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Re: Kormorane
stefan - 20.02.2008, 21:04Kormorane
Kormorane sind 77 bis 94 cm groß und haben eine Flügelspannweite von 121 bis 149 cm. Sie wiegen 2,5 bis 3,5 kg. Von weitem sehen die Tiere schwarz aus, wenn man näher herankommt, fällt auf, dass das Gefieder metallisch glänzt. Der relativ große Schnabel ist hakenförmig. Im Prachtkleid haben Kormorane einen weißen Fleck am Schenkelansatz, einen weißlichen Nacken, ein weißes Gesicht und einen schwarzen Scheitel, die im Schlichtkleid weniger klar voneinander abgegrenzt sind. Am Schnabelgrund befindet sich eine gelbliche nackte Hautpartie.
Kormorane sind meist stumm, nur in der Kolonie geben sie dumpf krächzende Laute von sich.
Kormorane fressen im Mittel 330-350 Gramm Fische pro Tag, in der etwa drei Monate dauernden Brutzeit steigt der Nahrungsbedarf auf rund 500 Gramm. Ihre Nahrung erbeuten sie tauchend. Der registrierte Rekord liegt bei 63 m im Bodensee-Obersee. Sie sind "Nahrungsopportunisten", fangen also die Beute, die häufig und am leichtesten verfügbar ist. Das sind besonders die Fische des Freiwassers, die keine Schutzstrukturen aufsuchen, wie in großen Fließgewässern die Äsche. Fische der Größenklassen zwischen 15 und 30 cm werden bevorzugt, aber auch Größen zwischen 5 und 45 cm treten in der Nahrung auf. In den norddeutschen Flachseen sind besonders die häufig in großen Schwärmen auftretenden Weißfische für Kormorane eine leichte Beute.
Kormorane brüten in Kolonien am Boden, auf Bäumen und Felsklippen. Häufig befinden sich die Brutstätten auf Inseln. Wegen ihres ätzenden Kotes werden Brutbäume langfristig oft in Mitleidenschaft gezogen. Das Nest wird aus Zweigen, Schilf oder Seetang gebaut. Kormorane legen in der Regel 3 bis 4 Eier.
Weil fischfressende Kormorane früher wie Seeadler, Fischadler, Fischotter oder Eisvögel als Konkurrenten der Fischer galten, wurden sie über lange Zeit stark verfolgt und bejagt, bis sie in Deutschland und anderen Ländern fast ausgerottet waren. Seit einigen Jahren haben sich die Bestände auf Grund von Schutzbestimmungen wieder erholt. Im Westeuropa leben derzeit ca. 450.000 Brutvögel. In Deutschland brüten ca. 23.000 Paare in 120 Kolonien (Stand Mai 2006).
Die Bedrohung von wilden Fischbeständen durch den Kormoran wird für manche Fließgewässer und Seen behauptet, ist jedoch nirgends wirklich nachgewiesen worden. Dass vielerorts die Gewässer richtiggehend von Fischen "leergeräumt" seien, die von der Größe her ins Beuteschema des Kormorans fallen, ist aufgrund des Anteils, den Fischfresser allgemein an der Entnahme von Fisch haben, unwahrscheinlich. Kormorane erbeuten vor allem wirtschaftlich unbedeutenden Weißfisch, der Anteil etwa an Aalen beträgt nach Untersuchungen des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums MLUR nur rd. 2 %. Ein wirtschaftlicher Schaden ist nicht belegt. Zur Fischproduktion genutzte Teiche sind für Kormorane ein sehr attraktives Jagdrevier; die entstehenden Schäden an ihren Beständen können wegen mangelnder Versteckmöglichkeiten, attraktiver Größe und hoher Fischbesatzdichte entsprechend hoch sein. Durch Vergrämungsmaßnahmen kann aber der Schaden verringert werden. In fast allen Bundesländern werden mittlerweile winterliche Vergrämungsmaßnahmen durch Einzelabschüsse durchgeführt, die aber nur lokal und nicht nachhaltig den Bestand beeinflussen, jedoch erhebliche Auswirkungen auf andere überwinternde Wasservögel haben können.
Durch die behauptete Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Teichwirten haben die Fischereiverbände eine Diskussion entfacht, die auf politischer Ebene sehr erhitzt geführt wird. Die Interessenvertreter der Fischer und Teichwirte drängen auf eine Aufhebung der Schutzbestimmungen für den Kormoran, um ihn nachhaltiger bejagen zu können. Umwelt- und Tierschutzverbände dagegen bestehen auf einer Aufrechterhaltung des Schutzes und argumentiert u.a. damit, dass die Bejagung langfristig ein ungeeignetes Mittel sei, die Kormoranbestände zu kontrollieren und von Fischgründen fernzuhalten. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer und Staaten in Mitteleuropa eine allerdings in vielen Fällen wohl EU-rechtswidrige Ausnahmegenehmigung für die Vergrämung von Kormoranen in Form einer Kormoranverordnung erteilt. Kormorane sind u.a. nach der EU-Vogelschutzrichtlinie rechtlich geschützt. Immer mehr Länder gehen zu regionalen Kormoranmanagement-Maßnahmen über, die auch den aus Tierschutzgründen umstrittenen Eingriff in Brutbestände umfassen. In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2005 rechtswidrige, exzessartige Übergriffe auf Kormorankolonien, bei denen hunderte von Alt- und Jungvögeln angeschossen wurden und teils in den Nestern verhungerten.
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