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Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 11.04.2006, 17:28rechtliche Grundlagen
Hallo,
ich hab schon so meine Vorstellungen, aber ich habe im Grunde keine Ahnung, wie der rechliche Stand derzeit aussieht.
Ich wüde mich freuen, hier professionelle Auskunft zur Rechtslage zu bekommen.
Was hat es eigentlich mit dem Gleichstellungsgesetzt auf sich?
liebe Grüße
Tjure
Re: rechtliche Grundlagen
andrea58 - 03.06.2006, 14:12
Ich hab da was Interessantes gefunden auf http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=6891
Bislang seien behinderte Menschen von zahlreichen Berufen aufgrund der gesetzlich vorgesehenen ‚körperlichen und geistigen Eignung’ ausgeschlossen gewesen. "Damit ist nun Schluss", so Huainigg. "Eine Behinderung kann künftig nicht mehr einen grundsätzlichen Ausschluss von Berufsfeldern wie z.B. Lehrer oder Richter rechtfertigen. (Sprecher des ÖVP-Klubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg)
Daraus schließe ich, dass jetzt auch jemand der stottert LogopädIn werden kann.
Liebe Grüße von Andrea
Re: rechtliche Grundlagen
Müri - 03.06.2006, 16:11
Hallo Andrea,
das könnte man diesen Herrn Huainigg ja mal fragen oder? Kennst du
den vielleicht sogar?
Aber find ich interessant, dass sich da endlich mal was tut (wurde ja
wohl auch Zeit!).
Schöne Grüße
Müri :hello2:
Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 13.08.2006, 15:59
Hallo Leute,
hier ein Zitat von Peter H. aus der Mailingliste der BV zum Thema:
(also deutsches Gesetzt)
Zitat Anfang:
Definition für eine Behinderung im
Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
§ 3, Abs.1 SchwbG
[Behinderung]
Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur
vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.
Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen
abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als
6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich.
Zitat Ende:
Gruß
Tjure
Re: rechtliche Grundlagen
Freak - 19.08.2006, 21:32
Ich kenne diese Definition und bezeichne mich auch selbst als sprechbehindert - wohlgemerkt NICHT sprAchbehindert. Meine Sprache beherrsche ich seit frühester Kindheit an weit überdurchschnittlich gut.
Aber einen Behindertenausweis möchte ich dennoch nicht, da man sich damit auf jeden Fall Berufschancen verbaut. Abgesehen davon habe ich immer noch die begründete Hoffnung irgendwann die Hirnregionen, die die Defizite in anderen Bereichen kompensieren, so weit ausgebildet zu haben, dass ich in jeder Situation flüssig sprechen kann.
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 07.10.2006, 16:50
Grüß euch!
Ich war jetzt beim steirischen Behindertenanwalt und möchte euch von unserem Gespräch ein bisserl erzählen:
Die gute Nachricht zuerst: Eine Vorgabe der EU zwingt Österreich zu einer modernen Definition des Begriffes „Behinderung“, das stärkt unsere rechtliche Position.
Die schlechte Nachricht: Wir haben österreich-typisch nicht nur eine Unterteilung in Bundes- und Landeskompetenzen mit jeweils völlig unterschiedlichen Gesetzen, sondern auch 9 eigenständige Landesgesetze. Was in einem Bundesland gilt, muss deshalb in einem anderen noch gar nichts bedeuten. Die Steiermark hat eines der modernsten Landesgesetze im Sozialbereich (hat ja auch lange genug gedauert, sage ich!), das dort geltende Recht gibt also zumindestens langfristig eine gewisse Ahnung, wohin die Reise im Bereich der anderen Landesgesetze gehen wird.
Im Bundesbereich finden wir v.a. die Antidiskriminierungsgesetze. Wer sich diskriminiert fühlt (egal, wer und warum!) kann sich an die Schlichtungsstelle des Bundessozialamtes wenden, die dadurch aktiv werden muss. Ein Status als BehinderteR ist dafür nicht nötig.
Um steuerrechtlich behindert zu sein, muss eine mindestens 25%ige Behinderung vorliegen, für eine arbeitsrechtliche Behinderung muss eine 50%ige Behinderung nachgewiesen werden. (Zu einer arbeitsrechtlichen Behinderung kann z.B. auch Zuckerkrankheit oder ein schweres Bandscheibenleiden führen, wir würden uns also in guter Gesellschaft befinden.)
