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Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Illuminati - 14.03.2006, 11:41Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Arbeitsagentur hat folgendes geschrieben: Krankenwagenfahrer/in
Die Tätigkeit im Überblick
Krankenwagenfahrer/innen führen nicht notfallmäßige Krankentransporte durch. Sie bringen nicht gehfähige, kranke oder behinderte Menschen zum Beispiel zu ärztlichen Untersuchungen und Therapien, zu Arztpraxen, in Krankenhäuser, Reha-Kliniken oder Pflegeheime. Auch die Rückholung von Patienten (gegebenenfalls aus dem Ausland) nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung kann zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören. Die Besatzung von Krankentransportwagen besteht aus 2 Personen, dem/der Fahrer/in und einem/einer für die Patientenbetreuung qualifizierten Beifahrer/in.
Rettungswagenfahrer/innen transportieren vor allem Patienten nach schweren Unfällen, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bewusstlosigkeit. Im Gegensatz zum Krankentransport kommt es bei ihren Einsätzen auf jede Minute an. Sie sind mit Notfallkranken- oder Rettungswagen unterwegs, die mit Ausrüstungen für die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten, z.T. auch für die erweiterte Behandlung, ausgestattet sind. Zu ihren Aufgaben gehören neben dem sicheren und schnellen Transport auch die Durchführung erster, lebensrettender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Einsatzort und die Herstellung der Transportfähigkeit. Darüber hinaus sind sie qualifiziert, bei allen Tätigkeiten des/der mitfahrenden Rettungsassistenten/-assistentin bzw. Notarztes/Notärztin zu assistieren.
Zugang
Die einzelnen Anforderungen an die im Krankentransport und Rettungsdienst Beschäftigten werden durch die jeweiligen Rettungsdienstgesetze der Bundesländer geregelt. In den meisten Bundesländern wird von Fahrern und Fahrerinnen im Krankentransport bzw. in der Notfallrettung eine Qualifizierung im Rettungswesen verlangt, z.B. als Rettungsassistent/in. Darüber hinaus ist für die Tätigkeit als Krankenwagenfahrer/in generell eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Wichtig ist ferner eine sichere und routinierte Fahrweise und die Bereitschaft zum Schicht- und Wochenendeinsatz.
Lesezeichen-tauglicher Link
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=7165
Illuminati (berufsretter.de) hat folgendes geschrieben: Hier sind mal die Kontaktdaten...
Kontakt
Allgemeine und übergeordnete Fragen zu BERUFENET, zu den fachlichen Vorgaben und Kooperationen
Bundesagentur für Arbeit
Team PP 21 Beratung/Orientierung/Information/U25
Regensburger Str.104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-0
Fax.: 0911/179-1333
E-Mail: Zentrale.PP21-Berufe@arbeitsagentur.de
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Illuminati - 14.03.2006, 11:44Reaktion von berufsretter.de
pedder (berufsretter.de) hat folgendes geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Berufsbeschreibung des „Krankenwagenfahrers“ hat uns doch sehr in Erstaunen gesetzt, da es diesen Beruf nicht gibt. Als anerkanntes Berufsbild kommt in der Notfallrettung und beim qualifizierten Krankentransport nur der Rettungsassistent in Betracht. Auch der Rettungssanitäter besitzt eine qualifizierte Ausbildung und wird als Fahrer auf Rettungsmitteln eingesetzt. In Deutschland bekommt man keine Stelle als Krankenwagenfahrer. Des Weiteren ist uns der Begriff „Notfallkrankenwagen“ nicht bekannt. Es gibt Krankenwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) und das Fahrzeug des Notarztes (NEF). In einigen Regionen gibt es statt des NEF einen NAW. Dies ist quasi ein Rettungswagen, welcher mit einem Notarzt besetzt ist. Bitte überarbeiten Sie die Berufsbeschreibung.
Mit freundlichem Gruß
_________________
Pedder - Administration "berufsretter.de"
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Rettungsassistent - 23.04.2006, 20:27Krankenwagenfahrer
und, kam schon was zurück??
:( Krankenwagenwagenfahrer :(
*unglaublich*
_____________________________________________________________
Mike
- Krankenwagenfahrer -
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Illuminati - 24.04.2006, 10:27
würd mich auch mal interessieren...
Pedder, gib doch mal nen Statusbericht.
Gruß :D
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Pedder - 27.04.2006, 09:20
Moin !
Eigentlich hatte ich damit ja gerechnet. Behörden können Kritik nicht wirklich vertragen. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Antwort bekommen. Ich werde nächste Woche mal per Telefon nachfragen, ob unser Schreiben "zufällig" übersehen worden ist. :wink:
Gruß
Pedder
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Illuminati - 27.04.2006, 09:35
sehr schön.
Mach da ma ordentlich Dampf...
Gruß
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Rettungsassistent - 27.04.2006, 23:31Amtsschimmel
Also wundern würde es mich net wenn unsere Behörden das Richtung Ablage "P" verlagern würdern. Mit Kritik haben die es echt net so...
Aber, unsere Ämter sind ja eh net die schnellsten wenn man was von denen will, daher...aber wehe du zahlst die Steuern net pünktlich...
Gabs da net mal so nen Spruch: "time is brain" :lol:
:D Naja dazu äusser ich mich jetzt nicht weiter... :D
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Illuminati - 28.04.2006, 08:13
Rettungsassistent hat folgendes geschrieben: Also wundern würde es mich net wenn unsere Behörden das Richtung Ablage "P" verlagern würdern. Mit Kritik haben die es echt net so...
Aber, unsere Ämter sind ja eh net die schnellsten wenn man was von denen will, daher...aber wehe du zahlst die Steuern net pünktlich...
