Das Grundgesetz der TLS

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    Re: Das Grundgesetz der TLS

    tobihin - 09.11.2008, 19:52

    Das Grundgesetz der TLS
    Grundgesetz der Allianz TLS - "The Last Stand"

    Die TLS ist eine Demokratie.

    Dieses Gesetzbuch umfasst alle Regeln unserer Allianz. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dieses Grundgesetz zu achten und einzuhalten.
    Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit aller Vollmitglieder der TLS.


    §1 Die Grundsätze


    ( 1 ) Bewerbung
    Zur Aufnahme neuer Mitglieder in die TLS bedarf es einer Bewerbung im Forum und der anschließenden einfachen Mehrheit bei der Abstimmung aller Vollmitglieder. Diese Abstimmung dauert mindestens 48 Stunden.
    Der Präsident kann auch ohne Erreichen der benötigten Mehrheit eine Einladung in die TLS aussprechen oder aber die Abstimmung durch Einlegen eines Vetos wiederholen lassen. Bei einer Wiederholung wird eine absolute Mehrheit erforderlich.

    ( 1.1. ) Anwärterschaft
    Aufgenommene neue Mitglieder erhalten den Status eines Anwärters. Nach zwei Wochen wird über jeden Anwärter eine Abstimmung im Rat abgehalten. Je nach Ergebnis dieser Abstimmung, erhält der Anwärter dann den Status eines Vollmitgliedes oder wird aus der Allianz entlassen.
    Eine weitere Verlängerung der Anwärterschaft um 2 Wochen ist in Ausnahmefällen möglich, wenn der Rat übereingekommen ist, dass dies nötig ist bzw. wenn der Präsident dies entscheidet.

    ( 2 ) Der Rat
    Der Rat der Allianz besteht in der Regel aus 7 Mitgliedern. Sollte eines dieser Ratsmitglieder seinen Posten verlassen (dies kann durch Rücktritt oder ein Misstrauensvotum geschehen), muss sein Posten schnellstmöglich wieder besetzt werden.
    Alle Vollmitglieder können sich, durch Erklärung im entsprechenden Bereich im Forum, als Ratsmitglied bewerben. Alle Vollmitglieder sind berechtigt, über die Ratsmitglieder abzustimmen.

    ( 2.1. ) Legislaturperiode
    Der Rat und seine Mitglieder werden aller 8 Wochen durch eine Abstimmung bestätigt oder ihres Amtes enthoben.

    ( 2.2. ) Stimmrecht
    Alle Ratsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht.

    ( 2.2.1. ) Ausnahmen
    Eine Ausnahme von §1 ( 2.2. ) stellt der Präsident dar. Er sitzt dem Rat vor und hat Vetorecht gegen Entscheidungen. Bei Aussprache seines Vetos wird die Abstimmung wiederholt und Bedarf nun einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit der Rates.

    ( 2.3. ) Rechte und Pflichten
    Jedes Ratsmitglied hat die Pflicht:

    ( I. ) an jedem Kalendertag mind. 1 mal das Forum zu lesen, seine Stimme und einen Kommentar zu jeder nicht abgeschlossenen Abstimmung abzugeben.

    ( II. ) über einen Skype-Client zu verfügen, um sich im "Bedarfsfall" in die Allianz-Channels einloggen zu können.

    ( III. ) die Beendigung seiner Ratsmitgliedschaft 48 Stunden vor dem Austritt im Rat anzukündigen, um einen würdigen Nachfolger zu finden.

    ( 2.3.1. ) Der Rat ist verpflichtet, die Mitglieder der Allianz unmittelbar über aktuelle Neuigkeiten zu informieren. Diese Informationen werden in einem gesonderten Teil des Forums, in dem lediglich der Präsident und die Ratsmitglieder Schreibrechte haben, bekannt gegeben. Diskussionen zu den darin enthaltenen Informationen finden im Diskussionsbereich des Forums statt.