In der Zuständigkeit des jeweiligen Landes liegen die meisten anderen Bereiche, die uns betreffen: Unterstützungen wie z.B. Zuschüsse zu Therapien, Unterstützung bei einer Ausbildung, oder was sonst auch immer. Vereinfacht gesagt, wenn Geld nötig ist, ist meistens das Land zuständig.
Auch dafür ist (Vorsicht! Diese Aussage betrifft nur die Steiermark!) keine Einstufung als „behindert“ nötig, sie ist auch nicht mehr auf Antrag („Ich möchte einen Behindertenausweis!“) möglich. Um Behinderung festzustellen werden keine Defizite mehr gesammelt und klassifiziert, der Begriff Behinderung wird nun umgekehrt definiert. Behindert ist, wer dauernd (also mindestens 6 Monate) wesentlich innerhalb der Altersgruppe benachteiligt ist. Damit fallen viele rechtliche Fußangeln weg. Dafür wird bei jedem Antrag auf Unterstützung o.A. einzeln entschieden, wer was bekommt oder auch nicht.
Dieses Landesgesetz gilt, wie schon geschrieben, nur für die Steiermark. Da aber alle Bundesländer ihre Gesetze der europäischen Rechtslage anpassen müssen, dürften mit der Zeit ähnliche Bestimmungen auch in den anderen Ländern eingeführt werden.
Nun stellt sich die Frage, wozu ein paar von uns (wie z.B. ich) die Diskussion, wie wir uns selbst sehen, angezettelt haben, wenn zu mindestens in absehbarer Zeit der rechtliche Status nicht mehr von einer offiziellen Einstufung als irgendwas abhängen wird. Haben wir leere Kilometer gemacht? In rechtlicher Hinsicht vielleicht ja. Was ich aber absolut nötig finde ist, zu verstehen, dass wir mit allen anderen Gruppen, die Unterstützung in verschiedenster Form von der Allgemeinheit brauchen, in einem Boot sitzen. Die EU hat zu Recht die diversen Schubladen geschlossen und schaut nur mehr die einzelnen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen an. Ich finde, wir sollten das auch tun, und gleich einmal die Schublade „Stotterer“ schließen und uns nur mehr als Menschen sehen, die unter anderem auch stottern.
Ein Nachsatz zum Thema Diskriminierung: Der Schutz vor Diskriminierung bedeutet nicht, dass wir jetzt alles machen dürfen, wenn es uns Spass macht, um des krass auszudrücken, sondern nur, dass wir nicht diskriminiert werden dürfen, weil wir stottern. Das sind zwei Paar Schuhe. Wir dürfen daher, auch wenn wir stottern, LogopädInnen werden, WENN WIR ES KÖNNEN. Das heißt vermutlich, dass dieser Beruf zumindesten zur Zeit für viele von uns nicht in Frage kommen wird, weil die Probleme mit dem Stottern in der Arbeit zu groß sind, es ist aber nicht mehr zulässig, jemanden, der die Voraussetzungen für die Arbeit als LogopädIn mitbringt, hinauszuwerfen, weil er/sie stottert.
Habe ich Wichtiges ausgelassen? Dann schreibt!
Liebe Grüße euch allen!
mi
Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 18.10.2006, 09:52
Hallo mi,
vielen Dank für deine Recherchen. Ich denke, das ändert nun doch einiges - zumindest was den rechtlichen Aspekt betrifft.
Ich bin mal gespannt, wie es mit diesem Thema weitergeht.
liebe Grüße
Tjure
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 19.10.2006, 11:19
Hallo!
Ja, rechtlich sollte sich das Problem in einigen Jahren (sofern sich die Länder alle an die EU-Vorgaben halten!) erledigt haben.
Was die Diskussion nach meinem Dafürhalten nach wie vor wichtig macht, ist die Tatsache, dass wir im Sedlbsthilfe-Bereich immer wieder mit Entscheidungsträgern zu tun haben bzw. haben werden, die eine klare Stellungnahme von uns wollen und brauchen: Sind wir behindert oder nicht? Das ist nach wie vor bei der Vergabe von Förderungen nicht zu unterschätzen.
lg mi
Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 19.10.2006, 13:28
Hallo mi,
Du hast völlig recht. Innerhalb der Selbshilfeszene scheiden sich die Geister was die Frage "sind wir behindert oder nicht" betrifft. Ich frage mich, wie wir dieser Uneinigkeit entgegentreten können. Denn ohne klare Stellungnahme und einheitliche Meinung kann die Selbsthilfe nichts erreichen. Ich habe auch den Eindruck, dass diese Uneinigkeit das Thema zum Tabuthema werden lässt. Sich in der Gesellschaft als behindert zu deklarieren - fällt wohl vielen schwer. Dazu kommt noch, dass jeder von uns das Stottern unterschiedlich bewertet, weil wir eben auch unterschiedlich stottern.