Gerade was die Agentur für Arbeit betrifft... Die sind zu stark damit beschäftigt sich selbst zu verwalten...
Gruß :D
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Rettungsassistent - 30.04.2006, 13:44
Hallo,
ich bin grad beim durchstöbern auf folgenden link gelandet, dier Beschreibt die Tätigkeiten als RettAss ziemlich wahrheitsgetreu...
und wisst ihr was das merkwürdigste ist, welches Behörde diesen link "besitz"....Das Arbeitsamt.....
Naja hier ist er mal:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=8887
Stand: 27.04.2006 und jetz schaut doch mal auf das Datum unserer Threats...*kein Kommentar*
viel Spaß
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Pedder - 08.05.2006, 15:59
Danke ! Scheinbar ist das des Rätsels Lösung ! Die Herrschaften füren offensichtlich den Beruf des RA und des Krankenwagenfahrers, obwohl es ja kein richtiger Beruf ist. Das würde natürlich erklären, warum ich keine Antwort bekomme.
Aua :lol:
Gruß
Pedder
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Anonymous - 12.05.2006, 16:09
Wenn ich mal kurz einwerfen darf:
Zitat: Des Weiteren ist uns der Begriff „Notfallkrankenwagen“ nicht bekannt.
Dieser Begriff sollte bekannt sein, da es sich bei einem Notfallkrankenwagen nach DIN EN 1789 um eine "Emergency Ambulance", Typ B handelt. Zu sehen sind solche Fahrzeuge z.B. hier: http://www.dlouhy.at/rettungswesen/ambulanz2.html
:wink:
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Rettungsassistent - 12.05.2006, 17:58
Dann werde ich auch mal was "einwerfen"....
AAAAllllssssooooo,
Europäische Normung für den Rettungsdienst (prEN 1789 und prEN 1865).
Mit der Zusammenführung der unterschiedlichen Anforderungsprofile für die Rettungsmittel der Mitgliedsstaaten der EU wurde auf Initiative des deutschen Normungsausschusses Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) durch die Gründung des CEN-TC 239 „Rescue Systems“ begonnen.
Hierdurch war es der deutschen Delegation möglich, die bestehende DIN 75 080 „Krankenkraftwagen – Begriffe, Anforderungen und Prüfung“ als Diskussionsbasis für die Euro-Norm zugrunde zu legen.
Die DIN 75 080, die ihre Gültigkeit nur noch bis zum Erscheinen der Euro-Norm behält, besteht aus drei Teilen:
Teil 1 „Krankenkraftwagen – Begriffe, Anforderungen und Prüfung“
Teil 2 „Rettungswagen"
Teil 3 „Krankentransportwagen“
Seit Dezember 1999 liegen die Normen DIN EN 1789 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung –
Krankenkraftwagen“ („Medical vehicles and their equipment – Road ambulances“) und DIN EN 1865 „Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen“
(„Specifications for stretchers and other patient handling equipment used in road ambulances“)vor. Einzelne Punkte, die in einer Euro- oder ISO-Norm nicht aufgenommen sind, können als nationale “Restnorm” in einer DIN-Norm festgeschrieben werden.
Die Fahrzeugtypen nach prEN 1789
Nach Erscheinen der DIN EN 1789 wird die nach DIN 75 080 bestehende Einteilung der Fahrzeuge in nur zwei Gruppen – Rettungswagen (RTW) und
Krankentransportwagen (KTW) – um eine weitere Fahrzeuggruppe ergänzt. Es wird in aufsteigender Ordnung gemäß der Behandlungsmöglichkeiten, folgende 3 Typen von Krankenkraftwagen geben:
Typ A1 und A2
Patient Transport Ambulance (PTA)
Krankentransportwagen
Die Krankentransportwagen (PTA) Typ A1 und A2 sind ausschließlich für den Transport und nicht für die notfallmedizinische Erstversorgung von Patientenvorgesehen.
Typ B
Emergency Ambulance (EA)
Notfallkrankenwagen
Ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die
Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.
Die Fahrzeugmaße nach prEN 1789
Typ B
Der Typ B entspricht in den Maßen mit einer Gesamtlänge des Krankenraumes von 2.400 mm im wesentlichen dem KTW nach DIN 75 080.
In Österreich sind Notfallkrankentransportwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl im Rettungsdienst, als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet, wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit). In Deutschland werden diese Fahrzeuge seit einigen Jahren unter der Bezeichnung Mehrzweckfahrzeug (MZF) eingesetzt.
Also, ist dein Einwand berechtigt und gleichzeitig wieder spreche ich dem auch hier da es iin ziemliche allen Orten sog. MZF´s gibt, die die Arbeit übernemhen, XX-80-XX oder xx-81-xx.
Nunja in Österreich mag das jo so sein, aber wenn ich mir die Bez. Notfallkrankenwagen anschaue frage ich mich wirklich, "Wofür kaufen wir dann für teures Geld RTW´s??"
So das solls gewesen sein...
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
QRS - 14.01.2007, 14:18
Moin
leider haben die keinen Plan was geht! War leider selbst Harz V Empfänger und mir als ausgeblidetem RA wurden Jahrespratkiumsstellen angeboten. Zeigt also das die ARGE echt bescheid weiß über unseren Job :-(
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Pedder - 15.01.2007, 10:56
geht noch besser!
Ich kennen zwei Fälle, bei denen folgender Spruch kam: " Warum wollen Sie nur Assistent werden ? Machen Sie doch lieber den RS......." !! :D
Gruß
Pedder
Re: Schreiben Arbeitsagentur (Krankenwagenfahrer/in)
Illuminati - 21.01.2007, 17:39
@ Pedder:
Haben die sich mittlerweile mal hierzu geäußert?
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
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BVRD.org - gepostet von Illuminati am Montag 13.03.2006
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