Urlaubsplanung

Berufsfeuerwehren Deutschland
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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Urlaubsplanung"

    Re: Urlaubsplanung

    der schipper - 16.12.2008, 13:11

    Urlaubsplanung
    Hallo Kollegen

    Bei der Gewährung von Erholungsurlaub für das Jahr 2009 kommt mir langsam wirklich die Galle hoch. Die Planer an den Wachen müssen mit viel zu wenig Personal eine Punktplanung zurecht stricken, die bei einem einzigen Kranken schon komplett zusammen stürzt! Die Mängelverwaltung bei der Hamburger Feuerwehr hat eine neue Dimension erreicht. Dieses Lügengebilde welches bei der Hamburger Feuerwehr als "Personalplanung" bezeichnet wird, ist sowas von wackelig, das ein Scheitern vorprogrammiert ist. F 02 verfügt mal wieder nach Gutsherrenart, daß für einen freien 24er, gleich 2 Urlaubstage eingesetzt werden müssen. Das ist in meinen Augen ein klarer Verstoß gegen die Hamburger Urlaubsverordnung. Gesetzt den Fall, ein Feiertag fällt auf einen 24er, bekommen wir dann auch die doppelte Feiertagsvergütung? Wohl kaum. Hier ist Handlungsbedarf. Und der PR? Hat sich anscheinend mal wieder in sein Büro verkrochen und poliert das Silber auf seiner Schulter!!!
    Wie seht Ihr die aktuelle Situation?

    Liebe Grüße



    Re: Urlaubsplanung

    LAMD - 17.12.2008, 13:18


    moin!
    ich sehe es genau so wie du!!! ich bin zwar nur ein blöder bm, allerdings scheint es einen sehr großen teil der kollegen gar nicht zu interessieren, das ihnen dadurch mehrere urlaubstage, einfach so, weggenommen werden :!:
    mir fehlen dadurch 5 urlaubstage!!
    ......nicht durch blöde planung meinerseits, sondern weil unser u-planer dies, wegen der sollstärke so hinschieben mußte!!
    den urlaub kann ich dir nicht geben......den urlaub mußte ich eine woche vorverlegen und und und...... _abgelehnt

    ich bin durchaus bereit meinen urlaub hin und her zu schieben, damit es im ganzen passt, dies geschieht bloß immer zum nachteil der kollegen!!!
    durch diese verschiebungen habe ich 3 urlaubstage verloren, gerade wegen den DS!
    der personalrat wird wohl wieder nichts dagegen unternehmen und der bv kann wahrscheinlich nicht so wie er gerne will. ......also=......wenn jeder an sich denkt, ist an jeden gedacht!



    Re: Urlaubsplanung

    Schnauze voll - 17.12.2008, 15:23


    Ihr habt doch wohl noch einen zusätzlichen Urlaubsplaner, oder?
    Das Ausnutzen von, schmeichelhaft mal "Grauzonen" genannt, wird doch auch von unseren Vorgestzten und darüber praktiziert. Dann kann das doch nicht verwerflich oder sogar falsch sein.



    Re: Urlaubsplanung

    Müller-Meier - 17.12.2008, 15:51


    Hier ist es doch merkwürdig, dass vor 2007 nur der Tag gerechnet wurde. den man hätte arbeiten mussen, egal ob 8,16 oder 24 Stunden. Hat man für uns hier noch ein Herz für uns gehabt und uns großzügig "beschenkt" oder werden wir auf Kosten des Personaldefizit besch.....???
    Ich tendiere eher zu letzderem. Denn jeder 24er, der mit 2 Urlaubstagen berechnet wird, sind wir wieder einen Tag mehr im Dienst.

    Und man bedenke, dass ein Urlaubstag um 00.00 Uhr beginnt und 24 Stunden später um 00.00 Uhr endet. Meiner Meinung nach Besch...



