Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten

Hundeschule-Iserlohn.de
Verfügbare Informationen zu "Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: WHeimann
  • Forum: Hundeschule-Iserlohn.de
  • Forenbeschreibung: Forum unserer Hundeschule
  • aus dem Unterforum: Gerichtsurteile
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Freitag 10.02.2006
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten
  • Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 29 Tagen, 12 Stunden, 17 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten"

    Re: Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten

    WHeimann - 27.03.2006, 13:01

    Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten
    Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.
    Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

    BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Hundeschule-Iserlohn.de

    Ein Wahnsinns-Duft / 03.03.2007 - gepostet von WHeimann am Donnerstag 08.03.2007
    Lucky: Dobermann, geb. 2004. - gepostet von WHeimann am Montag 08.05.2006
    Fährtenhunde - gepostet von jule am Freitag 28.04.2006
    Sind so kleine Füße . . . / 05.05.2007 - gepostet von WHeimann am Mittwoch 30.05.2007
    Dog Day 2006 - gepostet von bubu am Montag 21.08.2006
    Das war ja kuh-misch / 14.07.2007 - gepostet von WHeimann am Donnerstag 19.07.2007



    Ähnliche Beiträge wie "Jegliche Benutzung von Teletaktgeräten ist verboten"

    Benutzung dieses Forums - empire (Mittwoch 27.06.2007)
    Benutzung des Forums - raschid (Dienstag 27.03.2007)
    A Tribute to Agnetha ?? - Honey, Honey (Dienstag 27.05.2008)
    Regeln Zur Benutzung Unseres Gameservers - flashgordon (Mittwoch 21.03.2007)
    Benutzung - Knaucke Idee (Dienstag 04.09.2007)
    Regeln zur Benutzung dieses Forums - Schulze himself (Freitag 06.01.2006)
    Benutzung des Forums - verazoller (Sonntag 10.04.2005)
    Wohnung zu vermieten - Felix (Dienstag 24.04.2012)
    Zur benutzung... - william (Mittwoch 04.05.2005)
    Regeln zur Benutzung des Forums - ZeUs (Sonntag 23.05.2004)