So punkte Flensburg die Autofahrer aus.

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    Re: So punkte Flensburg die Autofahrer aus.

    VILEDA - 02.05.2008, 18:41

    So punkte Flensburg die Autofahrer aus.
    So punkte Flensburg die Autofahrer aus.
    Für manche Sünde gibt es überraschend viele Zähler – Führerschein in Gefahr!

    Wie im Boxring zählt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg Autofahrer aus, die durch Verkehrssünden zu viele Punkte auf ihr Konto einfahren. 16, 17, 18… Führerschein weg.
    Das Tückische an den ausgefeilten deutschen Regelungen: Punkte summieren sich sofern der Autofahrer nicht zwei Jahre nach dem Eintrag sauber bleibt. Nu in dem Fall werden sie gelöscht. Doch kommt in diesem Zeitraum auch nur ein Punkt hinzu, bleiben alle älteren Zähler erhalten bis Gnade gewährt wird: Denn erreichen die Punkte ein Alter von fünf Jahren, werden sie Vorfall für Vorfall einzeln gestrichen.
    Vor allem stressgeplagte Vielfahrer rauschen schnell in den gelben Bereich: Zweimal mit 26 km/h zu schnell geblitzt und einmal an der Ampel auffällig, schon sind neun Punkte auf dem Konto. Das ist bereits die Hälfte auf dem Weg zum Führerscheinentzug, denn bei 18 Zählern wird die Fahrerlaubnis automatisch eingezogen. Sie ist dann für mindestens sechs Monate weg, im Gegensatz zum begrenzten Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten.
    Neben den bekannten Punkterisiken Tempo, Ampel oder Alkohol gibt es aber auch Verstöße, die auf den ersten Blick überraschend viele Zähler einfahren. Wer etwa weiß schon, dass falsches verhalten am Zebrastreifen vier Flensburg-Punkte bringen kann? Oder Fahren ohne Licht bei Regen drei Zähler? Dazu kommt: Viele Autofahrer kennen ihren Punktestand nicht, sind sich des Risikos nicht bewusst.
    Vorbeugten ist also angesagt, dazu sollte erst einmal der eigene Kontostand geprüft werden. Über den erteilt das KBA kostenlos Auskunft. Tipp: Das Formular für die Punkteabfrage gibt es online unter www.autobild.de zum Download.

    So lassen sich Punkte abbauen
    Punkte lassen sich alle fünf Jahre einmal abbauen, so geht es:
    - Wer vier bis acht Zähler hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Kraftfahrer" vier Zähler vom Konto löschen.
    - Das Seminar wird von speziell berechtigten Fahrschulen angeboten und kostet rund 400 Euro. Es findet in Gruppen mit sechs bis zwölf Teilnehmern in Fahrschulen statt und besteht aus vier Sitzungen von je 135 Minuten plus einer Fahrprobe. Ziel ist, im Gespräch die Gründe für das Fehlverhalten zu finden und abzustellen.
    Doch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, Hüterin jedes Punktekontos, bleibt auch nicht untätig:
    - Bei einem Punktestand von acht gibt es eine schriftliche Verwahrnung und den Hinweis auf das freiwillige Aufbauseminar.
    - Wer neun bis 13 Zähler eingefahren hat, kann durch ein Seminar dann nur noch zwei Zähler loswerden.
    - Bei 14 Zählern schließlich ist Schluss mit der freiwilligen Teilnahme am Seminar, dann wird sie vom Amt angeordnet. Wer die Aufforderung zur Teilnahme ignoriert, ist seinen Führerschein sofort los.
    - Das Zwangsseminar bringt allerdings keinen Punkteabzug mehr. Den gibt es dann in Form von zwei Zählern nur noch, wenn der Betroffene zusätzlich freiwillig an einer "Verkehrspsychologischen Beratung" teilnimmt. Die findet in Form von Einzelgesprächen bei einer zugelassenen Beratungsstelle statt, etwa dem TÜV, und kostet rund 300 Euro.

    Verhalten in der Polizeikontrolle
    Wer nach einem Verkehrsvergehen von der Polizei gestoppt wird, muss das Vergehen nicht zugeben. Er sollte sich besser gar nicht "zur Sache" äußern, denn alle Aussagen können später verwendet werden. Äußerungen zum Vorwurf sollten später in Ruhe vorgetragen werden, im Zweifel nach anwaltlicher Beratung. Nur Angaben zu Person und Fahrzeug müssen gemacht werden, etwa Vorlage von Führer- und Fahrzeugschein.