    Re: Urlaubsplanung

    Teufelei - 17.12.2008, 16:08


    Schon unter dem jetzigen DP hattet Ihr Verlust von Urlaubstagen gegenüber normalen Angestellten, es fehlte immer ein Wochenende. Wenn Ihr 2 x 3 Wochen nahmt, waren es genau 4 Tage im Jahr.

    @LAMD
    Unsere Rechtssprechung sagt ganz genau, was ein Vertreter der Arbeitnehmerschaft darf und nicht darf; egal ob es der PR, BV oder wer auch immer ist. Wer sein Recht einklagen möchte, muss an seinen jeweiligen „Verein“ herantreten und Rechtschutz einfordern.

    Unabhängig davon ist und bleibt es natürlich eine nicht hinnehmbare Unmöglichkeit. Aber es wird doch immer wieder ausgesprochen, dass schon soooo viel erreicht wurde. Ich kann mich in den Canon nicht einklinken, es hat sich nach meiner Meinung alles nur verschlechtert. Wo bleibt der konstante Ruf nach dem DP von vor dem 01. 03. 2007??? Na ja, in 10 Wochen ist dann 2-jähriges „Jubiläum“, vom Abschied des alten DP.



    Re: Urlaubsplanung

    Teufelei - 17.12.2008, 16:12


    Nachtrag:

    Tja, am Samstag hat der Tag 12 Arbeitsstunden und am Sonntag hat der Tag 12 Arbeitsstunden. Genau das war der Plan der Doppelschichten, bei einem 24iger gab es das nicht.



    Re: Urlaubsplanung

    Skeletor - 17.12.2008, 17:13


    @ Teufelei:

    ich gebe dir Recht: bei dem jetzt noch aktuellen Dienstplan (ein PR-Mitglied hat diesen bei der öffentlichen Anhörung als Notfalldienstplan betitelt) und auch bei dem DP im Jahre 2007 wurden wir besch....n, denn es war ja schon offentsichtlich, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, wenn ich an Tagen, wo ich laut DP gat keinen Dienst hatte, einen Urlaubstag nehmen musste. Leider wird der Widerstand der Kollegen (oder soll ich sagen: Mitarbeiter?) immer geringer und sie lassen sich alles gefallen. Man merkt es doch an der Resonanz. Ob sie aber nur resignieren oder sich für ihren Teil für einen anderen Weg entschieden haben, lasse ich jedem bei der Meinungsfindung offen gestellt.

    Es ist auf jeden Fall eine bodenlose Sauerrei, wie von oben (auch vom PR) alles als schön und gut verkauft wird, was bei näherer Betrachtung im endeffekt die gleiche Sch..e ist, wie in 2007 und 2008! Leider ist durch diesen Müll soviel innerhalb der Kollegenschaften kaputt gegangen, dass es leider wohl sehr schwer sein wird, dieses je wieder zu kitten. Die alten zeiten sind definitiv vorbei und solange auf den oberen Posten immer noch die gleichen Lügenbarone sich ihren Allerwertesten platt sitzen, haben wir keine Chancen auf p o s i t i v e Veränderungen. Und der PR? Da stimme ich schipper vollkommen zu, sitzt wohl tatsächlich im Büro und putzt das Silber auf den Schultern. Denn wie ich es betrachte, kam von Ver.di ja nicht einmal ein Hinweis auf die Anhörung (zumindest weiß ich von 4 Wachen, dass dort nichts angekommen ist). Tolle Mitarbeitervertretung, aber von PR-Mitgliedern die lieber in einer Kochshow mitmachen (ich sag nur: dicker, ich bin bei der Lösche) kann wohl nicht viel erwartet werden!!!



    Re: Urlaubsplanung

    Teufelei - 17.12.2008, 21:20


    Ich will es mal gaaaaaanz vorsichtig ausdrücken, sonst kommt die Kollegenschelte richtig dicke.

