Einschläfern

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    Re: Einschläfern

    Saphir85 - 21.03.2006, 18:54

    Einschläfern
    Hallo Ihr lieben das ist das gegenstück zum Schlachten.


    Wann ist Einschläfern eine Erlösung?

    Es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob ein altes oder krankes Tier noch Freude am Leben hat oder ob es so sehr leidet, dass der Tod eine Erlösung ist.

    Das Wichtigste ist, dass diese Frage unabhängig von den eigenen, persönlichen Ansichten und Ängsten entschieden wird allein im Sinne des Tieres.
    Ein altes oder krankes Tier leiden zu lassen, die Augen vor seinem Leid zu verschliessen, ist ebenso unverantwortlich, wie ein Tier grundlos oder verfrüht einschläfern zu lassen.

    Unter der Last der Verantwortung und aus der Sorge heraus, nicht im Sinne des Tieres zu entscheiden, fragen viele Tierhalter nach objektiven Kriterien für den richtigen Zeitpunkt. Allgemeingültige Regeln gibt es aber nicht. Folgende Gründe können jedoch ausschlaggebend sein:

    Verlust der Lebensqualität durch
    - unheilbare Krankheiten
    - starke Schmerzen
    - schwere Unfallverletzungen
    - fortgeschrittene Altersschwäche
    - nicht behebbare Umstände die die Haltung des Tieres unmöglich machen
    ( z.B. extreme Stubenunreinheit oder Aggressivität des Tieres)

    Einschläfern eine Pflicht zum Schutz des Tieres?
    Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden, oder Schäden zuzufügen. Es macht sich strafbar, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt. Was aber heisst "zufügen"? Nicht nur, wer aktiv für Schmerzen und Leid eines Tieres verantwortlich ist, handelt gegen das Gesetz. Auch wer Schmerzen und Leid ignoriert, duldet oder verlängert, handelt unverantwortlich.

    Das Einschläfern von unheilbaren kranken Tieren, die nur unter Schmerzen und Leiden weiterleben können, ist ein selbstverständliches Gebot des Tierschutzes.

    Woran erkenne ich, ob mein Tier leidet?

    Tierhalter kennen ihr Tier sehr gut. Sie merken, wenn etwas nicht stimmt, wenn das Tier leidet und die Freude am Leben verliert. Hinweise hierauf können sein:
    Das Tier
    - hat andauernde und/oder starke Schmerzen
    - kann oder will sich nur noch sehr begrenzt bewegen
    - kann oder will nicht mehr fressen und/oder trinken
    - wirkt apathisch, verliert das Interesse und nimmt kaum noch Anteil an seinem Umfeld
    - verändert sein Verhalten, ist plötzlich extrem ruhig, scheu oder aggressiv

    Zu beachten ist dabei, dass Tiere oft erst sehr spät zeigen, dass sie Schmerzen haben oder leiden. Die Natur hat dies so eingerichtet, damit ein krankes Tier vom Feind nicht als schwach und damit als leichte Beute erkannt wird. Daher kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, ein unheilbar krankes Tier einzuschläfern, bevor seine Erkrankung sehr weit fortgeschritten ist. Unnötiges Leiden kann damit verhindert werden.

    Grundsätzlich entscheidend sind also der Gesundheitszustand des Tieres, Art und Ausmass seiner Erkrankung sowie die allgemeine Verfassung. Aber auch das Alter des Tieres und sein individuelles Wesen sind zu berücksichtigen.

    Ein ohnehin sehr ruhiger und bewegungsunfreudiger Hund wird unter eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten weniger leiden als ein temperamentvoller Wirbelwind. Eine Katze, die durch ein Unfall ein Auge verliert, verliert nicht unbedingt auch ihre Lebensfreude. Sind aber Gehirn und Nerven so geschädigt, dass das Tier regelmässig Ausfallerscheinungen hat, sich nicht mehr selbstständig und koordiniert bewegen kann, ist dies eine Tortur.

