Schulpflicht

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    Re: Schulpflicht

    Vengeance - 07.04.2006, 10:07

    Schulpflicht
    Jeder Bürger soll über seine Rechte und Pflichten bescheid wissen,
    hierzu wird er einmal befragt, um sicher zu gehen, dass er diese kennt

    Prüfung der Bürgertauglichkeit wird am Anfang dieser Stadt in kürzerer Form abgehalten

    Die Schulpflicht gilt für Kinder ab dem 6. Lebensjahr im allgemeinen geht sie bis zum 12.Lebensjahr, am Beginn dieser Stadt auch mit höherem Alter.

    Der Unterricht erfolgt an 5 Tagen der Woche von der 18. bis zur 20. Stunde, davon ausgehend, dass Lehrlinge schon mit dem 8. Lebensjahr beginnen, Lehrlinge sind für den Unterricht freizustellen. Das Fernbleiben vom Unterricht bedarf der Bestätigung eines Heilkundigen, denn nur Krankheit befreit von dieser Pflicht.

    Der Unterricht umfasst nicht nur die Gesetze, sondern auch Lesen, Schreiben und der Umgang mit Zahlen, desweiteren werden Einblicke in die verschiedenen Berufe gewährt und Talente der Schüler gefördert.

    Der Schulturm steht in der Nähe des Parks

    --Änderungen und Erweiterungen vorbehalten--



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