EU-Reisebestimmungen allgemein

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    Re: EU-Reisebestimmungen allgemein

    WHeimann - 18.03.2006, 01:38

    EU-Reisebestimmungen allgemein
    Kennzeichnung durch Mikrochip
    EU - Heimtierpass
    gültige Tollwutimpfung



    Weiterhin besagt die Verordnung, dass die Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.

    EU-Heimtierpass mit gültiger Tollwutimpfung:
    Bei der Einreise muss der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat.

    Gültige Tollwutimpfung?

    Hier der neue Paragraph 7(Tollwutverordnung), der am 24.12.2005 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und Änderung der Seefischereiverordnung (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 74 vom 23.12.2005)

    § 1 Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
    3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
    a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder
    b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
    Dies bedeutet Welpen dürfen schon 21 Tage (bisher 30 Tage) nach der erfolgten Impfung eines mindestens 3 Monate alten Welpens mit auf die Reise in das Ausland gehen. Auch regelmässig vor Ablauf des Impfzeitraums nachgeimpfte Tiere dürfen jederzeit reisen. Wird die Wiederholungsimpfung später ausgeführt muss wieder 21 Tage bis zur Reise gewartet werden. Bei Reisen ausserhalb der EU können auch noch unterschiedliche Fristen ( 15 Tage - 30 Tage) gelten, bitte vorab informieren!

    Tierärzte dürfen in Deutschland nur vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassene Impfstoffe verwenden. Diese haben alle nur eine Zulassung für jährliche Impfwiederholungen.

    Die Mitgliedsstaaten (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königsreich) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis incl. Kennzeichnung durch Mikrochip mitgeführt wird sowie eine tierärztliche Bescheinigung, dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die eine Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.

    Nur Großbritannien / Irland / Schweden / Malta : Tollwut-Antikörpertest
    Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Großbritannien / Nordirland, Schweden, Malta und Irland muss der Impferfolg gegen Tollwut durch Antikörperbestimmung (Mindesthöhe des Antikörpertiters: 0,5 IU/ml), nachgewiesen sein. Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme beträgt mindestens 120 Tage (Schweden) bzw. ca. 4 Wochen (Empfehlung für Großbritannien/ Nordirland) und längstens 365 Tage. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde. Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und einen Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung.

    Nur Großbritannien, Schweden, Malta: Bandwurmbehandlung
    Großbritannien: In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Einreise
    Schweden: Innerhalb der letzten 10 Tage
    Die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig.

    Nur Großbritannien, Malta: Zeckenbehandlung
    In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Einreise

    Achtung: Zusätzlich können in der EU noch länderspezifische Bestimmungen gelten. Siehe einzelne Länder



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