Wir kennen alle den Spruch " Stottern behindert - aber nur beim Sprechen". Ich für meinen Teil habe mich mit dieser Aussage nie wirklich anfreunden können. Stottern behindert mich nicht nur beim Sprechen. Es behindert mich in meiner sozialen Kompetenz, in meiner Selbstwahrnehmung und auch im nonverbalen Umgang mit der Gesellschaft.
liebe Grüße
Abraxas
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 20.10.2006, 14:40
Hallo tjure!
Das ist eine durchaus harte Feststellung, aber sie trifft das Problem perfekt, leider. Mir kommt dabei sogar noch vor, dass dort, wo die Behinderung am größten ist, oft auch der Widerstand überproportional groß ist.
Dabei werde ich nach wie vor nicht müde zu wiederholen: Behindert ist alles und nichts. Jemand kann behindert sein und sabbernd im Rollstuhl hängen (ich kenne und schätze übrigens einen Herrn mit diesem Problem persönlich, er kann sich nur mit sehr umständlichem Augencode mitteilen, aber seinen Humor musst du einmal erlebt haben!), es kann aber auch schon eine Zuckerkrankheit reichen, um behindert zu sein. Warum wir in dieser riesigen Bandbreite keinen vernünftigen Platz finden wollen, weiß ich nicht......
Selbst glaube ich eigentlich nicht mehr, durch mein Stottern noch wesentlich eingeschränkt oder behindert zu sein, und habe trotzdem kein Problem damit, unter die Behindertendefinition zu fallen. Es würde mein praktisches Leben ohnehin nicht verändern.
Und deine Feststellung, dass Stottern mehr als nur das Sprechen behindert, stimmt ja leider auch!
lg! mi
Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 20.10.2006, 16:16
hallo mi,
ich kenne viele Leute aus der Stotterszene, die es im Alltag mit Erfolg schaffen, nicht als Stotterer identifiziert zu werden. Diese Leute haben eine derart perfekte Vermeidungs- und Fluchtstrategie entwickelt, dass das tatsächlich funktioniert. Das sind dann häufig jene Leute, die sich wehement dagegen wehren, als "behindert" zu gelten - und das wahrscheinlich mit Recht und trotz der Tatsache, dass sie oft imens unter ihrem Stottern leiden. Deshalb mit Recht, weil man ihnen soetwas nicht "draufstempeln" darf, wenn sie das nicht wollen.
Das ist ein wichtiger Aspekt, auf den ich weiter unten noch zu sprechen komme.
Der Weg könnte also sein, dass jene, die zu Recht diesen "BehindertenStempel" wollen, sich diesen Stempel abholen.
Die Selbsthilfeorganisationen könnten sich darum kümmern, die nötigen Infos bereitzustellen. Das geht von den "Folgen" dieses "Stempels", bis zu den Ansprechpartnern der "Stempelausgabe".
Jetzt noch zu dem oben angesprochenen wichtigen Aspekt - wie ich denke.
Vor gar nicht allzu langer Zeit, hat ein Stotterer, der zu vergünstigten Konditionen (weil Mitglied einer StotterSelbthilfeorganisation) an einem Stotterseminar teilgenommen. Danach stand in der Vereinszeitschrift der Organisation ein Beitrag von dieser Person zu diesem Seminar.
Nun begab es sich, dass sich diese Person auf Jobsuche machte. Die Person hat festgestellt dass man diesen seinen Beitrag im Internet findet, wenn man unter google seinen Namen eintippt.
Unter der Androhung einen Rechtsanwalt einzuschalten, hat er die Selbsthilfeorganisation dazu veranlasst, diesen Beitrag zu entfernen.
Für mich persönlich war dies ein Schlag ins Gesicht der Selbsthilfeorgansiation (und auch in mein Gesicht), der mir heute noch schmerzt und mich in meiner Motivation weiterhin für andere aktiv zu sein müde gemacht hat.
Für mich wurde dadurch ganz klar, dass die Selbsthilfeaktivität Grenzen hat - die zu einem nicht unerbehlichen Teil von den Betroffenen selbst gesetzt werden.