    Wie immer man es sehen will, seit sich zwei "Vereine" bzw. Mitglieder derselben gegenseitig attackieren läuft kaum noch etwas. Obwohl ich weder mit dem einen noch mit dem anderen etwas zu tun habe, sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn Beschimpfungen losgelassen werden, gleich in welche Richtung.

    Bis die Gesetze geändert werden, dass ein PR großartig etwas ausrichten kann - ganz gleich wer diesen stellt - bis dahin bin ich wohl schon 100 Jahre nicht mehr auf dieser Erde.

    Ich glaube, jeder wünscht sich, dass man etwas ändern könnte. Aber das kann nur gemeinsam geschehen, gegeneinander ....... Aber was soll es, das wurde hier doch schon zig Mal geschrieben.

    Alle Attacken gegen einzelne oder Gruppen bringen uns nur noch weiter auseinander. Handelt doch bloß einmal danach, das Leben wäre viel leichter.



    Re: Urlaubsplanung

    Skeletor - 17.12.2008, 22:16


    @ all:

    ich habe es jetzt schon von verschiedenen Seiten beobachtet und oft genug auch mitbekommen, dass dem - ich nenne das Kind nun einmal beim Namen - PR eine Zusammenarbeit angeboten wurde. Meines Wissens auch im vergangenen Jahr von "DFdFwbHH", seitens der Organisation Personalrat ist da aber nie großartig der Willen zur Zusammenarbeit gezeigt worden. Im Gegenteil...sie wollen sich Erfolge auf ihre Fahnen schreiben, die sie nicht einmal in die Hand genommen haben - meine
    p e r s ö n l i c h e Meinung!!!

    Ich würde es begrüßen, dass es schnellstmöglich Neuwahlen eben dieses Personalrats geben sollte - es ist den Mitgliedern ja freigestellt, ob sie sich erneut zur Wahl aufstellen, aber nur so besteht eine reelle Chance, endlich wieder gemeinsam etwas zu bewegen.

    Und wer am 09.12. 2008 im Rathaus zur Anhörung anwesend war, wird mich verstehen. Da sitzen unter den Kollegen 4! aktive Mitglieder aus dem PR und bekommen -bitte entschuldigt meine Äusserung- das M.au.l nicht auf....ausser J. P. mit einem in meinen Augen nicht wirklich vorbereiteten Beitrag! Auf Fragen seitens der Abgeordneten hielten es die PRler auch nicht für nötig einzugehen, dies tat wiederum der BV!

    Schade, von einer Personalvertretung erwarte ich eindeutig etwas anderes.



    Re: Urlaubsplanung

    wieder24 - 18.12.2008, 03:22


    Dann endlich rein in den BV. Nur dann werdet ihr endlich solche Mitläufer wie J.P. los. Ich bleib ím Berufsverband Feuerwehr. Je mehr Mitglieder um so besser. Das geht nun mal nicht von heute auf morgen. Schaut euch mal Vereinigung Cockpit und Marburger Bund an.

    Glaubt nicht das jetzt alles besser wird.

    Jetzt kriegen wir die 24 er wieder. Toll. Doch noch einen Hafengeburtstag gefunden. Lasst euch doch nicht verarschen!



    Re: Urlaubsplanung

    LAMD - 18.12.2008, 12:33


    @ teufelei
    ich beschreite den juristischen weg schon wegen einer anderen sache.....allerdings können doch auch vorstandsmitglieder des bv diesen rechtsschutz in anspruch nehmen, oder??



    Re: Urlaubsplanung

    Dobbi - 18.12.2008, 18:45


    Wer eine einzelne Person verunglimpft, verunglimpft leider einen ganzen Stand und diejenigen, die mit dieser Person beruflich oder privat ein gutes Miteinander führen.

    Das geht schon langsam Richtung Fanatismus und ist nicht gut. Könnte das ein Grund mit sein, dass soviel Uneinigkeit aufgekommen ist und sich nicht nur hier so mancher zurückzieht?

