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Re: Verfassungsbeschwerde: Jetzt GEZ los
AW - 21.04.2006, 10:39Verfassungsbeschwerde: Jetzt GEZ los
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Ich bin gespannt, was dabei rauskommt, wobei Verfassungsbeschwerden erfahrungsgemäß wenig Aussicht auf Erfolg haben. Fraglich ist allerdings schon die Beschwerdebefugnis: Was bitte soll "Entscheidungsfreiheit" sein? Jedenfalls kein beschwerdefähiges Grundrecht. :? Falls das eine Anspielung auf Art. 2 I GG ist, dann müssen sie es schon sehr, sehr gut begründen oder den Senat bestechen, sonst wird das nichts.
Wenn, dann müssten sie es schon über Art. 12 I GG (Berufsfreiheit) begründen. Ich hab das jetzt nicht geprüft, kann daher nur eine Ad-goc-Einschätzung treffen. Da es sich um eine Beeinträchtigung der Berufsausübung handelt, können allenfalls wichtige Gemeinschaftsgüter diese Beschränkung rechtfertigen. Als solches ist hier das staatliche Fernsehen und der Informationsanspruch des Bürgers durchaus einschlägig. Ob eine Erhöhung respektive Ausweitung der Rundfunkgebühren erforderlich ist, diese Gemeinschaftsgüter zu schützen, stelle ich in Abrede. Doch ob das BVerfG das auch so sieht, ist sehr zwfelhaft.
Weiterhin kommt die Eigentumsfreiheit, Art. 14 I GG, in Betracht, diese ist jedoch ein sehr stumpfes Schwert.
Meinungen?
Re: Verfassungsbeschwerde: Jetzt GEZ los
Josef D. - 21.04.2006, 23:04
Das ist doch die reine Abzocke, das hat doch mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehstationen nichts mehr zu tun!!!!!! Und mit Gleichbehandlung schon gar nicht! Webradio kann man weltweit empfangen!
Re: Verfassungsbeschwerde: Jetzt GEZ los
AW - 21.04.2006, 23:54
Den allgemeinen Gleichheitssatz! Den hatte ich noch vergessen! Danke, dass du mich darauf hinweist! :)
Re: Verfassungsbeschwerde: Jetzt GEZ los
ReCon242 - 22.04.2006, 00:04
Was ich an der GEZ am bedenklichsten finde, sind ihre merkwürdigen, teilweise unmenschlichen Regelungen, daß man zB für einen Fernseher zahlen muß, wenn er ungenutzt im Keller steht und solche Scherze. Das gehört dringend mal reformiert.
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