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Re: Klageerwiderung der WWE auf Kanyon, Raven & Sanders
JM Hardy - 07.10.2008, 18:04,UTC10bUTC07Klageerwiderung der WWE auf Kanyon, Raven & Sanders
Klageerwiderung der WWE
Die von Raven, Kanyon und Mike Sanders angestrebte Klage wurde nun von den Anwälten von World Wrestling Entertainment erwidert. Die Anwälte fordern natürlich eine Abweisung der Klage. Die drei ehemaligen WWEler wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Wrestler nicht mehr als freie Dienstleister, sondern als feste Angestellte angesehen werden und damit besser abgesichert sind und mehr Rechte hätten. Die Gründe, für die Forderung der Abweisung sind folgende:
1) Es wird kein Tatbestand erfüllt, der einen Anspruch begründet
2) Es gibt Gesetzesschranken, die die Klage unrechtmäßig machen
3) Es würden damit Steuergesetze umgangen werden
4) Der Employee Retirement Income Security Act schließt die Forderungen aus
5) Sie hätten kein Rechtsschutzbedürfnis, weil sie nicht ihre möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft hätten
6) Die drei sind nicht berechtigt die Rechte von WWE Angestellten einzufordern
Wir haben uns beste Mühe bei der Übersetzung des Juristen-Englisch gegeben. Fals etwas falsch übersetzt wurde, darf das gerne auf dem Board angemerkt werden. Hier die Argumente im Original:
1. Their complaint failed to "state a claim upon which relief can be granted."
2. Their claims were barred by "applicable statues of limitations."
3. Their claims were a "impermissible attempt" to circumvent federal and state tax laws, with WWE claiming "neither [law] grants a private right of action."
4. Their claims are "preempted by the Employee Retirement Income Security Act."
5. Levy, Sanders and Klucarits failed to "exhaust administrative remedies."
6. The trio "lack standing" to assess punitive claims on behalf of other class members (WWE contracted performers).
Quelle: genickbruch.com
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