WiPo Heft

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    Re: WiPo Heft

    Cathrin - 18.05.2008, 18:27

    WiPo Heft
    Das ist jetzt das, was in meinem Ordner ab dem Thema Politik drin ist, falls was fehlt bitte ergänzen!

    1. Zettel: Die drei Politik Dimensionen
    Dazu haben wir selber Beispiele aufgeschrieben.
    2. Mitschrift über das Thema Eliten und Modernisierung (bin nicht sicher, ob das im Heft sein muss)
    3. Test über Staatssysteme: demokratisch, autoritär, totalitär
    (Aufgaben unten Hausaufgabe?)
    4. Tarifautonomie (Aufageben unten Hausaufgabe?)
    5. Zettel über Definition von Freiheit von mehreen Leuten
    6. Hausaufgabe vom 11.02.08 "Streitbare Demokratie" S. 24 M13
    und "Begriffserklärung Demokratie" S. 21 M9
    -> verschiedene Gruppen mit verschiedenen Quellen, ich weiß nicht welche Quellen die anderen Gruppen bearbeiten sollten.
    7. Zettel über Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip,...
    8. Vor- und Nachteile der Mehrheits- und Verhältniswahl
    Wahlverfahren/ Auszählverfahren
    Funktion der Parteien
    9. Hausaufgabe über Verbände und Parteien
    Quellen: S. 101 M8
    S. 104 M12, 13
    S. 108 M18, 19
    10. Wahlprogramme der Parteien
    11. Anhand eines Artikels soll die Funktion und die Vroteile von verbänden hervorgehoben werden.
    12. Zettel über die Bundesregierung mit Aufgaben unten -> Hausaufgabe
    Artikel über die Große Koalition mit 4 Aufgaben als Hausaufgabe.

    Ja und dann kommt bei mir nur noch der Zettel mit dem "wirtschaften" und der Mitschrift der letzten Stunde. Es kann sein, dass ein paar Hausaufgaben fehlen, ist dementsprechend jetzt nur ein grober Überblick.
    Lg Cathrin[/list]



    Re: WiPo Heft

    Kimi - 29.05.2008, 14:25


    vor den auszählverfahren hab ich noch das genfer abkommen, hatte ich letztes mal übersehen..aber ich weiß auch nicht ob das so wichtig ist...da hatte doch der typ nen referat drüber gehlaten sonst hab ich genauso wie du...find ich gut das du das reingestellt hast
    lg kim



    Re: WiPo Heft

    Dani - 31.05.2008, 17:32


    Hm... Fuck. Da kann ich mich ja dann jetzt mal dran machen :x

    Aber danke euch auf jeden Fall!! =)



    Edit: Hab mich grad nochmal durch meinen Pc geklickt und zwei WiPo-Hausaufgaben gefunden, die ich mit word gemacht hab. Ich kopier sie mal rein, vllt hilft's ja irgendwem. ;D

    Der Bundestag – Funktionen und Fraktionen

    1.) Funktionen
    Das Parlament oder der Bundestag steht im Zentrum der politischen Institutionen in der BRD und wird direkt durch das Volk gewählt (=> herausragende Legitimation).
    Er verschafft den politischen Auffassungen des Volkes Gehör (Artikulationsfunktion) und nimmt (teilweise mit dem Bundesrat zusammen) die personelle Besetzung aller zentralstaatlichen Organe vor (Wahlfunktion). Außerdem kontrolliert er das Regierungshandeln, prüft also die Handlungen der Regierenden und greift ggf. korrigierend ein [pol. Richtungskontrolle (Inwieweit entspricht das Handeln der Zielsetzung?); Effizienzkontrolle (Werden wirksame Mittel ökonomisch eingesetzt?); Rechtskontrolle (Bewegt sich die Handlung im Rahmen der Rechtsnormen?) => z.B. Verteilung des Bundeshaushalts] (Kontrollfunktion) und, bei Mitwirkung des Bundesrats, die Gesetzgebung (Legislative Funktion).
    Wichtig ist, dass das Parlament selbst aus seinen eigenen Reihen die Regierung stellt, weshalb die Parlamentsmehrheit nun vor allem die Wahl- und die Gesetzgebungsfunktion ausfüllt, während die Opposition für Kontrolle und Artikulation steht. Es entsteht also ein Dualismus von Parlamentsmehrheit (inkl. Regierung) und Opposition.
    Zur Öffentlichkeits- und Repräsentationsfunktion: Das Parlament informiert die Bürger über aktuelle Probleme sowie über in Aussicht genommene Lösungsansätze. Zudem muss das Parlament aber auch auf mögliche zukünftige Probleme hinweisen. Es sollen dabei aber alle in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen zum Problem Gehör finden, bevor daraus Lösungskonzepte erstellt werden. Debatten innerhalb des Parlaments müssen daher immer auf der öffentlichen Meinung basieren. So wird die Kluft zwischen Staat und Gesellschaft verringert, der politische Prozess wird durchschaubar und kontrollierbar gemacht. Dadurch dass kontroversen Sichtweisen diskutiert werden, kann der Bürger seine eigene Meinung unter Einbeziehung vieler Argumente bilden.


