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BeitragVerfasst: 22.03.2006, 13:20 
Hi,
das leidige Thema wenn was nicht funktioniert. Gerade bei Importware kann es zu Problemen kommen, wenn man die Begriffe verwechselt.

Garantie:
ist ein FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. sämtliche Bedingugen kann er frei festlegen, jedoch bleibt die gesetzliche Gewährleistung unberührt.
Er kann diese auch vom Käuferland abhängig machen.
Die vereinbarte Garantieleistung muss er abr erfüllen.

Gewährleistung:
Wird oft mit Garantie verwechselt (und damit geworben.
Die Gewährleistung ist eindeutig im BGB geregelt und damit ein unumgängliches Recht. Sie beträgt 24 Monate und bezieht sich auf den Zustand der Ware beim Übergang der Gefahr. Sie bedeutet mit nichten dass ein Produkt 24 Monate mängelfrei sein muss, sondern lediglich dass es zu Kaufzeitpunkt mängelfrei war.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Danach muss dies der Käufer nachweisen (Beweislastumkehr).
Im Gewährleistungsfall hat man einen Anspruch gegen den HÄNDLER (nicht den Hersteller), dieser besteht entweder aus Wandlung (Geld zurück) oder Minderung (bei uns weniger relevant). Der Händler kann allerdings ein Nachbesserungsrecht vereinbaren (nach dem 2. erfolglosen Versuch gilt diese aber als gescheitert)
- gilt für alle Käufe in DE (und nur da)
- lässt sich nicht beschränken
- Anspruch gegen den Händler
- versand muss der Händler übernehmen

Wenn jetzt jemand einen kreisel von Futaba import kauft, hat er natürlich keinen Garantieanspruch gegen Robbe, wohl aber eine Gewährleistung des Händlers.
Oft versuchen Händler (auch die vor Ort) Sich mit Hinweis auf die Garantiebestimmungen vor der Gewährleistung zu drücken.
Kosten für die Übersendung zum Hersteller oder 12 Monate Wartezeit sind natürlich nicht zu akzeptieren.


Umtausch:
- Bei Fernabsatzgeschäften gilt in DE (auch nur hier) ein 14 tägiges Rückgaberecht. Dieses gilt auch bei einem Kauf bei ebay (von einem Händler). Selbstverständlich darf die Ware nicht benutzt worden sein.
- bei Händlern vor Ort gibt es KEIN Umtauschrecht. Wenn er dieses anbietet ist das reine Kulanz.

gruß

Christian


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 22.03.2006, 13:20 


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BeitragVerfasst: 22.03.2006, 13:22 
Hy...

tolle Idee das hier aufzulisten!! :P


Jetzt wissen wenigstens fast alle Bescheid...!

Gruß Makis


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BeitragVerfasst: 22.03.2006, 13:53 
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Frachtpilot
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Registriert: 04.03.2006, 17:57
Beiträge: 297
Wohnort: Pforzheim (PF)
Finde ich auch toll von dir. Schön, dass du dein Wissen so offen mit uns teilst!!

_________________
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BeitragVerfasst: 22.03.2006, 16:24 
Zitat:
Finde ich auch toll von dir. Schön, dass du dein Wissen so offen mit uns teilst!!

Danke, wenn mein Wissen dadurch nicht weniger wird teile ich gern :-)
Das BGB ist übrigens eine lohnende Anschaffung wenn man viel im Internet kauft. §433 ff wenn ich das richtig in Erinnerung hab (bin zu faul aufzustehen). Gibts beim amt für politische Bildung auch umsonst.

Wäre vielleicht doch mal Zeit für eine Rubrik "Kauf". Mit Ratschlägen und Raum zur Händlerbewertung.

Ach ja:
Detaillierter geht immer, aber wenns jemand besser weis möge er jetzt posten oder für immer,... , ach egal halt später.


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BeitragVerfasst: 22.03.2006, 19:28 
Offline
Frachtpilot

Registriert: 21.02.2006, 08:58
Beiträge: 270
Der Beitrag ist super, wir haben ja seit Mai 2002 geänderte Verbraucherschutzgesetze, die ja letztendlich dem Endverbraucher (wichtig es gibt da ganz große Unterschiede, ob eine Firma etwas bei einer anderen Firma kauft B to B oder der Endverbraucher B to C) ein klar definierten Schutz vor "dubiosen" Verkäufern bzw. deren Machenschaften.

Erwähnenswert wäre noch , soviel ich weiss, daß unter einem Betrag von 40,- Euro die Transportkosten für die Rücksendung der Käufer zu tragen hat (Im Falle bei Nutzung des 14 täg. Rückgaberechtes).

Einige auch in unserem Hobbybereich tätige Firmen bewegen sich aber mit Ihrer "Moral" teilweise hart an der Grenze des gesetzl. Zulässigen.

Preis ist eben nicht immer Alles, sollte jeder für Sich selber entscheiden.

Gruß


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BeitragVerfasst: 22.03.2006, 20:17 
Da wir hier alle ein hobby betreiben hab ich B2B mal außen vor gelassen. Händler sollten dies ohnehin wissen.
Stimmt, die 40€ Grenze sollte man erwähnen. Bei Problemen aber besser ins Fernabsatzgesetz schauen.


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