ZLPV2006 - Entwurf OK ???

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    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Franzl - 12.04.2006, 23:31

    ZLPV2006 - Entwurf OK ???
    Hi,
    zuerst einmal möcht ich allen, die sich dür die Legalisierung des motorisierten PG und HG Fliegens einsetzen, meinen Respekt ausdrücken.

    Nur durch Zufall (Thread im DHV-Forum über die mir unverständliche Regelung betreffend Sonder-Lufttüchtigkeitszeugnis für Tandemschirme - http://forum.dhv.de/showthread.php?t=14048) bin ich allerdings auf den Entwurf der ZLPV2006 gestoßen. (Zu finden unter ris.bka.gv.at - Entwürfe - ZLPV). Und da stehen einige Dinge drin, die mir gar nicht schmecken.

    Zum Thema Motorfliegen:
    Zitat:
    §85:
    (2) Der Bewerber für eine Berechtigung für motorisierte Hänge- beziehungsweise Paragleiter hat neben
    einer gültigen Grundberechtigung sowie einer Überlandberechtigung mit nichtmotorisierten Hänge- und Paragleitern
    im Ausmaß von 100 Starts und Landungen einschließlich 15 Streckenflügen nachzuweisen.

    Mein Kommentar: Streckenflüge ohne Motor stellen grundsätzlich andere Anforderungen an den Piloten als Streckenflüge mit Motor. Kenne einige gute Motorflieger, die keinen Streckenflug ohne Motor schaffen. Für die Erlangung eines PPL-Scheines ist ja auch nicht der Segelfliegerschein als Voraussetzung nötig!

    Zum Thema Windenschlepp:
    Zitat:
    §87: Windenfahrerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter
    (2) Der Bewerber für eine Windenfahrerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter hat neben
    der Berechtigung gemäß § 84 Abs. 1 (Anm.: Grundschein) eine erfolgreiche theoretische und praktische Einweisung in einer Zivilluftfahrerschule
    nachzuweisen, usw.
    Mein Kommentar: Damit darf kein "Fußgänger" eine Winde bedienen. Jeder private Windenbesitzer und jede kleine Gruppe ist auf nicht fliegende Windenfahrer angewiesen. Auch im "durchregulierten" Deutschland gibt es eine "Fußgängerregelung"!

    Zitat:
    (3) Die Windenfahrerberechtigung gilt unbefristet. Bei Änderung der Windentype, auf der die Einweisung
    erfolgte oder im Falle der Nichtausübung der Berechtigung über einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten
    hat der Inhaber der Windenfahrerberechtigung eine theoretische Einweisung insbesondere mit Hilfe des
    Betriebshandbuches des Herstellers der entsprechenden Windentype durch eine Zivilluftfahrerschule nachzuweisen,
    welche von dieser im Windenfahrtenbuch zu beurkunden ist.

    Mein Kommentar: Die Einweisung sollte von einem erfahrenen Windenführer erfolgen. Die Flugschule kennt die Winde wahrscheinlich weniger gut als ein erfahrener Windenfahrer.

    Habe den öster. "Windenpapst" Ecker Hans gebeten , meine Einwände zum Thema Windenfliegen zu berücksichtigen. Er hat versprochen, dies zu tun, soweit möglich.
    Wenn Ihr auch meiner Meinung seid, bitte um Unterstützung.

    Übrigens: Für Tandempiloten ist mit 60 Jahren Schluss nach dem neuen Gesetzesentwurf!

    lg
    Franz

    PS: Auf Wiedersehen beim Treffen der mot. PG/HG am 22.+23.4. in Kärnten.


    [/quote]



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Dr.Gyro - 15.04.2006, 08:20


    Hallo

    Ich wünsche denen, die diese Gesetze machen, dass sie mal mit einem 75jährigen Artisten aneindander geraten und von ihm verprügelt werden. damit sie sehen. dass man auch ab 60 noch nicht zum Abfall gehört. :twisted:
    zufällig ist das auch die Grenze, wo man ins Pensionsalter kommt, somit kein beitragendes Mitglied mehr der Kammern ist
    Leider setzt hier der Gesetzgeber das um, was wir nur von Sience Fiction Filmen kennen, schon bei der Geburt hast du dein Ablaufdatum mit dem du dann am Müll landest. Ab 60 bist du kein "Mensch" mehr, nur mehr entmündigtes etwas. Gratuliere der Adi hätt sich gefreut.
    Dieses Gesetz ist ein Zeugnis von sozialem Verfall einer Kultur.
    Wie lange stellen sich alle an zur Schlachtbank (Abzokke)?

    Das soll kein Aufruf zum Schwarzfliegen sein.

    Kann leider nach Kärnten nicht kommen, da ich noch nicht gelernt habe mit den Bürokraten umzugehen.

    trauriges Österreich (jede Innovation im Keim ersticken)
    Dr.Gyro



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Manfred - 18.04.2006, 07:29

    ZLPV 2006
    Servus Franzl!

