Was bewirkt die Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof?

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    Re: Was bewirkt die Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof?

    Martin Heberlein - 19.04.2006, 23:23

    Was bewirkt die Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof?
    Der Widerstand gegen das G8 bleibt ungebrochen. Die aktuelle Verfassungsklage zeigt zumindest, wie inzwischen mit dem Kern unserer Gesellschaft, den verfassungsmäßigen Grundrechten, in der Politk und auch von Journalisten umgegangen wird.
    Ministerialdirigentin Berggreen-Merkel vom Kultusministerium erklärt in der Augsburger Allgemeinen ganz offen, dass das G8 auch "Auswirkungen auf Grundrechte haben" könne.
    Der Kommentator in derselben Ausgabe vom 13.4. erklärt unverhohlen, dass vermeintliche wirtschaftliche Chancen schon auch eimal Grundrechte beschneiden dürfen. Hier der Wortlaut des Kommentars:

    Das G8 wird bleiben

    Das achtjährige Gymnasium in Bayern wird wohl trotz der Popularklage eines Neusässer Familienvaters Bestand haben. Auch wenn der Mann gute Argumente hat: Der Druck auf die Schüler wurde deutlich erhöht, der Stoff in den Fächern muss durchgezogen werden, es bleibt wenig Zeit für allgemeine Bildung und die Wertevermittlung. Gerade Letzteres wäre aber sehr wichtig. Auch hapert es teilweise gewaltig an der Umsetzung des G8.
    Dennoch liegt die Staatsregierung richtig: Die Probleme liegen vor allem in der Praxis. Die gute Grundidee einer verkürzten Gymnasialzeit werden dadurch nicht erschüttert. Unsere Absolventen stehen auf dem Arbeitsund Ausbildungsmarkt in einem internationalen Wettbewerb. Und ein Grund dafür, dass junge Deutsche spät in den Beruf eintreten, ist das neunjährige Gymnasium. Zum G8 gibt es keine Alternative, will man den jungen Menschen nicht Berufschancen rauben.
    Die Verfassungsrichter haben nicht zu beurteilen, wie ein Gesetz vollzogen wird, sondern ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Diese Entscheidung kann nur lauten: Das G 8 eröffnet in größerem Maße Chancen, als es Grundrechte beschneidet. Holger Sabinsky

    Kommentar zum Kommentar:

    Ahja. Angebliche wirtschaftliche Chancen dürfen schon mal kräftig die Grundrechte beschneiden.
    So ein ordentlicher Angriffskrieg eröffnet doch Chancen.
    Die Todesstrafe schafft doch mehr Sicherheit - und verstößt nur gegen ein einziges Grundrechtchen... oder wie?



    Re: Was bewirkt die Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof?

    Manfred Moser - 19.04.2006, 23:59


    Absoluter Bückling des Kommentators - beschämend, daß ihm nichts anderes einfällt als die Repetition längst widerlegter Behauptungen zu G8.
    Die Sache mit den Grundrechten hat allerdings eine makabre Dimension. Das Bayerische Verfassungsgericht wird zwar meiner Einschätzung nach so entscheiden, wie der Kommentator es antizpiert, aber es wird sich eine andere Argumentation einfallen lassen müssen, will es einen öffentlichen Skandal vermeiden. Auf diese Argumentation darf man allerdings gespannt sein.
    NB: Bei solchen Kommentaren sollte man immer bedenken, daß der betreffende Journa(il)list sich einfach mit geringstmöglichster Anstrengung sein Geld verdient. Bekanntes wiederkäuen kostet nun mal weniger Hirnschmalz als eigenständig argumentieren. Vergleichbare Fälle kommen zuweilen auch in ansonsten seriösen Blättern wie der SZ vor. Ich habe mich vor einiger Zeit mal bei der Chefredaktion über einen Kommentar von Jeanne Rubner über (die "faulen") Lehrer beschwert - und bekam dann tatsächlich von ihr persönlich eine Art Entschuldigungsschreiben.



    Re: Was bewirkt die Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof?

    Martin Heberlein - 02.06.2006, 00:17


    Der BiBa-Kommentar zum Verfassungsgerichtshof-Urteil und zur Begründung ist unter "Aktuell" eingestellt.



    Re: Was bewirkt die Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof?

    Manfred Moser - 04.06.2006, 20:42


    Ein Gefälligkeitsurteil?

    Alles, was derzeit unter "Aktuell" hier auf der biba-Homepage steht, kann ich nur zu 100% unterschreiben. Das Urteil des Bayer. Verfassungsgerichtshof ist aus meiner Sicht eindeutig unter "Gefälligkeitsurteil" einzustufen. Die von der CSU-Mehrheit gewählten Verfassungsrichter ziehen sich hier auf eine rein formale Position zurück - z.B. auch bzgl. des für die Einführung von G8 formulierten Ziels der Regierung. Ob das Ziel der Sanierung der Sozialkassen auch nur ansatzweise erreicht werden kann, wenn 20% eines Jahrgangs (= bayerische Abiturienten) in einem 40-jährigen Arbeitsleben ein Jahr länger in die Kassen einzahlen, ist doch höchst fragwürdig. Unterstellt man, daß tatsächlich ALLE Abiturienten ein Jahr früher in den - sozialversicherungspflichtigen - Job kommen, wären gerade mal 0,5 % mehr für die Sozialkassen gewonnen - und zwar in einem Zeitraum von 40 Jhren INSGESAMT. Tatsächlich wird es aber Kontra-Effekte geben, u.a. folgende:

    Ein nicht unerheblicher Teil der Abiturienten wird nicht versicherungspflichtige Berufe ergreifen.

    Etliche werden ein zusätzliches Jahr arbeitslos sein - wegen der Verhältnisse an der Uni (Doppel-Abi-Jahrgang) oder wegen des durch G8 bedingten erhöhten Angebots an akademischen Arbeitskräften.

    Etliche werden weniger Versicherungsbeiträge zahlen, weil sie als Folge der Akademikerschwemme weniger verdienen.

    Etliche werden das "gewonnene" Jahr für Weltreisen oder anderes "privat" nutzen und damit auch nicht früher in den Beruf eintreten als das bei 9-jähriger Gymnasialzeit der Fall gewesen wäre.

    Der tatsächliche Effekt des Umstiegs auf G8 für die Sozialkassen wird sich also im Promillebereich bewegen. Genau DA hätte das Verfassungsgericht ansetzen müssen - denn auf der anderen Waagschale befanden sich die Grundrechte von Schülern und Eltern, die durch G8 spürbare Blessuren erfahren - wie das Gericht ja selbst auch zugibt.
    Es galt also abzuwägen zwischen einem minimalsten Einsparungseffekt und allem dem, was G8 Schülern und Eltern antut.
    Das Bayerische Verfassungsgericht hat sich substantiell gesehen für die minimale Einsparung entschieden und das sagt eigentlich auch alles.



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