    Das müssen Fahranfänger beachten
    Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sind alle Verstöße in schwerwiegende A-Verstöße (zum Beispiel Missachtung des Überholverbots) und weniger schwerwiegende B-Verstöße (zum Beispiel mangelhafte Reifen) aufgeteilt. Bei einem A- oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre auf vier Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Vorsicht: Bei drei Vergehen der Kategorie A oder sechs der Kategorie B wird die Fahrerlaubnis entzogen. Rund 20.000 Fahranfänger pro Jahr verlieren ihren Führerschein so bereits vor Ablauf ihrer Probezeit.

    Die Führerscheinhürde MPU
    Werden 18 Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer sie wieder bekommen möchte, muss sie ganz neu beantragen. Das ist erst nach Ablauf der verhängten Sperrfrist möglich, wobei die Mindest-Sperrfrist sechs Monate beträgt. Hat die Behörde aber Zweifel an der Eignung des Antragstellers, kann sie eine erfolgreich bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, Idiotentest) vor der Neuerteilung zur Auflage machen. Die MPU besteht aus einem Psychologischen Gespräch und einer medizinischen Untersuchung sowie aus Leistungstests, etwa zur Reaktionsfähigkeit. Die Kosten liegen bei 220 bis 550 Euro.

    Die häufigsten Verstöße: So viele Punkte gibt es

    ein Punkt
    - Tempolimit um 21 bis 25 km/h innerorts oder außerorts überschritten
    - Zeichen Überholverbot missachtet
    - Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der des zu Überholenden überholt
    - An Engstelle oder Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert
    - Kind ohne Sicherung befördert
    - Mobiltelefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung benutzt
    - Kfz mit Saisonnkennzeichen außerhalb des Zeitraums auf öffentlichen Straßen abgestellt
    - Kfz in Betrieb genommen ohne amtliches Kennzeichen oder Kennzeichen mit Folie oder ähnlicher Abdeckung versehen
    - AU um mehr als acht Monate überzogen
    - Ausrüstung nicht an Wetterverhältnisse angepasst

    zwei Punkte
    - Beim Abbiegen die Vorfahrt des Gegenverkehrs missachtet
    - Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt
    - Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht kenntlich gemacht
    - TÜV um mehr als vier Monate überzogen
    - Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

    drei Punkte
    Tempolimit um 26 bis 40 km/h innerorts, um 26 bis 50 km/h außerorts überschritten
    - Rote Ampel nicht beachtet
    - Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht gehalten
    - Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet
    - Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
    - Bei unklarer Verkehrslage überholt
    - Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen am Tage außerorts nicht mit Abblendlicht gefahren
    - Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht gefolgt
    - Kfz oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen betrieben
    - Kfz ohne Zulassung oder Betriebserlaubnis oder mit Saisonnkennzeichen außerhalb des Zeitraums auf Straßen bewegt

    vier Punkte
    - Tempolimit um 41 oder mehr km/h innerorts, um 51 und mehr km/h außerorts überschritten
    - Rote Ampel nicht beachtet nach mehr als einer Sekunde Rot mit Gefährdung anderer
    - Bei unklarer Verkehrslage überholt und dabei Zeichen Überholverbot missachtet
    - Auf Autobahnen gewendet, rückwärts oder gegen die Fahrtrichtung gefahren
    - Am Fußgängerüberweg Fußgänger des Überqueren nicht ermöglicht oder dort überholt
    - Radarwarner betrieben
    - Fahrzeug mit 0,5 Promille Blutalkohol oder mehr oder unter Drogen geführt

    sieben Punkte
    - Fahrzeug bei relativer Fahruntüchtigkeit (0,3 bis 1,09 Promille plus alkoholbedingte Ausfallerscheinungen) oder absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) geführt

    Gelesen in der Autobild Nr. 18, 30. April 2008, Seite 62 bis 63



    Re: So punkte Flensburg die Autofahrer aus.

    VILEDA - 14.05.2008, 08:45


    Und die Busgelder werden auch höher:

    http://www.autobild.de/artikel/neuer-bussgeldkatalog-2009-_694174.html



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