Neonazi-Prozess wird Obersten Gerichtshof beschäftigen

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    Re: Neonazi-Prozess wird Obersten Gerichtshof beschäftigen

    _subhuman_ - 14.11.2008, 15:15

    Neonazi-Prozess wird Obersten Gerichtshof beschäftigen
    Zitat: Neonazi-Prozess wird Obersten Gerichtshof beschäftigen - Wels
    12.11.08

    WELS/ Nach dem 8:0-Freispruch der BFJ-Führungsriege arbeitet Chef-Staatsanwalt Franz Haas an einer Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH.Von Gerlinde Riegler

    In seiner Beschwerde gegen das Urteil muss Haas Mängel in dem mehr als sechs Monate dauernden Prozess gegen die Rädelsführer des Bundes freier Jugend (BFJ) nachweisen. Gelingt ihm dies und geben die Richter des Obersten Gerichtshofes (OGH) seinen Argumenten recht, wird das Verfahren entweder in Wels oder in Linz wiederholt.

    Knalleffekt nach monatelangem Prozess

    Der Prozess hatte - wie berichtet - Mittwochnacht mit einem Knalleffekt geendet. Die Geschworenen sprachen die fünf Angeklagten in allen Punkten frei. Vorgeworfen worden war ihnen die beabsichtigte Gründung einer Nachfolgeorganisation der Hitlerjugend. Laut Haas hätte die BFJ-Führungsriege dies durch dauerhafte Wiederbetätigung (u. a. Herausgabe der Zeitung Jugendecho) und gezielte Propaganda (Schulungen, Vorträge, Kampfsporttrainings) erreichen wollen.

    Der Freispruch löste naturgemäß heftige Reaktionen aus. Von Seiten der BFJ-Sympathisanten ernteten die Geschworenen nach der Urteilsverkündung Beifall. Rechte Kreise sprachen in einer Aussendung von einer riesigen Blamage der "Alpen-Gestapo" und bezeichneten Ankläger Franz Haas als "Dr. Hass".

    Groß war das Entsetzen über den Freispruch vor allem bei Grün-Politikern. Menschenrechtssprecher Gunter Trübswasser sagte: "Das Signal, das von diesem Urteil ausgeht, ist in seiner Tragweite auf die Tätigkeit der rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Organisationen noch gar nicht abzusehen. Ich hoffe auf eine Korrektur des Urteils in der nächsten Instanz."

    Auch Robert Eiter, der Sprecher des Netzwerkes gegen Rechtsextremismus, zeigte sich betroffen: "Ich befürchte, dass dieses Fehlurteil rechten Kreisen wieder Aufwind geben wird. Urteile von Geschworenen spiegeln auch ein Stück öffentliche Meinung wider - und genau das ist das Erschütternde."

    Wiederbetätigung.StaatsanwaltFranz Haasappellierte in seinem Schlussvortrag an die Geschworenen, sich von Sympathisanten der Angeklagten nicht beeinflussen zu lassen. Diese hatten noch vor dem letzten Verhandlungstag Aufkleber mit den Worten "Sprecht unsere Kameraden frei" bei Gericht angebracht.

    Haas erinnerte die Laienrichter an die zahlreichen Ausgaben der von den Angeklagten herausgegebenen Zeitschrift Jugendecho, die sich aus seiner Sicht einer eindeutig rechtsradikalen und aufhetzenden Sprache bedienten. Er ermahnte die Geschworenen auch, sich die Buchempfehlungen und Vorträge in Erinnerung zu rufen, die bei den Schulungen und Veranstaltungen des Bundes freier Jugend abgehalten wurden. Diese hätten sich klar an der Propanda der NS-Zeit orientiert.

    Weiters erinnerte der Ankläger an Beitrittserklärungen, die BFJ-Anhänger abgeben mussten, um Mitglied zu werden.

    Nicht zuletzt sei auch das Lied "Ein junges Volk steht auf", das die Angeklagten an einem öffentlichen Ort (nämlich in einem ÖBB-Zug anlässlich der Fahrt zu einer von ihnen organisierten Veranstaltung am "Tag der volkstreuen Jugend") gesungen hatten, ein eindeutiger Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz.

    Ehrenamtlichkeit. Die Anwälte der Angeklagten stellten in ihren Schlussvorträgen die Aktivitäten der Angeklagten als harmlos dar. AnwaltHerbert Schallerlobte die Beschuldigten sogar, weil sie sich ehrenamtlich für ihr Heimatland eingesetzt hätten und den Menschen "Antworten auf brennende Fragen unserer Zeit" gegeben hätten. Das NS-Verbotsgesetz bezeichnet der 86-Jährige, der aus anderen Wiederbetätigungsprozessen österreichweit bekannt ist, als "Krebsschaden der österreichischen Rechtsordnung, solange es sich mit unpräzisen Begriffen wie jenem der NS-Wiederbetätigung beschäftige".

    Rechtsanwalt Andreas Mauhartbenutzte die psychologische Schiene, um auf die Geschworenen einzuwirken: "Wenn Sie die Angeklagten schuldig sprechen, kann in Zukunft jeder wegen seiner politischen Gesinnung verhaftet werden. Man weiß nicht, wer der Nächste ist. In so einem Staat möchte ich nicht leben." Laut Mauhart hätten sich die Aussagen der Angeklagten nicht von jenen von FPÖ-Spitzenpolitikern unterschieden. Er warf außerdem Beamten vor, Beweismittel gefälscht zu haben.
    welser rundschau



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