Info: Vollversammlung aller Studierenden am 19.4.2006

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    Re: Info: Vollversammlung aller Studierenden am 19.4.2006

    Oliver - 15.04.2006, 15:04

    Info: Vollversammlung aller Studierenden am 19.4.2006
    Wie vielleicht schon einige mitbekommen haben, findet am kommenden Mittwoch eine Vollversammlung aller Studierenden der WWU statt.
    Jeder Studierende hat hier die Möglichkeit, sein Recht auf Mitbestimmung an der WWU wahrzunehmen und mitzuhelfen, für Veränderungen zu sorgen.
    Für 16 Uhr ist eine Sitzung des Senats angesetzt, in der es dann Präsenz zu zeigen gilt.

    Themen sind u.a.:
    - Das Neue Hochschulgesetz
    - Studiengebühren (-> mehr Kosten für Studis)
    - Kürzungen bei den Studentenwerken (-> mehr Kosten für Studis)

    Jeder Studierende, der daran teilnehmen möchte, kriegt für diese Veranstaltung frei !
    Kein Dozent darf deswegen Fehlstunden etc. anrechnen.


    Nochmal kurz zusammengefasst:

    Was: Vollversammlung aller Studierenden
    Wann: 19.04.2006 14:00 Uhr
    Wo: vorm Schloss


    MfG
    Oliver

    P.S.:
    Hier sind nochmal die Links zu den Videos der Vollversammlungen in Berlin und Hamburg...
    Hamburg
    Berlin



    Re: Info: Vollversammlung aller Studierenden am 19.4.2006

    Oliver - 18.04.2006, 18:35


    NACHTRAG:

    Heute ging eine offizielle Email des Asta an alle Studierende, in der beschrieben wird, was der Grund für die morgige Vollversammlung ist und warum.
    Für diejenigen, die sie noch nicht gelesen haben, hier eine Kopie:
    (Ihr solltet euch das wirklich mal durchlesen.)

    Zitat: Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

    wieder möchte Euch der AStA zu einer Vollversammlung einladen. Der gesetzgeberische Eifer der Landesregierung zwingt uns dazu. Über Studiengebühren wisst Ihr bereits Bescheid. Nun möchte die Regierung ein neues Hochschulgesetz verabschieden, das so genannte Hochschulfreiheitsgesetz. Auf der Vollversammlung möchten wir Euch über die neuen Entwicklungen informieren, also über Studiengebühren, die Zuschusskürzungen beim Studentenwerk, die mit einer erneuten Sozialbeitragserhöhung einhergehen, und eben über das Hochschulfreiheitsgesetz.

    Mit diesem Gesetz will das Land sich von seinen Hochschulen befreien. Denn wenn dies Gesetz verabschiedet wird, verlieren die Hochschulen ihren Status als Landeseinrichtungen. Damit droht ihnen neuerdings die Insolvenz, sie müssen sich selbst finanzieren und bekommen nicht einmal die Eigentumsrechte an ihren Immobilien übertragen. Dass dann viele Hochschulen aufgrund von Insolvenz schließen müssten, ist kein Horrorszenario, sondern eine realistische Einschätzung, die auch von ProfessorInnen geteilt wird; wir vermuten, dass die Landesregierung ein solches Universitätensterben billigend in Kauf nimmt.

    Statt die Freiheit der Forschung und Lehre zu verbessern, indem die demokratische Entscheidungsfindung und Mitbestimmung aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschule gestärkt wird, wird ein Hochschulrat eingesetzt, der mindestens zur Hälfte aus hochschulexternen Mitgliedern besteht. Auch bei der Wahl dieses Hochschulrates bestimmen Personen von außen, zum Beispiel vom so genannten Innovationsministerium (das hieß bisher Bildungsministerium) mit. Wir Studierenden, die bisher im Senat wenigstens geringe Mitspracherechte hatten, haben praktisch keinen Einfluss mehr auf Studienordnungen und Berufungen. Der Hochschulrat wird grundsätzlich nichtöffentlich tagen und ohne wirkliches Vetorecht des Senats ein Präsidium einsetzen, das demokratisch gewählten, aber missliebigen Dekanen die Bestätigung verweigern kann.

    In dringenden Fällen kann der Vorsitzende des Hochschulrates sogar allein entscheiden. Präsidenten und Dekane der Uni können ebenfalls Externe sein.

    Die Mitwirkung Eurer studentischen Vertreterinnen und Vertreter beim Erlass von Studienordnungen ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen.

    Ebenso gestrichen sind im neuen Gesetz die Verpflichtung zur Allgemeinen, Zentralen und Psychologischen Studienberatung. Büchereien und CIP-Pools können demnächst Gebühren erheben - oder einfach gleich zum Beispiel an ein kommerzielles Internetcafé ausgelagert werden.

    Zur Zeit gehört es noch zu den Aufgaben der Hochschulen, zu verantwortungsbewusstem Handeln in einem freiheitlichen, sozialen und die natürlichen Lebensgrundlagen berücksichtigenden Rechtsstaat zu erziehen, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und ausländische Studierende zu betreuen. Im neuen Gesetzesentwurf sind diese Passagen gestrichen - angeblich, weil es sich um Selbstverständlichkeiten handelt. Unabhängig davon, ob das wirklich so ist - wenn in Gesetzesentwürfen keine Selbstverständlichkeiten mehr stehen dürfen, fragen wir uns doch ernstlich, warum darauf hingewiesen wird, dass die Hochschulen zur Berufsausübung befähigen!