    Ich kann Dich beruhigen, es wurde und wird an der Novelle der ZLPV
    gearbeitet!!!
    Im Gegensatz zur ZLLV wurde rechtzeitig gehandelt. :wink:
    Den Entwurf den Du gelesen hast ist der "Roh- Urentwurf", also der noch
    nicht Überarbeitete.
    Ecker Hans sollte eigentlich bescheit wissen.

    Ich finde es sehr schade, dass es hier (Forum) und auch an anderer
    Stelle, kaum Infos von "kompetenter" Stelle gibt.

    Liebe Fliegergrüße
    Manfred



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Franzl - 24.04.2006, 21:58


    Habe nochmals im Entwurf der ZLPV 2006 nachgesehen, dort steht nix von einem Höchstalter von 60 Jahren für Tandempiloten. Aber es steht was drin von ärztlicher Untersuchung. Die Richtlinien für die ärztliche Untersuchung sind im Anhang des Entwurfs vorhanden. Habe nicht alles durchstudiert sondern nur überflogen. Jedenfalls ist mir ein Punkt ins Auge gestochen, wo drin steht, dass das Führen eines Luftfahrzeuges zu gewerblichen Zwecken ab dem 60. Lebensjahr verboten ist. Habe auf den ersten Blick keine Ausnahmen für "Fetzenflieger" gefunden, habe aber jetzt auch keine Zeit, das im Detail zu prüfen.
    Gibt es diese Ausnahme für Paragleiter oder wurde da von unseren Interessensvertretern etwas übersehen?

    Nach neuesten Informationen ist die Streckenflugberechtigung nicht mehr Voraussetzung für die Erlangung des Scheines für motorisiertes Fliegen. Die nötigen Streckenflüge können im Rahmen der Schulung durchgeführt werden. Gut so!

    Franzl



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Manfred - 27.04.2006, 08:31


    Servus Franzl!

    Interessant von wo Du Deine Infos hast! :wink:
    So wegen 60 Jahre, keine ÜL-Berechtigung für Mot usw.!
    Warte ab bis die neue ZLPV veröffentlicht ist, rechtsgültig ist, dann weißt
    Du was "Sache" ist. Jetzt ist alles nur Spekulation und Höhrensagen!!!!

    Liebe Fliegergrüße
    Manfred



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Anonymous - 27.04.2006, 19:38


    Ich denke, es ist besser, jetzt zu diskutieren und nicht einfach zu warten, bis alles "Sache" ist.

    Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der Aeroclub (Flugschulen) nicht immer Regelungen im Interesse der Piloten anstrebt.

    mfg Thomas



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Manfred - 28.04.2006, 22:01


    Servus Thomas!

    Mit Ersteren bin ich Deiner Meinung = handeln und diskutieren usw. um
    zu einen vernünftigen Ergebnis zu kommen! :wink:
    Flugschulen und ÖAeC........solltest Du nicht unter einen gemeinsamen
    Hut stecken. Sogar der ÖAeC selber hat eigentlich zwei "Lager":
    Der ÖAeC als Pilotenvertretung auf der einen Seite und den ÖAeC/FAA
    als Behörde auf der anderen.
    Vergessen darfst Du aber auch nicht das die Flugschulen genauso, und
    oft viel mehr, von Gesetzes- und Verordungsnovellen betroffen sind.
    Was mich eher stöhrt: Das vielerorts vorhandene Dessinteresse und die
    leider österreichtypische Haltung = die werden´s schon richten und dann
    wenn´s nicht passt maulen! :wink:
    Und leider auch aus Unkenntnis, eben meißt wegen Dessinteresse, kommt
    es immer wieder zu Missverstehen von diversen Zusammenhängen.
    Gesetzes- und Verordnungsnovellen sind ein oft sehr komplexer Vorgang,
    der bei Fachunkenntnis, hudelei ec., sehr schief gehen können. Siehe
    ZLLV in der neuesten Fassung!!!

    Übrigens: Die ZLPV-Novelle wurde meines Wissens am 21.04.06, was uns
    Hänge- und Paragleiter betrifft, fertig gestellt.
    Die Veröffentlichung bzw. Wirksamkeit dürfte im Mai sein!?
    Das letzte Wort wird wohl das BMVIT haben.

    Liebe Fliegergrüße
    Manfred



    Re: ZLPV2006 - Entwurf OK ???

    Franzl - 01.05.2006, 22:30


    Hallo Manfred,

    der Entwurf der ZLPV 2006 ist veröffentlicht unter www.ris.bka.gv.at (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes). Und von diesem öffetnlich zugänglichen Entwurf hab ich in meinem ersten Posting zitiert.
    Wie schon weiter oben geschrieben: mit der Altersbeschränkung von 60 Jahren hab ich möglicherweise und hoffentlich etwas übersehen. Werd ich jetzt auch nicht mehr durchstudieren, weil die Begutachtungsfrist für die ZLPV 2006 bereits abgelaufen ist.

    Bin aber derselben Meinung wie Thomas, dass man die Dinge vorher diskutieren sollte und nicht nur nachher meckern - deshalb auch mein Beitrag.

    Bin gespannt, was jetzt wirklich rauskommt.

    lg
    Franz



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