Aufdruck

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Aufdruck"

    Re: Aufdruck

    hemo - 13.11.2008, 10:46

    Aufdruck
    Was steht auf eurer neuen Gelben hinten drauf? :D



    Re: Aufdruck

    buko - 13.11.2008, 11:08


    Vorstehende Erlaubnis wird gemäß § 14 Abs. 4 des WaffG erweitert für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repitier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung ( Perkusionswaffen) sowie die dafür bestimmte Munition.

    Der inhaber der Erlaubnis ist Mitglied im .....Schützenbund.
    Die Erwerbserlaubnis bezieht sich auf die Waffen, die im anerkannten Schießsportverband geschossen werden.



    Re: Aufdruck

    hemo - 13.11.2008, 11:35


    Das mit den Verbänden dürfte überholt sein. :?



    Re: Aufdruck

    Anonymous - 13.11.2008, 12:53


    Bei mir steht unter Amtliche Eintragungen:

    Zitat: Mitbenutzung unter lfd. Nr. 1
    durch Frau
    Madame Califax
    geb. am ... in ...

    Mehr nicht.

    Auf ihrer Gelben WBK steht:

    Zitat: Mitbenutzung:

    Califax
    geb. am ... in ...

    Und vorn ist ein Aufkleber drauf mit den lt. WaffG n.F. erlaubten Puffen:

    Zitat: wird hiermit die Erlaubnis erteilt, gem. §§ 10 abs. 1 Satz 1 i.V.m. 14 Abs. 4 WaffG vom 11.10.2002 die dort genannten Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben, sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen.



    Re: Aufdruck

    hemo - 13.11.2008, 14:09


    Korrekt



    Re: Aufdruck

    Anonymous - 13.11.2008, 18:28


    Amtliche Eintragungen:

    - Mit den eingetragenen Schußwaffen darf nur auf behördlich zugelassenen Schießständen geschossen werden.



    Re: Aufdruck

    buko - 13.11.2008, 19:47


    :?: :roll: :( :?:



    Re: Aufdruck

    Anonymous - 13.11.2008, 23:05


    bopper hat folgendes geschrieben: Amtliche Eintragungen:

    - Mit den eingetragenen Schußwaffen darf nur auf behördlich zugelassenen Schießständen geschossen werden.

    Dein SB ist ne Knalltüte.

    Und meiner wird demnächst nur noch Verkehhrs-OWIs bearbeiten dürfen. Kein Quatsch. :cry: Kreisreform. :n27:



    Re: Aufdruck

    Anonymous - 14.11.2008, 00:50


    Califax hat folgendes geschrieben: Dein SB ist ne Knalltüte.

    Und meiner wird demnächst nur noch Verkehhrs-OWIs bearbeiten dürfen. Kein Quatsch. :cry: Kreisreform. :n27:


    Unser Kreis wurde reformiert und ist jetzt ungefähr so groß wie das Saarland. "Knalltüte" bleibt uns aber erhalten. :roll:



    Re: Aufdruck

    MiBö - 14.11.2008, 08:55


    Bei mir steht so ziemlich das Gleiche wie bei dem Herrn ähnlich dem dänischen Streichkäse. :lol:
    @ buko
    sorry, der mußte jetzt raus. Nix für ungut ! :wink: :wink:



    Re: Aufdruck

    hemo - 14.11.2008, 09:54


    Also auch Falsches.



    Re: Aufdruck

    MiBö - 14.11.2008, 10:07


    Lohnt es sich bei der Behörde zu intervenieren, oder lassen wie's ist ?
    Direkt stören tut es mich nicht... :shock:



    Re: Aufdruck

    hemo - 14.11.2008, 10:40


    Kostet nur Geld. Die ges.Regelung steht ja inzwishen fest, das dürfte sich auch zu den Büchsenmahern rundgesprochen hben.



    Re: Aufdruck

    buko - 14.11.2008, 16:36


    Mein damaliger SB hat dieses draufgeschieben, da wusten die meisten noch nicht was im damaligen neuen Gesetz stand.
    War selber Jäger und pro Schütze eingestellt.
    Unser jetziger bräuchte monate, bis er die neuen verordnungen findet und versteht. :oops:



    Re: Aufdruck

    hebo - 10.12.2008, 16:49


    bei meiner - heute eingetroffenen - gelben steht das gleiche wie bei califax. außerdem noch:
    innerhalb von sechs monaten dürfen nicht mehr als zwei schusswaffen erworben werden. eine ausnahme hiervon bedarf der vorherigen zustimmung der erlaubnisbehörde.



    Re: Aufdruck

    hemo - 09.01.2009, 13:37


    Und, hat er genehmigt?
    :shock:



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