    @LAMD – Ich denke ja, das kann jede/r, wenn er/sie für sich ein Recht einklagen möchte. Ansonsten, toi, toi, toi für Deinen Rechtsstreit.



    Re: Urlaubsplanung

    BwiFe - 18.12.2008, 20:27


    @Dobbi

    Ich persönlich denke, dass es nichts mit Fanatismus zu tun hat. Zu oft und zu lange wurden diese Leute verraten, verkauft, belogen und betrogen. Und zu oft haben sich diverse Leute, auf Kosten anderer, auf die Schulter geklopft, wie toll sie doch sind. Getan haben sie nichts und wurden dann zum Teil auch noch befördert. Das finde ich eine schweinerei!
    Und solche Leute dürfen sich dann nicht wundern, wenn sie an den Pranger gestellt werden bzw. um es mit Deinen Worten zu sagen, verunglimpft. Darüber hätten sie sich vorher Gedanken machen müssen.

    Und ein Forum ist nun mal auch dazu da, seinen Unmut mitzuteilen.
    Ich persönlich habe auch das Gefühl, dass es hier mit dem Urlaub nicht mir rechten Dingen zugeht. Und jeder kann hier schreiben, was er will. So lange es der Wahrheit entspricht und keine exakten Namen genannt werden. Freie Meinungsäußerung. So wie du eben. Und J.P. kann auch z.B. Johannes Petersen sein. Obwohl jeder weiß, wer gemeint ist.

    Genauso kann ich aber die verstehen, die nur noch ihr eigenes Süppchen kochen. Ich denke jeder, egal wie er handelt, hat seine eigenen Ansichten, wie er mit der Sache umgeht. Das ist deren gutes Recht. Aber genauso muss man die Ansicht der Leute hier respektieren.

    Oder betrifft es dich vielleicht sogar persönlich?



    Re: Urlaubsplanung

    Dobbi - 18.12.2008, 23:38


    @BwiFe
    Nein, es betrifft mich nicht persönlich. Natürlich kann man unterschiedlicher Meinung sein und wenn Du meine Beiträge noch in Erinnerung hast (wäre bei der Masse aller Beiträge verständlicherweise natürlich nicht möglich), dann habe ich jedes Mal meine Meinung vertreten, dass man weder Mitgliedern des BV noch andere verunglimpfen sollte.

    Da ich also keiner der „Gruppen“ angehöre denke ich, noch relativ neutral zu sein. Bin nach wie vor überzeugt, dass Konkurrenz „das Geschäft belebt“ und auch der BV versucht, sein Möglichstes zu verwirklichen. Es darf nach meiner Meinung aber nicht so weit gehen, dass man „Kollegen“, die auch eine nicht unerhebliche Gruppe der Feuerwehrleute versucht zu vertreten, als Mitläufer betitelt. Damit spricht man diesen jegliche Kompetenz und Verantwortung ab, sondern setzt sie in die Gruppe derer, die nicht selbst denken können.

    Du kannst es nun als Kleinkrämerei bezeichnen. Da aber wohl fast jeder weiß, wer J. P. ist, ist es schon ein direkter Angriff auf eine Person. Vielleicht nicht im gesamten Netz, aber wohl unter der BF HH.

    So lange in den 40 Jahren alles seinen gewohnten Gang ging, kam doch auch keiner auf die Idee, diese „Leute“ dahingehend einzustufen, dass sie für Nichtstun noch befördert wurden. Ich schließe nicht aus, dass es das trotzdem gab; ist aber eine reine Spekulation meinerseits. Denn wenn man es hätte beweisen können, wäre doch bestimmt der eine oder andere mal dermaßen verstimmt darüber gewesen, dass er versucht hätte, hieran etwas zu ändern. Wenn aber die Zeiten schwieriger werden, weil die Politik sich nicht für „Einzel-Familien-Schicksale“ interessiert (habe es bewusst so geschrieben, weil jede Familie in unterschiedlicher Form z. T. darunter leidet) sondern nur noch den Rotstift ansetzt nach dem Motto, koste es was es wolle, dann muss man zusammenhalten. Nur Zusammenhalt gewährt auf längere Sicht Erfolg.

