Wechselschichtzulage

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    Re: Wechselschichtzulage

    DD - 13.11.2008, 19:57

    Wechselschichtzulage
    Hallo Kollegen,
    hier ein Urteil vom Sep.09

    MfG DD
    Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern
    Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen
    Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine
    Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst
    üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und
    die entsprechenden Leistungen auslösen.
    Auf die Zahlung der Wechselschichtzulage und den Zusatzurlaub geklagt hatte ein
    Rettungssanitäter einer Rettungswache, der in zwei Dienstschichten von je 12 Stunden
    regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt wurde. Nachdem der beklagte
    Landkreis bis zum Juni 2006 die Wechselschichtzulage gezahlt und den Zusatzurlaub
    gewährt hatte, stellte er diese Leistungen ein. Er begründete dies damit, dass in
    die regelmäßige Arbeitszeit in nicht unerheblichem Umfang Zeiten fielen, in denen
    keine Vollarbeit geleistet werde. Der Kläger hat gemeint, die durch die Zulage auszugleichenden
    Belastungen lägen auch und gerade während der Bereitschaftszeiten
    vor, in denen ständig die sofortige Einsatzbereitschaft sichergestellt sein müsse. Das
    Landesarbeitsgericht hatte dem Kläger lediglich eine Schichtzulage in Höhe von
    40,00 Euro monatlich zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Hiergegen
    hatten der beklagte Landkreis Revision und der Kläger Anschlussrevision eingelegt.
    Die Revision des beklagten Landkreises hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts
    keinen Erfolg, während die Anschlussrevision des Klägers erfolgreich
    war. Dem Kläger stehen nach der tariflichen Regelung die beanspruchten Leistungen
    im vollen Umfang zu. Der Kläger leistet in der Rettungswache ständig Wechselschichtarbeit,
    da in ihr ununterbrochen in wechselnden Arbeitsschichten gearbeitet
    wird. Bereitschaftszeiten gehören zur regelmäßigen Arbeitszeit. Im Gegensatz zum
    Bereitschaftsdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu leisten ist und
    gesondert vergütet wird, umfassen die Bereitschaftszeiten keine im voraus festgelegte
    Zeiten ohne Arbeitsleistung, so dass die wechselnden Arbeitsschichten auch
    durch die Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, im tariflichen Sinne nicht unterbrochen
    werden.
    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 -
    Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 -



    Re: Wechselschichtzulage

    buett - 24.11.2008, 15:04

    Und weiter...?
    Moin,

    leider weiß ich dieses Urteil für uns nicht ganz einzuordnen.

    Immerhin wurde hier aufgrund eines Tarifvertrages (TVöD) entschieden.
    Dieser sollte sich mal in Ruhe zu Gemüte geführt werden, denn in diesem ist nicht alles so toll. Und das wir, wenn wir schon eine Entscheidung berücksichtigt haben wollen, alle Aspekte aufgezwungen bekommt (s. 50h-Woche), kennt man ja schon.

    Da ich selbst gegen die Entscheidung "Keine Zahlung der Wechselschichtzulage" klage, weiß ich, dass die Begründung eine andere ist; nämlich §20 Abs. 3 Satz 1 EZulV.
    Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Schichtplan (Dienstplan) eine Unterscheidung zwischen Volldienst und Bereitschaftsdienst nicht vorsieht.

    Allerdings sehe ich dort neuerdings einen Angriffspunkt, denn meines Wissens bedeutet nach den Begriffbestimmungen "Bereitschaftsdienst" sowas wie Rufbereitschaft. Wir leisten aber "Arbeitsbereitschaft".

    Wie gesagt, der letzte Absatz ist meine pers. Meinung und wird geprüft werden müssen.



    Re: Wechselschichtzulage

    T.Ruppmann - 11.02.2009, 13:58


    Leute, nervt die Amtsleitung und sorgt bei eurem Advokaten für Aufträge, fordert die Wechselschichtzulage ein. Wie? Geht auf http://bv-feuerwehr.de/
    Hier mal was für´s Ego (wer´s braucht) ;-)
    http://portal.gmx.net/de/themen/beruf/bildergalerie/6773162,image=2.html
    Weiter, immer weiter. Nicht nachlassen.



    Re: Wechselschichtzulage

    Nikki - 19.02.2009, 19:23


    Schöne Grüsse aus Berlin.

    Wir bekommen hier 50 % der kompletten Wechselschichtzulage, also ca. 50 Euro pro Monat.

    Dienstplan :

    1. Tag Nachtdienst
    2. Tag Frei
    3. Tag 24 - Stunden- Schicht
    4. Tag Frei
    5. Tag Tagdienst
    6. Tag Frei
    7. Tag Frei
    8. Tag Frei
    Nun geht es wieder weiter , wie am 1. Tag.

    Nikki



    Re: Wechselschichtzulage

    schmobert - 20.02.2009, 15:12

    Wechselschichtzulage
    Glückwunsch nach Berlin. Und wir wollen nicht FL nerven, sondern unsere Ansprüche geltend machen, von allein oder seitens des PR ist bisher nichts in der Richtung passiert. Also schickt die Briefe ab....



    Re: Wechselschichtzulage

    Nikki - 04.04.2011, 10:30


    Hallo nochmal nach so langer Zeit.

    Schöne Grüsse aus Berlin.

    Ab sofort wurde uns mit sofortiger Wirkung die Wechselschichtzulage wieder gestrichen. Und das nach einem erstinstanzlichem Urteil aus Schwerin !

    Als Grund wird dort genannt, das wir zwar mit unseren wechselnden 12-Stunden-Tag und 12-Stunden-Nacht-Schichten Wechselschichten machen , wir aber nicht immer in dieser Zeit arbeiten , sondern Bereitschaftszeit ableisten. Eine klare Trennung von Arbeits - und Bereitschaftszeit ist nicht möglich und daher sind die Vorraussetzungen für die Zulage angeblich nicht erfüllt.
    Komisch ist nur das das EuGH-Urteil aussagt, das Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ist.

    Schöne Grüsse nach Hamburg.

    Die Feuerwehrleute in Deutschland müssen langsam aufwachen und auf die immer mieseren Arbeitsbedingungen, Aufstiegschancen und die Vergütung aufmerksam machen.

    Es wird Zeit für eine richtige Gewerkschaft der Feuerwehrleute.


    Nikki



    Re: Wechselschichtzulage

    Löschknecht - 07.04.2011, 08:59


    Schau mal hier!
    http://www.bv-feuerwehr.eu



    Re: Wechselschichtzulage

    Nikki - 07.04.2011, 09:05


    Hallo.

    Ich habe vor einigen Tagen gehört, das die Feuerwehrgewerkschaft sich vorraussichtlich im 2. Quartal 2011 gründet.
    Und dann werden wir, wie die Berliner Lehrer als Beamte auch mal streiken !

    So gehts nämlich nicht mehr weiter !

    Schöne Grüsse aus Berlin
    Nikki

    P.S. Das weiss ich von der Interessenvertretung der Feuerwehr e.V., die sich mit der BV Feuerwehr zur 1. deutschen Feuerwehrgewerkschaft zusammenschliessen wird.



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