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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Einstein - Sister Ky - Anonymous Forum: Rätselspaß aus dem Unterforum: Wirtschaftswissenschaftliche und rechtliche Bereiche Antworten: 6 Forum gestartet am: Mittwoch 15.03.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Rechtslehre Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 2 Monaten, 1 Tag, 8 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Rechtslehre"
Re: Rechtslehre
Einstein - 18.03.2006, 13:02Rechtslehre
Nennen Sie jeweils zwei Beispiele für die folgenden Überbegriffe:
1. Straftaten genen die persönliche Freiheit
2. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
3. Straftaten gegen die Ehre
4. Straftaten gegen das Eigentum
5. Straftaten gegen das Vermögen
6. Straftaten gegen den Staat
Re: Rechtslehre
Sister Ky - 18.03.2006, 14:23
1. Entführung, Geiselhaft
2. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatzt, Wallmart's Ethikrichtlinie (Mitarbeiter dürfen sich nach Arbeitsschluss nicht Treffen und keine Beziehungen haben)
3. "Du Sau!" (Beleidigung), Rufmord
4. Diebstahl, Sachbeschädigung
5. "Du bist so unfähig, du vermagst nichts" (Dummheit :roll: ), Veruntreuung vielleicht? ? k.a.
6. Harz-IV-erschleichen, Steuerhinterziehen, Schwarzarbeiten, einer Terrorgruppe angehören, deren gesetztes Ziel die untergrabung unseres Staates ist, ...
Greetz, Ky!
Re: Rechtslehre
Einstein - 18.03.2006, 14:39
OK, klingt doch teilweise schon sehr gut!
Ich muss da leider etwas dazu sagen: Ich habe nicht "Körperliche Freiheit" sondern "Körperliche Unversehrtheit" gemeint, aber so geht das natürlich auch!!!
1. Entführung ist gut! Geiselnahme (§239b) kann man auch dazunehmen, obwohl's in viele Sparten paßt.
2. Sexuelle Belästigung... = Sexuelle Nötigung (§177) jawoll!
Walmart-Richtlinie... kann man das dazuzählen? (Frage: Wurde Walmart deswegen angeklagt? Wenn ja -> ja... wenn nein -> hmmm schwierig)
3. Jawoll beides richtig
4. Jawoll beides richtig
5. Dummheit kann nicht bestraft werden..... aber Veruntreuung ist richtig
6. Ja genau, richtig!
Also, jetzt fehlt nur noch ein Beispiel für die Sexuelle Selbstbestimmung (sofern die Walmart-Richtlinie doch erlaubt ist) und eine für das Vermögen. Tipp: Vermögen = Geld!!! Wie kann ich unerlaubt Geld kriegen?
Re: Rechtslehre
Anonymous - 18.03.2006, 17:34
2. Ja, wurde angezeigt und verboten.
5. sollte es aber! Vermögen -> man vermag... war halt so ein schönes Wortspiel :rolleyes: Ok, wie wär's mit... uhm... Betrug? Z.B. geziehlte Fehlinformation zur "Fälschung" von Aktienkursen
Greetz, Ky.
Re: Rechtslehre
Einstein - 18.03.2006, 17:43
2. OK dann stimmts!
5. Betrug ist richtig! Echt schön solche Wortspiele, wirklich! Aber leider kann ich die nicht wirklich gelten lassen.... :uhm:
Re: Rechtslehre
Einstein - 04.04.2006, 21:03
Weiß nicht, ob du noch Lust hast, aber du darfst gern die nächste Frage stellen!
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