Wie kann man gut Öffentlichkeitsarbeit machen, wenn Betroffenen sich mit allen Extremitäten dagegen wehren
Worum sollten sich also die Selbsthilfeorganisationen kümmern, wenn es um das Thema "sind wir behindert oder nicht" geht?
Sorry, wenn mein Beitrag konfus ist. Ich habe ihn, wie die Stolpermundregeln es wünschen, mehrmals durchgelesen, korrigiert und nachgedacht. Besser wirds leider nicht mehr. :oops:
Tjure
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 24.10.2006, 11:08
Hallo tjure!
Du hast das Problem schön auf den Punkt gebracht!
(Übrigens, damit mich niemand falsch versteht: Ich will, wenn ich über das Thema Stottern und Behinderung schreibe, natürlich niemanden in irgendein Schubladl stecken oder unter Druck setzen, sich selbst hinein zu stecken!)
Vielleicht haben wir uns das Problem doch noch etwas zu einfach vorgestellt.
Einerseits kann jemand, der stottert, Unterstützung aufgrund der Behinderungen, die das Leben für ihn bereit hält, benötigen. Das trifft, denke ich, den modernen Behindertenbegriff genau, ohne einen Stempel zu erfordern.
Andererseits brauchen wir in der Selbsthilfe zwangsläufig auch Unterstützung der Gesellschaft (und brauchen uns auch nicht dafür zu genieren, schließlich leisten wir Arbeit, die sie eigentlich selbst machen müsste!) und müssen uns zwangsläufig überlegen, woher wir ein Geld bekommen können und wollen.
Und den dritten Punkt haben wir bisher vielleicht etwas übersehen: Den Stempel in den Köpfen vieler anderer. Da kann dann leicht "Stotterer sind.... (irgendwas sehr Unangenehmes, ich möchte das gar nicht so genau auswalzen)" draufstehen.
Bei diesem dritten Punkt geraten wir unweigerlich in ein Dilemma: Deklarieren wir uns als Menschen, die auch einmal etwas von der Gesellschaft brauchen, oder nicht? Wenn ja, aktivieren wir automatisch diverse Vorurteile und bekommen z.B. vielleicht auch einmal einen Job nicht, wenn nein, fördern wir de facto die Vorurteile, ohne es zu wollen. Weil wir schieben die Behinderung ganz weit von uns, also den relativ schwach bis kaum Behinderten zu denen weg, die sich erst recht nicht wehren können. Langfristig auch für uns keine vernünftige Lösung, würde ich sagen, ohne die Chance auf einen guten Job missen zu wollen.
Vielleicht können wir diesen Punkt selbst gar nicht befriedigend lösen, weil er nur von denen zu lösen ist, die Vorurteile hegen. Wir können da nur aufklären und positive Beispiele geben.
Ein wichtiges positives Beispiel wäre, sein Stottern nicht zu verstecken und dadurch zu zeigen, dass Vorurteile unberechtigt sind. Mit den Ängstlicheren werden wir aber eine Menge Geduld haben müssen, auch wenn sie uns im Einzelfall das Leben schwer machen können.
lg! mi
Re: rechtliche Grundlagen
Freak - 26.10.2006, 08:30
Ich verstehe die Angst des oben genannten Stotterers, mit Stottern in Verbindung gebracht zu werden, sehr gut.
Ich habe mich in einem Stotter-Forum mit einem Namen angemeldet, der (nicht nur) im Internet mittlerweile nicht mehr gänzlich unbekannt ist und habe irgendwann alles daran gesetzt, dass man meinem Mitgliedsnamen ändert und nicht mehr mit Stottern über Google in Verbindung bringen kann.
Dieses Jahr habe ich ihn wieder geändert. In den vorherigen. Wenn ich nicht in einem Forum zum Stottern stehe und riskiere, "im echten Leben" auf mein Problem angesprochen zu werden, dann kann ich im normalen Sozialkontakt erst recht nicht dazu stehen.
Es geht schleppend voran, aber ich lasse mein Stottern immer mehr zu und lasse auch immer öfter schwerere Blocks mal lange laufen anstatt sie schnell mit einem oder vielen "ämm(s)" zu unterbrechen.
Es ist einfach schwer, etwas frei zuzulassen, was man Zeit seines Lebens verstecken wollte. Es wär so schön. Ich zeige kaum noch Sekundärsymptome, aber offen stottern ist immer noch die schwerste Übung. :(
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 27.10.2006, 08:15
Hallo!
