Donau Anglerbund Regensburg

Anglerforum-Regensburg.de
Verfügbare Informationen zu "Donau Anglerbund Regensburg"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Rille84
  • Forum: Anglerforum-Regensburg.de
  • aus dem Unterforum: Donau
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Mittwoch 30.01.2008
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Donau Anglerbund Regensburg
  • Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 2 Monaten, 4 Tagen, 10 Stunden, 35 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Donau Anglerbund Regensburg"

    Re: Donau Anglerbund Regensburg

    Rille84 - 20.02.2008, 17:50

    Donau Anglerbund Regensburg
    Bestimmungen für die Donau in der Jahreskarte 2008....

    1. Allgemeine Bestimmungen

    -Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg

    -Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.

    -Das Angeln vom Boot aus ist verboten. Ausnahme: Almergrube mit Boot ohne Motor erlaubt.

    -Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des
    Hegefischens darf nicht geangelt werden.

    -In der Zeit vom 01.02. mit 14.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.

    -Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.

    -Beobachtungen, die darauf schließen lassen, daß der Fischbestand schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.

    -Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.

    -Bei Verlust der Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.





    2. Fischwassergrenzen

    -Obere Grenze:
    -Nordarm = Mündung des Regens in die Donau bei Fluß-km 2378,73
    -Südarm = östliches Ende der Herzogsmauer bei Fluß-km 2380,70

    -Untere Grenze:
    -Donaustaufer Seite bei Fluß-km 2370,20
    -Barbinger Seite bei Fluß-km 2370,50

    -Örtliche Einschränkung:
    -Im Ölhafen ist das Angeln verboten.
    -Während des Hafenbetriebs darf im Gefahrenbereich der Kräne nicht geangelt werden. Dies gilt in den Bereichen der Eisenbahn- und Umschlagsanlagen, an den Kais der Donauländes sowie im West- u. Osthafen.
    -Dagegen darf an den Einfahrten zu West- u. Osthafen jederzeit geangelt werden.
    -In der Almergrube dürfen die beiden kleinen Inseln nicht betreten werden.





    3. Anzahl der Handangeln - Köderbestimmungen

    -Das Fischen darf nur mit zwei Handangeln ausgeübt werden. Dabei ist höchstens eine Raubfischangel erlaubt.

    -Eine Köderfischangel gilt als vollwertige Handangel.

    -Die zweite Gerte muss in greifbarer Nähe sein; andere Angler dürfen dadurch nicht belästigt werden.

    -Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang darf mit zwei Gerten (Fetzen oder toter Köderfisch auf Aal, Rutten und Waller) gefischt werden.





    4. Fangbestimmungen

    -Pro Angeltag dürfen neben anderen Fischarten nur drei Karpfen mitgenonmmen werden.

    -Nach dem Fang eines Raubfisches (Hecht, Zander, Waller, Huchen) darf nur noch auf Friedfische geangelt werden.

    -Alle Brachsenartigen Fische ab 28 cm müssen mitgenommen werden.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Anglerforum-Regensburg.de



    Ähnliche Beiträge wie "Donau Anglerbund Regensburg"

    neues Game - gepostet von elemir am Samstag 01.04.2006
    Köln - gepostet von Hardi Hartmann am Dienstag 23.05.2006
    Wondas Box!!! - gepostet von Julia am Sonntag 09.07.2006