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Re: Stellungnahme des Bundesministeriums - "Lenkzeiten"
Illuminati - 14.03.2006, 10:47Stellungnahme des Bundesministeriums - "Lenkzeiten"
Bundesministerium fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat folgendes geschrieben: Sehr geehrter Herr .....,
Fahrzeuge, die in Notfällen oder für Rettungsmaßnahmen eingesetzt werden, sind von der in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Lenk- und Ruhezeiten im Strassenverkehr ausgenommen (vgl. Artikel 4 Absatz 7 der genannten Verordnung). Diese Ausnahme ist jedoch eng auszulegen, d.h. das Fahrzeug muß mit den entsprechenden medizinischen Geräten ausgestattet sein und es muss sich um einen echten Notfall bzw. Rettungseinsatz handeln. So sind z.B. nicht ausgenommen, die üblichen Krankentransporte, die keine unmittelbare Notfälle sind oder Fahrten Behinderter zur Schule.
Selbstverständlich ist stets der in der nationalen Strassenverkehrsordnung verankerte allgemeine Verhaltensgrundsatz zu beachten, wonach ein Fahrer nur dann ein Fahrzeug lenken darf, so lange er dazu in der Lage ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben behilflich gewesen zu sein und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Postfach 200 100
53170 Bonn
Germany
_________________
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