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Alle Beiträge und Antworten zu "Mfk Frage"
Re: Mfk Frage
Vollmond - 23.03.2008, 22:11Mfk Frage
muss ich immer bei einem halterwechsel neu zur Mfk??
Re: Mfk Frage
Greesoo - 23.03.2008, 22:24
Nein. im AG ist es so, dass Fahrzeuge welche die letze MFK vor 2 Jahren hatten bei einem Halterwechsel direkt eingelöst werden können und in den normalen MFK Tournous kommen...
Also alles letzte MFK 03.2006 hat kann im AG noch direkt eingelöst werden und gefahren.
Auf die MFK Musst du ssowieso, einen neuen Ausweis holen! :)
Re: Mfk Frage
tigerenterich - 23.03.2008, 22:29
Wie es im BL ist, weiss ich nicht, aber würde mal bei der betreffenden MFK anrufen.
Schöne Osterhasis!
tigerenterich
Re: Mfk Frage
nixon - 23.03.2008, 22:48
Sobald das Auto älter als 10 Jahre ist, muss es bei einem Halterwechsel innerhalb eines Jahres vorgeführt sein. Ansonsten muss es zuerst wieder zur MFK. Dies ist in der ganzen Schweiz so.
Re: Mfk Frage
Vollmond - 23.03.2008, 23:33
jop habe ich soeben gefunden, hmm schade 3 wochen zuspäht
bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge nach den Buchstaben b, c und d zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt
Re: Mfk Frage
nixon - 23.03.2008, 23:46
Ich glaube diese Formulierung liest sich etwas einfacher :lol:
Das Gesetz schreibt folgende Prüfungsintervalle zur periodischen Kontrolle von Motorwagen bis 3,5 t und Motorrädern vor:
Erstmals 4 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung, anschliessend nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre.
Wenn das Fahrzeug älter ist als 10 Jahre und die letzte Vorführung länger als ein Jahr zurück liegt, muss das Fahrzeug zuerst vorgeführt werden.
Für Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport sowie Fahrzeuge über 3,5 t gelten jährliche Prüfungsintervalle.
Re: Mfk Frage
Trilobyte - 24.03.2008, 04:01
nixon hat folgendes geschrieben: Sobald das Auto älter als 10 Jahre ist, muss es bei einem Halterwechsel innerhalb eines Jahres vorgeführt sein. Ansonsten muss es zuerst wieder zur MFK. Dies ist in der ganzen Schweiz so.
das war mal so!
ist zumindest hier im kt. st. gallen nicht mehr.
gruss
siegi
Re: Mfk Frage
Greesoo - 24.03.2008, 11:56
Trilobyte hat folgendes geschrieben: nixon hat folgendes geschrieben: Sobald das Auto älter als 10 Jahre ist, muss es bei einem Halterwechsel innerhalb eines Jahres vorgeführt sein. Ansonsten muss es zuerst wieder zur MFK. Dies ist in der ganzen Schweiz so.
das war mal so!
ist zumindest hier im kt. st. gallen nicht mehr.
gruss
siegi
Im AG auch nicht mehr wie von Nixon beschrieben..
Das ist halt der - etwas mühsame - Kantönligeist! :-(
Re: Mfk Frage
tigerenterich - 24.03.2008, 15:10
...vielleicht doch anrufen... :grinundwech
Re: Mfk Frage
dave - 24.03.2008, 23:36
nixon, früher wars genau so wie du sagst. aber plotzlich vor ein paar jahren könnt man jede fzg einfach einlösen, auch wenn letzt mfk war vor 10 oder 20 jahre................
sehr praktisch, mann braucht kein tagesnummer oder export schilder mehr! :wink:
hier im Kt. FR war immer ein mfk aufgebot geschickt mit'm post am gleich tag, mit termin in ca. 3-5 wochen.
im Kt. BE ist aufgebot meistens nach 12 monat oder mehr eingetroffen......... :lol:
seit oktober 2007 ist es nür möglich ein mehr als zehjahrig fzg sofort einzulösen wenn letzt mfk ist weniger als 2 jahre zurück. dies gilt für halterwechsel und wahrscheinlich auch für wiedereinlösen bei gleiche halter.
d.h. fzg. erst prüfen und nacher inverkehrsetzen.
soviel ich weiss ist es jetzt gesamt schweizerisch so........... :cry:
Re: Mfk Frage
nixon - 24.03.2008, 23:58
hmm... das wär ja mal wieder typisch für basel!
die infos sind von der aktuellen website. ich werd mal morgen dort anrufen...
Re: Mfk Frage
nixon - 25.03.2008, 00:44
Ich befürchte, Basel fährt wirklich ein Einzelzüglein! Das sind ja Idioten!
Also hier mal die offizielle Schweizer Version:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a33.html
Hier die Regel für Basel:
http://www.mfk.bs.ch/vorfuehrung/index.html
Demnach entspricht die Basler Regelung dem Schweizer Gesetz!
Und hier die Regelung für den Aaargau:
http://www.ag.ch/strassenverkehrsamt/de/pub/fahrzeugzulassung/fahrzeugprufungen/pruefungspflicht.php
:shock:
Da soll noch einer Durchblicken.... Da gibt es ein Schweizer Gesetz und jeder Kanton kann wieder machen was er will.... So eine Sche.....
Re: Mfk Frage
Maribus - 25.03.2008, 01:13
das war schon immer so... je nach dem, was man prüfen will, geht man in den entsprechenden Kanton hehe.
Also, bei uns (St.Gallen) funzt es immer noch. Ich kann ein 1000 Jahre altes Ferrit-Sediment einlösen und erhalte in der Regel einen Vorführtermin innerhalb der nächsten 3 Monate.
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