    Von den rd. 2.000 Feuerwehrbeamten in HH werden vielleicht 10 % von einer Seite vertreten, ca. 20 % von einer anderen und die restlichen wollen evtl. nicht; aus Gründen, die uns nichts angehen und zu respektieren sind. Äußern tut sich hier im Forum aber nur ein Bruchteil der Feuerwehrleute, lesen bestimmt sehr viele. Es war schon erschreckend, wie wenige jetzt bei der Anhörung waren und wie viele damals, als die Frauen der F...... (zu denen Du glücklicherweise ja auch gehörst) die Kollegen motivieren konnten. Die Gründe werden wir nicht wirklich wissen; es sollten aber auch keine weiteren Gründe geliefert werden, dass sich immer mehr zurückziehen.

    Ich bin über die Frage, ob es mich vielleicht sogar persönlich betrifft, nicht verärgert sondern überrascht. Sie suggeriert doch, wenn ja, dann sei mein Beitrag wohl verständlich. Es hat mich aber überzeugt, mein „Helfersyndrom“ künftig zu unterlassen, vermittelnd einzugreifen, um verhärtete Seiten möglichst zueinander finden zu lassen.

    Diese Zeilen sollen nicht belehrend wirken und ich hoffe, sie werden auch nicht so verstanden. Ich wünsche Dir mit Deiner Familie und allen Feuerwehrleuten ein schönes, friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr 2009.



    Re: Urlaubsplanung

    Müller-Meier - 09.01.2009, 21:48


    Das habe ich gerade bei den Frauen im Gästebuch gefunden:

    Moinsen..!
    Wie versprochen hier ein paar Info's nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt.
    Im Vorwege schon mal an alle Rechenkünstler; den Urlaub in Stunden u. Minuten umzurechnen wird vor Gericht nicht bestehen, das weiß auch die Behörde.
    Der Urlaub (ohne Zusatzurlaub f. Nachtstunden)dient der Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit u. wird in Tagen gewährt. Abzüge nur bei anteiliger Anrechnung der Zugörigkeit, sowie für fehlende Nachtarbeitsstunden. Zur Zeit wird auch gerade auf dem Rechtswege geklärt, ob der Feuerwehrmann ein 'Nachtarbeiter' ist. Bei einer positiven Entscheidung könnte das u.U. weiteren Urlaubsanspruch zur Folge haben. Das Gleiche gilt für die Wechselschichtzulage; ein Gericht hat einem Feuerwehrmann (nicht HH)die Wechselschichtzulage zugesprochen. Für Hamburg wird das gerade geprüft.
    Verfahrensweise bei Geltendmachung v. Urlaubsansprüchen:
    1.Widerspruch einlegen, gegen die Berechnung vom Urlaub (entweder selbst oder durch RA)
    2. Bescheid abwarten u. diesen dann dem RA vorlegen zur Prüfung
    Verfahrensweise bei Geltendmachung v. geleisteten Überstunden:
    1. Schreiben an Personalsachbearbeitung
    2. bei Ablehnung nochmaliges Schreiben mit Fristsetzung
    3. wenn über den Antrag nicht entschieden wird, muß seitens eines RA formell vorgegangen werden.
    Wenn man also konkret tätig werden will, müssen die Punkte einzeln aufgegriffen werden, die Einen persönlich betreffen, der jeweilige Bescheid ist dann abzuwarten.
    Des Weiteren hat mein Anwalt festgestellt, daß 'SP Expert' Lücken in der Nachvollziehbarkeit für den einzelnen Beamten aufweist. Dieses Programm wird auch in anderen Bereichen der Verwaltung eingesetzt. Soweit es dort Probleme gab u. Gerichte sich damit beschäftigen mußten, wurde deutlich darauf hingewiesen, daß eine allgemeine Klage (Popularklage) nicht zulässig ist. Erst wenn o.g. Anträge an den Dienstherrn abgelehnt wurden, kann man in einem Widerspruchsverfahren die Sache weiterverfolgen u. letztlich beim Verwaltungsgericht klagen.