    2.) Fraktionen
    Fraktionen sind Teile des Bundestages, die mit eigenen Rechten ausgestattet sind. So sind sie berechtigt, Rechte des Bundestages und eigene Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen (verfassungsrechtliches Privileg). Zudem genießen sie gegenüber fraktionslosen Mitgliedern oder Gruppen einzelner Abgeordneter die Vorteile, dass ihnen bessere Antragsrechte, Redezeiten und bessere Ausstattung mit Geldern und Mitarbeitern, sowie Vorteile in der Gesetzgebungsarbeit zugesprochen werden.
    Um als Fraktion zu gelten, muss man eine Hürde von 5% der Mitglieder des Bundestages überschritten haben. Aktuell erfüllen diese Bedingung CDU/CSU und SPD, aber auch die FDP und Bündnis 90, die Grünen.
    Fraktionslose Abgeordnete kritisieren seit jeher die starke Stellung der Fraktionen, mit der Begründung, diese herausgehobene Bedeutung sei nicht mit Artikel 38 des Grundgesetzes im Einklang, der Gleichstellung und -behandlung aller Abgeordneten vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht stärkte jedoch im Wesentlichen die Stellung der Fraktionen.
    Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass die Fraktionsabgeordneten nicht mehr allein ihrem Gewissen unterstellt sind, sondern dass von ihnen allgemein erwartet wird, dass sie die Entscheidungen ihrer Fraktion mittragen.



    Buch S. 32/33 Quellen 26-28: Der Bundesrat / Föderalismus und Demokratie

    Der Bundesrat setzt sich aus Vertretern der Länder (bestimmt durch Landesregierung / Anzahl abhängig von Einwohnerzahl des Landes) zusammen. Sie sind an die Weisungen ihrer Länder gebunden & müssen einheitlich stimmen.

    Aufgaben des Bundesrats
    - Einbringen eigener Gesetzesentwürfe
    - Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung
    - Einspruch gegen nicht zustimmungswürdige Gesetze
    - Zustimmung bzw. Ablehnung bei Verfassungsänderungen und Gesetzen, die die Länderinteressen betreffen
    - Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts
    - Teilnahme am Erlass der Rechtverordnung des Bundes
    - Mitwirkung an der Europapolitik

    Föderalismus
    Der Föderalismus ist in der deutschen Verfassung Tradition. Das bedeutet, dass die BRD (Gesamtstaat) ein Zusammenschluss von Ländern (Gliedstaaten) ist, in dem den Gliedstaaten wesentliche Kompetenzen übertragen wird. Die Verfassungen sind für die Länder das, was das Grundgesetz für den Bund ist.
    Der erste Abschnitt des „Organisationsteils“ des Grundgesetzes widmet sich dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Er regelt die Handlungsmöglichkeit des Bundes, erlaubt diesem nur das, was ihm im Grundgesetz ausdrücklich gestattet ist.
    Der Föderalismus sichert die Demokratie, z.B. durch zusätzliche Wahlen auf Länderebene und demokratisch legitimierte Entscheidungen, die durch den Bundesrat auch auf Staatsebene wirken.



    (Wär nett, wenn ihr nicht alles wortwörtlich übernehmt, aber man muss zumindest nicht alle Quellen lesen, wa? Anspruch auf Vollständigkeit hats allerdings nicht :shock:
    Viel Spaß. :P)



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