Ich glaube, ich habe noch etwas übersehen:
Wenn jemand so große Angst davor hat, als "Stotterer" entdeckt zu werden, können zwei Ursachen dahinterstecken:
- eine ganz persönliche Angst vor der "Entlarvung" als "Stotterer" und
- die Angst davor, wegen des Stotterns z.B. keine Chance auf einen Job zu bekommen.
In ersten Fall denke ich, dass es eine Frage der persönlichen Entwicklung wäre, sich nach und nach ihr zu stellen, im zweiten Fall können (neben vielen vorgeschobenen Rationalisierungen!) auch wirkliche Gründe für Angst dahinterstecken. Da kann ich diese Vorsicht gut verstehen.
In beiden Fällen sollte sich das Problem im Selbsthilfebereich aber minimieren lassen, indem z.B. Beitragsschreiber vorher darauf aufmerksam gemacht werden, welche Verknüpfungen sich daraus ableiten lassen könnten.
Langfristig wird sich ein Verstecken des Stotterns nie vernünftig aufrecht erhalten lassen, aber für eine gewisse Übergangszeit (z.B. Arbeitssuchen nach Beendigung einer Ausbildung) kann eine gewisse Vorsicht ja auch Sinn machen. (Später können Vorurteile auch mit dem Hinweis auf die Berufspraxis leichter entkräftet werden.)
lg mi
Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 27.10.2006, 12:36
Hallo,
ich mach jetzt mal sehr starke Verallgemeinerung (was im Einzelfall nicht gut ist) :
Ist das der Grund, weshalb nur ein verschwindend kleiner Anteil der stotternden Menschen in der Selbsthilfe ist? Aus Angst entlarvt zu werden, und deshalb Nachteile zu haben?
Verstecken sich die stotternden Leute ganz bewußt aus Angst als der erkannt zu werden, der er nun mal ist - ein Mensch der stottert?
Wäre dann nicht jede Öffentlichkeitsarbeit, wie Fernsehbeiträge etc. eine Art ( ich übertreibe jetzt mal) von unerwünschtem Outing?
Wollen die meisten Stotterer lieber "heimlich behindert" sein?
Gruß
Tjure
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 30.10.2006, 16:07
Hallo tjure, und hallo alle anderen!
Ja, das kann ich mir bei einigen sehr gut vorstellen, wie du das geschrieben hast!
Vielleicht spielt auch noch eine andere Angst mit: Die Angst, sich mit eigenen verdrängten Problemen zu beschäftigen. Die stehen oft in enger Verbindung mit dem Stottern.
Deshalb trauen sich, vermute ich, einige nicht in die SH-Gruppe: Was wird da wohl aufgewühlt, wenn mich andere anstottern? Fast lustig ist, dass solche Ängste auch einige TherapeutInnen haben!
lg! mi
(der hoffentlich ein paar Tage mit dem Radl durch Slowenien fährt; zwar ein bisserl spät im Jahr, und schon ein bisserl frisch v.a. in der Früh, aber anders ist sichs nicht ausgegangen. Ich meld mich also erst in ein paar Tagen wieder!)
Re: rechtliche Grundlagen
Freak - 31.10.2006, 09:48
mi hat folgendes geschrieben: Vielleicht spielt auch noch eine andere Angst mit: Die Angst, sich mit eigenen verdrängten Problemen zu beschäftigen. Die stehen oft in enger Verbindung mit dem Stottern.
Hauptsächlich das war und ist es manchmal noch bei mir. Ich wollte es immer so weit wie möglich von mir wegschieben. Und wenn meine Mutter erzählt hat, dass ein Bericht über Stottern im TV kommt und sie ihn gern mit mir zusammen anschauen möchte, da wäre ich am liebsten im Boden versunken. Als mal ein Bericht im Radio kam, habe ich das Radio schnell ausgemacht.
Heute probiere ich es und schaffe es auch, mein Stottern locker mal anzusprechen. In normalen Gesprächen, in denen es eben passen würde. Das schaffe ich hauptsächlich deshalb, weil ich mich nun längere Zeit mit meinem Stottern trotz starkem Widerwillen auseinandergesetzt habe.
Dabei habe ich festgestellt, dass die anderen "normalsprechenden" Leute i.d.R. gar nicht darüber sprechen wollen. Ob es ihnen (!) peinlich ist oder ob es sie einfach nicht interessiert, weiß ich nicht.