    Die Frist bis Mitte 2009, in diesen Angelegenheiten hat den Hintergrund, das der 'Betrieb' Feuerwehr weiterlaufen muss. Eine vorschnelle Entscheidung durch das Verwaltungsgericht könnte den Dienstbetrieb gefährden u. ist politisch nicht gewollt.
    Übrigens , allen Unkenrufen zum Trotz, der Berufsverband ist an diesen Sachen dran u. wird vermtl. auch in Kürze Informationen dazu herausgeben. man kann aber nur an diese gelangen, wenn man interressiert ist, nachfragt, sich organisiert u. nicht immer darauf wartet, daß Andere die Kohlen aus dem Feuer holen. Vieles kam durch Dienstvereinbarungen zw. PR u. FL, denkt mal darüber nach.... Mahlzeit!!!



    Re: Urlaubsplanung

    noblenature - 11.01.2009, 10:42


    26. November 2008
    Urlaubsberechnung im Schichtdienst ist rechtswidrig


    Verwaltungsgericht Magdeburg: Bisherige Urlaubsberechnung im Schichtdienst ist eine Ungleichbehandlung
    Mit Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei klagte unser Kollege F. gegen die Urlaubsberechnung nach Stunden. Er erhielt recht. Das VG Magdeburg stellte im Ergebnis fest, dass der Dienstherr eine Regelung treffen muss, damit auch Schichtdienstleistende ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch realisieren können. Bisher wurde durch die Stundenberechnung gem. § 5 Abs. 5 a der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (Erholungsurlaubsverordnung – EUrlV) der Urlaubsanspruch durch Stundenberechnung gekürzt, wenn bedingt durch 12- oder 10-Stundendienste der Erholungsurlaub nach Stunden berechnet wurde.

