Auszüge aus Beamten-Vorschriften

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    Re: Auszüge aus Beamten-Vorschriften

    Deadwings - 13.03.2006, 11:48

    Auszüge aus Beamten-Vorschriften
    Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen Unterlagen:


    "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung
    nach Geschlechtern."
    (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
    ______________________________________________________________________
    "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
    (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
    ______________________________________________________________________
    "Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen
    man eine Erklärung erklärt."
    (Protokoll im Wirtschaftsministerium)
    ____________________________________________________________________
    "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen
    Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein
    Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
    verbeutelt, sondern versackt werden."
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
    ______________________________________________________________________
    "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung
    des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
    (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
    ______________________________________________________________________
    "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
    Dienstunfähigkeit dar."
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
    ______________________________________________________________________
    "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
    Dienstreise beendet."
    (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
    ______________________________________________________________________
    "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem
    Alter des Kindes."
    (Bundesanstalt für Arbeit)
    ______________________________________________________________________
    "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
    Margarinengesetzes."
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
    ______________________________________________________________________
    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als 'dauernde
    Berufsunfähigkeit' im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
    demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
    (Bundessteuerblatt)
    ______________________________________________________________________
    "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
    erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten
    erspart bleiben."
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
    ______________________________________________________________________
    "Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der
    Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
    (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
    ______________________________________________________________________
    "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
    ______________________________________________________________________
    "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der
    Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden."
    (Formular in Postgirodienst)
    ______________________________________________________________________
    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
    bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder
    Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der
    Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch
    Eigentum am Hundekot."
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)



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    etwas einfacher .. - gepostet von DJK am Montag 17.04.2006



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