Ich werde mir aber immer bewusster, wie klein die Rolle ist, die mein Stottern in den Köpfen der anderen spielt. Zeit meines Lebens habe ich mich verrückt gemacht und die anderen interessiert es meist gar nicht. Sie sind in der extremen Mehrheit der Menschen weder mitleidig noch bösartig, sondern gleichgültig! Auch wenn es ab und an immer noch Mitleid und Ungeduld als Reaktion zu sehen gibt.
Für mich persönlich eine schockierende Erkenntnis. ;)
Re: rechtliche Grundlagen
mi - 31.10.2006, 14:27
Hallo freak!
(Jetzt fahre ich doch erst morgen ganz in der Früh! Dabei solls in Slowenien morgen Regenschauer geben, brrrr!)
Du kennst dich selbst ausgesprochen gut, Hut ab!
Ich habe die selbe Erfahrung gemacht: Die meisten interessiert das Stottern der anderen nicht besonders oder gar nicht.
Und ehrlich: Was interessieren mich die Furunkel meines Nachbarn, um es einmal pointiert auszudrücken? (Ich weiß übrigens gar nicht, ob er welche hat. :lol: ) Wenn es im Kontakt wichtig ist, möchte ich natürlich mehr darüber wissen, oder wenn ein anderer persönlicher Anknüpfungspunkt vorliegt.
Aber in den meisten anderen Fällen liegt recht schnell eine ziemliche Zwangsbeglückung vor. Deshalb wundere ich mich auch immer wieder über Stotter-Aktivisten, die laut beklagen, dass die meisten Normalsprechenden so wenig über das Stottern wissen wollen. Kunststück, würde ich sagen, wenn sie kein Problem damit haben, warum eines draus machen? Und außerdem, es gibt so viele Themen, dass wir uns einfach nicht mit allen beschäftigen können, auch wenn wir besten Willens sind!
Deshalb denke ich mir, lassen wir die Kirche im Dorf. Ich werde übrigens auch nur selten aufs Stottern angesprochen, fast immer nur, wenn jemand Genaueres aufgrund persönlicher Nähe zu anderen Stotternden hat, die er (oft durchaus aus gutem Grund) nicht zu fragen traut.
lg!
mi
Re: rechtliche Grundlagen
Freak - 02.11.2006, 09:43
Naja, ich habe viel Zeit damit verbracht, in mich hineinzuhorchen, um meine Schwächen und Stärken kennen zu lernen, weil ich unzufrieden mit mir und meinem Leben war. Das hat mir viel gebracht, auch wenn ich noch viel zu tun hab. Mein Leben hat sich umgekrempelt, mein Stottern ist leider noch da....
Ich denke, man sollte sein Stottern vllt. kurz vor einem Vortrag vor Unbekannten ansprechen oder in ähnlichen Situationen. Ansonsten nur, wenn es eben zum Thema passt.
Ich "zwinge" in letzter Zeit jedoch manchmal anderen das Thema (unauffällig) auf, einfach, um etwas für meine Desensibilisierung zu tun. Da bin ich ganz egoistisch. ;)
Ich arbeite an meinem Sprechen, habe aber meine Arbeitsmaterialien immer in Schubladen versteckt, damit sie keiner sieht. Das ist symbolisch für meine (ehemalige) Einstellung zum Stottern. Mal kurz damit beschäftigen und dann schnell wieder verstecken und verdrängen.
Seit einer Weile lasse ich alles offen liegen, weil dieses Verstecken absolut irrationales Verhalten ist. Es ist doch was GUTES, wenn andere sehen, dass ich etwas für mich tue. Es ist ja kein Verbrechen. Im Gegenteil. Die Materialien wurden registriert, mehr nicht.
Was ich sagen will:
Weder aufdrängen noch verstecken ist der richtige Weg. Man sollte sein Stottern als Teil seines Lebens und seiner Person akzeptieren und genau das anderen auch zeigen. Man sollte selbstbewusst damit umgehen.
Hier bin ich. Ich habe ne Menge drauf. Aber ich stottere. Das nervt mich und vllt. auch euch, aber ich kann's nicht so schnell ändern wie ich es gerne würde. Ich arbeite daran. Wenn ihr was wissen wollt, fragt, ansonsten findet euch damit ab, denn ich muss mich auch damit abfinden.
Re: rechtliche Grundlagen
Tjure - 09.11.2006, 08:00
Hallo Leute
für die (Ober)Österreicher im Forum, habe ich folgende Webseite entdeckt
wo viele Informationen zur Rechtslage zu finden sind.
Bundessonzialministerium
Gruß
Tjure
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