    ( 2.4. ) Misstrauensvotum
    Bei Nichterfüllung seiner Pflichten als Ratsmitglied kann durch ein Misstrauensvotum (Sonderuser im Forum) eine Abstimmung zur Absetzung des betreffenden Ratsmitgliedes gestartet werden. Durch einfache Mehrheit bei der Abstimmung, an der alle Vollmitglieder teilnehmen dürfen, wird das Ratsmitglied seines Amtes enthoben.

    ( 3 ) Präsident, Minister und Ratsmitglieder
    Alle Amtsträger der Föderation (Präsident, Minister und Ratsmitglieder) sind von den Vollmitgliedern zu wählen.

    ( 3.1. ) Die Aufgaben der Amtsträger sind ihrem Titel entsprechend. Sie dienen der Gemeinschaft der Allianz und sind im Rahmen dieses Gesetzes und ihrer Ressorts weisungsbefugt. Das Ignorieren einer solchen Weisung stellt einen Straftatbestand dar, der gesondert verhandelt wird (siehe §2(4.3)sowie §4).

    ( 4 ) kommunikative Rechte
    Jedes Mitglied der Föderation hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
    Jedes Vollmitglied erhält die Zugangsdaten zu einem speziellen Forenaccount und somit das Recht, sein Misstrauen anonym kundzutun.

    ( 4.1 ) Skype
    Jedes Mitglied, welches über einen Skype-Clienten verfügt hat sich bitte bei einem unserer Ratsmitglieder zu melden um in den Allianzchannel aufgenommen zu werden. Sollte ein Spieler noch nicht über einen Skype-Clienten verfügen ist dies unbedingt nachzuholen um die schnelle Kommunikation und Hilfe zu gewährleisten.

    ( 5 ) Amtsträger und Ämter
    Jedes Vollmitglied der Föderation kann jederzeit Anspruch auf ein Amt erheben oder einen neuen Amtsträgertitel vorschlagen. Die Ernennung wird durch absolute Mehrheit bei einer Abstimmung der Vollmitglieder vorgenommen.

    ( 6 ) Ausschluss eines Mitglieds
    Zum Ausschluss eines Mitgliedes aus der Allianz bedarf es der einfachen Mehrheit des Rates.

    ( 7 ) Freiwilliger Austritt von Anwärtern
    Es ist jedem Anwärter freigestellt die Allianz nach Abmeldung im Forum zu verlassen.

    ( 7.1 ) Freiwilliger Austritt von Vollmitgliedern
    Es ist jedem Vollmitglied freigestellt die Allianz nach Abmeldung im Forum und Ablauf einer 24 Stunden Frist zu verlassen.

    ( 7.2 ) Freiwilliger Austritt von Amtsträgern und Ratsmitgliedern
    Ratsmitgliedern und Amtsträgern ist es verboten die Allianz zu verlassen ohne mindestens 48 Stunden vorher von ihrem Amt zurückgetreten zu sein.

    ( 8 ) Konsequenzen
    Ein Austritt aus der Allianz ohne Einhaltung des §1(7)ff. führt zur Kriegserklärung der Allianz.



    §2 Die Pflichten der Mitglieder


    ( 1 ) Angriffe auf Allianzmitglieder
    Angriffe auf Mitglieder der Allianz sind verboten.

    ( 2 ) Angriffe auf Verbündete
    Angriffe auf Bündnispartner oder NAP-Partner der TLS sind verboten.

    ( 3 ) Angreifen fremder Spieler
    Alle Mitglieder der TLS können nach eigenem Ermessen jeden Spieler plündern, angreifen und adeln, der nicht Mitglied einer Allianz ist, die sich im Rang über The Last Stand befindet. Dieser Angriff darf die TLS aber nicht absehbar gefährden.
    Alle aus dem Angriff resultierenden Konsequenzen sollte der Spieler ohne die Unterstützung der Allianz tragen.
    Die Mitglieder der TLS können nach eigener Entscheidung unterstützen.

    ( 4 ) Verpflichtung zur Hilfe
    Wenn ein Mitglied der TLS oder ein Mitglied eines Bündnispartners um Hilfe ersucht, ist jedes Mitglied der TLS verpflichtet diesem Ersuch mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Folge zu leisten.

