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Re: Auszüge aus Beamten-Vorschriften
Deadwings - 13.03.2006, 11:48Auszüge aus Beamten-Vorschriften
Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen Unterlagen:
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung
nach Geschlechtern."
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
______________________________________________________________________
"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
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"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen
man eine Erklärung erklärt."
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
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"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein
Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden."
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
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"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung
des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
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"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
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"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
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"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem
Alter des Kindes."
(Bundesanstalt für Arbeit)
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"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
Margarinengesetzes."
(Deutsches Lebensmittelbuch)
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde
Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
(Bundessteuerblatt)
______________________________________________________________________
"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten
erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
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"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der
Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
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"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)
______________________________________________________________________
"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der
Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden."
(Formular in Postgirodienst)
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"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder
Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der
Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch
Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
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etwas einfacher .. - gepostet von DJK am Montag 17.04.2006
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