    Wortlaut der Rechtsnorm: § 5 Abs. 5a: „Die Dienststelle kann den Erholungsurlaub einschließlich eines Zusatzurlaubs nach Stunden berechnen.“
    Das Verwaltungsgericht Magdeburg führte aus:Der Beklagten ist grundsätzlich darin Recht zu geben, dass nach § 5 Abs. 1 EUrlV der gesetzlich zustehende Urlaubsanspruch auf einer regelmäßigen Arbeitszeit von 5 Tagen in der Kalenderwoche bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden basiert. Aufgrund der Arbeitszeit des Klägers im Schichtdienst ist auch die von der Beklagten im Schriftsatz vom 04.04.2008 vorgenommene Annahme zutreffend, dass im Regelfall bei einem Stundenschnitt von etwa 10,4 Stunden arbeitstäglich unter Berücksichtigung einer Dienstzeit von 40 Stunden in der Woche die Arbeitswoche rechnerisch auf 3,85 Tage in der Woche verkürzt ist.
    Diese Annahme und Umrechnung stellt sich im vorliegenden Fall jedoch nur von theoretischer Natur dar. Denn zu berücksichtigen ist, dass der Kläger ausschließlich zu 100% im Schichtdienst tätig ist und nach seinen Angaben durchschnittlich ca. 54 Stunden in der Woche ableistet. Diese in der mündlichen Verhandlung vom Kläger abgegebenen Erklärungen sind von der Beklagten auch nicht widersprochen worden, so dass das Gericht von der Richtigkeit dieser Angaben ausgehen muss.
    Weiter liegt im vorliegenden Fall die Besonderheit darin, dass wohl aufgrund des im Land bekannten Personalabbaus in der Dienststelle des Klägers ein erheblicher Personalunterbedarf bestehen muss. Denn ebenso hat der Kläger unwidersprochen in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass es ihm die Dienstplangestaltung und die Rücksichtnahme auf die anderen Kollegen nicht erlaubt, hintereinander liegende Tage als Urlaub zu erhalten. Demnach kann die von der Beklagten in dem Schriftsatz vom 04.04.2008 vorgenommene Berechnung nur dann Sinn machen und somit auch nur rechtmäßig sein, wenn die theoretisch errechnete 3,85 Tage/Woche derart gestaltet ist, dass sich daran auch tatsächlich arbeitsfreie bzw. dienstfreie Tage aufgrund der Mehrarbeit anschließen. Dies ist aber nach dem glaubhaften Vorbringen des Klägers aufgrund der Dienstplangestaltung und der notwendigen Rücksichtnahme auf andere Kollegen gerade nicht der Fall. Besonders eklatant und zugespitzt stellt sich dieses Problem vorliegend in den Fällen dar, wo der Kläger die geleistete Mehrarbeit in Urlaubstage bzw. Stunden mit einbeziehen muss. Denn dies hat zur Folge, dass die ihm grundsätzlich aufgrund der Mehrarbeit durch Freischichten bzw. arbeitsfreie Tage abzugeltende Überzeit auf seinen Urlaubsanspruch angerechnet wird und somit verfallen kann.
    Demzufolge führte die hier vorgenommene Umrechnung nach § 5 Abs. 5 a EUrlV zu einer nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlung. Denn eine von dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch in Höhe von 29 Tagen abweichende Berechnungsweise darf nicht zu einer grundsätzlich abweichenden Bestimmung der Urlaubsdauer führen. Die Berechnung muss - ggf. unter Vereinfachung und unter Inkaufnahme von daraus sich ergebenden geringen Abweichungen der Ergebnisse im Einzelfall - grundsätzlich zur gleichen Dauer des Erholungsurlaubs insgesamt führen wie die sonst vorgesehene Berechnung nach Arbeitstagen (BVerwG, Urt. v. 30.05.1996, 2 C 32.95; Urt. v. 25.02.1988, 2 C 3.86; beides juris). Diese vom Bundesverwaltungsgericht zu § 5 Abs. 5 Satz 3 EUrlV (a. F.) ausgeführten „geringen Abweichungen” bestehen im vorliegenden Fall gerade nicht mehr. Denn der Unterschied zwischen 29 und 22,3 Urlaubstagen ist eklatant.
    Grundsätzlich ist der Zweck der Umrechnung von Urlaubstagen in Urlaubsstunden darin begründet, zwischen den Wechselschichtdienst leistenden Beamten ein höheres Maß an „Urlaubsgerechtigkeit zu erzielen als zwischen den Regeldienst leistenden Beamten (vgl. dazu auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.03.2007, 2 L 203/06; juris). Gerade diese „Urlaubsgerechtigkeit” ist vorliegend aber nach den vorstehenden Ausführungen nicht mehr gegeben. Demnach muss die Beklagte jedenfalls im Fall des Klägers aufgrund der dienstlichen Gegebenheiten im Verwendungsbereich des Klägers eine andere Urlaubszeitberechnung vornehmen um grundsätzlich den gesetzlichen Anspruch von 29 Urlaubstagen gewährleisten. Das Urteil ist rechtskräftig.(VG Magdeburg Az. 5 A 296/07 MD vom 29.04.08)[/size]



    Re: Urlaubsplanung

    der schipper - 11.01.2009, 12:51


    Danke noblenature.
    Sehr Informativ.



    Re: Urlaubsplanung

    timtaler - 16.01.2009, 21:22


    Und was nun?



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