    Viele DozentInnen und ProfessorInnen haben bereits massiv gegen dies Gesetz protestiert und es als unprofessionell und gefährlich verurteilt.

    Auch über das unzureichende Angebot von Seminarplätzen in Fachbereichen mit modularisierten Studiengängen können wir uns im Rahmen der Vollversammlung bei der Universitätsleitung beschweren.

    Kommt am Mittwoch, 19. April, um 14 Uhr zur Vollversammlung vor dem Schloss, lasst Euch informieren! Es betrifft uns alle, also müssen hier alle mitreden. Der Rektor hat Euch für diese Veranstaltung frei gegeben, das heißt, wenn Ihr wegen dieser Vollversammlung nicht zum Seminar geht, dürfen Euch keine Nachteile entstehen.

    Wir hoffen auf hohe Beteiligung,

    Euer AStA

    [www.asta.ms]

    _________________

    An die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche und Fakultäten der Universität Münster

    Spectabiles,

    der AStA der Universität Münster hat angekündigt, dass er die Studierendenschaft der WWU am 19. April 2006, 14:00 bis 16:00 Uhr, zu einer Vollversammlung einberufen hat. Die „Vollversammlung“ ist in der Satzung der Studierendenschaft als Organ der Studierendenschaft vorgesehen. Ich bitte Sie, die Lehrenden in Ihrem Bereich darauf aufmerksam zu machen, dass Studierenden, die an der Vollversammlung teilnehmen und deshalb Lehrveranstaltungen nicht besuchen, aus der Teilnahme an der Vollversammlung kein Nachteil entstehen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Prof. Dr. Jürgen Schmidt

    Westfälische Wilhelms-Universität Münster

    Schlossplatz 2

    48149 Münster

    DER REKTOR



    Re: Info: Vollversammlung aller Studierenden am 19.4.2006

    Oliver - 20.04.2006, 23:43


    NACHTRAG:

    Das ging von der Pressestelle der Uni nach der Senatssitzung raus:

    Zitat: -------- Original-Nachricht --------
    Betreff: [upm] Freiheit zur Unfreiheit
    Datum: Wed, 19 Apr 2006 18:35:20 +0200
    Von: pressestelle@uni-muenster.de
    An: upm@verwaltung.uni-muenster.de



    Freiheit zur Unfreiheit
    Senat der Universität Münster lehnt Entwurf des
    Hochschulfreiheitsgesetzes ab



    Der Senat der Universität Münster hat in seiner ersten Sitzung des
    Sommersemesters am Mittwoch, 19. April 2006, den Entwurf für ein
    "Hochschulfreiheitsgesetz" des Landes NRW einstimmig bei einer
    Enthaltung abgelehnt. Kritisiert wird, dass der Gesetzentwurf zwar
    mehr Autonomie verspreche, mit vielen Einzelregelungen aber die
    Freiheit von Forschung und Lehre erheblich einschränke.
    Die Senatssitzung im Schloss zu Münster war begleitet von
    studentischen Protesten und einer studentischen Vollversammlung auf
    dem Schlossvorplatz mit mehr als eintausend Studierenden, die gegen
    das geplante neue Landeshochschulgesetz ebenso protestierten wie gegen
    die Einführung von Studiengebühren, Kürzungen der
    Landeszuschüsse für die Studentenwerke und die schwierigen
    Studienbedingungen in einigen Lehramtsfächern zum Semesterbeginn.

    In der vom Senat verabschiedeten Stellungnahme zum
    "Hochschulfreiheitsgesetz" wird zwar der Ansatz, den Hochschulen mehr
    Autonomie einzuräumen, ausdrücklich begrüßt. Allerdings sei
    die mit dem Referentenentwurf verwirklichte konkrete Ausgestaltung
    dieses Ansatzes unter zahlreichen Gesichtspunkten grundsätzlich zu
    kritisieren, "da sie die Freiheit von Forschung und Lehre in ganz
    erheblichem Ausmaß einschränkt". Insbesondere die im Gesetzentwurf
    vorgesehene Einrichtung eines Hochschulrats würde in der geplanten
    Form zu erheblichen Verwerfungen führen. Beanstandet wird vom Senat
    vor allem, dass die Hochschulen auf die personelle Zusammensetzung
    dieses Gremiums keinen maßgeblichen Einfluss haben.
    In der Stellungnahme heißt es: "Wenn ein weitgehend fremdbestimmt
    zusammen gesetztes Gremium die Universitätsleitung einsetzt und im
    gleichen Zuge dem Senat nur noch ein beratende Funktion zugebilligt
    wird, sind die strategisch wichtigen Entscheidungen der Hochschule
    nicht mehr ausreichend von den ihr angehörenden Wissenschaftlerinnen
    und Wissenschaftlern legitimiert". Die vom Land geplanten neuen
    Leitungsstrukturen an den Hochschulen bieten nach Ansicht des Senats
    der Universität Münster keine Gewähr für eine freie Entfaltung
    von Forschung und Lehre.

    Deutlich kritisiert werden auch Regelungen des Gesetzentwurfs zur
    Umwandlung der Landeshochschulen in Körperschaften, die kein
    Vermögen haben werden, "wohl aber in alle Pflichten des Landes
    eintreten, zu denen beispielsweise die Übernahme und Besoldung der
    an ihr tätigen Beamtinnen und Beamten und Angestellten gehört".
    Die Hochschulen würden so in die Insolvenz entlassen, noch bevor sie
    als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts ihren
    Betrieb überhaupt aufgenommen hätten.




    Link: Hochschulfreiheitsgesetz
    (http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/Hochschulfreiheitsgesetz.html)


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