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    Re: hgbn

    Insa - 10.03.2006, 22:24

    hgbn
    -hgbn



    Re: hgbn

    Dini - 12.03.2006, 17:38


    hatte ich auch gehofft, naja ,dann mach ich mich wohl mal selber ran!! :D



    Re: hgbn

    Fr4nz - 12.03.2006, 17:52


    insa mach du doch mal eine, .. dann lernste auch mal was und musst nicht immer fragen



    Re: hgbn

    Fr4nz - 13.03.2006, 17:02


    Vwl Nr. 2

    Hartz4:
    Arbeits- und Solzialhilfe werden zu ALG2 zusammen gefasst. Ein-Euro-Jobs sollen Langzeitarbeitslose wieder an die Arbeit gewöhnt werden. Mit diesen Jobs können sie ausserdem ihr Einkommen aus dem ALG2 verbessern. Der Anspruch ist zeitlich unbegrenzt und orientiert sich an der Bedürftigkeit.

    ALG2:
    345€ in den alten Bundesländern Paare: 311€ pro Partner
    331€ in den alten Bundesländern Paare: 298€ pro Partner

    dazu bekommt man außerdem Sozialgeld für Angehörige, Unterkunftskosten, Mehrbedarf und Zuschlag.

    Das magische Dreieck der Sozialpolitik
    Das magische Dreieck der Sozialpolitik besteht aus Missbrauch, Not und Zwang. Je nach der Sozialpolitik können diese 3 Zustände eintreten. In Deutschland wird die Sozialpolitik missbraucht. In der Schweiz besteht ein Zwang sich einen Job zu suchen und in den USA existiert Not, da den Menschen dort in keinster Weise geholfen wird.

    Die Säulen der Sozialpolitik
    Rentenversicherung:
    * Versicherungspflichtig alle Arbeiter und Angestellte
    * Zusätzlich versichert sind Selbstständige
    * freiwillige Versicherung ab 16 möglich
    * Rentenhöhe richtet sich nach dem Solidaritätsprinzip, dem Versicherungsprinzip, dem Äquivalenzprinzip und der Dynamisierung.

    Krankenversicherung:
    • Versicherungspflichtig Arbeiter und Angestellte
    • Einkommen max. 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
    • Alle anderen müssen sich freiwillig versichern
    • Leistungen: Krankenbehandlung, Zahnersatzzuschuss, Untersuchungen, Krankenpflege usw.
    • Kosten tragen zu gleichen Teilen AN und AG
    • Träger ist die örtliche Krankenkasse

    Pflegeversicherung:
    • Komplette Gesellschaft ist Pflichtversichert
    • Pflegebedürftig sind alle Personen die ohne Hilfe nichtmehr den Alltag bewältigen können
    • Anspruch in 3 Stufen eingeteilt
    o Erhebliche Pflegebedürftigkeit (einmal täglich)
    o Schwerpflegebedürftigkeit (dreimal täglich)
    o Schwerstpflegebedürftigkeit (und um die Uhr)

    • Pflegebedürftige können Sach- und Geldleistungen in Anspruch nehmen.
    • Beitragssatz 1,7% wird zur Hälfte von AN und AN gezahlt.
    • Kinder bis 18Jahre kostenlos bei ihren Eltern mitversichert

    Arbeitslosenversicherung:
    • Versicherungspflichtig alle Arbeiter oder Angestellte
    • Keine freiwillige Versicherung
    • Leistungen sind:
    o Maßnehmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit, Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifizierung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
    o ALG 2
    • Anspruch hat jeder der in den letzten 2 Jahren 52 Wochen Beiträge gezahlt hat
    • Gezahlt wird ALG 2 von 6-32 Monaten
    • Beträgt 60 bzw. 67% des letzten Nettogehaltes
    • Finanziert wird ALG 2 durch Beiträge die AN und AG je zur Hälfte zahlen
    • Träger ist die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg

    Unfallversicherung:
    • Pflichtversichert sind alle Beschäftigten, Schüler und Kindergartenkinder und Studenten
    • Leistungen: Heilbehandlung, Pflegegeld, Verletztengeld, Berufshilfen usw..
    • Beiträge trägt der Arbeitnehmer
    • Träger sind die Berufsgenossenschaften


    Versicherungs-, Fürsorge- und Versorgungsprinzip
    Versicherungsprinzip:
    • muss Mitglied in Versicherung sein und Beiträge zahlen
    • bekommt Leistungen nach Beitrag > Bedürftigkeit spielt keine Rolle
    • der Versicherte trägt die Kosten und erhält dafür die Leistung
    • Versicherter kann Beitragshöhe selbst bestimmen

    Fürsorgeprinzip:
    • keinerlei Vorleistungen nötig > nur Bedürftigkeit zählt
    • Grad der Bedürftigkeit wird auch vom Vermögen des Bedürftigen oder des seiner Familie beeinflusst
    • Träger ist der Staat
    • Umfang der Leistungen entscheidet die Behörde
    • Finanziert wird dieses Prinzip durch Steuereinnahmen und Bußgelder, also Staatseinnahmen

    Versorgungsprinzip:
    • Grundlage ist die Zugehörigkeit eine bestimmten Gruppe oder die Zahlung von Vorleistungen
    • Individuelle Bedürftigkeit
    • Leistungen werden aus dem allg. Haushalt bezahlt
    • Leistungen: Pensionen, Beihilfen und ähnliche Leistungen

    Unterschied zwischen Sozialversicherung und Versicherungsprinzip
    Bei dem Versicherungsprinzip zahlt man Beiträge und bekommt dafür Leistungen. Bei der Sozialversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beträge meist jeweils zur Hälfte so dass der Arbeitnehmer versichert ist.


    Formelle und materielle Freiheit
    Formelle Freiheit:
    • Die Abwesenheit von Beschränkungen die dem Einzelnen durch andere Individuen auferlegt werden > Alle Menschen sind gleich.

    Materielle Freiheit:
    • Bezieht sich darauf, was eine Person tatsächlich, das heißt unter Berücksichtigung alle, insbesondere auch der ökonomisch- materiellen Beschränkungen zu tun oder zu erreichen, in der Lage ist > alle Menschen haben die gleichen Startchancen.

    Versicherungszwang und Zwangsversicherung
    Versicherungszwang:
    • Man muss sich versichern! Wo ist egal!

    Zwangsversicherung:
    • Man muss sich bei einer bestimmten Versicherung versichern!!

    Sozialleistungsquote
    Unter Sozialleistungsquote versteht man den prozentualen Anteil der Summe aller Ausgaben mit sozialpolitischem Charakter (Sozialausgaben) am Bruttoinlandprodukt eines Landes.



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