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Re: Wechselschichtzulage
DD - 13.11.2008, 19:57Wechselschichtzulage
Hallo Kollegen,
hier ein Urteil vom Sep.09
MfG DD
Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern
Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine
Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst
üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und
die entsprechenden Leistungen auslösen.
Auf die Zahlung der Wechselschichtzulage und den Zusatzurlaub geklagt hatte ein
Rettungssanitäter einer Rettungswache, der in zwei Dienstschichten von je 12 Stunden
regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt wurde. Nachdem der beklagte
Landkreis bis zum Juni 2006 die Wechselschichtzulage gezahlt und den Zusatzurlaub
gewährt hatte, stellte er diese Leistungen ein. Er begründete dies damit, dass in
die regelmäßige Arbeitszeit in nicht unerheblichem Umfang Zeiten fielen, in denen
keine Vollarbeit geleistet werde. Der Kläger hat gemeint, die durch die Zulage auszugleichenden
Belastungen lägen auch und gerade während der Bereitschaftszeiten
vor, in denen ständig die sofortige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein müsse. Das
Landesarbeitsgericht hatte dem Kläger lediglich eine Schichtzulage in Höhe von
40,00 Euro monatlich zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Hiergegen
hatten der beklagte Landkreis Revision und der Kläger Anschlussrevision eingelegt.
Die Revision des beklagten Landkreises hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts
keinen Erfolg, während die Anschlussrevision des Klägers erfolgreich
war. Dem Kläger stehen nach der tariflichen Regelung die beanspruchten Leistungen
im vollen Umfang zu. Der Kläger leistet in der Rettungswache ständig Wechselschichtarbeit,
da in ihr ununterbrochen in wechselnden Arbeitsschichten gearbeitet
wird. Bereitschaftszeiten gehören zur regelmäßigen Arbeitszeit. Im Gegensatz zum
Bereitschaftsdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu leisten ist und
gesondert vergütet wird, umfassen die Bereitschaftszeiten keine im voraus festgelegte
Zeiten ohne Arbeitsleistung, so dass die wechselnden Arbeitsschichten auch
durch die Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, im tariflichen Sinne nicht unterbrochen
werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 -
Re: Wechselschichtzulage
buett - 24.11.2008, 15:04Und weiter...?
Moin,
leider weiß ich dieses Urteil für uns nicht ganz einzuordnen.
Immerhin wurde hier aufgrund eines Tarifvertrages (TVöD) entschieden.
Dieser sollte sich mal in Ruhe zu Gemüte geführt werden, denn in diesem ist nicht alles so toll. Und das wir, wenn wir schon eine Entscheidung berücksichtigt haben wollen, alle Aspekte aufgezwungen bekommt (s. 50h-Woche), kennt man ja schon.
Da ich selbst gegen die Entscheidung "Keine Zahlung der Wechselschichtzulage" klage, weiß ich, dass die Begründung eine andere ist; nämlich §20 Abs. 3 Satz 1 EZulV.
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Schichtplan (Dienstplan) eine Unterscheidung zwischen Volldienst und Bereitschaftsdienst nicht vorsieht.
Allerdings sehe ich dort neuerdings einen Angriffspunkt, denn meines Wissens bedeutet nach den Begriffbestimmungen "Bereitschaftsdienst" sowas wie Rufbereitschaft. Wir leisten aber "Arbeitsbereitschaft".
Wie gesagt, der letzte Absatz ist meine pers. Meinung und wird geprüft werden müssen.
Re: Wechselschichtzulage
T.Ruppmann - 11.02.2009, 13:58
Leute, nervt die Amtsleitung und sorgt bei eurem Advokaten für Aufträge, fordert die Wechselschichtzulage ein. Wie? Geht auf http://bv-feuerwehr.de/
Hier mal was für´s Ego (wer´s braucht) ;-)
http://portal.gmx.net/de/themen/beruf/bildergalerie/6773162,image=2.html
Weiter, immer weiter. Nicht nachlassen.
Re: Wechselschichtzulage
Nikki - 19.02.2009, 19:23
Schöne Grüsse aus Berlin.
Wir bekommen hier 50 % der kompletten Wechselschichtzulage, also ca. 50 Euro pro Monat.
Dienstplan :
1. Tag Nachtdienst
2. Tag Frei
3. Tag 24 - Stunden- Schicht
4. Tag Frei
5. Tag Tagdienst
6. Tag Frei
7. Tag Frei
8. Tag Frei
Nun geht es wieder weiter , wie am 1. Tag.
Nikki
Re: Wechselschichtzulage
schmobert - 20.02.2009, 15:12Wechselschichtzulage
Glückwunsch nach Berlin. Und wir wollen nicht FL nerven, sondern unsere Ansprüche geltend machen, von allein oder seitens des PR ist bisher nichts in der Richtung passiert. Also schickt die Briefe ab....
Re: Wechselschichtzulage
Nikki - 04.04.2011, 10:30
Hallo nochmal nach so langer Zeit.
Schöne Grüsse aus Berlin.
Ab sofort wurde uns mit sofortiger Wirkung die Wechselschichtzulage wieder gestrichen. Und das nach einem erstinstanzlichem Urteil aus Schwerin !
Als Grund wird dort genannt, das wir zwar mit unseren wechselnden 12-Stunden-Tag und 12-Stunden-Nacht-Schichten Wechselschichten machen , wir aber nicht immer in dieser Zeit arbeiten , sondern Bereitschaftszeit ableisten. Eine klare Trennung von Arbeits - und Bereitschaftszeit ist nicht möglich und daher sind die Vorraussetzungen für die Zulage angeblich nicht erfüllt.
Komisch ist nur das das EuGH-Urteil aussagt, das Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ist.
Schöne Grüsse nach Hamburg.
Die Feuerwehrleute in Deutschland müssen langsam aufwachen und auf die immer mieseren Arbeitsbedingungen, Aufstiegschancen und die Vergütung aufmerksam machen.
Es wird Zeit für eine richtige Gewerkschaft der Feuerwehrleute.
Nikki
Re: Wechselschichtzulage
Löschknecht - 07.04.2011, 08:59
Schau mal hier!
http://www.bv-feuerwehr.eu
Re: Wechselschichtzulage
Nikki - 07.04.2011, 09:05
Hallo.
Ich habe vor einigen Tagen gehört, das die Feuerwehrgewerkschaft sich vorraussichtlich im 2. Quartal 2011 gründet.
Und dann werden wir, wie die Berliner Lehrer als Beamte auch mal streiken !
So gehts nämlich nicht mehr weiter !
Schöne Grüsse aus Berlin
Nikki
P.S. Das weiss ich von der Interessenvertretung der Feuerwehr e.V., die sich mit der BV Feuerwehr zur 1. deutschen Feuerwehrgewerkschaft zusammenschliessen wird.
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