Darf ein UKO Schlusskontrollen durchführen?

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    Re: Darf ein UKO Schlusskontrollen durchführen?

    ItaloCalabrese83 - 10.10.2008, 20:22

    Darf ein UKO Schlusskontrollen durchführen?
    hallo zusammen!!!

    Ich habe eine frage. ich bin sicher,dass ihr sie mir beantworten könnt.

    darf ein unabhängiges kontollorgan in auftrag einer elektroinstallationsfirma schlusskontrollen durchführen?

    wie lauft dass denn mit die unterschriften auf den sina????wer unterschreibt wo???

    ich bedanke mich in vorraus für eure antworten!!!

    gruss italocalabrese83 :wink:



    Re: Darf ein UKO Schlusskontrollen durchführen?

    kanter - 14.10.2008, 11:39


    hallo ItaloCalabrese83

    viele Elektriker beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan für die Schlusskontrolle. Das ist insbesondere beim Wohnungsbau sehr Sinnvoll, da dort keine unabhängige Kontrolle gefordert ist.

    Aber auch für die Schluss-Kontrolle grosser Gewerbe- oder Industriebauten werden Kontrollbüros beigezogen.

    Bei der Schlusskontrolle ist ganz klar, muss der Kontrolleur auf der linken Seite unterschreiben. Was wichtig ist; Name noch in Blockschrift schreiben, damit der Name gelesen werden kann.

    Diese Schlusskontrolle entbindet den Elektriker nicht vor der Baubegleitenden Kontrolle, da vieles am Schluss nicht mehr sichtlich ist, wie z.B.: Fundamenterder, Installationen in Hohlböden oder heruntergehängten Decken, usw.

    Gruss kanter



    Re: Darf ein UKO Schlusskontrollen durchführen?

    ItaloCalabrese83 - 16.10.2008, 08:34


    Danke kanter

    Dass wollte ich wissen!!!

    Gruss Italocalabrese83 :wink:



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