Rechtslehre

Rätselspaß
Verfügbare Informationen zu "Rechtslehre"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Einstein - Sister Ky - Anonymous
  • Forum: Rätselspaß
  • aus dem Unterforum: Wirtschaftswissenschaftliche und rechtliche Bereiche
  • Antworten: 6
  • Forum gestartet am: Mittwoch 15.03.2006
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Rechtslehre
  • Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 20 Tagen, 13 Stunden, 19 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Rechtslehre"

    Re: Rechtslehre

    Einstein - 18.03.2006, 13:02

    Rechtslehre
    Nennen Sie jeweils zwei Beispiele für die folgenden Überbegriffe:

    1. Straftaten genen die persönliche Freiheit
    2. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    3. Straftaten gegen die Ehre
    4. Straftaten gegen das Eigentum
    5. Straftaten gegen das Vermögen
    6. Straftaten gegen den Staat



    Re: Rechtslehre

    Sister Ky - 18.03.2006, 14:23


    1. Entführung, Geiselhaft
    2. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatzt, Wallmart's Ethikrichtlinie (Mitarbeiter dürfen sich nach Arbeitsschluss nicht Treffen und keine Beziehungen haben)
    3. "Du Sau!" (Beleidigung), Rufmord
    4. Diebstahl, Sachbeschädigung
    5. "Du bist so unfähig, du vermagst nichts" (Dummheit :roll: ), Veruntreuung vielleicht? ? k.a.
    6. Harz-IV-erschleichen, Steuerhinterziehen, Schwarzarbeiten, einer Terrorgruppe angehören, deren gesetztes Ziel die untergrabung unseres Staates ist, ...

    Greetz, Ky!



    Re: Rechtslehre

    Einstein - 18.03.2006, 14:39


    OK, klingt doch teilweise schon sehr gut!
    Ich muss da leider etwas dazu sagen: Ich habe nicht "Körperliche Freiheit" sondern "Körperliche Unversehrtheit" gemeint, aber so geht das natürlich auch!!!

    1. Entführung ist gut! Geiselnahme (§239b) kann man auch dazunehmen, obwohl's in viele Sparten paßt.
    2. Sexuelle Belästigung... = Sexuelle Nötigung (§177) jawoll!
    Walmart-Richtlinie... kann man das dazuzählen? (Frage: Wurde Walmart deswegen angeklagt? Wenn ja -> ja... wenn nein -> hmmm schwierig)
    3. Jawoll beides richtig
    4. Jawoll beides richtig
    5. Dummheit kann nicht bestraft werden..... aber Veruntreuung ist richtig
    6. Ja genau, richtig!


    Also, jetzt fehlt nur noch ein Beispiel für die Sexuelle Selbstbestimmung (sofern die Walmart-Richtlinie doch erlaubt ist) und eine für das Vermögen. Tipp: Vermögen = Geld!!! Wie kann ich unerlaubt Geld kriegen?



    Re: Rechtslehre

    Anonymous - 18.03.2006, 17:34


    2. Ja, wurde angezeigt und verboten.

    5. sollte es aber! Vermögen -> man vermag... war halt so ein schönes Wortspiel :rolleyes: Ok, wie wär's mit... uhm... Betrug? Z.B. geziehlte Fehlinformation zur "Fälschung" von Aktienkursen

    Greetz, Ky.



    Re: Rechtslehre

    Einstein - 18.03.2006, 17:43


    2. OK dann stimmts!
    5. Betrug ist richtig! Echt schön solche Wortspiele, wirklich! Aber leider kann ich die nicht wirklich gelten lassen.... :uhm:



    Re: Rechtslehre

    Einstein - 04.04.2006, 21:03


    Weiß nicht, ob du noch Lust hast, aber du darfst gern die nächste Frage stellen!



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Rätselspaß

    Statistiken - gepostet von Einstein am Mittwoch 21.06.2006



    Ähnliche Beiträge wie "Rechtslehre"

    Rechtslehre - Benny (Freitag 15.06.2007)