    Letztlich kann nur der Tierhalter beurteilen, ob das Leben seines Tieres noch lebenswert oder bereits zur Qual geworden ist - diese schwere Entscheidung kann ihm leider keiner abnehmen. Bei offenen Fragen, Unsicherheit und Zweifeln sind der Tierarzt oder die Praxisassistentin mit ihrem kompetenten, fachlichen Rat und ihrer Erfahrung eine wertvolle Hilfe, auf die der Tierhalter vertrauen kann.

    Leidet mein Tier im Tod?

    Der medizinische Fachausdruck für Einschläfern lautet "Euthanasie", was aus dem Griechischen kommt und übersetzt" gutes Sterben" heisst ( Eu = gut, Thanatos = Tod). Viele Tierhalter haben dennoch Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden, den Tod bewusst erleben. Diese Sorge ist unbegründet.

    Wird ein Tier eingeschläfert, erhält es eine Spritze mit einer Überdosis eines Narkosemittels (Barbiturat). Das Tier wird so zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, Schmerzempfinden und Wahrnehmung werden vollkommen ausgeschaltet. Erst danach setzt die Wirkung der eigentlichen Überdosis ein. Das Tier nimmt davon nichts wahr, in tiefer Narkose hört es auf zu atmen, das Herz hört auf zu schlagen.

    Unter Umständen kann es schon mal sein, dass sich das Tier während oder nach dem Einschläfern noch bewegt, Kot oder Harn absetzt, Diese Abläufe finden aber
    keineswegs bewusst statt, das Tier bekommt davon nichts mehr mit. Bei der Muskelbewegung handelt es sich lediglich um eine Art Reflex, der auf rein biochemische Vorgänge im Körper zurückzuführen ist.


    Wer soll in der schweren Stunde dabeisein?

    Ob man als Halter anwesend sein möchte, wenn das Tier eingeschläfert wird, ist
    eine sehr persönliche Entscheidung, für die es kein allgemeingültiges Richtig oder
    Falsch gibt. Wer glaubt, mit der Situation nicht umgehen und fertig werden zu können sollte lieber darauf verzichten.

    Diese Frage sollte nicht erst in letzter Minute entschieden werden. Dies spontan zu tun, wenn die Situation kurz bevorsteht, kann leicht überfordern. Die daraus entstehende Unruhe kann sich auch auf das Tier übertragen. Ebenso sollte vorher überlegt werden, ob die Begleitung eines nahestehenden, vertrauten Menschen hilfreich sein könnte und erwünscht ist.

    War das Tier Mitglied einer Familie mit Kindern, so sollten diese auf Wunsch die Möglichkeit haben, das Tier in den letzten Minuten zu begleiten. Besonders für Kinder kann es wichtig sein, dass ein vertrautes Tier nicht einfach aus ihrem Leben verschwindet. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Kinder, die dabei sind, wenn ihr Tier ruhig einschläft, und sich so mit eigenen Augen vergewissern können, dass es ihm dabei gutgeht, mit dem Verlust erstaunlich gut umgehen können.

    Plötzlicher Tod eines Tieres

    Stirbt ein Tier bei einem Unfall oder durch eine akute Notfallerkrankung, bedeutet das für den Halter die plötzliche Konfrontation mit dem Tod. Er konnte sich auf den Abschied innerlich nicht einstellen und vorbereiten. Dadurch kann zunächst ein Schockzustand ausgelöst werden, sehr oft folgen darauf Schuldgefühle. Der Halter macht sich Vorwürfe, seiner Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht gerecht geworden zu sein. Aber kein Tier kann vor allen Risiken bewahrt werden. Ein gewisser Trost ist: Das Tier hat dank gewisser Freiheiten sein Leben besonders intensiv erlebt.


    Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?

    Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

    - Die eine ist, dass sich der Tierarzt des toten Tieres annimmt. Er kümmert sich darum, dass es in eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht und dort verbrannt wird.

    - Die andere Möglichkeit ist, dass das verstorbene Tier von seinem Halter mitgenommen wird. Dann ist er dafür verantwortlich, dass das Tier nach gesetzlichen Vorschriften beerdigt wird.

    - Seit einiger Zeit besteht auch die Möglichkeit einer Kremation. Die Praxisassistentin oder der Tierarzt informieren sie gerne



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    Moderator - gepostet von Cindy-Charlie16 am Mittwoch 03.05.2006



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