    ( 4.1 ) Ausnahme
    Die Ausnahme von §2(4) stellen Ersuche dar die unter §2(3) fallen. In einem solchen Fall können die Mitglieder unterstützen, müssen aber nicht.

    ( 4.3 ) Weisungen
    Amtsträger können Mitgliedern der Allianz im Rahmen dieses Gesetzes Weisungen erteilen. Diesen Weisungen ist folge zuleisten oder aber ein begründeter Antrag auf Weisungsverweigerung in der "Großen Volksversammlung" zu stellen.

    ( 5 ) Umgangston
    Bei der Kommunikation mit anderen Herrschern ist stets eine freundliche Wortwahl zu gebrauchen.

    ( 6 ) Forenpflicht
    Anwärter und Vollmitglieder haben die Pflicht mindestens alle 2 Tage das Forum zu besuchen.

    ( 7 ) Abmeldepflicht
    Sollte ein Mitglied länger als 2 Tage nicht im Spiel oder im Forum aktiv sein können, ist dieses im Forum oder bei einem Amtsträger anzumelden. Es muss ein Sitter ernannt werden falls die Abwesenheit vom Spiel länger als 1 Tag andauert.

    ( 8 ) Das Truppentool
    Jedes Mitglied ist verpflichtet mindestens alle 7 Tage seine Truppenanzahl in unserem "Truppentool" zu aktualisieren.

    ( 9 ) Mindesttruppen
    Jeder Spieler der TLS ist verpflichtet Mindesttruppen zu unterhalten..

    (Die weiteren Details dieses Artikels sind dem internen Forum zu entnehmen.)



    §3 Beziehungen zu anderen Allianzen


    ( 1 ) NAP´s
    Das Eingehen und Beenden eines Nichtangriffspaktes bedarf der einfachen Mehrheit des Rates.
    ( 2 ) Bündnisse
    Das Eingehen und Beenden eines Bündnisses bedarf der absoluten Mehrheit des Rates.
    ( 3 ) Krieg
    Das Aussprechen einer Kriegserklärung bedarf der absoluten Mehrheit des Rates.
    ( 3.1 ) Ausnahmen
    Im Verteidigungsfall reicht die Zustimmung von Präsident und einem Minister um die Kriegserklärung auszusprechen.


    §4 Strafen


    Bei Nichtbeachtung eines der Gesetze oder einer Weisung eines Amtsträgers wird eine Verhandlung im Rat über das Vergehen anberaumt. Als Urteil gilt die absolute Mehrheit. Bei Nichterreichen der absoluten Mehrheit wird der Prozess mit den in Frage kommenden Urteilen als Option wiederholt, bis die absolute Mehrheit erreicht ist.

    Es werden fünf mögliche Strafen dem Rat vorgelegt. Die Abstimmung entscheidet über:

    Höchststrafe: Ausschluss und Ächtung. (Entfernung aus der Allianz und Kriegserklärung gegen den Herrscher)

    Moderate Bestrafung: Nur Ausschluss aus der Föderation.

    Wiedergutmachung: Der Beschuldigte muss seine Tat ungeschehen machen. Das Opfer muss die Wiedergutmachung anerkennen. Sonst wird der Straftäter von der Föderation ausgeschlossen.

    Verwarnung: Mit der dritten Verwarnung erfolgt die Höchststrafe.

    Freispruch: Die Handlungen des Angeklagten entsprechen der Gesetzgebung oder bedürfen keiner Bestrafung.


    Erläuterungen:

    Einfache Mehrheit:

    Mehrheit der abgegebenen Stimmen, das heißt die Zahl der „Ja”-Stimmen übersteigt die der „Nein”-Stimmen, Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.
    Der Zeitraum bis zum Ende des Wahlentscheids beträgt mindestens 12 Stunden. Es sei denn, es kommt zu einer vorzeitigen absoluten Mehrheit.



    Absolute Mehrheit:

    Mehrheit aller Stimmberechtigten


    Qualifizierte Zweidrittelmehrheit:

    Zweidrittel aller Stimmberechtigten



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