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Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: razerback Forum: Dämonenjäger Forenbeschreibung: Forum der Dämonenjäger aus dem Unterforum: Hallo! Das sind wir Antworten: 1 Forum gestartet am: Montag 27.02.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Gildengrundgesetz Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 28 Tagen, 5 Stunden, 30 Minuten
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Re: Gildengrundgesetz
razerback - 28.02.2006, 16:46Gildengrundgesetz
1§ Die Würde des Members ist unantastbar. Sie zu ehren, zu schützen und zu erhalten ist die Aufgabe JEDES Admins und Members der Comunity.
2§ Niemand darf ohne Vorwarnung aus der Comunity entlassen werden. Ausnahme:
1. 3 Verwahrnungen eines Meisters.
2. Verstoss gegegn das Gildengrundgesetz.
3. Verstoss gegen das letzte Foren gesetz.
3§ Jeder hat das Recht seine Instanzgruppen frei zu wählen.
4§ Niemand darf Aufgrund seines Alters, seiner Religion, seines Aussehens, seiner Herkunft oder seines Geschlechtes diskreminiert undausgestoßen werden.
5§ Das Gildengrund gesetz darf nur mit 75%er mehrheit der Comunity verändert werden
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In 2 Wochen wird dieses Gesetz rechtkräftig sein sollten keine einwände oder verbesserungs vorschläge bei mir laden.
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