Mein Behandlungsfehler

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    Re: Mein Behandlungsfehler

    Petra - 29.10.2008, 17:27

    Mein Behandlungsfehler
    Oft erhalte ich E-Mails von Spondy-Patienten die über einen Schraubenbruch - oder Verschiebung der Schrauben berichten.
    Aus Erfahrung weiß ich, mit wie vielen Schmerzen ein Bruch oder eine Verschiebung der Schrauben verbunden ist.

    Meines Erachtens sollte diese Kliniken nicht weiter empfohlen werden, im Gegenteil, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt und beweisbar ist sollte man dagegen vorgehen.
    Auch ich bin diesen Schritt nach meiner 2. Operation gegangen, den ich in Kürze hier darlege.

    Ich wurde in einer Klinik im Saarland operiert. 5 Wochen nach meiner WS-OP von L3-S1 brachen mir in der Reha die untersten 2 Schrauben von S 1. Meine messerstichartigen Schmerzen führten die Ärzte in der Reha darauf zurück, dass es sich hierbei n u r noch um die Operationsschmerzen handelt, was ganz natürlich sei. 6 Monate nach meiner Operation stellte ich mich zur 2. Nachuntersuchung in der Klinik von Saabrücken vor, da ich mittlerweile bei jedem Schritt messerstichartige Schmerzen hatte. Es war die Hölle. Mein Neurochirurg meinte, aufgrund der Schilderung meiner Schmerzen mit unverschämten Worten:
    “Fr. G. sie wissen doch, es gibt 2 Arten von Krankheiten, die eine (geistige) können wir bei ihnen ausschließen und mit der anderen müssen sie eben leben. Aufwiedersehen“

    Ca. 4 Wochen später wurde von dem Orthopäden Dr. Krapf aus Trier, ein neues Röntgenbild erstellt. Hierauf wurden 2 Schraubenbrüche von S 1 deutlich erkennbar. Die gebrochenen Schraubenenden trafen bei jeder Bewegung den Nerv. Der Arzt erkannte sofort die Gefahr und vereinbarte gleich einen Untersuchungstermin bei einem fachlich kompetenten Neurochirurgen in Saarlouis. Kurze Zeit später wurde von Dr. Johann, damals noch in der Elisabeth-Klinik Saarlouis die Implantate durch neue ersetzt, ein weiteres Segment L 2 versteift und mittig mit einer Titan-Querstange versehen, so dass. insges. 5 Segmente versteift wurden (von L 2 bis S 1). Zur Stabilisierung wurden vom Bauch aus zusätzlich Titankörbchen eingesetzt. Dies alles hätte schon bei der 1. Operation erfolgen müssen. Das war auch ein Grund der Schraubenbrüche. Die Operationen verliefen alle richtig aber nicht alle Operationsfehler, die die Klinik in Saarbrücken machte, konnten korrigiert .werden. Selbst heute noch leide ich unter starken Schmerzen, die mir nur durch die tägl. Einnahmen der Morphine das Leben erträglich machen. Meinem 2. Operateur, Herrn Dr. Johann bin ich heut noch sehr dankbar, .durch ihn kann ich wieder gehen.
    Erst nach 2 Jahren war ich in der Lage gegen die Klinik, die den Behandlungsfehler verursachte anzugehen.

    Die Krankenkassen haben eine Abteilung, die auch solche Behandlungsfehler kostenlos überprüfen und gegebenenfalls gegen solche Kliniken klagen.
    Noch besser wäre es, im Rechtsschutz zu sein. Es ist kein einfacher Weg und sollte genau durchdacht und beweisfähig sein.
    Für die Gegenseite wird immer ein schriftliches Gutachten erstellt.

    Mein Gutachter, ein Professor aus Heidelberg, schrieb u. a. darin "kein seriöser Wirbelsäulenchirurg würde in der heutigen Zeit eine solche OP durchführen." Ich denke, damit ist alles gesagt.
    Einige Zeit später erhielt ich den 1. Gerichtstermin zur mündlichen Verhandlung. Diesen Termin konnte der Professor nicht einhalten und bat um einen 2. Termin. Bei dem vom Gericht festgelegten zweiten Termin warteten wir alle im Gerichtsgebäude auf Hr. Professor. Dieser rief mit ca. 10 Min. Verspätung an, dass er den Termin nicht wahrnehmen könnte mit der Begründung, dass er eine starke Erkältung hätte. Bei dem 3. Termin erschien er und widersprach sein schriftliches Gutachtachten mit der Begründung, dass er sich doch wohl vertan hätte und diese alles etwas zu hoch schriftlich einschätzte (Kommentar überflüssig). Ich konnte eine Abfindung erhalten, oder weiter klagen. Sehr gerne hätte ich die Klage aufrechterhalten - aber ich konnte es nicht, nervlich war ich am Ende. Es ging einfach nicht mehr. Heute habe ich Verständnis für Betroffene, die ihre Klage nicht mehr weiterführen können und abbrechen müssen. Trotzdem empfehle ich jedem Betroffenen zu versuchen gegen einen Behandlungsfehler vorzugehen.

    Ich habe hier nur die wichtigsten Punkte aufgezählt, aber vielleicht hilft es einem Betroffenen, dem ich hiermit Mut geben möchte. Mut auch über seinen Behandlungsfehler zu sprechen.

    Auch auf der Spondy-Adresse “Petra.Goettges@spondy-gruppe.de“ bin ich zu erreichen und versuche auch hier Hilfestellung zu leisten.

    Petra



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