzung des Antragsverfahrens unwahrscheinlich.

    Die Bekanntgabe der Schienenplätze wurde aus dem Internetangebot gestrichen.


    6) Information, ob es sich um eine Live-Sendung handelt
    wurde auch früher nur durch Aushang bekannt gegeben.
    Der Aushang wurde eingestellt.
    Auf der Internetseite war diese Information nie verfügbar.


    7) Information, ob eine Sendung als Stream zur Verfügung steht
    hat in einer früheren Veränderung
    die Angabe der Sendungsdauer ersetzt.
    Sie ist auf der neuen Internetseite ebenfalls nicht mehr verfügbar.


    8) Links zu den Homepages von Nutzerinnen
    waren früher selbstverständlich,
    wenngleich sie unter dem Vorbehalt der Intendantenentscheidung standen.
    Es gab sie sowohl bei den Programmtafeln
    als auch in einer eigenen Linkliste.

    Sie sind auf der neuen Seite des OKB nicht mehr vorhanden.

    9)
    Die Möglichkeit,
    Inhaltsangaben zu eigenen Sendungen zu machen,
    wurde bisher nicht angeboten,
    -das ist unverändert.

    In seltenen Fällen hat der OKB auf der Startseite "Tipps" gegeben,
    allerdings waren nur ca. 20% der empfohlenen Sendungen
    auch von 'natürlichen Personen' (Satzung) produziert.

    Die Absicht, das Parteistiftungs- und Sponsorenfernsehen
    dahinter zu verbergen, war unverkennbar.

    10 ) Die längerfristige Vorschau
    im Internet ist eigentlich ein logischer Umstand,
    zumal in der Vorschau
    natürlich auch die noch ungebuchte Sendezeit
    ausgewiesen sein könnte.

    Das würde Dietmar, (Dispo) darin entlasten,
    die freien Sendeplätze am Telefon zu kommunizieren.

    Vorbuchungsfrist für Einzelsendungen
    ist 8 bzw. 12 Wochen ("Produktionsbesprechung");
    für Schienen ist sie mehr als 10 Wochen
    (Abgabeende des detaillierten Schienenantrags für 6 Monate).


    Soweit erstmal zu den eingeschränkten Informationen im Internet.
    LG, Frank



    Re: erhebliche Informationseinschränkungen auf der OKB-Seite

    forumfrank - 05.01.2009, 18:02

    Ellen hat mich bedient !
    Ellen hat mich bedient !

    Die Dispo-Zeiten haben sich geändert.

    Zwei Antragsteller sind hier und müssen nun warten.

    Natürlich nehme ich die Gelegenheit wahr,
    Ellen um Auskunft zu bitten,
    wo denn die Dispo-Öffnungszeiten zu erfahren sind.

    Erwartungsgemäß hat sie wichtigeres zu tun
    und kommt nicht ins Internet.

    Woraufhin ich natürlich sage, daß ich es in einer halben Stunde erneut probieren werde.

    Ellen: Ich komme momentan nicht ins Internet.

    ich: Deshalb eine halbe Stunde.
    Wenn in einer halben Stunde nicht, dann werde ich wohl wieder nicht bedient.

    Karen zeigt mir den Aushang.

    Und tatsächlich:
    Nach einer halben Stunde präsentiert Ellen mir den Pfad,
    über den sich die Wartenden hätten informieren sollen,
    um nicht warten zu müssen:
    OKB -> Mitmachen -> Grundlagen -> Einzelbedingungen.

    Und dort steht auch die Satzung.

    http://www.okb.de/downloads/okb_einzelbedingungen.pdf
    http://www.okb.de/downloads/okb_satzung.pdf

    Fehlen also noch Punkte 3-10
    zur Relativierung des Verdachts vom vorigen Thread.

    Lob an Ellen.

    LG Frank



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